Tipp: Zugbindung explizit aufgehoben auf bahn.de (Allgemeines Forum)

tbarasmussen, Donnerstag, 12.12.2024, 15:42 (vor 523 Tagen)

Hallo zusammen,

als der neue DB Navigator-App eingeführt wurde, bekam man zu Beginn gefühlt sehr oft den Hinweis "Zugbindung aufgehoben" auf sein Ticket, auch wenn sich nichts bzw. fast nichts geändert hatte. In manchen Fällen bekam man unberechtigt seine Zugbindung aufgehoben. Mittlerweile passiert das gefühlt nicht so oft, stattdessen kommt dann der Hinweis "Ihre ursprüngliche Fahrt fällt aus. Bitte suchen Sie sich eine neue Verbindung für Ihre Reise."

Na klar, wenn ein FV-Zug ausfällt, bedeutet dies, dass die Zugbindung aufgehoben ist. Dazu gibt es auch Fälle, wo z.B. der NV-Nachlauf 5 Minuten später erfolgt, welches als Ausfall der ursprüngliche Fahrt gilt, die Zugbindung aber nicht aufhebt.

In meinem Fall habe ich einen SSP von Herzogenrath nach Flensburg mit NV-Vorlauf gezielt über Bedburg nach Düsseldorf, dort in den IC. Nun fällt eine der RBs aus, womit der IC bei ungeänderter Abfahrt und Fahrweg verpasst würde. Weil der Umweg über Bedburg explizit gebucht wurde und somit Teil des Vertrags ist, aber nicht mehr machbar ist, sollte die Zugbindung m.E. als aufgehoben gelten. Wie ich das ausnutze, ist dann meine Wahl - ich werde dann über Mönchengladbach-Krefeld fahren und übrigens Hamburg-Neumünster im EC statt mit der geplanten RE fahren. Spannend würde es aber zu dem Schaffner im holsteinischen EC zu erklären, warum ich in seinem Zug sitze, wenn ich die geplante RE 15 Min. später auch hätte erreichen können. Hier wäre der Hinweis im App sehr hilfreich, diesen gibt es aber (noch) nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mir ist jedenfalls in diesem Fall eingefallen, dass es einen Hinweis zur Aufhebung der Zugbindung auf bahn.de unter "Meine Reisen" gibt. Dort steht ganz deutlich:
[image]

Damit darf jetzt 100% mit aufgehobener Zugbindung planieren und werde die Seite vielleicht auch ausdrucken und mitbringen. Ich hoffe dieses Tip kann anderen nervösen Seelen helfen, auch wenn sich einige ZUBs gar nicht für die Zugbindung interessieren.

MfG
Thomas aus Dänemark

Tipp: Zugbindung explizit aufgehoben auf bahn.de

ICE920, München, Donnerstag, 12.12.2024, 16:24 (vor 523 Tagen) @ tbarasmussen

Es geht hier um voraus geplante Fahrplanänderungen, so wie ich das verstehe. Ich habe bisher immer irgendwann so im Zeitraum 1-2 Wochen vor der Fahrt von der DB eine Mail bekommen. Da stand ganz klar drin "Zugbindung ist aufgehoben. Das heißt xy". Ich meine, die grüne "Zugbindung aufgehoben" Meldung taucht irgendwann in der App auch auf. Und im Gerät der Schaffner steht es wohl auch drin, weil ich mich an eine Fahrt nur mit einem roten Hinweis erinnern kann, wo ich die Situation erklären wollte, aber der Schaffner direkt meinte "Alles gut, ich sehe es aufm Gerät".

Tipp: Zugbindung explizit aufgehoben auf bahn.de

tbarasmussen, Samstag, 14.12.2024, 00:11 (vor 522 Tagen) @ ICE920

Es geht hier um voraus geplante Fahrplanänderungen, so wie ich das verstehe.

Richtig.

Ich habe bisher immer irgendwann so im Zeitraum 1-2 Wochen vor der Fahrt von der DB eine Mail bekommen. Da stand ganz klar drin "Zugbindung ist aufgehoben. Das heißt xy". Ich meine, die grüne "Zugbindung aufgehoben" Meldung taucht irgendwann in der App auch auf.

So ist mir auch manchmal gegangen, jedoch nicht bei Änderungen im NV-Vorlauf. Fahrt ist am 19.12., am 05.12. hat man mir die Änderung mitgeteilt und gebeten, eine Alternativverbindung auszusuchen. Heute abend ist mir dann eine Alternativverbindung zugewiesen, womit ich Herzogenrath nach geplanter Abfahrt verlasse und meinen zuggebundenen IC trotzdem erreiche, weil man der gebuchte Umweg über Bedburg ausfällt.

Im Navigator steht nun "Ihr Reiseplan hat sich geändert. Ihren ursprünglichen Fahrplan finden Sie am Ende dieser Seite", aber nichts von aufgehobener Zugbindung. In einem früheren ähnlichen Fall blieb es am Reisetag so.

Auf bahn.de unter "Meine Reisen" steht es plötzlich auch nichts mit aufgehobener Zugbindung:
[image]

Als man mir vorgestern gezeigt habe, die Zugbindung sei aufgehoben, habe ich meine Pläne an diese Realität angepasst, und daran werde ich bleiben, denn Aufhebung von Aufhebungen ist ja Unsinn...

MfG
Thomas aus Dänemark

Tipp: Zugbindung explizit aufgehoben auf bahn.de

JoeO, Braunschweig, Samstag, 14.12.2024, 09:43 (vor 521 Tagen) @ tbarasmussen

Als man mir vorgestern gezeigt habe, die Zugbindung sei aufgehoben, habe ich meine Pläne an diese Realität angepasst, und daran werde ich bleiben, denn Aufhebung von Aufhebungen ist ja Unsinn...

"Aufhebung von Aufhebungen" sind in letzter Zeit mehrfach vorgekommen, wenn die Aufhebung der Zugbindung (wie in diesem Fall) tariflich nicht korrekt war.

Meist werden diese fälschlich aufgehobenen Zugbindungen nur kurzzeitig angezeigt und verschwinden über Nacht.

Deshalb gilt auch hier, möglichst einen Screenshot der Nachricht über die Aufhebung der Zugbindung machen. Vor allem wenn man dann tatsächlich mit Zügen fahren will, in denen das gebuchte Ticket keine Gültigkeit hat.

Warum zur Zugbindung auf bahn.de schauen?

michael_seelze, Samstag, 14.12.2024, 12:56 (vor 521 Tagen) @ JoeO

Anstatt auf bahn.de (im Kundenkonto) oder in einer App nachzuschauen, Screenshots zu fertigen und sich über die Rücknahme der Aufhebung auszutauschen, wäre es doch viel einfacher, mit seiner gebuchten Fahrkarte am Bahnsteig des Startbahnhofs zu erscheinen und bei Abweichungen seine Fahrgastrechte wahrzunehmen. Ist einfacher und entspannender.

+1

Berliner65, Berlin, Samstag, 14.12.2024, 13:01 (vor 521 Tagen) @ michael_seelze

Schön, dass das mal einer so klar sagt.
Schade, dass ich nur "+1" schreiben kann - der Beitrag ist "+100" wert.

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

+ 100 geht doch. Also: + 100!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 14.12.2024, 13:07 (vor 521 Tagen) @ Berliner65

- kein Text -

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Es geht sogar +146 :-)

Garfield_1905, Samstag, 14.12.2024, 13:11 (vor 521 Tagen) @ Der Blaschke

- kein Text -

Apropos Zahlen und ihre Steigerung ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 14.12.2024, 13:58 (vor 521 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 14.12.2024, 14:00

Hey, lieber Kater.

Da fällt mir eine Story ein.

Ich hatte mal Schwerbehindertenerhebung im Schulbus. Grundschüler. Die waren von dem fremden Onkel irritiert und fragten den Fahrer, was ich mache und wer ich bin. Antwort: der will eure Tickets sehen und zählt euch durch.

Da fingen sie von selbst an, artig zu zählen. 1, 2, 3, 4 usw. So um die 20 Kinder waren es.

Dann kam einer dieser angehenden Professoren zu mir und erzählte ganz stolz, dass er sogar schon bis 100 zählen könne!!!!!

Da kam mir eine Idee. Ich fragte ihn, ob er denn auch wisse, was die höchste Zahl sei! Also wo zählen zu Ende ist!

Er überlegte. Kam aber auf keine Idee. Also von Eintausend, 1000, habe er schon mal was gehört und dass das dann viel viel mehr als 100 sei. Mehr wisse er nicht.

Ich habe ihm dann aufgegeben, zu Hause die Eltern zu fragen, was die höchste Zahl ist, bis zu der man zählen kann! Soll dabei sagen, dass das der Kontrolleur im Schulbus gefragt hätte und ihm aufgegeben hätte.

Er schrieb sich das auch hochmotiviert auf. Und rätselte während der paar Minuten Fahrt auch noch ...

Schade nur, dass man dann nicht mitbekommt, was da Zuhause abgeht, wenn er total wißbegierig nachfragt. Der Alte sitzt mit Bierpulle vor der Glotze, Fußball gucken. "Höchste Zahl? So'n Quatsch. Gab mal ein 12:0, Otto Torhagel. Was lehren die dir da für'n Unsinn". Und Mama steht in der Küche. "Junge, Zahlen sind unendlich", was die Nachfrage "Mama, was ist denn unendlich? Wieviele Zahlen sind das?" zur Folge hat, was beim Versuch der Erklärung das Essen anbrennen läßt.

Und dann rufen die Eltern am nächsten Tag in der Schule an und beschweren sich.

Aber ich hab leider nichts mehr gehört davon und ihn auch nicht wiedergetroffen ... Schade.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Apropos Zahlen und ihre Steigerung ...

Barzahlung, Samstag, 14.12.2024, 14:11 (vor 521 Tagen) @ Der Blaschke

Dann kam einer dieser angehenden Professoren zu mir und erzählte ganz stolz, dass er sogar schon bis 100 zählen könne!!!!!

Da kam mir eine Idee. Ich fragte ihn, ob er denn auch wisse, was die höchste Zahl sei! Also wo zählen zu Ende ist!

Du hättest ihn als Bonus fragen müssen, was rauskommt, wenn man alle diese Zahlen miteinander plus macht.

OT: zum Thema Schulbus

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 14.12.2024, 14:21 (vor 521 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 14.12.2024, 14:23

Hey.

Auf einer anderen Fahrt von derselben Grundschule war es so, hinten saß eine Clique Mädels mit ein paar Jungs, einige andere verteilten sich im Bus. Und einer saß ganz vorne ganz allein.

Der war dann gleich neugierig, was ich mache. Und erzählte dann begeistert, dass er auch Eisenbahnfan sei. Damit zwar recht allein in der Klasse. Aber das sei ihm auch egal. Die anderen seien eh alle doof. "Paß auf, gleich singen die Weiber da hinten wieder so doofe Mallorca-Lieder! Voll albern!". Genauso kam es dann auch. Fand er unmöglich. Wir fuhren dann über die Brücke über die Gleise, unten kam just ein Güterzug. Er erklärte mir dann alles. Güterzüge seien länger, langsamer und lauter als Personenzüge. Und hätten verschiedenere Loks. Manchmal ginge er nachmittags zum Bahnhof und schaue sich da den Verkehr an.

Er wirkte dabei bestens zufrieden. Mit seinen ganzen Mitschülern wollte er nichts zu tun haben. Er verabschiedete die beim Ausstieg auch nicht, wie die anderen es unter sich alle machten. Er redete auch nicht mit denen. Er saß da vorne auf seinem Platz neben dem Busfahrer und war in seiner Welt glücklich. Freute sich, dass ich genauso verrückt bin.

War total faszinierend. Blaschi 2.0. sozusagen; 50 Jahre später halt. Ob das ein Außenseiter bleiben wird, der sich als solcher aber ganz wohl fühlt und darunter gar nicht leidet? Ob er Bahnnerd wird, der nicht kochen und sich nicht waschen kann und das Wort Mode nicht kennt, aber den Unterschied zwischen 146 213 und 146 216 schon von weitem erkennt? Oder macht es irgendwann 'klick', die Traumfrau tritt ins Leben und dann nimmt alles gegen jeden anfänglichen Widerstand seinen üblichen Lauf?!

Ich wünschte mir nur, dass man ihn so leben läßt, wie er möchte und daraus kein Problem macht und ihn in die Fänge von Seelenklempnern jagt, wo es kein Entrinnen gibt.

Für Landwirtschaft und Traktoren interessierte er sich auch. Und da konnte ich ihm sogar noch geistigen Input geben als ich erzählte, dass Porsche mal Traktoren gebaut hat. Das wußte er nämlich noch nicht.


Und deswegen liebe in den Job so sehr. Man lernt nämlich Unmengen an Menschen und Geschichten kennen. Aus ALLEN Gesellschaftsschichten. Aber bleibt durch die nur kurzfristige Begegnung dann doch stets auf einer gewissen Distanz. Was der eigenen Freiheit dienlich ist.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Ja, wir schwören Stein und Bein ...

Garfield_1905, Samstag, 14.12.2024, 15:20 (vor 521 Tagen) @ Der Blaschke

(...) Der Alte sitzt mit Bierpulle vor der Glotze, Fußball gucken. "Höchste Zahl? So'n Quatsch. Gab mal ein 12:0, Otto Torhagel. Was lehren die dir da für'n Unsinn". Und Mama steht in der Küche. "Junge, Zahlen sind unendlich", was die Nachfrage "Mama, was ist denn unendlich? Wieviele Zahlen sind das?" zur Folge hat, was beim Versuch der Erklärung das Essen anbrennen läßt.

12:0 ? Das war dann wohl das Ergebnis meiner, der wahren echten, Borussia gegen die falsche Borussia. Na ja, heute sieht's wohl etwas anderes aus. :-)

Schöne Grüße zurück - Garfield

PS. Ja, wir schwören Stein und Bein, auf die Elf vom Niederrhein ...

+611

611 040, Erfurt, Samstag, 14.12.2024, 13:28 (vor 521 Tagen) @ michael_seelze

Genau! Diese Gedanken um die Änderungen in irgendwelchen Apps und Emails ständig... es ist eigentlich ganz einfach:
Wenn Verbindung nicht mehr wie gebucht fahrbar oder >+20 am Ziel, dann Zugbindung aufgehoben.
Was dabei irgendwo angezeigt wird ist total egal, denn die Aufhebung gilt ohne weiteres zutun.
Sinnvoll ist diese Bestätigung NUR, wenn sie so fehlerhaft ist, dass die Zugbindung trotzdem aufgehoben wird obwohl es nicht sein müsste. Dann gilt es im Zweifel für den Kunden und ein Screenshot hilft wenn man dann trotzdem anders als gebucht fährt.

Grüße 611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Zugbindung

JoeO, Braunschweig, Samstag, 14.12.2024, 14:24 (vor 521 Tagen) @ 611 040

Wenn Verbindung nicht mehr wie gebucht fahrbar oder >+20 am Ziel, dann Zugbindung aufgehoben. Was dabei irgendwo angezeigt wird ist total egal, denn die Aufhebung gilt ohne weiteres zutun.

In diesem Fall wollte der Fragesteller einen Umweg im Nahverkehrsvorlauf zum gebuchten Zug fahren. Auf dem Ticket taucht soetwas nicht auf. Es ist ein zuggebundenes ICE Ticket mit NV-Norlauf. Der Reisende erhält exakt das gleiche Ticket, das er für eine Fahrt ohne diesen Umweg auch erhalten hätte.

Taucht er zur gebuchten Abfahrtszeit am Bahnhof auf, nutzt die von der Bahn zur Verfügung gestellte Fahrt mit dem Nahverkerhr und nimmt den zuggebundenen ICE, dann kommt er pünktlich am Ziel an. Fahrgastrechtliche Ansprüche hat er keine.

In letzter Zeit taucht bei der Suche nach Alternativen regelmäßig der Hinweis "Prüfen Sie ob ihr Ticket für die alternative Verbindung gilt" auf. Hier liegt ein Ticket vor, das für die angebotene Alternative (direkte NV Verbindung zum gebuchten ICE nach der geplanten Abfahrtzeit + Fahrt mit dem ICE an den die Gültigkeit des Tickets gebunden ist mit planmäßiger Ankunft) genutzt werden kann. Für Verbindungen mit anderen Fernverkehrszügen gilt das Ticket dagegen nicht.

Es wurde ein Beförderungsvertrag und kein Reisevertrag abgeschlossen. Hier schuldet die Bahn dem Vertragspartner als Werkleistung die Beförderung von Herzogenrath nach Flensburg. Diese Leistung erbringt die Bahn weiterhin, auch wenn Sie nicht den gewünschten Umweg fährt. Tariflich gilt die Fahrkarte für den Nahverkehr zum gebuchten ICE und mit diesem (und nur diesem) Zug weiter zum Reiseziel. Diese Leistung bietet die Bahn weiterhin an. Die Voraussetztung einer Aufhebung der Zugbindung (mind. 20 Min spätere Ankunft) ist nicht erfüllt.

Wenn die Bahn aber von sich aus sagt, dass die Zugbindung aufgehoben ist, dann hat die Fahrkarte auch in anderen Zügen Gültigkeit. Mit einem Screenshot könnte man nachweisen, dass die Bahn das gesagt hat, auch wenn sie es später nicht mehr anzeigt.

Zugbindung

611 040, Erfurt, Samstag, 14.12.2024, 16:41 (vor 521 Tagen) @ JoeO

Das sehe ich nicht so!
Wenn man explizit einen Unweg bucht hat man auch einen Anspruch darauf! Und dann würde ich ihn auch nutzen wenn ich möchte.

Klar die Beweisführung ist schwierig, da Umwege eben nicht im Wegetext enthalten sind und auch in der Verbindung nicht angegeben ist, welche Strecken oder VIAs explizit bei der Buchung angegeben wurden.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Zugbindung

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 14.12.2024, 17:00 (vor 521 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Reservierungszettel, Samstag, 14.12.2024, 17:02

Das sehe ich nicht so!
Wenn man explizit einen Unweg bucht hat man auch einen Anspruch darauf! Und dann würde ich ihn auch nutzen wenn ich möchte.

Klar die Beweisführung ist schwierig, da Umwege eben nicht im Wegetext enthalten sind und auch in der Verbindung nicht angegeben ist, welche Strecken oder VIAs explizit bei der Buchung angegeben wurden.

Wo ist das Problem? Ursprünglich gebuchte Verbindung per Foto oder Ausdruck sichern und fertig. Auf PDF des onlinetickets ist sie sowieso zu sehen.

Ist also nur ein Problem für App Nutzer.

Der wegetext interessiert mich als Fahrgast nicht - ich gehe nach meiner angegebenen Verbindung.

Zugbindung

JoeO, Braunschweig, Samstag, 14.12.2024, 18:30 (vor 521 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JoeO, Samstag, 14.12.2024, 18:35

Der wegetext interessiert mich als Fahrgast nicht - ich gehe nach meiner angegebenen Verbindung.

Die angegebene Verbindung existiert nicht mehr, daher musst Du Dir eine alternative Verbindung suchen. Dabei musst Du aber die Gültigkeit Deiner Fahrkarte beachten.

Die Ticketerstellung erfolgt bei der Deutschen Bahn fahrplanbasiert, der zugrunde liegende Fahrplan ist aber kein Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Wenn Du einen Umweg bei der Buchung eingibst, dann werden Verbindungen angezeigt, über diesen Zwischenhalt führen. Buchst Du nun ein Ticket, so erhältst Du ein Ticket das sowohl zur Fahrt auf dieser Strecke als auch auf anderen vom Tarif abgedeckten Strecken berechtigt. Üblicherweise wird die von der Bahn zu erbringende Beförderungsleistung mit

  • Datum
  • Zugkategorie
  • Wegevorschrift

angegeben.

Bei einem zuggebundenen Ticket ist der Fahrpreis günstiger, dafür sind die Gültigkeit des Tickets und die Stornomöglichkeit eingeschränkt. Auf dem Streckenabschnitt für den ein konkreter Zug (mit Zugnummer) angegeben ist, ist die Gültigkeit des Tickets an den gebuchten Zug gebunden (Zugbindung) und zählt in anderen Zügen nicht als gültiger Fahrausweis.

Nach dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag schuldet die Bahn folgende Leistung:
Eine Beförderung am Reisetag von Herzogenrath nach Flensburg auf allen Strecken innerhalb der Raumbegrenzung mit Nahverkehrszügen bis Düsseldorf und der zwingenden Nutzung des gebuchten Intercity zwischen Düsseldorf und Flensburg.

Hier haben wir es mit einem Beförderungsvertrag zu tun, der im Unterschied z.B. zu einem Reisevertrag als Werksvertrag (§§ 631 ff. BGB) zählt. Die geschuldete Werkleistung ist eine Beförderung von Herzogenrath nach Flensburg. Diese Leistung wird von der Bahn auch erfüllt, wenn die Beförderung zwischen Herzogenrath und Düsseldorf auf einer anderen - vom Ticket abgedeckten - Wegeführung erfolgt.

Im Gegensatz zu einem Reisevertrag bei dem bestimmte Punkte wie "Fahrt über", "Aufenthalt in", "Gelegenheit zu" tatsächlich Vertragsbestandteile sind und der Weg auch tatsächlich im Vertragssinne das Ziel sein kann, ist bei einem Beförderungsvertrag die Beförderung von Fracht oder/und Personen zum Ziel der Vertragsinhalt.

Die Zugbindung und der Umweg sind dabei eine reine Tariffrage. Beim Nahverkehrsvor- und Nachlauf sind alle verkehrsüblichen Umwege mit eingeschlossen. Unterschiede gibt es noch wenn Start- und/oder Zielbahnmhof ein Bahnhof im City-Bereich sind.

Fahrplan kein Bestandteil des Beförderungsvertrages?

michael_seelze, Samstag, 14.12.2024, 21:50 (vor 521 Tagen) @ JoeO

Die Ticketerstellung erfolgt bei der Deutschen Bahn fahrplanbasiert, der zugrunde liegende Fahrplan ist aber kein Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Ist dem so? Im Zusammenhang mit der Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen/Zugausfällen ist schließlich auch die Rede davon, dass der Beförderer die Abfahrts- und Ankunftszeiten der vom Fahrgast gewählten Zugverbindung schuldet.


Nach dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag schuldet die Bahn folgende Leistung:
Eine Beförderung am Reisetag von Herzogenrath nach Flensburg auf allen Strecken innerhalb der Raumbegrenzung mit Nahverkehrszügen bis Düsseldorf und der zwingenden Nutzung des gebuchten Intercity zwischen Düsseldorf und Flensburg.

Hier haben wir es mit einem Beförderungsvertrag zu tun, der im Unterschied z.B. zu einem Reisevertrag als Werksvertrag (§§ 631 ff. BGB) zählt. Die geschuldete Werkleistung ist eine Beförderung von Herzogenrath nach Flensburg. Diese Leistung wird von der Bahn auch erfüllt, wenn die Beförderung zwischen Herzogenrath und Düsseldorf auf einer anderen - vom Ticket abgedeckten - Wegeführung erfolgt.

Im Gegensatz zu einem Reisevertrag bei dem bestimmte Punkte wie "Fahrt über", "Aufenthalt in", "Gelegenheit zu" tatsächlich Vertragsbestandteile sind und der Weg auch tatsächlich im Vertragssinne das Ziel sein kann, ist bei einem Beförderungsvertrag die Beförderung von Fracht oder/und Personen zum Ziel der Vertragsinhalt.

Kann die Beförderung über xxx (Ort) mit Aufenthalt von yyy (Zeitdauer) vom Beförderer abgelehnt werden, obwohl diese Angaben dem Abschluss des Beförderungsvertrages zugrundelagen, vom Beförderer aber nicht (explizit) in den Beförderungsausweis als Beweis des Inhalts des Beförderungsvertrages aufgenommen worden sind?

Fahrplan kein Bestandteil des Beförderungsvertrages?

ICE920, München, Samstag, 14.12.2024, 22:13 (vor 521 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von ICE920, Samstag, 14.12.2024, 22:14

Kann die Beförderung über xxx (Ort) mit Aufenthalt von yyy (Zeitdauer) vom Beförderer abgelehnt werden, obwohl diese Angaben dem Abschluss des Beförderungsvertrages zugrundelagen, vom Beförderer aber nicht (explizit) in den Beförderungsausweis als Beweis des Inhalts des Beförderungsvertrages aufgenommen worden sind?

Da eine klassische Fahrkarte nur eine einfache Fahrt beinhaltet (du akzeptierst die AGB ja beim Kauf), kann sie abgelehnt werden. Dafür bräuchtest du sowas wie ein Gabelticket (gibt es nicht) oder ein Passangebot.

Zugbindung

ICE920, München, Samstag, 14.12.2024, 22:11 (vor 521 Tagen) @ JoeO

Ich denke, du müsstest da auch Abfahrtszeit am Startbahnhof und Ankunftszeit am Zielbahnhof hinzufügen. Die haben ja auch Einfluss auf die Fahrgastrechte.

Tipp: Zugbindung explizit aufgehoben auf bahn.de (Update)

tbarasmussen, Freitag, 20.12.2024, 18:08 (vor 515 Tagen) @ tbarasmussen

Danke für alle Antworte. Die manchen Einträge mit unterschiedlichen Meinungen zum Thema, ob die Aufhebung der Zugbindung hier tariflich vorgesehen war oder nicht, sprechen für sich selbst. Genau deshalb fand ich es sehr hilfreich, dass es erstens auf bahn.de ganz bestimmt stand, dass die Zugbindung in genau diesem Fall aufgehoben war. Auch wenn das evtl. nicht tariflich vorgesehen sein sollte, ist es ja trotzdem gültig und eine Freude.

Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die Aufhebung der Zugbindung hier tarifkonform war. Wenn ich die Mails von DB nicht gesehen oder einfach ignoriert hätte, würde ich ganz problemlos mit dem ersten Zug abfahren sein. Dann würde ich erst nach ein Paar Umstiegen auf das Problem gekommen sein, dass mein Zug aus Bedburg zwischen Neuss und Düsseldorf ausfällt, und dann wäre es zu spät, einen direkten Weg zum FV zu nehmen, d.h. FV durch Verschulden der Bahn verpasst, Zugbindung ist aufgehoben. Das hätte mir jemand in Düsseldorf wohl auch bestätigen können, oder ich könnte es dem ZUB im Folge-IC relativ einfach erklären.

In diesem Fall möchte ich dies aber nicht, weil mir eine rechtzeitige Ankunft in Flensburg für die Weiterfahrt nach Dänemark auf anderem Ticket sehr wichtig und eine frühere Abfahrt ab Herzogenrath aufgrund Anreise von Belgien übrigens auch nicht möglich war. Den Umweg über Bedburg habe ich "als Spaß" in der Reiseplan eingepflegt, und wenn der nun ausfallen muss, wollte ich anderswo Spaß finden, hier wohl mit einem Fahrweg über Krefeld, dann erst in Recklinghausen in den IC einsteigen, und dann übrigens EC statt RE zwischen Hamburg und Neumünster nutzen. Das darf ich wohl genauso wie den Folge-IC nehmen, jedoch wird die Überzeugung des Zugpersonals vielfach schwieriger, weil diese Änderungen wegen des Ausfalls nicht erforderlich sind, sondern nur zulässig.

Und wie ging es dann am Reisetag? Ganz undramatisch wurde nach einem Refresh meinerseits dann tatsächlich den von mir so sehr beliebten Hinweis "Zugbindung aufgehoben" gezeigt. Im Zug hat der ZUB was von "ah, sehe ich hier, Zugbindung aufgehoben" gemummelt, als er mich kontrolliert hat, und hier meinte er den Schirm auf dem Kontrollgerät und nicht meinen. Das zeigt mir, wie hilfreich es sein kann, dass der System die Zugbindung als aufgehoben erkennt, tariflich vorgesehen oder nicht.

Noch ein Paar Kommentare:

Mehrmals wurde erwähnt, dass sich der Wegetext nicht an die Via-Angabe anpasst. Meine Erfahrung spricht dagegen, jedoch darf es stimmt, dass es den Preis nicht beeinflusst. Auf dieser Fahrt war der Weg Herzogenrath-NV-Bedburg-NV-Düsseldorf-IC-Münster-NV-Flensburg, welches zu diesem Wegetext geführt hat:

<1080>Aachen*(OS/K*HA*BI*H)*HH*(RD/KI)

Hätte ich den Umweg über Bedburg nicht spezifiziert, hätte man mich wohl auch nicht zur Fahrt über Aachen gebunden. Ähnlich bei einer Fahrt Flensburg-NV-Köthen-NV-Berlin Hbf-FV-Spandau, wo der Wegetext ohne Via-Angabe deutlich kürzer gewesen wäre und den gewünschten Umweg auch nicht erlaubt hätte:

<1080>(KI*WBE*BGS/RD*HH*LG*UE*SDL*MD*SBK*CALO*KOET*DE*RSL*WB*JB*LUF)

Zur Frage, ob der Fahrplan ein Bestandteil des Beförderungsvertrages ist, muss die Antwort wohl seit der neuen System wohl definitiv ja sein. Wie sollte man sonst erkennen, wenn auf einem Ticket frühzeitig aus einem FV-Zug in den NV umgestiegen werden soll? Z.B. Hamburg nach München in einem durchgehenden ICE versus Hamburg nach Hannover im selben ICE, dann mit NV nach München - deren Preisen und Fahrpläne sind durchaus unterschiedlich, was im grauen Box oben auf dem Ticket jedoch nicht steht.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum