[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR (Allgemeines Forum)
AbschnittE, Donnerstag, 06.02.2025, 00:56 (vor 461 Tagen)
Tagchen, Anfang März gibt's offenbar einiges an Baustellen mit kruden Fahrplänen insbesondere im Ruhrgebiet, weswegen zB auch nur wenige Eurostar ab Köln nach Paris fahren – teuer oder ausgebucht.
Hierfür ruft die Bahn 100 Euro auf:
06:20 Dortmund Hbf ICE 527
08:48 Frankfurt(Main)Hbf
08:56 Frankfurt(Main)Hbf ICE 9556
12:53 Paris Est
Wenn man letzteren Zug bei SNCF ab Kaiserlautern bucht, kostets 29 Euro.
Von Dortmund nach Kaiserslautern bei der DB 27,99
Nun sind ja 8 Minuten Umstieg in Frankfurt eine mäßig gute Idee, insbesondere bei Reservierungspflicht nach Paris.
Frage: Bei Anschlussverlust hilft das "Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)" eher nicht weiter, weil Anschlussverlust in Frankfurt und "Ticketwechsel" in Kaiserslautern? Und wenn, dann nur Weiterreise beim gleichen Beförder = DB/ICE = Ankunft in Paris um 22:52 mit dem nächsten ICE ab Kaiserslautern?
Dankeschön! :)
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Bzw. im Anwendungsfall nur auf den nä
[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 06.02.2025, 01:40 (vor 461 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von EK-Wagendienst, Donnerstag, 06.02.2025, 01:43
Tagchen, Anfang März gibt's offenbar einiges an Baustellen mit kruden Fahrplänen insbesondere im Ruhrgebiet, weswegen zB auch nur wenige Eurostar ab Köln nach Paris fahren – teuer oder ausgebucht.
Hierfür ruft die Bahn 100 Euro auf:
06:20 Dortmund Hbf ICE 527
08:48 Frankfurt(Main)Hbf08:56 Frankfurt(Main)Hbf ICE 9556
12:53 Paris EstWenn man letzteren Zug bei SNCF ab Kaiserlautern bucht, kostets 29 Euro.
Von Dortmund nach Kaiserslautern bei der DB 27,99Nun sind ja 8 Minuten Umstieg in Frankfurt eine mäßig gute Idee, insbesondere bei Reservierungspflicht nach Paris.
Frage: Bei Anschlussverlust hilft das "Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)" eher nicht weiter, weil Anschlussverlust in Frankfurt und "Ticketwechsel" in Kaiserslautern? Und wenn, dann nur Weiterreise beim gleichen Beförder = DB/ICE = Ankunft in Paris um 22:52 mit dem nächsten ICE ab Kaiserslautern?
Dankeschön! :)
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Bzw. im Anwendungsfall nur auf den nä
8 Minuten in Frankfurt das ist gar nicht zu empfehlen, ich plane bei sowas mit durchgehenden Ticket in diese Richtung immer mindestens 60 Minuten Übergang ein.
Warum soll da irgend etwas gelten?
Man hat bewusst 2 Verträge abgeschlossen,
und für den ab Kaiserslautern ist es dann sein persönliches Pech, wenn man nicht rechtzeitig angekommen ist.
Vergleichbar mit DT, und dann eine Fernverkehrsfahrkarte.
Ob der nächste Zug ein ICE oder TGV ist egal, der Beförderer ist bis Forbach (fr) die DB Fernverkehr, und an der Grenze dann die SNCF.
Hier ist aber einiges vermischt worden.
In Frankreich ist sowas gar nicht erlaubt, das stückeln von Fahrkarten.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR
JumpUp, Donnerstag, 06.02.2025, 08:59 (vor 460 Tagen) @ EK-Wagendienst
Tagchen, Anfang März gibt's offenbar einiges an Baustellen mit kruden Fahrplänen insbesondere im Ruhrgebiet, weswegen zB auch nur wenige Eurostar ab Köln nach Paris fahren – teuer oder ausgebucht.
Hierfür ruft die Bahn 100 Euro auf:
06:20 Dortmund Hbf ICE 527
08:48 Frankfurt(Main)Hbf08:56 Frankfurt(Main)Hbf ICE 9556
12:53 Paris EstWenn man letzteren Zug bei SNCF ab Kaiserlautern bucht, kostets 29 Euro.
Von Dortmund nach Kaiserslautern bei der DB 27,99Nun sind ja 8 Minuten Umstieg in Frankfurt eine mäßig gute Idee, insbesondere bei Reservierungspflicht nach Paris.
Frage: Bei Anschlussverlust hilft das "Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr (AJC)" eher nicht weiter, weil Anschlussverlust in Frankfurt und "Ticketwechsel" in Kaiserslautern? Und wenn, dann nur Weiterreise beim gleichen Beförder = DB/ICE = Ankunft in Paris um 22:52 mit dem nächsten ICE ab Kaiserslautern?
Dankeschön! :)
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Bzw. im Anwendungsfall nur auf den nä
8 Minuten in Frankfurt das ist gar nicht zu empfehlen, ich plane bei sowas mit durchgehenden Ticket in diese Richtung immer mindestens 60 Minuten Übergang ein.Warum soll da irgend etwas gelten?
Man hat bewusst 2 Verträge abgeschlossen,
und für den ab Kaiserslautern ist es dann sein persönliches Pech, wenn man nicht rechtzeitig angekommen ist.
Vergleichbar mit DT, und dann eine Fernverkehrsfahrkarte.Ob der nächste Zug ein ICE oder TGV ist egal, der Beförderer ist bis Forbach (fr) die DB Fernverkehr, und an der Grenze dann die SNCF.
Hier ist aber einiges vermischt worden.
In Frankreich ist sowas gar nicht erlaubt, das stückeln von Fahrkarten.
Warum sollte in Frankreich das Stückeln von Fahrkarten nicht erlaubt sein? Insbesondere aufgrund mangelhafter Buchung internationaler Tickets muss bei Fahrten über Frankreich häufig gestückelt werden. Außerdem hinkt der Vergleich mit dem Deutschlandticket, denn bei internationalem Fernverkehr gibt es auch mit Frankreich das AJC welches eine Aufhebung der Zugbindung auch bei separaten Tickets ermöglicht. Hier im konkreten Fall ist das aber schwierig, weil der die Fahrkarten überlappend sind und es nicht einen Unterwegshalt gibt.
[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 06.02.2025, 09:05 (vor 460 Tagen) @ JumpUp
Warum sollte in Frankreich das Stückeln von Fahrkarten nicht erlaubt sein? Insbesondere aufgrund mangelhafter Buchung internationaler Tickets muss bei Fahrten über Frankreich häufig gestückelt werden.
Beim Umsteigen ist das kein Problem, aber im durchgehenden Zug mehrere günstige Karten hintereinander zu nutzen, heute aber einfach möglich das die ja nicht mehr alle Fahrkarten "kompostiert" werden müssen.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR
bahnfahrerofr., Donnerstag, 06.02.2025, 12:55 (vor 460 Tagen) @ EK-Wagendienst
Ich bin mir nicht mal sicher, ob es ein tarifliches Stückelverbot überhaupt gibt.
Im Nahverkehr ja, da gibt es sowas. Im Fernverkehr würde ich aber ein Fragezeichen dahinter setzen.
[?] Anschlussverlust bei Stückelung DE-FR
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 06.02.2025, 13:08 (vor 460 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ich bin mir nicht mal sicher, ob es ein tarifliches Stückelverbot überhaupt gibt.
Im Nahverkehr ja, da gibt es sowas. Im Fernverkehr würde ich aber ein Fragezeichen dahinter setzen.
zumindest früher gab es das, bzw. man musste die Fahrkarte ja stempeln, das ging nur am Abgangsbahnhof, alles andere war nicht erlaubt,
gut bei einem längeren Aufenthalt z.B. beim 9580 in Strasbourg war genug Zeit nach unten zu laufen.
Da habe ich das mal gemacht. Da aber die Fahrkarte ab Deutschland dann Platz genau bei der DB reserviert, damals ging sowas noch.
Mit den online Tickets ist das möglich geworden ggf. muss aber den Sitzplatz wechseln, weil ein anderer Reserviert ist.
Hier geht es aber darum, das mit der ersten Fahrkarte die Fahrt in Kaiserslautern endet, und einen als zweite Fahrt gekauft wird, die in Kaiserslautern beginnt, dazu noch bei verschiedenen Verkäufern.
Ein Durchlösen ist möglich, nur eben teurere, warum soll es dann irgend welche Rechte geben, wenn man später in Kaiserslautern ankommt.
ES wird da sicher ein PREM Ticket sein, schon wegen des Preises, also nichts flexibles.
Wenn die Fahrkarte nicht durch gelöst werden kann, ist das was anderes, z.B. mit Umsteigen in Paris.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Ich sehe nichts,was gegen eine Anwendbarkeit des AJC spricht
Barzahlung, Donnerstag, 06.02.2025, 14:32 (vor 460 Tagen) @ AbschnittE
- kein Text -
Anwendbarkeit des AJC ??
EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 06.02.2025, 15:37 (vor 460 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von EK-Wagendienst, Donnerstag, 06.02.2025, 15:37
mit den ganzen § kennst du dich besser aus.
Aber ich sehe hier ganz einfach 2 Beförderungsverträge, die bei verschiedenen Unternehmen aus Geldspargründen gekauft wurden.
Ein durchgehende Fahrkarte ist ganz einfach zu bekommen, nur eben teurer als das vom Fahrgast gewünschte stückeln.
In Kaiserslautern beginnt eine neue Reisende, wo es dem Fahrgast sein Problem ist, pünktlich da zu sein, das ist für mich vergleichbar wie es mit dem Deutschlandticket gehandhabt wird.
Das hat dann zusätzlich noch den Nachteil, wenn plötzlich wegen was, die Züge über Strasbourg umgeleitet werden sollten, wobei ich da kein Problem sehe wenn er den Zug in Frankfurt bekommen hat.
AJS ist doch was wenn bei der Bahn was schief gelaufen ist, aber hier ist bewusst eine Unterbrechung in Kaiserslautern gekauft worden.
in diesem Fall ist das doch ähnlich:
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?030,11001571
Auszug:
Nun meine Tariffrage:
Ich habe eine Sparpreis-Fahrkarte HH-Köln, einen Flexpreis Köln-Aachen Hbf (war 30,-€ günstiger als eine durchgehende Fahrkarte HH-Aachen auf den selben Zügen), eine Pass-Karte Aachen Hbf - Aachen Süd (Gr) und ein Interrail-Ticket Aachen Süd (Gr) - Brüssel - London.
Daher:
Das Reisezentrum Köln verweigert die Ausstellung eines HOTNAT, da die Strecke Hamburg-Brüssel nicht als durchgehende Fahrkarte gebucht wurde.
Er hätte sich eine Passfahrkarte Hamburg - Brüssel kaufen können, wäre nur entschieden teurer.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Anwendbarkeit des AJC ??
VT642, Donnerstag, 06.02.2025, 15:57 (vor 460 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 06.02.2025, 16:00
Für das AJC spielt es keine Rolle, ob es möglich gewesen wäre, eine durchgehende Fahrkarte zu kaufen und man sich - warum auch immer - dagegen entschieden hat. Wichtig ist nur, dass man eine tatsächlich mögliche Umstiegszeit eingeplant hat. Wenn jemand mit irgendwelchen inoffiziellen 2min Anschlüssen stückelt, kann folglich nicht vom AJC profitiert werden.
Dass im DSO-Fall kein Hotnat gegeben wurde, liegt schlicht daran, dass nicht mehr als 2 verschiedene Beförderungsverträge vorgesehen sind. HH-Köln und Köln-Ausland hätte funktioniert, wenn in Köln zwischen zwei ICE oder ICE+Thalys/EST umgestiegen worden wäre. Durch die Stückelung über Aachen wurde in Köln aber lediglich ein nationaler Anschluss verpasst, daher kein Hotnat.
Anwendbarkeit des AJC ??
bahnfahrerofr., Donnerstag, 06.02.2025, 16:04 (vor 460 Tagen) @ VT642
Man muss halt auch AJC und HOTNAT noch unterscheiden (im verlinkten Fall war das Hauptproblem eigentlich der "Betreiberwechsel" DB // Thalys).
Ich sehe es tendenziell auch vom AJC gedeckt, auch wenn das theoretisch immer vom verpassten Anschluß spricht, so wirklich etwas dagegen spricht auch nicht. Das könnte klassische Grauzone sein.
Wenn man es als anwendbar sieht, muss der Beförderer eingehalten werden aber nicht zwingend die gleiche Strecke gefahren werden.
Hat jemand aktuelle Erfahrungen, lassen sich noch Einzelreservierungen für die Alleozüge auf Bahn.de kaufen? Zeitweise ging das mal, obwohl so eigentlich nicht vorgesehen. Falls ja, könnte man es vielleicht riskieren und selbst eine neue Reservierung machen. Natürlich nur an Tagen, wo es noch Züge gibt die nicht ausgebucht sind.
Wenn die Umreservierung personenbedient erfolgen muss sehe ich dabei halt eine gewisse Gefahr, dass es dort einfach abgelehnt wird und man sich in einer Diskussion über die Anwendbarkeit des AJC wiederfindet (zumal ja eigentlich eine über die SNCF getätigte grenzüberschreitende Reservierung umgebucht werden müsste).
Anwendbarkeit des AJC ??
VT642, Donnerstag, 06.02.2025, 16:27 (vor 460 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Habe es eben getestet - es ist möglich, eine einzelne Sitzplatzreservierung grenzüberschreitend nach Frankreich online zum Preis von 5,20€ (2. Klasse) zu kaufen!
Anwendbarkeit des AJC ??
bahnfahrerofr., Donnerstag, 06.02.2025, 16:39 (vor 460 Tagen) @ VT642
Die Frage ist, geht die Bezahlung durch?
Angeblich gab es dabei zeitweise noch einen Fehler.
Anwendbarkeit des AJC ??
Barzahlung, Donnerstag, 06.02.2025, 16:42 (vor 460 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die Frage ist, geht die Bezahlung durch?
Angeblich gab es dabei zeitweise noch einen Fehler.
Wir wollen hier keine schlafenden Hunde wecken.
In Richtung Paris ist die Reservierung jetzt auch nicht sooo wichtig. Wenn er keine bekommt, dann würde ich im Zweifel einfach einsteigen. Wenn der Zug in Saarbrücken abgefahren ist, wird man keinen Extrahalt mehr einlegen, nur um einen Fahrgast, der nicht reserviert hat, rauszuschmeißen. ;-)
Anwendbarkeit des AJC ??
VT642, Donnerstag, 06.02.2025, 17:26 (vor 460 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Ja, hatte die Reservierung vorliegen und per Sofortstorno wieder storniert.
Anwendbarkeit des AJC ??
Dr. Bahn, Freitag, 07.02.2025, 12:11 (vor 459 Tagen) @ VT642
Für das AJC spielt es keine Rolle, ob es möglich gewesen wäre, eine durchgehende Fahrkarte zu kaufen und man sich - warum auch immer - dagegen entschieden hat.
Ich sekundiere hier. Sowohl die Frage des OP als auch der Hamburg-Brüssel-Fall sollten vom AJC gedeckt sein. (Ob der Hamburg-Brüssel-Fall vor oder nach dem Beitritt von Eurostar zum AJC stattfand, weiß ich gerade nicht.)
Aus AJC-Vereinbarung-Merkblatt.pdf:
Was ist das AJC und welche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind daran beteiligt?
• Das AJC ist eine von mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickelte
Lösung, die Reisenden mit getrennten aufeinanderfolgenden
Beförderungsverträgen die Möglichkeit bietet, ihre Reise unter bestimmten
Bedingungen aus kommerziellem Entgegenkommen fortzusetzen. Es handelt sich
um ein Angebot, zu dem sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst
verpflichten. (...)
Wann gilt das AJC für meine Reise und welche Leistungen bietet es?
• Als Reisender planen Sie eine internationale Reise, mit anderen Worten: Sie haben
mehrere getrennte Fahrkarten für die Reise zwischen mehreren Ländern erworben.
Der Kauf der Fahrkarten könnte in einer oder mehreren geschäftlichen
Transaktionen erfolgt sein. Auch wenn Sie für diese Reise mehrere Binnen-
Fahrkarten haben und die gesamte Reise grenzüberschreitend ist, ist das AJC
anwendbar. (...)
Die Bahn führt auf der Webseite dieses Beispiel auf:
Anwendungsbeispiel
Sie reisen von Berlin über Prag nach Pilsen und haben hierfür getrennte Tickets:
* ein von der DB ausgegebenes EC-Ticket von Berlin nach Prag
* ein regionales von der CD ausgegebenes Ticket von Prag nach Pilsen
Der Zug von Berlin nach Prag hat eine unvorhergesehene Verspätung, sodass Sie Ihren Anschlusszug in Prag verpassen. Bereits im EC-Zug haben Sie eine Bestätigung über die Verspätung erhalten. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich an das Personal im Bahnhof in Prag. Die Mitarbeitenden vor Ort werden sich vergewissern, dass Sie genügend Zeit für Ihren Anschlusszug eingeplant hatten und Sie dann darüber informieren, wann der nächste Zug der CD nach Pilsen fahren wird, den Sie dann ohne weitere Kosten nutzen können.
Die DB verkauft selbstverständlich auch durchgehende Fahrkarten Berlin - Pilsen mit Nutzung des CD-Regionalverkehres zwischen Prag und Pilsen, die Stückelung einer sowieso kaufbaren Karte ist also explizit als Beispiel aufgeführt.
(Ansonsten hätte man auch Probleme mit den erlaubten Stückelungspunkten... Für meine baldige Reise Hendaye - Hannover via Paris, Frankfurt verkauft mir die SNCF nur den Abschnitt Hendaye - Frankfurt oder Teile davon und die DB nur den Abschnitt Paris - Hannover oder Teile davon... Müsste ich für das AJC nun in Paris oder Frankfurt stückeln? Das ist eben egal.)
@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.
Immer dran denken: Das AJC muss man vor Ort und live durchsetzen; im Nachhinein ist das nichts mehr zu machen.
Anwendbarkeit des AJC ??
611 040, Erfurt, Freitag, 07.02.2025, 13:09 (vor 459 Tagen) @ Dr. Bahn
Was heißt live durchsetzen? Muss man dafür zwingend an einen Schalter/RZ oder kann man auch einfach einsteigen und es dem ZuB erklären. (Was in 99% der Fälle ja eh unproblematisch wäre)
Interessant, die von mir häufiger genutzte Verbindung müsste ja dann auch umfasst sein:
Prag - Dresden - Erfurt
Prag - Decin EC oder R "Labe" mit CD Tageskarte/CD Einzelfahrt
Decin - Bad Schandau U28 bis Dolni Zleb CD Tageskarte bzw. Einzelfahrt, ab Schöna D-Ticket
Bad Schandau- Dresden S1 D-Ticket
...
Bei Verspätung des EC/R und verpassen der U28 könnte ich also im EC weiter nach Dresden fahren ohne Aufpreis?
In die Gegenrichtung bei Ausfall der S1 oder Verspätung und verpassen der U28 auch EC ab Dresden?
Beteiligte EVU sind DB Regio, DB Fernverkehr und Ceske Drahy die alle am AJC teilnehmen.
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Anwendbarkeit des AJC ??
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 07.02.2025, 14:15 (vor 459 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Freitag, 07.02.2025, 14:15
Bei Verspätung des EC/R und verpassen der U28 könnte ich also im EC weiter nach Dresden fahren ohne Aufpreis?
In die Gegenrichtung bei Ausfall der S1 oder Verspätung und verpassen der U28 auch EC ab Dresden?
Beteiligte EVU sind DB Regio, DB Fernverkehr und Ceske Drahy die alle am AJC teilnehmen.
"Falls diese vorgenannten Bedingungen erfüllt wurden, haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben und für die Sie eine Fahrkarte besitzen. Oft ist es möglich, dieses Eisenbahnverkehrsunternehmen an seiner Bezeichnung und seinem Symbol auf der Fahrkarte zu erkennen.
Leider ist es nicht möglich, dass Sie stattdessen einfach einen Zug eines anderen Eisenbahnverkehrsunternehmens benutzen, das Verkehrsleistungen nach ihrem Bestimmungsort anbietet."
=> Wechsel von DB FV auf DB Regio oder umgekehrt geht nicht. Zumal DB Fernverkehr an deiner ursprünglich geplanten Fahrt gar nicht beteiligt war.
--
Weg mit dem 4744!
Anwendbarkeit des AJC ??
bahnfahrerofr., Freitag, 07.02.2025, 14:28 (vor 459 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Freitag, 07.02.2025, 14:30
=> Wechsel von DB FV auf DB Regio oder umgekehrt geht nicht. Zumal DB Fernverkehr an deiner ursprünglich geplanten Fahrt gar nicht beteiligt war.
Aufgrund letzterem ist das denke ich hier recht klar.
Aber mal angenommen, man stößt zum Beispiel eine Sparpreisfahrkarte (zur Vereinfachung der Fragestellung: eine solche mit DTV-Anteil) an eine ausländische Fahrkarte an. Ist man dann auch an das jeweilige "ursprünglich gebuchte" * Unternehmen gebunden? Zumindest in der Praxis vermute ich, daß es keine Rolle spielt.
* zumindest bei Papierfahrkarten lässt sich das EVU ja gar nicht zweifelsfrei aus der Fahrkarte entnehmen.
Anwendbarkeit des AJC ??
Dr. Bahn, Samstag, 08.02.2025, 19:32 (vor 458 Tagen) @ JeDi
=> Wechsel von DB FV auf DB Regio oder umgekehrt geht nicht. Zumal DB Fernverkehr an deiner ursprünglich geplanten Fahrt gar nicht beteiligt war.
Sagt wer? Unterzeichner des AJC scheint "DB (Deutschland)" zu sein.
"Oft ist es möglich, dieses Eisenbahnverkehrsunternehmen an seiner Bezeichnung und
seinem Symbol auf der Fahrkarte zu erkennen 3" - die Fussnote verweist auf den Beförderercode, hier wohl 1080, also "Deutsche Bahn (Holding)" laut CIT-Tabelle.
Auf diese Diskussion würde ich mich allerdings vor Ort nicht einlassen, sondern bei NV bleiben, wenn ich nur eine NV-Fahrkarte habe bzw. vorher das Gespräch mit Personal suchen.
Anwendbarkeit des AJC ??
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 09.02.2025, 21:10 (vor 457 Tagen) @ Dr. Bahn
=> Wechsel von DB FV auf DB Regio oder umgekehrt geht nicht. Zumal DB Fernverkehr an deiner ursprünglich geplanten Fahrt gar nicht beteiligt war.
Sagt wer? Unterzeichner des AJC scheint "DB (Deutschland)" zu sein.
In der Konsequenz sind dann auch nur Züge des Konzern-EVU (also im Wesentlichen die des DB-Museums) vom AJC abgedeckt? Das AJC zielt ja explizit auf EVU und eben nicht auf Beförderer ab...
--
Weg mit dem 4744!
Anwendbarkeit des AJC ??
Dr. Bahn, Samstag, 08.02.2025, 19:39 (vor 458 Tagen) @ 611 040
Was heißt live durchsetzen? Muss man dafür zwingend an einen Schalter/RZ oder kann man auch einfach einsteigen und es dem ZuB erklären. (Was in 99% der Fälle ja eh unproblematisch wäre)
Live heißt: Du kannst keine Auslagenerstattung geltend machen, d.h. Fahrkarte kaufen und erstatten lassen ist nicht vorgesehen.
Live heißt auch: Im Falle von nicht reservierungspflichtigen Zügen musst Du die Abweichung von z.B. einer Zugbindung mit den ZuB im Zug ausdiskutieren (dafür sollte tunlichst eine Verspätungbestätigung einer Vorleistung vorhanden sein, so sähe es das AJC vor) oder Dir sie vorher durch Personal aufheben lassen.
(Die Frage, was ist, wenn der ZuB das AJC nicht kennt oder nicht anerkennen will? EBE? Fahrkarte zum Normalpreis kaufen, die dann nicht erstattet wird?)
Die Möglichkeit mir Aufhebung/Umbuchung durch Personal ist auch die einzige, die bei reservierungspflichtigen / Globalpreis-Zügen zur Verfügung steht. Nur in seltenen Fällen gibt es die Möglichkeit, noch spontan eine Reservierung zu kaufen (die 5,20€ im Frankreich-Verkehr sind dann z.B. auch "weg".), d.h. hier ist ein vorheriger Schalterbesuch (oder in Ausnahmefällen ein Gespräch mit dem ZuB) nötig.
Grüße
Dr. Bahn
Anwendbarkeit des AJC ??
bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 20:22 (vor 458 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 20:25
(Die Frage, was ist, wenn der ZuB das AJC nicht kennt oder nicht anerkennen will? EBE? Fahrkarte zum Normalpreis
kaufen, die dann nicht erstattet wird?)
In den deutschsprachigen Ländern würde ich dazu tendieren, mir eine FN ausstellen zu lassen. Diese sollte dann mit Verweis aufs AJC niedergeschlagen werden. Gezahltes Geld hingegen ist erstmal weg. Ich schätze die Chance höher ein, die FN loszuwerden, als einen Vollpreis zurück zu bekommen.
Die Möglichkeit mir Aufhebung/Umbuchung durch Personal ist auch die einzige, die bei reservierungspflichtigen / Globalpreis-Zügen zur Verfügung steht. Nur in seltenen Fällen gibt es die Möglichkeit, noch spontan eine Reservierung zu kaufen (die 5,20€ im Frankreich-Verkehr sind dann z.B. auch "weg".), d.h. hier ist ein vorheriger Schalterbesuch (oder in Ausnahmefällen ein Gespräch mit dem ZuB) nötig.
Naja, der Theorie nach ist das so. Wenn man in Spanien und Frankreich unterwegs ist, kann es aber manchmal ratsam sein, auf eigene Kosten eine neue Reservierung zu holen, auch wenn man auf dem Geld dann vielleicht sitzen bleibt. Denn bis man zum Schalter kommt, und dran ist, sind die letzten Plätze vielleicht weg. Kommt natürlich auf die Verbindung an, aber im Zweifelsfall würde ich zum Beispiel bei verspätetem Zulauf auf Paris und geplanter Weiterfahrt nach Deutschland schnell zugreifen, wenn es für den nächsten Zug noch Semmeln zu 5,20€ gibt. Den Ärger an der Sperre würde ich für die Ersparnis nicht riskieren. Mit dem Zugpersonal kommt man in diesen Ländern ja nur noch in Ausnahmefällen mal am Bahnsteig ins Gespräch...
Das ist jetzt keine allgemein gültige Regel. Wenn man an einem Dienstag früh im November den ersten Alleozug ab Paris verpasst hat, kann man sich ruhig auch mal am Schalter anstellen, klar.
Anwendbarkeit des AJC ??
AbschnittE, Samstag, 08.02.2025, 11:40 (vor 458 Tagen) @ Dr. Bahn
@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.
Danke! – Allerdings:
"haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben"
Im Verkehr nach Paris wäre das dann aber erst der nächste TGV, wenn ein TGV verpasst wurde.
(Wobei ich persönlich es eher wagen würde, den nächsten ICE ggf. auch ohne Reservierung zu nehmen, als es mit dem SNCF-Personal zu diskutieren...)
Anwendbarkeit des AJC ??
VT642, Samstag, 08.02.2025, 12:18 (vor 458 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von VT642, Samstag, 08.02.2025, 12:18
@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.
Danke! – Allerdings:"haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben"
Im Verkehr nach Paris wäre das dann aber erst der nächste TGV, wenn ein TGV verpasst wurde.
(Wobei ich persönlich es eher wagen würde, den nächsten ICE ggf. auch ohne Reservierung zu nehmen, als es mit dem SNCF-Personal zu diskutieren...)
Es ist m.E. nicht relevant, wer das Wagenmaterial stellt, sondern wer der Betreiber ist. Und hierbei ist zwischen den ICE und TGV (mit Ausnahme der einzelnen Leistung aus München, die, wenn ich mich recht entsinne, auf der Gesamtstrecke von SNCF betrieben wird) nicht zu unterscheiden. Betreiber ist in Frankreich stets die SNCF und in Deutschland stets die DB.
Anwendbarkeit des AJC ??
bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 12:28 (vor 458 Tagen) @ VT642
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 08.02.2025, 12:29
Es ist m.E. nicht relevant, wer das Wagenmaterial stellt, sondern wer der Betreiber ist.
Richtig
Und hierbei ist zwischen den ICE und TGV (mit Ausnahme der einzelnen Leistung aus München, die, wenn ich mich recht entsinne, auf der Gesamtstrecke von SNCF betrieben wird) nicht zu unterscheiden.
München sind alles DB-Züge auf deutschem Gebiet. Du verwechselst das evtl. mit dem Freiburg-TGV. Hier ist auf deutschem Gebiet SNCF voyages Deutschland das EVU.
Anwendbarkeit des AJC ??
VT642, Samstag, 08.02.2025, 12:31 (vor 458 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Es ist m.E. nicht relevant, wer das Wagenmaterial stellt, sondern wer der Betreiber ist.
Richtig
Und hierbei ist zwischen den ICE und TGV (mit Ausnahme der einzelnen Leistung aus München, die, wenn ich mich recht entsinne, auf der Gesamtstrecke von SNCF betrieben wird) nicht zu unterscheiden.
München sind alles DB-Züge auf deutschem Gebiet. Du verwechselst das evtl. mit dem Freiburg-TGV. Hier ist auf deutschem Gebiet SNCF voyages Deutschland das EVU.
Stimmt - danke! Ich wusste nur noch, dass es sich um irgendeine Einzelleistung handelt.
Anwendbarkeit des AJC ??
EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 08.02.2025, 12:52 (vor 458 Tagen) @ AbschnittE
@den Threadersteller: ich würde das Infoblatt zum AJC ausdrucken und mitnehmen und bereits im ersten verspäteten Zug um eine Verspätungsbestätigung bitten. Diese muss laut EU-Recht ausgestellt werden.
Danke! – Allerdings:"haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Zug des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu benutzen, dessen Verkehrsleistungen Sie versäumt haben"
Im Verkehr nach Paris wäre das dann aber erst der nächste TGV, wenn ein TGV verpasst wurde.
(Wobei ich persönlich es eher wagen würde, den nächsten ICE ggf. auch ohne Reservierung zu nehmen, als es mit dem SNCF-Personal zu diskutieren...)
Auf alle den Zügen ist stehts Personal der SNCF und auch der DB Fernverkehr, selbst im TGV 9580 / 9583 bis/ab Marseille.
Die Kontrollen finden auch meist gemeinsam statt, und wer Zugführer in welchen Land ist, ist auch verschieden.
Mit SNCF Personal, besonders in Frankreich, zu diskutieren würde ich nicht machen, die können da sehr stur sein.
Aus dem Zug herausgebeten werden kann man schon in Saarbrücken, denn da beginnt die Reservierungspflicht, und auf die Reservierung wird genausten geschaut, und z.Z. haben die Züge auch einen Halt in Fornbach für die Polizei, da kann man dann auch noch heraus gebeten werden.
Aber es ist nicht so schlimm, es wird nach einer Lösung gesucht, ab Paris kann es dann schon ganz anders sein.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Danke für die Antworten / Diskussion...
AbschnittE, Donnerstag, 06.02.2025, 18:30 (vor 460 Tagen) @ AbschnittE
...habe mit Interesse mitgelesen.
Für meinen Teil bin ich genug im Thema, dass ich das ausdiskutieren würde, wenn ich den Anschluss verpasse.
Für den Kollegen habe ich nun Kaiserlautern-Paris (29 Euro) am Nachmittag gebucht, dass er eine Stunde Mittagspause in Mannheim hat, und nicht so super früh los muss.
Gute Fahrten allerseits!
(Wenn noch jemandem mehr zur AJC-Frage einfällt - ich bin gespannt...)