Kannst du auch korrekte Informationen widergeben? (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 21.01.2025, 04:34 (vor 19 Tagen) @ GoethesGarten

BITTE BITTE BITTE höre auf, fortlaufend Falschinformationen zu verbreiten! Es ist doch unfassbar, fast jeden Beitrag von dir hier factchecken zu müssen.

Doch, diese Angabe ist relevant.

Bezogen auf den konkreten Fall falsch.

Die Reisenden dürfen nicht jünger als 65 sein.

Falsch. Es handelt sich um keinen zielgruppenspezifischen Sparpreis.

Der Zub darf das nachprüfen,

Falsch. Das Tarifhandbuch legt fest wann das Alter geprüft werden muss, dieser Fall gehört nicht dazu.

weshalb auch ein entsprechend amtliches Dokument mitgeführt werden muss.

Falsch. Ein amtlicher Lichtbildausweis muss nur vom eingetragenen Reisenden mitgeführt werden unabhängig vom Angebot schlicht weil es sich um ein digitales Ticket handelt.

Quelle: Ich arbeite in einer DB-Agentur (Fremd-EVU mit DB-Lizenz).

Das ist keine Quellenangabe, schreib doch gleich "trust me bro" oder gib eine kredibile Quelle für deine haltlosen Behauptungen wider. Ril 601.4000 schreibt in Kapitel 6.4 jedenfalls das exakte Gegenteil von deinem Geschrieb hier.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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