Problemzug ICE 1021 (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Montag, 27.01.2025, 10:59 (vor 14 Tagen) @ VT642

Warum schaltest du die SÖP oder das EBA ein? Der Fall ist doch mehr als eindeutig, der Beförderungsvertrag mit DB FV endet in Nürnberg Hbf. Was du danach tust, spielt aus FGR-Sicht keine Rolle.

Alles korrekt.

Spannend wäre hier nur der Fall, wenn der Zielbahnhof der Nordostbahnhof gewesen wäre. Hierhin gilt nämlich trotz U-Bahn der DB Tarif parallel. Es gelten jedoch keine EU-Fahrgastrechte, in den BB steht meines Wissens nach auch keine Ausnahme, dass die Bahn-FGR Anwendung finden (bei der Tram Bonn-Siegburg steht dies glaube ich nämlich mittlerweile drin). Das wäre so ein Fall, wo mal privatrechtlich die Taxikosten als Schadensersatz nach dem BGB einklagen könnte. Ob das klappt, sei natürlich mal dahingestellt


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