Fahrgastrechte unklar (Allgemeines Forum)
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 09:25 (vor 486 Tagen)
Guten Morgen,
am 1. Dezember 2024 ist mein Zug ausgefallen und ich konnte die Reise nicht antreten. Im DB Navigator stand, ich soll mir eine neue Verbindung suchen. Auf schriftliche Nachfrage an den Kundendialog der Bahn wurde mir bestätigt, das ich mein Sparpreis-Ticket auch zu einem nicht genauer definierten Termin (Zitat: " ..... Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit" ) nutzen darf.
Heute wollte ich dieses Ticket nutzen, leider hatte der Zugbegleiter eine andere Meinung und akzeptierte trotz schriftlicher Bestätigung durch den Kundendialog der Bahn meinen Fahrschein nicht. Er ist der Meinung, das man nur am selben Tag an dem das Sparpreis-Ticket gültig ist nutzen darf. Ich musste ein Flexticket für diese Verbindung buchen.
Kann ich mir die Kosten für das neue gebuchte Flexticket erstatten lassen? Ich bin irritiert durch die unterschiedlichen Aussagen von dem Zugbegleiter und dem Kundendialog der Deutschen Bahn.
Fahrgastrechte unklar
Pelfox, Montag, 13.01.2025, 10:00 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
An deiner Stelle würde ich an den Kundendialog schreiben und den Sachverhalt schildern. Die Fahrkarten der Mail anhängen. Der Zugbegleiter liegt falsch. Der Kundendialog prüft den Fall und gibt ihn ans Servicecenter weiter.
Fahrgastrechte unklar
VT642, Montag, 13.01.2025, 10:30 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
Dankenswerterweise hat die DB die zuvor nur unklar kommunizierte Regelung der Gültigkeit einer Fahrkarte mit aufgehobener Zugbindung hier nun präzisiert:
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr, folglich war der Zugbegleiter falsch informiert.
Fahrgastrechte - Kann man wieder beim Schaffner buchen?
Holger2, Montag, 13.01.2025, 10:31 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
Hallo,
da möchte ich gleich einmal nachfragen, seit wann es wieder möglich ist, beim Schaffner eine Fahrkarte zu lösen. Normalerweise müsste er dann doch ein erhöhtes Befürderungsentgeld verlangen für Fahren ohne gültigen Fahrschein, welches dann nachträglich überwiesen werden kann.
Holger
Fahrgastrechte - Kann man wieder beim Schaffner buchen?
bahnfahrerofr., Montag, 13.01.2025, 10:38 (vor 486 Tagen) @ Holger2
Ich gehe stark davon aus, dass er im Zug selbst gebucht hat, was ja offiziell nur bis 10 Minuten nach Abfahrt geht, aber inoffiziell kann man das ja mit dem Schaffner regeln, wenn man einfach für eine spätere Verbindung bucht.
Fahrgastrechte - Kann man wieder beim Schaffner buchen?
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 11:04 (vor 486 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Genau so war es
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 10:41 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
Bitte, bitte, bitte sende Deinen Fall an Euroconsum - Infos auf dieser Webseite.
Siehe grüne Box dort: "Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Deutsche Bahn AG melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu."
Diese Fälle häufen sich, weil dieser mittlerweile völlig dysfunktionale Laden DB selbst einfache Kernprozesse nicht mehr im Griff hat und statt dessen seine Systemprobleme bei den Fahrgästen, denen der Laden ja eigentlich gehört, ablädt. Gutscheine verschwinden und werden nicht mehr aktiviert; die BahnCard gibt's nur noch digital, dafür dann Vollkontrolle aller Lichtbildausweise; Fahrgastrechte werden kreativ abgeblockt durchs FGR, dafür langt man bei Fahrgästen kallhart hin, wie bei Dir. Fahrpläne bei Bauarbeiten gibt's drei Tage nach Beginn der Arbeiten, Fahrgäste Pech gehabt... und so weiter und so weiter...
Daher: Bitte dokumentiere Deinen Fall und berichte ihn Euroconsum, in der Hoffnung, dass die Unterlassungserklärung, die die Bahn abgegeben hat, Deinen Fall abdeckt und es Konsequenzen gibt. (Alternativ oder zusätzlich beschwere Dich beim EBA, die Bahn verstößt gegen gesetzliche Fahrgastrechte und das EBA müsste das unterbinden.)
Grüße
Dr. Bahn
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
VT642, Montag, 13.01.2025, 11:13 (vor 486 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von VT642, Montag, 13.01.2025, 11:14
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 11:30 (vor 486 Tagen) @ VT642
Na, das ist ja mal eine äußerst "qualifizierte" Äußerung. Manchmal frage ich mich schon, warum man vor dem Senden-Klick nicht mal 10 Sekunden nachdenken oder gar recherchieren kann... Ein Blick in die Wikipedia hätte ja schon geholfen.
Es ist halt ein gemeinnütziger Verein mit Verbandsklagerecht, der sein Daseinsrecht aus dem Abmahnen etc von konsumentenwidrigen Verhalten von Unternehmen etc bezieht. (Vormals: Deutscher Konsumentenbund).
Kann man jetzt gut finden oder auch nicht, aber meiner Kenntnis nach ist genau dieser Verein derjenige, der die DB dazu gezwungen hat, ihre bisheriger Anwendung der FGR - spätere Fahrt nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte - an das gelte Recht - spätere Fahrt nach Wahl des Fahrgastes innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anzupassen und damit auch die Willkür der Bahn bei Streiks etc zu beenden.
(Ich habe keine Verbindung zu dem Verein und lasse mich gerne auch eines Besseren belehren, wenn der in der Tat "unseriös" und "böse" sein soll.)
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
VT642, Montag, 13.01.2025, 11:38 (vor 486 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von VT642, Montag, 13.01.2025, 11:39
Kann man jetzt gut finden oder auch nicht, aber meiner Kenntnis nach ist genau dieser Verein derjenige, der die DB dazu gezwungen hat, ihre bisheriger Anwendung der FGR - spätere Fahrt nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte - an das gelte Recht - spätere Fahrt nach Wahl des Fahrgastes innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anzupassen und damit auch die Willkür der Bahn bei Streiks etc zu beenden.
Welche "Willkür bei Streiks"? Hier war schon immer zwischen Sonderkulanzen und den gesetzlichen FGR zu differenzieren: Die Sonderkulanzen ermöglichten es auch dann, wenn die geplante Verbindung trotz Streik möglich gewesen wäre, die Fahrt zu verschieben, während die FGR erst dann greifen, wenn es tatsächlich zu einer zu erwartenden Verspätung von 60min kommt. Jegliche Sonderkulanzen wurden stets damit kommuniziert, dass die FGR-Ansprüche unberührt bleiben. Die Sonderkulanzen hätte die DB gar nicht anbieten müssen, sie hat es aber getan, damit Reisende, die unbedingt noch vor dem Streik ein Ziel erreichen müssen, das auch tun können - gemäß FGR ist eine Fahrt vor Beginn des Geltungszeitraums nicht möglich, durch die Sonderkulanz wird aber genau das möglich. Der von dir verlinkte Euroconsum-Beitrag hat genau diese Unterscheidung aber scheinbar nicht verstehen können oder wollen.
Und ich bleibe dabei, dass die Aufbereitung des von dir verlinkten Beitrags auf mich unseriös wirkt - das ist meine persönliche Meinung und es liegt in der Natur dieses Forums, das entsprechend darstellen zu dürfen.
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 12:20 (vor 486 Tagen) @ VT642
Bei der "Willkür" bei Streiks ist gemeint, dass die Bahn das als Kulanz, sogar als Sonderkulanz verkauft hat und dann recht willkürlich festgelegt hat, wann alternativ zu fahren ist. Gilt ähnlich auch bei Wetterereignissen.
Zum Beispiel: Streik am Wochenende, Fahrt kann bis Donnerstag der Folgewoche nachgeholt werden. Aber eben nicht am Wochenende darauf, wo man es alternativ gut gebrauchen könnte z.B. als Wochenendpendler oder wenn ich einen Besuche irgendwo einfach eine Woche verschiebe.
Da würde dann darauf verwiesen, dass die gesetzlichen FGR natürlich gelten. Gerade bei Streiks stand aber dann erst sehr kurzfristig fest, ob oder welche Züge tatsächlich verkehren. Bei den letzten Streiks gab es dann z.B. einen groben 2-Stunden-Takt Hamburg-München.
Hatte man ein Ticket für einer der Züge, die tatsächlich verkehrten (ja auch unter den originalen Zugnummern), dann wäre eine Rückgabe des Tickets auf Basis der FGR gar nicht möglich gewesen, denn es gab ja für diesen einen Zug keine Verspätung von 60 Minuten. Auch wenn das Verkehren des Zuges ggf. erst am Tag oder Vorabend des Streiks festgestanden hätte. Dann blieb nur die willkürliche Sonderkulanz, die aber eine sinnvolle Nutzung des Tickets oft nicht ermöglich hat.
Details inkl. des Videos zu Achim Stauß auf der genannten Seite.
Bitte, bitte an Euroconsum und EBA!
VT642, Montag, 13.01.2025, 16:12 (vor 486 Tagen) @ Dr. Bahn
Wenn der Zug unter originaler Zugnummer verkehrt, warum sollte man dann überhaupt ein Rücktrittsrecht haben? Die Bahn erbringt ja ihre Leistung und wem es zu unsicher ist, der kann ja entsprechend der Sonderkulanz früher fahren - nochmal: Die DB müsste im Streikfall gar nichts machen und könnte nur auf die FGR verweisen. Mit den Sonderkulanzen werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, aber keine genommen.
Beschwerde bei euroconsum
Barzahlung, Montag, 13.01.2025, 12:38 (vor 486 Tagen) @ Dr. Bahn
Bitte, bitte, bitte sende Deinen Fall an Euroconsum - Infos auf dieser Webseite.
Siehe grüne Box dort: "Du denkst, dass Du bei diesem Unternehmen einen ähnlichen Verstoß gefunden hast? Das interessiert uns! Du kannst uns einen Folgeverstoß bei Deutsche Bahn AG melden. Wir prüfen Deine Meldung und kümmern uns ggf. um die Durchsetzung der Strafe gegen das Unternehmen. Ordnungsgelder fließen der Staatskasse zu."
Der Fall erscheint mir (bislang) ungeeignet für eine Beschwerde bei euroconsum, weil er ausschließlich auf behauptete Äußerungen des Zugbegleiters abhebt, die 7summerfrank7 nicht nachweisen kann. Am Ende stellt sich die DB auf den Standpunkt, dass sich das so gar nicht abgespielt habe, der Fahrgast einfach nur seinen Fahrschein vergessen und deshalb neu gelöst hat.
Wirklich verwertbar dürften nur schriftliche Anworten sein, die zeitnah nach dem Vorfall an euroconsum weitergeleitet werden. Insofern würde ich den Fall zunächst dem Kundendialog schildern, fragen, weshalb man Fahrgast zum Nachlösen aufgefordert hat, und schauen, wie darauf reagiert wird.
Ich hätte mir, anstelle neu zu lösen, eine FN ausstellen lassen.
Kann man jetzt gut finden oder auch nicht, aber meiner Kenntnis nach ist genau dieser Verein derjenige, der die DB dazu gezwungen hat, ihre bisheriger Anwendung der FGR - spätere Fahrt nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte - an das gelte Recht - spätere Fahrt nach Wahl des Fahrgastes innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist anzupassen und damit auch die Willkür der Bahn bei Streiks etc zu beenden.
euroconsum hat jedenfalls erzwungen, dass die DB es heute auf allen Ebenen breit und unmissverständlich kommuniziert. Ansonsten vermute ich, dass man das in den Ausschüssen bzw. im Tarifbereich der DB schon vorher gewusst und die Kommunikation im Haus seinerzeit nicht richtig funktioniert hat, siehe die Wortmeldung des dnalor33 auf DSO aus 2019:
https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,9125528,9126689#msg-9126689
Hier war schon immer zwischen Sonderkulanzen und den gesetzlichen FGR zu differenzieren
Grundsätzlich schon. Bei einem EVG(!)-Streik stelle ich mir das allerdings schwierig vor.
Beschwerde bei euroconsum
VT642, Montag, 13.01.2025, 12:55 (vor 486 Tagen) @ Barzahlung
Muss man sich eigentlich vom Zub zum Flexpreis-Kauf überreden lassen, wenn doch die Rechtslage eindeutig ist dank der Veröffentlichung auf bahn.de? Könnte man nicht einfach auf die Ausstellung einer FN bestehen, vor Ort nichts bezahlen und das Ganze dann im Reisezentrum, wo die Gültigkeit (hoffentlich) klar sein sollte, zurücknehmen lassen?
Beschwerde bei euroconsum
Barzahlung, Montag, 13.01.2025, 13:03 (vor 486 Tagen) @ VT642
Könnte man nicht einfach auf die Ausstellung einer FN bestehen, vor Ort nichts bezahlen und das Ganze dann im Reisezentrum, wo die Gültigkeit (hoffentlich) klar sein sollte, zurücknehmen lassen?
Ja. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, wenn es im Zug zu keiner Einigung kommt. Das SC FN muss die FN im Nachgang stornieren.
Den Zub kann man bei Problemen aber, wie bereits erwähnt, auf VI ZuB 47.1 verweisen.
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 14:02 (vor 486 Tagen) @ Barzahlung
Ich musste jedenfalls auf Drängen das Zugbegleiters ein neues Flexpreis-Ticket in meiner DB APP buchen und ich hoffe auf eine Erstattung der nicht gerechtfertigten Kosten.
Beschwerde bei euroconsum
Barzahlung, Montag, 13.01.2025, 14:38 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
Ich musste jedenfalls auf Drängen das Zugbegleiters ein neues Flexpreis-Ticket in meiner DB APP buchen und ich hoffe auf eine Erstattung der nicht gerechtfertigten Kosten.
Du musstest nicht, Du sahst Dich gezwungen ein Flexpreisticket zu lösen.
Du hättest ihm auch Deinen Perso geben können: "Schreiben Sie es auf."
Ausschluss von der Beförderung?
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 14.01.2025, 18:19 (vor 485 Tagen) @ Barzahlung
Könnte man nicht einfach auf die Ausstellung einer FN bestehen, vor Ort nichts bezahlen und das Ganze dann im Reisezentrum, wo die Gültigkeit (hoffentlich) klar sein sollte, zurücknehmen lassen?
Ja. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg, wenn es im Zug zu keiner Einigung kommt. Das SC FN muss die FN im Nachgang stornieren.
Zumindest in diesem sehr klaren Fall hätte ich auch versucht, das per FN zu lösen. Nun ist es ja so, dass das Zugpersonal Reisende ohne gültigen Fahrschein auch des Zuges verweisen darf. Könnte es passieren, dass ein Zugbegleiter auf dieser Variante besteht, auch wenn ich kooperiere und meinen Personalausweis vorzeige?
Ist die FN und weitere Mitfahrt bis zum gewünschten Reiseziel der Regelfall, wenn der Reisende das ohne größere Diskussion aktzeptiert?
Ausschluss von der Beförderung?
brueggi, Mittwoch, 15.01.2025, 08:14 (vor 484 Tagen) @ Co_Tabara-98
Ist die FN und weitere Mitfahrt bis zum gewünschten Reiseziel der Regelfall, wenn der Reisende das ohne größere Diskussion aktzeptiert?
Ich habe meine FN gerade nicht zur Hand, aber ich wurde, während die ZuB meine Daten eingetippt hat, nach meinem Ziel gefragt und glaube, dass auf der FN neben dem EBE auch ein Betrag für die Reise zum Ziel ausgewiesen war.
Beschwerde bei euroconsum
Reservierungszettel, KDU, Montag, 13.01.2025, 14:15 (vor 486 Tagen) @ VT642
Muss man sich eigentlich vom Zub zum Flexpreis-Kauf überreden lassen, wenn doch die Rechtslage eindeutig ist dank der Veröffentlichung auf bahn.de? Könnte man nicht einfach auf die Ausstellung einer FN bestehen, vor Ort nichts bezahlen und das Ganze dann im Reisezentrum, wo die Gültigkeit (hoffentlich) klar sein sollte, zurücknehmen lassen?
Im Nightjet IC hatte ich vor ein paar Wochen einen ähnlichen Fall.
Das der IC Teil ohne Reservierung nutzbar ist wissen offensichtlich nicht alle Newrest Leute.
Der mit dem ich zu tun hatte war jedenfalls der Festen Überzeugung das ich eine brauche, erst als ich den deutschen Zugchef verlangte der ihm das dann erklärte gab er Ruhe vorher drohte er noch mit Polizei - entschuldigt hat er sich natürlich nicht das lies sein Stolz und seine Arroganz nicht zu…
Beschwerde bei euroconsum
bahnfahrerofr., Montag, 13.01.2025, 14:40 (vor 486 Tagen) @ Reservierungszettel
Der mit dem ich zu tun hatte war jedenfalls der Festen Überzeugung das ich eine brauche, erst als ich den deutschen Zugchef verlangte der ihm das dann erklärte gab er Ruhe vorher drohte er noch mit Polizei - entschuldigt hat er sich natürlich nicht das lies sein Stolz und seine Arroganz nicht zu…
Bei Newrest arbeiten tatsächlich einige Leute denen man nicht unbedingt nachts auf der Straße begegnen will.
Was mich aber schon etwas verwundert, dass die Newrest Menschen überhaupt im IC-Teil Tickets kontrollieren. Ich dachte das sei Aufgabe des DB Zc.
Beschwerde bei euroconsum
VT642, Montag, 13.01.2025, 16:07 (vor 486 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wahrscheinlich wusste der Newrest MA nicht einmal, dass das der IC Teil war.
Beschwerde bei euroconsum
Dr. Bahn, Montag, 13.01.2025, 16:33 (vor 486 Tagen) @ Barzahlung
Der Fall erscheint mir (bislang) ungeeignet für eine Beschwerde bei euroconsum, weil er ausschließlich auf behauptete Äußerungen des Zugbegleiters abhebt, die 7summerfrank7 nicht nachweisen kann.
Diese Info schrieb 7summerfrank7 erst nach meinem Post zu euroconsum. Aber diese Entscheidung könnte man ja denen überlassen...
Ich hätte mir, anstelle neu zu lösen, eine FN ausstellen lassen.
(Auch zu den ähnlichen Vorschlägen im Baum): Das machst Du, das mach ich, aber da kommt ja kein normaler Bahnkunde drauf... Wenn der "Schaffner" sagt, ich muss ein neues Ticket lösen sonst kann ich nicht mitfahren, dann macht das Otto Normalspur doch auch.
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 17:01 (vor 486 Tagen) @ Dr. Bahn
Ja das war schon eine Art Einschüchterung von dem Schaffner
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 13.01.2025, 17:10 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
Ja das war schon eine Art Einschüchterung von dem Schaffner
welches EVU war es denn, evtl ist das bei den "privaten" EVU gar nicht so bekannt.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 17:21 (vor 486 Tagen) @ EK-Wagendienst
EVU? was bedeutet das?
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 13.01.2025, 17:26 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
EVU? was bedeutet das?
Das Unternehmen wer den Zug gefahren ist,
EVU = Eisenbahn Verkehrs Unternehmen
DB Fernverkehr = ICE IC,
oder DB Regio in der Regel Rote Züge,
oder eines der vielen anderen EVU, wo nicht DB drauf steht.
Man schließt ja immer genau mit dem Unternehmen / EVU einen Beförderungsvertrag ab, wer den Zug betreibt.
Wo man die Fahrkarte gekauft hat ist dabei egal.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 17:41 (vor 486 Tagen) @ EK-Wagendienst
Aok, Das war ein IC jeweils
Der ausgefallene Zug sowie der genutzte Zug , beides ICs
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 13.01.2025, 18:09 (vor 486 Tagen) @ 7summerfrank7
bearbeitet von EK-Wagendienst, Montag, 13.01.2025, 18:11
Aok, Das war ein IC jeweils
Der ausgefallene Zug sowie der genutzte Zug , beides ICs
ok, damit DB Fernverkehr
bei denen sollte das bekannt sein.
Es gibt eben nicht die DB, das sind viele einzelne Firmen, und jede ist rechtlich eine eigene.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Montag, 13.01.2025, 19:06 (vor 486 Tagen) @ EK-Wagendienst
Zu dem direkten Kontakt per E-Mail zur Bahn habe ich über PayPal auch einen Fall eröffnet und den Fall detailgetreu erläutern mit den Tickets und Fahrgastrechte verlinkt/ Email des Kundendialogs.
Kann der uneinsichtige Schaffner durch Einschüchterung und Falschaussage belangt werden?
Paypal
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 14.01.2025, 18:34 (vor 485 Tagen) @ 7summerfrank7
Zu dem direkten Kontakt per E-Mail zur Bahn habe ich über PayPal auch einen Fall eröffnet und den Fall detailgetreu erläutern mit den Tickets und Fahrgastrechte verlinkt/ Email des Kundendialogs.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es geht um das im Zug gekaufte Ticket (soll Paypal diesen Kauf stornieren, obwohl alles korrekt abgewickelt wurde?) oder die nicht anerkannte Fahrkarte (weil der Verkäufer sie für die gekaufte Dienstleistung nicht akzeptiert)?
Ich kenne mich mit Paypal zwar nicht groß aus, denke aber, diese Schiene sollte man frühestens dann fahren, wenn die Kommunikation mit der DB ohne Erfolg abgeschlossen wurde.
Paypal
7summerfrank7, Mannheim, Dienstag, 14.01.2025, 20:03 (vor 485 Tagen) @ Co_Tabara-98
Die Rückzahlung bzw Den Fall von PayPal kann ich jederzeit abbrechen, falls die Bahn selber handelt und sich für Ihren Schaffner entschuldigt
Ich fahre die Strecke und den Zug auch öfter, eventuell sehe ich den Zugbegleiter noch mal
Beschwerde bei euroconsum
462 001, Taunus, Dienstag, 14.01.2025, 19:12 (vor 485 Tagen) @ 7summerfrank7
Kann der uneinsichtige Schaffner durch Einschüchterung und Falschaussage belangt werden?
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das EBA hilft bei solchen Schaffnern
Hatte 2018 mal den Fall, das man mir aufgrund von Fehlverhalten eines Schaffners eine FN andrehen wollte. Erst durch das EBA kam das Lügenkonstrukt von DB Fernverkehr, DB Station&Service und dem Bahnbonus-Service ans Licht(dauerte insgesamt ein halbes Jahr).
Ist zwar schon lang her, aber wer mich dreist anlügt hat einen schweren Stand und muss damit leben das ich alles hinterfrage was man mir vorlegt und sei es nur eine Auskunft eines Schaffners.
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717
Beschwerde bei euroconsum
7summerfrank7, Mannheim, Dienstag, 14.01.2025, 20:05 (vor 485 Tagen) @ 462 001
Danke für den Tip mit EBA. Dort werde ich den Fall auch schildern, mit Namen des Schaffners.
Andere Fahrgäste sollen nicht auch solch einen Stress erleben.
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 14.01.2025, 20:51 (vor 485 Tagen) @ 7summerfrank7
Danke für den Tipp mit EBA. Dort werde ich den Fall auch schildern, mit Namen des Schaffners.
Andere Fahrgäste sollen nicht auch solch einen Stress erleben.
und was hat die Aufsichtsbehörde damit zu tun?
Das ist doch einen private Sache und nichts Hoheitliches.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beschwerde bei euroconsum
KBD_1880, Dienstag, 14.01.2025, 20:57 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das EBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte in Deutschland, Art. 31 Abs. 1 Fahrgastrechte-VO.
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html
Beschwerde bei euroconsum
VT642, Dienstag, 14.01.2025, 21:04 (vor 485 Tagen) @ KBD_1880
Warum wartet man nicht einmal ab, was denn die DB selbst dazu zu sagen hat, ehe man sich an irgendwelche übergeordneten Instanzen wendet? Den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters gleich an höchste Stelle eskalieren zu lassen, halte ich für unangemessen.
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 14.01.2025, 21:05 (vor 485 Tagen) @ KBD_1880
Das EBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte in Deutschland, Art. 31 Abs. 1 Fahrgastrechte-VO.
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html
Das schon, aber ist das ein Fahrgastrechtefall, wenn es im Zug stattfindet?
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Beschwerde bei euroconsum
VT642, Dienstag, 14.01.2025, 21:07 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst
Das EBA ist die nationale Durchsetzungsstelle für die Fahrgastrechte in Deutschland, Art. 31 Abs. 1 Fahrgastrechte-VO.
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_node.html
Das schon, aber ist das ein Fahrgastrechtefall, wenn es im Zug stattfindet?
Zudem ist hierauf zu verweisen:
Sollte es daher auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden.
Falls noch nicht geschehen, wenden Sie sich daher bitte zuerst immer an Ihren Beförderer, da dies Voraussetzung für eine Bearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt ist.
Auch wenn Sie noch keine oder eine ablehnende Antwort vom Beförderer erhalten haben, empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst noch einmal dorthin wenden, bevor Sie das Eisenbahn-Bundesamt einschalten.
Beschwerde bei euroconsum
KBD_1880, Dienstag, 14.01.2025, 21:08 (vor 485 Tagen) @ EK-Wagendienst
Nunja, durch die Aussage des Zugbegleiters, die dem Eisenbahnunternehmen DB Fernverkehr AG selbstverständlich zuzurechnen ist, werden die dem Reisenden nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte verkürzt. Das betrifft dann sehr wohl die Fahrgastrechte.
EBA
Barzahlung, Dienstag, 14.01.2025, 22:09 (vor 485 Tagen) @ 462 001
Kann der uneinsichtige Schaffner durch Einschüchterung und Falschaussage belangt werden?
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das EBA hilft bei solchen Schaffnern
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das EBA hilft in diesem konkreten Fall nicht.
Das EBA kann auch erst angerufen werden, wenn man eine schriftliche Antwort vom Beförderer hat oder der Beförderer innerhalb eines Monats nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.
Ich würde jetzt erstmal alles in einer E-Mail an reiseportal@bahn.de abhandeln:
Reiseverlauf schildern, Fahrkarten anfügen, Dialog mit dem Zugbegleiter schildern (dabei am besten detailierte Fragen stellen, ob das aus DB-Sicht alles rechtmäßig gelaufen ist) und mit einmonatiger Frist zur Erstattung des Flexpreises auffordern.
Die Antwort der DB dann hier einstellen. Anschließend kann man die nächsten Schritte überlegen.
Beschwerde bei euroconsum
Barzahlung, Montag, 13.01.2025, 18:13 (vor 486 Tagen) @ EK-Wagendienst
EVU? was bedeutet das?
Das Unternehmen wer den Zug gefahren ist,
EVU = Eisenbahn Verkehrs UnternehmenDB Fernverkehr = ICE IC,
oder DB Regio in der Regel Rote Züge,
oder eines der vielen anderen EVU, wo nicht DB drauf steht.Man schließt ja immer genau mit dem Unternehmen / EVU einen Beförderungsvertrag ab, wer den Zug betreibt.
Nein, den Beförderungsvertrag schließt man mit dem Beförderer.
Beschwerde bei euroconsum
EK-Wagendienst, EGST, Montag, 13.01.2025, 18:17 (vor 486 Tagen) @ Barzahlung
EVU? was bedeutet das?
Das Unternehmen wer den Zug gefahren ist,
EVU = Eisenbahn Verkehrs UnternehmenDB Fernverkehr = ICE IC,
oder DB Regio in der Regel Rote Züge,
oder eines der vielen anderen EVU, wo nicht DB drauf steht.Man schließt ja immer genau mit dem Unternehmen / EVU einen Beförderungsvertrag ab, wer den Zug betreibt.
Nein, den Beförderungsvertrag schließt man mit dem Beförderer.
ja ok, da war ja gerade was, macht es für den außenstehenden noch schwieriger.
Wie ist es wenn das nun, wenn der Beförderer/ EVU nicht DB ist sondern einen der anderen.
Die DB, wer eigentlich?
kann ja viel zusagen bzw. unterschreiben.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.