DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ? (Allgemeines Forum)

rudolfmgath, Heidelberg, Sonntag, 12.01.2025, 12:21 (vor 487 Tagen)

Servus zusammen,

der Konzern hat mich 2* als Schwarzfahrer kriminalisiert, obwohl einen BC 100 bestand, und diese lediglich vergessen wurde.

Es muss nun eine Klage eingereicht werden. Geht das über Frankfurt, Berlin oder Baden-Baden ? Über die richtige Anschrift wäre ich sehr dankbar.

DB Anschrift

sflori, Sonntag, 12.01.2025, 12:24 (vor 487 Tagen) @ rudolfmgath
bearbeitet von sflori, Sonntag, 12.01.2025, 12:29

Es muss nun eine Klage eingereicht werden. Geht das über Frankfurt, Berlin oder Baden-Baden ? Über die richtige Anschrift wäre ich sehr dankbar.

Hier steht die Anschrift:
https://www.bahn.de/impressum

Eine Zivilklage würdest Du aber wohl eher beim Amtsgericht Frankfurt einreichen und nicht bei der Bahn. ;)

Hier die Anschrift:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-frankfurt-am-main/amts...

Normalerweise erstattet die Bahn auch erstmal eine Anzeige gegen Dich, wenn so etwas passiert. In dem Fall meldet sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Dir. Man muss also erstmal gar nichts machen und kann dann den Ermittlungsbehörden den Fall erklären. Das geht auch telefonisch. In Deiner Situation sollte ein Verfahren damit sofort eingestellt werden.


Bye. Flo.

DB Anschrift

Rook, Sonntag, 12.01.2025, 14:56 (vor 487 Tagen) @ sflori

Normalerweise erstattet die Bahn auch erstmal eine Anzeige gegen Dich, wenn so etwas passiert. In dem Fall meldet sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Dir. Man muss also erstmal gar nichts machen und kann dann den Ermittlungsbehörden den Fall erklären. Das geht auch telefonisch. In Deiner Situation sollte ein Verfahren damit sofort eingestellt werden.

Bye. Flo.

Das Problem dabei ist, dass man oft jahrelang in den Polizei-Informationssystemen mit dem 'Erschleichen von Leistungen' hinterlegt sein kann - und dann z.B. bei einer Polizeikontrolle nicht 'Ohne Bestand' an die Beamten gemeldet wird.

--
Viele Grüße
Rook

DB Anschrift

sibiminus, Sonntag, 12.01.2025, 15:13 (vor 487 Tagen) @ Rook
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 12.01.2025, 15:14

Das Problem dabei ist, dass man oft jahrelang in den Polizei-Informationssystemen mit dem 'Erschleichen von Leistungen' hinterlegt sein kann

Dazu muss die DB aber auch erstmal Anzeige erstatten, davon ist im Ausgangsbeitrag aber keine Rede. "Als Schwarzfahrer vom Konzern kriminalisiert" ist nicht sehr detailliert und kann auch den Regelprozess einer FN mit nachträglicher Vorlage und Ermäßigung bedeuten. Ganz ohne Anzeige, Ermittlungen und Prozess.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

DB Anschrift

Rook, Sonntag, 12.01.2025, 15:52 (vor 487 Tagen) @ sibiminus

Das Problem dabei ist, dass man oft jahrelang in den Polizei-Informationssystemen mit dem 'Erschleichen von Leistungen' hinterlegt sein kann


Dazu muss die DB aber auch erstmal Anzeige erstatten, davon ist im Ausgangsbeitrag aber keine Rede. "Als Schwarzfahrer vom Konzern kriminalisiert" ist nicht sehr detailliert und kann auch den Regelprozess einer FN mit nachträglicher Vorlage und Ermäßigung bedeuten. Ganz ohne Anzeige, Ermittlungen und Prozess.

Meine Antwort war auf den Thread mit der Anzeige und Verfahrenseinstellung.

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Viele Grüße
Rook

DB Anschrift - anderes Problem

Hustensaft, Sonntag, 12.01.2025, 16:49 (vor 487 Tagen) @ Rook

Das Problem dabei ist, dass man oft jahrelang in den Polizei-Informationssystemen mit dem 'Erschleichen von Leistungen' hinterlegt sein kann - und dann z.B. bei einer Polizeikontrolle nicht 'Ohne Bestand' an die Beamten gemeldet wird.

Das größere Problem ist, dass die DB diese Fälle bekanntlich nicht selbst bearbeitet, sondern an eine Firma vergeben hat, die auch eine Auskunftei betreibt (nein, nicht die Schufa, aber ein Konkurrenzunternehmen) - und wenn man ein solches Merkmal in deren Daten hat, hängt einem das an noch viel mehr Stellen nach, die Löschung zu erreichen ist ungleich schwerer als bei der Polizei einen Falscheintrag löschen zu lassen.

DB Anschrift

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 12.01.2025, 20:32 (vor 487 Tagen) @ sflori

Es muss nun eine Klage eingereicht werden. Geht das über Frankfurt, Berlin oder Baden-Baden ? Über die richtige Anschrift wäre ich sehr dankbar.


Hier steht die Anschrift:
https://www.bahn.de/impressum

Dann muss es sich aber um einen Fall mit DB Fernverkehr handeln, da es verschiedene EVU bei der DB gibt, und mit jeder jeweils bei der Nutzung ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.

Bei einer Klage muss es schon die Richtige DB Firma sein, da gibt es einige.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ?

Swikel161, Sonntag, 12.01.2025, 12:26 (vor 487 Tagen) @ rudolfmgath

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kannst, bist du per Definition ein Schwarzfahrer.. was du mittels Nachzeigen einer gültigen Fahrkarte (bei Vergessen) gegen Gebühr revidieren kannst.

DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ?

JanZ, HB, Sonntag, 12.01.2025, 12:38 (vor 487 Tagen) @ Swikel161

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kannst, bist du per Definition ein Schwarzfahrer..

Das kommt sehr auf die Definition an. Für eine Strafbarkeit wegen Beförderungserschleichung ist meines Wissens Vorsatz erforderlich, der beim bloßen Vergessen der Fahrkarte nicht vorliegt. Deswegen würde es mich sehr interessieren, welche "Kriminalisierung" hier vorliegt und was mit der Klage erreicht werden soll.

DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ?

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 12.01.2025, 13:24 (vor 487 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 12.01.2025, 13:26

Wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kannst, bist du per Definition ein Schwarzfahrer..


Das kommt sehr auf die Definition an. Für eine Strafbarkeit wegen Beförderungserschleichung ist meines Wissens Vorsatz erforderlich, der beim bloßen Vergessen der Fahrkarte nicht vorliegt. Deswegen würde es mich sehr interessieren, welche "Kriminalisierung" hier vorliegt und was mit der Klage erreicht werden soll.

Wahrscheinlich nichts.

Warum nicht einfach mit dem langen Zettel zum Schalter gehen BC 100 zeigen, die Gebühr zahlen und alles ist geregelt.

DB Schwarzfahrerdatenbank Anschrift ?

Hustensaft, Sonntag, 12.01.2025, 16:47 (vor 487 Tagen) @ rudolfmgath

Was auch immer da für eine Klage eingereicht werden soll, bei Vertragsbeziehungen B2C (hier DB gegen Fahrgast, sodern der kein gewerblicher Nutzer ist) ist üblicherweise das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk Dein Wohnsitz liegt - und wenn das ausnahmsweise nicht so sein sollte, wird Dir dieses Amtsgericht das sagen.

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