NRW RE 6 + RE 7 neue Ausfälle / früher Betriebsschluß (Aktueller Betrieb)
Bm235, Donnerstag, 12.12.2024, 13:42 (vor 368 Tagen)
National Express schränkt den Verkehr ab Januar weiter ein und streicht nun massiv Züge am Abend auf den Linien RE 6 und RE 7. Gefunden auf Zuginfo.nrw
RE 6 (RRX)
Reduzierter Fahrplan bei der Linie RE 6 (RRX)
Beginn: 02.01.2025, 00:00
Ende: 28.02.2025, 23:30
Auf der Linie RE 6 (RRX) kommt es im Zeitraum 02.01.2025 bis 28.02.2025 zu Fahrplananpassungen.
Die Linie verkehrt ab dem 02.01.2025 täglich nur bis ca. 22:00 Uhr.
Der Abschnitt Düsseldorf Hbf - Köln/Bonn Flughafen wird ab dem 02.01.2025 montags - freitags nur zwischen ca. 5:00 Uhr und ca. 21:00 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen zwischen 9:00 Uhr und ca. 21:00 Uhr bedient.
Bitte nutzen Sie alternativ auf dem Abschnitt Köln Hbf - Hamm (Westf) Hbf die Züge der Linie RE 1 (RRX) (bitte den Linienweg beachten) und auf dem Abschnitt Köln Messe/Deutz - Düsseldorf Hbf die Züge der Linie S 11.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Fahrplan entnehmen.
Weitere Informationen:
Fahrplan RE 6 (RRX) vom 02.01.2025 bis 28.02.2025
RE 7
Reduzierter Fahrplan bei der Linie RE 7
Beginn: 02.01.2025, 00:00
Ende: 28.02.2025, 23:30
Die Linie RE 7 verkehrt im Zeitraum 02.01.2025 bis 28.02.2025 täglich nur bis ca. 21:00 Uhr. Zwischen Köln Hbf und Krefeld Hbf, sowie zwischen Hagen Hbf und Hamm (Westf) Hbf ist jeweils zwischen 21:00 Uhr ? 00:00 Uhr ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Züge der Linie RE7 aufgrund nicht rechtzeitig fertiggewordener Bauarbeiten noch bis voraussichtlich 21.02.2025 zwischen Hagen Hbf und Unna ausfallen müssen.
Genauere Infos entnehmen Sie bitte der separaten Baustellenmeldung unter
https://www.zuginfo.nrw/?msg=106514
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Fahrplan entnehmen.
Weitere Informationen:
Unhaltbare Zustände
Velaro-Fan, Donnerstag, 12.12.2024, 23:50 (vor 368 Tagen) @ Bm235
Offenbar wurde der Ersatzfahrplan geplant bevor bekannt wurde, dass die Strecke bei Unna wegen den Bauarbeiten an der Brücke noch länger gesperrt bleibt.
Sehe ich es richtig, dass nach diesem Fahrplan von Hagen nach Köln bzw. in Gegenrichtung um 19:39 Uhr bzw. 19:21 Uhr jeweils der letzte Zug fährt?
Zuletzt war die Verbindung doch zumindest am WE dahingehend gestärkt worden, dass auch in Köln noch um 23:21 Uhr eine schnelle Verbindung nach Hagen existierte.
Die Alternativen sind leider nicht gut - entweder FV, aber dann zahlen. Oder mit der RB48 und schlechten Anschlüssen in Wuppertal in rd. 2h von Köln nach Hagen. Im Zweifel gewinnt da das Auto. Denn sollte nur eine RB48 ausfallen - was nicht selten passiert - und grade kein FV fahren hockt man noch eine Stunde in Köln und braucht dann schon 3h für eine Strecke von 90km.
Was mag der Grund sein, dass NX so viele Fahrten ausfallen lässt - Wartungsstau der Fahrzeuge, Personalmangel bei Tf und/oder Zugbegleitpersonal...?
Bei Nutzung der NRW Mobilitätsgarantie merkt man bei NX auch, dass man gefühlt ewig, mindestens 2 Monate, auf sein Geld wartet oder es unter haarspalterischer Auslegung der "Garantie" (nicht mindestens 20 Minuten gewartet vor Nutzung des FV obwohl der NX Zug komplett ausfiel) verweigert wird. Oder fehlt dem Laden einfach selbst Geld?
Unhaltbare Zustände
Bm235, Freitag, 13.12.2024, 09:15 (vor 367 Tagen) @ Velaro-Fan
Sehe ich es richtig, dass nach diesem Fahrplan von Hagen nach Köln bzw. in Gegenrichtung um 19:39 Uhr bzw. 19:21 Uhr jeweils der letzte Zug fährt?
Ab Köln 20:21 Uhr noch. Aber das ist wirklich alles sehr früh und bedeutet jetzt echte Einschnitte, die (wie du ja auch festgestellt hast) auch durch andere Alternativverbindungen kaum noch kompensiert werden können. Da werden viele aufs Auto abwandern müssen, weil die Bahn mit dem schrottigen Restangebot abends kein verlässliches Verkehrsmittel mehr ist.
Was mag der Grund sein, dass NX so viele Fahrten ausfallen lässt - Wartungsstau der Fahrzeuge, Personalmangel bei Tf und/oder Zugbegleitpersonal...?
Eindeutig zu wenig Tf. Das Problem besteht ja schon lange, nur wird es immer schlimmer statt besser. Bei Fahrzeugmangel würde man einteilig fahren oder andere Fahrzeuge anmieten.
Eher die neue Normalität ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 13.12.2024, 09:41 (vor 367 Tagen) @ Velaro-Fan
Huhu.
Gewöhn dich dran. Besser wird's nicht werden. Eher ist das Gegenteil der Fall.
Soviel Zugverkehr wie derzeit gibt's nie wieder. Darum: hier und heute alles genießen, was noch da ist.
Und ja, natürlich bleibt da das Auto weiter die Nummer 1. Wirklich stören tut die Erkenntnis aber dann auch nur die paar Hardcore-Ökofetischisten.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Eher die neue Normalität ...
Velaro-Fan, Freitag, 13.12.2024, 15:16 (vor 367 Tagen) @ Der Blaschke
Gewöhn dich dran. Besser wird's nicht werden. Eher ist das Gegenteil der Fall.
Soviel Zugverkehr wie derzeit gibt's nie wieder. Darum: hier und heute alles genießen, was noch da ist.
Was ist denn dann der Vergleichsmaßstab? Das Kursbuch von 1965, als auf den Nebenstrecken nur 5x am Tag ein Zug fuhr?
Sicher ist es schön, dass man weiß, ohne auf die Uhr zu schauen, auch am WE am späten Abend nach dem Kino oder Konzert noch heim zu kommen. Oder morgens zur Arbeit mindestens mal alle halbe Stunde fahren zu können, eher öfter.
Um einen Umstieg vom Auto zu ermöglichen erwartet man das aber auch.
Vor allem: im Ausland mit vergleichbarer Infrastruktur geht es doch auch.. jedenfalls fahren die ÖBB auch bis nach Mitternacht von Wien nach Wiener Neustadt oder von Linz nach Salzburg.
Von St. Gallen bis St. Margrethen nach Mitternacht? Kein Problem, die SBB fahren.
Von Köln nach Schwerte nach 20:30 Uhr? Schwierig...
Und wenn die Ursache zu wenig TFs sind.. wo sind denn die TFs? Bei Cargo scheint man aktuell diese ja nicht zu benötigen Tagesschau Link zu Cargo Stellenabbau. Oder sind die Arbeitsbedingungen bei NX so schlecht, dass da keiner hin will?
Man hörte sowas von der Eurobahn (restriktive Urlaubsbedinungen, schlechte Kommunikation mit dem Personal über individuelle Wünsche etc.).
Eher die neue Normalität ...
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 13.12.2024, 15:20 (vor 367 Tagen) @ Velaro-Fan
Und wenn die Ursache zu wenig TFs sind.. wo sind denn die TFs? Bei Cargo scheint man aktuell diese ja nicht zu benötigen Tagesschau Link zu Cargo Stellenabbau. Oder sind die Arbeitsbedingungen bei NX so schlecht, dass da keiner hin will?
Man hörte sowas von der Eurobahn (restriktive Urlaubsbedinungen, schlechte Kommunikation mit dem Personal über individuelle Wünsche etc.).
Es gehen auch einige Tf vom Nahverkehr einfach weg, weil man einfach seine Arbeit machen möchte, und nicht dauernd wegen den Bedingungen angemotzt zu werden. Es gibt da auch ruhigere Bereiche.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Eher die neue Normalität ...
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 14.12.2024, 13:40 (vor 366 Tagen) @ Velaro-Fan
bearbeitet von Der Blaschke, Samstag, 14.12.2024, 13:42
Huhu.
Soviel Zugverkehr wie derzeit gibt's nie wieder. Darum: hier und heute alles genießen, was noch da ist.
Was ist denn dann der Vergleichsmaßstab? Das Kursbuch von 1965, als auf den Nebenstrecken nur 5x am Tag ein Zug fuhr?
Such dir was aus. Kannst auch die 1990er-Jahre nehmen. Oder oder ...
Vor allem: im Ausland mit vergleichbarer Infrastruktur geht es doch auch.. jedenfalls fahren die ÖBB auch bis nach Mitternacht von Wien nach Wiener Neustadt oder von Linz nach Salzburg.
Von St. Gallen bis St. Margrethen nach Mitternacht? Kein Problem, die SBB fahren.Von Köln nach Schwerte nach 20:30 Uhr? Schwierig...
Und wenn die Ursache zu wenig TFs sind..
Ist es ja nur vordergründig. Eisenbahn ist in Deutschland Randgruppenveranstaltung und soll es auch bleiben. Der Grüne Harbeck wünscht sich umfangreiche Förderungen für die Autoindustrie.
https://www.n-tv.de/politik/Habeck-will-Ladestromguthaben-und-Steuervorteile-fuer-E-Aut...
Warum? Man könnte die Autoindustrie doch abwickeln, pleite gehen lassen und stattdessen die Bahnindustrie fördern! Statt 500.000 Autos werden 500.000 Waggons gebaut. Straßenneubauten und Autobahnerweiterungen werden gestrichen; nur noch der Bestand wird erhalten - alles andere fließt in die Schiene. DAS wäre eine Verkehrswende!
Was hier abgeht, ist dagegen Schnullibulli! In Osnabrück wollen die regierenden Parteien den Autoverkehr zurückdrängen - die selben Leute demonstrieren dann aber FÜR den Erhalt des VW-Werkes in Osnabrück. Geht es verlogener?
Die Deutschen lieben ihre Autos - übrigens auch die junge Generation. Und sie lieben die Eisenbahn, so lange sie dysfunktional ist, denn so haben sie einen Grund, ihr Auto guten Gewissens behalten zu dürfen.
Die Schweizer lieben ihre Eisenbahn, weil sie funktioniert und sie fahren deswegen auch gerne mit. Noch lieber fahren sie aber mit dem Auto - die sind eines der autogeilsten Völkchen dieser Welt: geht halt nur gern unter in der Diskussion. Der Modalsplit liegt für den ÖV nur bei 28% und stagniert seit Jahren.
https://www.voev.ch/de/unsere-themen/Modalsplit#3.%20Steigerung%20des%20%C3%B6V-Anteils...
Alles toll und umwelt- und bahnfreundlich ist es da also bei weitem nicht!
Und in Österreich liegt der Modalsplit bei ca 20% und soll bis 2050(!) auf mickrige ca 30% (genauer: 28 nur) erhöht werden.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1307486/umfrage/prognose-zur-verteilung-...
Es ist also auch in den von dir genannten Ländern traurig mit den Öffis. Und für Deutschland, dieser Autofetischnation, der auch die Grünen nicht abschwören, ist das zwischenzeitliche Hoch der Eisenbahn mehr als bemerkenswert! Das sollte man als ÖV-Freund auch genießen. Und wenn du dann mal um 20:30 Uhr nicht mit dem Zug von Köln nach Schwerte kommst, ist das für 99,99998% der Einwohner kein Beinbruch.
Zumal der beste Umweltschutz VerkehrsVERMEIDUNG ist. Darüber muss man natürlich zuerst beim Individualverkehr diskutieren. Den ÖV darf man aber auch nicht auslassen.
So wie heute Nacht, wo ich 2,5 Std auf einen fahrenden Nachtbus warten musste (3:30 Uhr statt der ausgefallenen um 1:10 Uhr und 2:20 Uhr), ist es im Prinzip vorbildlich. Okay, dass ich die Wartezeit mit massig Mäcches-Mampfe überbrückte, ist dann auch wieder wenig nachhaltig. Also umweltschutztechnisch; Fleisch, Verpackung und so. Für den Diabetes kann es dagegen kaum nachhaltiger sein.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Eher die neue Normalität?
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Dienstag, 21.01.2025, 15:45 (vor 328 Tagen) @ Velaro-Fan
Hallo Velaro-Fan,
Sicher ist es schön, dass man weiß, ohne auf die Uhr zu schauen, auch am WE am späten Abend nach dem Kino oder Konzert noch heim zu kommen.
Unsere Bahn setzt manchmal sogar Extrazüge ein, z.B. Konzert Coldplay im Fussballstadion von Ajax Amsterdam. Gut, es hilft enorm wenn das Stadion einen eigenen "IC"-Bahnhof mit 6 Vollbahn- und 2 Metrogleisen hat.
Vor allem: im Ausland mit vergleichbarer Infrastruktur geht es doch auch... jedenfalls fahren die ÖBB auch bis nach Mitternacht von Wien nach Wiener Neustadt oder von Linz nach Salzburg.
Von St. Gallen bis St. Margrethen nach Mitternacht? Kein Problem, die SBB fahren.Von Köln nach Schwerte nach 20:30 Uhr? Schwierig...
NL: ich war Sonntagabend in Amsterdam. Um 22:30 kommt man immer noch nach Maastricht, zweieinhalb Stunden Reisezeit. Andere Ecken des Landes wie Groningen, Leeuwarden, Enschede und Vlissingen sind dann auch noch erreichbar.
Dafür sieht es bei den Regionalbussen leider nicht so toll aus.
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
Eher die neue Normalität?
JanZ, HB, Dienstag, 21.01.2025, 16:40 (vor 328 Tagen) @ Oscar (NL)
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 21.01.2025, 16:40
Hallo Velaro-Fan,
Sicher ist es schön, dass man weiß, ohne auf die Uhr zu schauen, auch am WE am späten Abend nach dem Kino oder Konzert noch heim zu kommen.
Unsere Bahn setzt manchmal sogar Extrazüge ein, z.B. Konzert Coldplay im Fussballstadion von Ajax Amsterdam. Gut, es hilft enorm wenn das Stadion einen eigenen "IC"-Bahnhof mit 6 Vollbahn- und 2 Metrogleisen hat.
Zum Konzert von AC/DC letztes Jahr in Hannover gab es auch Sonderzüge der S-Bahn.
Vor allem: im Ausland mit vergleichbarer Infrastruktur geht es doch auch... jedenfalls fahren die ÖBB auch bis nach Mitternacht von Wien nach Wiener Neustadt oder von Linz nach Salzburg.
Von St. Gallen bis St. Margrethen nach Mitternacht? Kein Problem, die SBB fahren.Von Köln nach Schwerte nach 20:30 Uhr? Schwierig...
NL: ich war Sonntagabend in Amsterdam. Um 22:30 kommt man immer noch nach Maastricht, zweieinhalb Stunden Reisezeit. Andere Ecken des Landes wie Groningen, Leeuwarden, Enschede und Vlissingen sind dann auch noch erreichbar.
Der letzte Zug von Hannover nach Bremen (mit 1:20 Fahrzeit und recht wenig dazwischen) fährt um 00:20 Uhr. Das sind alles keine niederländischen Besonderheiten. Eher sind die hier im Thread beschriebenen Probleme eine Besonderheit und bleiben es hoffentlich auch.
Dafür sieht es bei den Regionalbussen leider nicht so toll aus.
Ja, ich erinnere mich, dass ich nicht allzu spät abends in niederländische Orte ohne Bahnanschluss fahren wollte und mich abholen lassen oder woanders übernachten musste. Aber auch das ist keine niederländische Besonderheit.
Bearbeitungsdauer NRW Mobilitätsgarantie
Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 13.12.2024, 17:13 (vor 367 Tagen) @ Velaro-Fan
Bei Nutzung der NRW Mobilitätsgarantie merkt man bei NX auch, dass man gefühlt ewig, mindestens 2 Monate, auf sein Geld wartet oder es unter haarspalterischer Auslegung der "Garantie" (nicht mindestens 20 Minuten gewartet vor Nutzung des FV obwohl der NX Zug komplett ausfiel) verweigert wird.
Danke für den Hinweis. Ich habe in diesem Kontext zwei offene Fälle, beide bezogen auf die RB 48, jeweils einmal auf der Hin- und Rückfahrt. Einmal Taxi für das letzte Stück, da wurde die über zwanzig Minuten verspätete RB 48 genutzt, und das andere Mal wurde der ICE, nach mehr als zwanzig Minuten Wartezeit - lese hier ja fleißig mit und wusste daher Bescheid - der ICE genutzt. Beide Male also kosten, die mir entstanden sind und beide Beträge unter zwanzig Euro. Der erste Fall ist jetzt einen Monat her, ich weiß jetzt - vielen Dank -, dass ich nun zwei Monate stillhalten werde, bevor ich nachhake.
Für den ersten Fall habe ich eine Blaupause von der KVB, die übrigens in weniger als zwei Wochen bezahlt haben. Nur war beim letzten Mal halt NX verantwortlich.
Schön ist das auch für niemanden, aber wenn ich um 03:00 Uhr morgens (beruflich) unterwegs bin (und gern ins Bett möchte), geht meine Toleranz, 30 Minuten später nach Hause zu kommen, gegen null. Dies, ungeachtet der Zeit, wenn es darum geht, 30 Minuten später zur Arbeit zu kommen. Privat mache ich da hingegen durchaus Abstriche und versuche ohnehin die Kosten auf ein Minimum zu senken. Dem im Endeffekt erhöhen sich die Preise, die wir letztendlich zahlen auch durch solche (Mehr-)Ausgaben der Unternehmen, also ein echter Teufelskreis.
Update: Fall vom 01.11.2024 am 06.01.2025 bearbeitet
Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 08.01.2025, 21:25 (vor 341 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von Tobs, Mittwoch, 08.01.2025, 21:26
Zwar blieb die Antwort aus, aber National Express hat mir am 06.01.2025 die Taxikosten in voller Höhe (< 60.00 €) erstattet. +/- zwei Monate, ohne Nachhaken, muss man allerdings zugestehen.
PS: Habe bei denen übrigens noch einen Fall offen (= ICE-Fahrkarte) vom Dezember und - bei der DB (Regio) - eine Taxifahrt, jenseits der 60.00 €, wobei ich den "Eigenanteil" eingepreist habe, solange mir die 60.00 € erstattet werden.
Weitere Rückfrage zur Mobilitätsgarantie NRW
Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 18.01.2025, 16:26 (vor 331 Tagen) @ Tobs
Hallo in die Runde,
gestern hat mir DB Regio mir die Überweisung i. H. v. 60.00 € für mir die entstandenen Taxikosten, in Verbindung mit den Zugausfall vor zwei Wochen, schriftlich bestätigt. Die sind da wohl recht fix, denn auf die Erstattung der Kosten meiner ICE-Fahrkarte seitens NX von Anfang Dezember warte ich bislang noch.
Was ich mich jetzt aber doch frage: Wie lange muss eigentlich abgewartet werden, bis man ins Taxi steigt, nachdem der Ausfall des Zuges bereits bekannt gegeben worden ist? In meinem konkreten Fall war es so, dass ich mit der S7, eine gute halbe Stunde vor Abfahrt der RB 48 (= verkehrt in diesem Zeitraum - Mitternacht bis fünf Uhr morgens - nur stündlich als einzige Linie von/nach Köln) in Solingen Hbf. ankam und da schon angeschlagen stand, dass letztere entfällt. Hätte ich da schon das Taxi nach Köln nehmen können oder hätte ich bis zur planmäßigen Abfahrtzeit warten, und dann ggf. nochmals zwanzig Minuten?
Tatsächlich fuhr ich, und das ist im konkreten Fall durchaus relevant, mit der S1 Richtung Düsseldorf und bin dann irgendwo, kurz vor Düsseldorf Hbf., in die S6 Richtung Köln umgestiegen. Diese endete dann bereits - außerplanmäßig - in Köln-Mülheim, daher auch die eingangs erwähnte, bei DB Regio beanstandete, Taxifahrt. Abfahrt dort wäre gemäß Fahrplan um 2:15 Uhr gewesen, auf meiner Taxiquittung steht, dass um 2:20 Uhr abgefahren wurde, so dass ich keine zwanzig Minuten gewartet habe. Hat DB Regio das möglicherweise aus Kulanz durchgehen lassen oder gilt die 20-Minuten-Regel nur bei Verspätung und nicht bei Ausfall?
Je nach Höhe der Kosten ja eine durchaus relevante Frage, über die ich mir um konkreten Fall keine Gedanken gemacht habe. Aber wer weiß, wie es beim nächsten Mal ausgeht.
Vielen Dank und allseits ein schönes (Rest-)Wochenende wünscht
Tobs
Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 10:38 (vor 329 Tagen) @ Tobs
Hallo,
gestern hatte in genannter Angelegenheit ganz offiziell, via Kontaktformular nachgefragt. Ich bekam eine äußerst kompetente, auf mein Beispiel bezogene Antwort:
Ja, auch im Falle des vorab kommunizierten Ausfalls gilt die 20-Minuten-Regel. Ich hätte also erst um 01:57 Uhr ein Taxi ab Solingen Hbf. nehmen können, eben zwanzig Minuten nach planmäßiger Abfahrt nach Köln (um 01:37 Uhr). Da habe ich wirklich Glück, dass mir DB Regio die (Teil-)Erstattung der horrenden Taxikosten in Aussicht gestellt, denn gemäß Quittung hatte ich nur fünf Minuten gewartet. Regeln sind halt Regeln, nur muss man sie eben kennen. -;)
Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW
bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 11:19 (vor 329 Tagen) @ Tobs
Ja, auch im Falle des vorab kommunizierten Ausfalls gilt die 20-Minuten-Regel. Ich hätte also erst um 01:57 Uhr ein Taxi ab Solingen Hbf. nehmen können, eben zwanzig Minuten nach planmäßiger Abfahrt nach Köln (um 01:37 Uhr).
Tolle Mobilitätsgarantie, wenn man nachts 20 Minuten völlig umsonst in der Kälte stehen darf. Da kann man es eigentlich auch ganz bleiben lassen...
Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...
Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW
Garfield_1905, Montag, 20.01.2025, 12:14 (vor 329 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...
Und das bedeutet was genau ?
Antwort seitens des Team von Mobilitätsgarantie NRW
bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 12:35 (vor 329 Tagen) @ Garfield_1905
Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...
Und das bedeutet was genau ?
Dass einem mit einer solchen Quittung im vorliegenden Fall keiner ans Bein pinkeln kann, wenn man keine 20 Minuten ohne jeglichen Sinn und Zweck mitten in der Nacht absitzt, bevor man das Taxi besteigt. Und da der Betrugsvorwurf von deiner Seite jetzt vermutlich nicht lange auf sich warten lässt: nein, ich finde das in diesem Fall nicht verwerflich.
Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich!
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 14:44 (vor 329 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Kleiner Workaround: bei Taxi Quittungen vom Block gibt es keinen Zeitstempel...
Und das bedeutet was genau ?
Dass einem mit einer solchen Quittung im vorliegenden Fall keiner ans Bein pinkeln kann, wenn man keine 20 Minuten ohne jeglichen Sinn und Zweck mitten in der Nacht absitzt, bevor man das Taxi besteigt.
Doch, leider schon:
"Muss ich für die Taxifahrt, das Sharing-Angebot oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung treten?
Und da der Betrugsvorwurf von deiner Seite jetzt vermutlich nicht lange auf sich warten lässt: nein, ich finde das in diesem Fall nicht verwerflich.
Würde ich genauso sehen, da die Fahrt ohnehin zu Stande gekommen wäre. Normalerweise fragen die Fahrer aber - so meine Erfahrung - schon rein aus Unkenntnis sehr genau, was sie vermerken sollen und sind da auch sehr kulant. Wahrscheinlich auch mit Blick auf´s Trinkgeld und niemand trägt einen Schaden davon.
Aber auch die Betreiber sind da recht kulant, wie sich bei meinem Beispiel mit DB Regio zeigt. Auch das Team von Mobilitätsgarantie NRW formulierte in seiner E-Mail eindeutig, dass diese Regelung etwas unglücklich sei und die Regeln demnächst wohl überarbeitet/aktualisiert würden und ich mich stets über Änderungen informieren sollte.
Auch NX zeigte sich insofern großzügig, als ich die mehr als zwanzig Minuten verspätete RB 48 genommen und das letzte Stück mit dem Taxi zurückgelegt habe, indem sie mir letztere Kosten vollends erstattet haben. Denn, wie ich soeben erstmals gesichtet habe:
"In welchem Zeitraum kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?
Greifen (allgemeine) FGR auch bei verpassten Anschlüssen?
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 15:03 (vor 329 Tagen) @ Tobs
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt. Ab dann darfst du entweder auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umsteigen oder ein Taxi oder ein Sharing-Angebot (z. B. Leihfahrrad, Leihroller, Leihauto, E-Scooter, On-Demand-Verkehr) für deine Fahrt nutzen. Der Umstieg muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Der Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW entfällt, wenn das verspätete Verkehrsmittel an der Abfahrtshaltestelle trotzdem noch genutzt wurde."[/link] (Fettierung durch mich)[/size]
Um beim Beispiel zu bleiben: Ich fahre mit der mehr als zwanzig verspäteten RB 48, in Solingen Hbf., ab und verpasse in Köln Hbf. so den Umstieg auf den RE 1 nach Aachen Hbf.* Dann entfällt zwar die Mobilitätsgarantie NRW, aber im Rahmen der (allgemeinen) Fahrgastrechte müsste dann doch das Taxi von Köln nach Aachen, mit Blick auf Uhrzeit sogar i. V.m. dem Deutschlandticket, geltend gemacht werden können, da hier auch dann ein größerer Teil der tatsächlichen Kosten, 120.00 € statt 60.00 €, abgedeckt sein dürften. (Ob das auch umgekehrt bei einer verspäteten S41 gelten würde, wäre übrigens auch eine interessante Frage.) So wie ich es verstanden zu haben glaube, greifen die (allgemeinen) Fahrgastrechte eben auch bei verpassten Anschlüssen. Korrekt?
* Beispiele Richtung Bonn lasse ich außen vor, da hier ja womöglich auf die Linien 16, 18 oder 66 zurückgegriffen werden könnte.
Greifen (allgemeine) FGR auch bei verpassten Anschlüssen?
bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 15:33 (vor 329 Tagen) @ Tobs
So wie ich es verstanden zu haben glaube, greifen die (allgemeinen) Fahrgastrechte eben auch bei verpassten Anschlüssen. Korrekt?
Ja, das schon, aber nur wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Hilfeleistung vorliegen.
Linien 16 und 18
Barzahlung, Montag, 20.01.2025, 16:09 (vor 329 Tagen) @ Tobs
* Beispiele Richtung Bonn lasse ich außen vor, da hier ja womöglich auf die Linien 16, 18 oder 66 zurückgegriffen werden könnte.
Bei denen die Fahrgastrechte der EVO (Linie 66 ausgenommen) ggf. ebenso anwendbar sind, vgl.
https://kvb.koeln/service/fahrgastrechte/index.html
Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich!
bahnfahrerofr., Montag, 20.01.2025, 15:32 (vor 329 Tagen) @ Tobs
Doch, leider schon:
Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.
Wahnsinn, da wäre ich niemals drauf gekommen und somit voll drauf reingefallen. Habe auf solchen Quittungen noch nie automatisch eine Uhrzeit vom Fahrer notiert bekommen und das SC FGR hat das auch nie bemängelt (da ich selten in NRW unterwegs bin, hatte ich mit der pseudo-Mobigarantie aber auch keine Berührungspunkte). Auch für andere Zwecke (Krankenkasse etc.) ist die Uhrzeit als Pflichtangabe absolut nicht üblich.
Würde ich genauso sehen, da die Fahrt ohnehin zu Stande gekommen wäre.
Richtig, du fügst dem EVU damit ja keinen finanziellen Schaden zu.
Normalerweise fragen die Fahrer aber - so meine Erfahrung - schon rein aus Unkenntnis sehr genau, was sie vermerken sollen und sind da auch sehr kulant. Wahrscheinlich auch mit Blick auf´s Trinkgeld und niemand trägt einen Schaden davon.
Das ist auch meine Erfahrung und Vermutung ;-)
Aber auch die Betreiber sind da recht kulant,
Ich meine, dass NX wegen der 20 Minuten Regelung regelmäßig ablehnt. Zumindest auf DSO ist das mal Thema gewesen...
Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich!
Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Montag, 20.01.2025, 18:01 (vor 329 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Doch, leider schon:
Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.
Wahnsinn, da wäre ich niemals drauf gekommen und somit voll drauf reingefallen. Habe auf solchen Quittungen noch nie automatisch eine Uhrzeit vom Fahrer notiert bekommen und das SC FGR hat das auch nie bemängelt (da ich selten in NRW unterwegs bin, hatte ich mit der pseudo-Mobigarantie aber auch keine Berührungspunkte). Auch für andere Zwecke (Krankenkasse etc.) ist die Uhrzeit als Pflichtangabe absolut nicht üblich.
Wenn ich hier eine Taxiquittung bekomme, steht da fast immer nur Stadtfahrt + Datum drauf. Keine Uhrzeit & keine Wegeangabe.
Bisher war das weder im beruflichen Kontext (Abrechnung Reisekosten) oder bei der Erstattung über die Mobilitätsgarantie ein Problem. Allerdings nutze ich die Mobiltätsgarantie relativ selten (1-2/Jahr), wenn nachts eine S-Bahn ins Umland ausfällt und die nächste Verbindung eine Stunde Später kommt. Anrecht hätte ich wohl deutlich öfter.
Letztlich nutze ich aber keine Alternative, die ich nicht auch selbst zahlen könnte. Die Erstattung ist dann nur eine nette Überraschung, hat aber bisher relativ problemlos funktioniert.
Uhrzeit auf Taxiquittung zwingend erforderlich!
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 20.01.2025, 21:27 (vor 329 Tagen) @ Gleis42
Bisher war das weder im beruflichen Kontext (Abrechnung Reisekosten) oder bei der Erstattung über die Mobilitätsgarantie ein Problem. Allerdings nutze ich die Mobiltätsgarantie relativ selten (1-2/Jahr), wenn nachts eine S-Bahn ins Umland ausfällt und die nächste Verbindung eine Stunde Später kommt. Anrecht hätte ich wohl deutlich öfter.
Mindestens DB Regio ist das auch egal, die kommunalen sind da teilweise zickiger, wenn die erforderlichen Daten nicht draufstehen (Grüße an die DVG).
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Weg mit dem 4744!
Keine 20-Min-Wartezeit bei Umstieg auf FV bei Ausfall
Linux, Mannheim, Montag, 20.01.2025, 14:16 (vor 329 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von Linux, Montag, 20.01.2025, 14:18
Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:
Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.
Keine 20-Min-Wartezeit bei Umstieg auf FV bei Ausfall
Barzahlung, Montag, 20.01.2025, 16:04 (vor 329 Tagen) @ Linux
Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:
Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.
Wie ich in einem anderen Thread bereits hingewiesen habe, kann man sich mit dem Deutschlandticket im Anwendungsbereich der NRW-Tarifbedingungen (nicht Verbund oder DT!) auch auf die fahrgastrechtliche Regelung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO) berufen. Man sollte halt beim Fahrgastrechte-Antrag geeignet darauf hinweisen, dass man sich im NRW-Tarif gegen eine Abweichung i.S.d. § 3 Abs. 2 EVO entschieden hat.
https://www.ice-treff.de/index.php?id=706958
Die Voraussetzung aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO ist eine 20min. Ankunftsverspätung, die aufgrund einer Zugverspätung, eines Zugausfalls oder eines Anschlussverlusts entsteht oder entstehen würde.
NV: SG >< Köln/VRS nur Mobilitätsgarantie NRW anwendbar?
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 16:35 (vor 329 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Tobs, Montag, 20.01.2025, 16:35
Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:
Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.
Wie ich in einem anderen Thread bereits hingewiesen habe, kann man sich mit dem Deutschlandticket im Anwendungsbereich der NRW-Tarifbedingungen (nicht Verbund oder DT!) auch auf die fahrgastrechtliche Regelung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO) berufen. Man sollte halt beim Fahrgastrechte-Antrag geeignet darauf hinweisen, dass man sich im NRW-Tarif gegen eine Abweichung i.S.d. § 3 Abs. 2 EVO entschieden hat.
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Ab/bis Solingen Hbf. gilt ja Richtung Leichlingen bereits der VRS-Tarif. D. h. doch dann, dass ausschließlich - sofern ich meine Fahrt mit einem DB DTV Deutschlandticket tätige - die Regelungen des VRS Anwendung finden. Der NRW-Tarif wäre hier also ebenso außen vor, wie der DT (= wenngleich hier, wie bereits dargelegt, irrelevant). Summa summarum, könnte ich mich im konkreten Fall also lediglich auf die Mobilitätsgarantie NRW berufen - insofern anwendbar. Korrekt?
NV: SG >< Köln/VRS nur Mobilitätsgarantie NRW anwendbar?
Barzahlung, Montag, 20.01.2025, 16:45 (vor 329 Tagen) @ Tobs
Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:
Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.
Wie ich in einem anderen Thread bereits hingewiesen habe, kann man sich mit dem Deutschlandticket im Anwendungsbereich der NRW-Tarifbedingungen (nicht Verbund oder DT!) auch auf die fahrgastrechtliche Regelung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO) berufen. Man sollte halt beim Fahrgastrechte-Antrag geeignet darauf hinweisen, dass man sich im NRW-Tarif gegen eine Abweichung i.S.d. § 3 Abs. 2 EVO entschieden hat.
Hallo,vielen Dank für den Hinweis. Ab/bis Solingen Hbf. gilt ja Richtung Leichlingen bereits der VRS-Tarif. D. h. doch dann, dass ausschließlich - sofern ich meine Fahrt mit einem DB DTV Deutschlandticket tätige - die Regelungen des VRS Anwendung finden. Der NRW-Tarif wäre hier also ebenso außen vor, wie der DT (= wenngleich hier, wie bereits dargelegt, irrelevant). Summa summarum, könnte ich mich im konkreten Fall also lediglich auf die Mobilitätsgarantie NRW berufen - insofern anwendbar. Korrekt?
Im VRS-Tarif wird von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen, geht also nicht. Die Voraussetzungen nach den Fahrgastrechten sind dann wie folgt:
- ohne ICE-Fahrt würde eine Hotelübernachtung erforderlich, die teurer als der ICE ist
- planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten
- Ziel zugausfallbedingt nicht bis 24 Uhr erreichbar
- Optionen der Weiterreise nicht innerhalb von 100min. mitgeteilt (keine Ahnung, wie das genau erfüllt sein kann)
Danke; de facto also "nur" Mobilitätsgarantie NRW anwendbar!
Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 20.01.2025, 17:12 (vor 329 Tagen) @ Barzahlung
Falls ich es nicht überlesen habe, noch eine Info:
Die 20-Minuten-Warteregel gilt wohl nicht beim alternativen Umstieg auf den Fernverkehr bei NV-Ausfall.
Auf der Seite der Mobilitätsgarantie in den FAQ heißt es dazu:
Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?
Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.
Wie ich in einem anderen Thread bereits hingewiesen habe, kann man sich mit dem Deutschlandticket im Anwendungsbereich der NRW-Tarifbedingungen (nicht Verbund oder DT!) auch auf die fahrgastrechtliche Regelung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO) berufen. Man sollte halt beim Fahrgastrechte-Antrag geeignet darauf hinweisen, dass man sich im NRW-Tarif gegen eine Abweichung i.S.d. § 3 Abs. 2 EVO entschieden hat.
Hallo,vielen Dank für den Hinweis. Ab/bis Solingen Hbf. gilt ja Richtung Leichlingen bereits der VRS-Tarif. D. h. doch dann, dass ausschließlich - sofern ich meine Fahrt mit einem DB DTV Deutschlandticket tätige - die Regelungen des VRS Anwendung finden. Der NRW-Tarif wäre hier also ebenso außen vor, wie der DT (= wenngleich hier, wie bereits dargelegt, irrelevant). Summa summarum, könnte ich mich im konkreten Fall also lediglich auf die Mobilitätsgarantie NRW berufen - insofern anwendbar. Korrekt?
Im VRS-Tarif wird von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen, geht also nicht. Die Voraussetzungen nach den Fahrgastrechten sind dann wie folgt:- ohne ICE-Fahrt würde eine Hotelübernachtung erforderlich, die teurer als der ICE ist
- planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten
- Ziel zugausfallbedingt nicht bis 24 Uhr erreichbar
- Optionen der Weiterreise nicht innerhalb von 100min. mitgeteilt (keine Ahnung, wie das genau erfüllt sein kann)
Danke. Okay, wenn ich das also richtig verstehe, FV ja, aber Taxi nein (und auch "nur" zwischen 0 und 5 Uhr). Dann kommt, wenn ich nichts übersehen habe, lediglich der ICE 209 infrage, da er als einziger in dieser Zeitlage fährt. Für 60.00 € kommt man mit dem Taxi nur recht bedingt weit, da hätten 120.00 € schon einen Unterschied gemacht, zumal auch mit dem Taxi auch deutlich Zeit verloren wird.
? E-Mail-Adresse SC FGR (o. ä. Stelle)
Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 22.01.2025, 11:47 (vor 327 Tagen) @ Tobs
Hallo,
hätte jemand zufällig eine E-Mail-Adresse des Servicecenter Fahrgastrechte oder einer anderen Anlaufstelle für mich zur Hand? Auf der Website der Bahn finde ich kein Kontaktformular (mehr) und googeln brachte auch keinen Erfolg.
Vielen Dank. :)
? E-Mail-Adresse SC FGR (o. ä. Stelle)
bahnfahrerofr., Mittwoch, 22.01.2025, 12:08 (vor 327 Tagen) @ Tobs
Das SC FGR hat die Emailadresse "60647 Frankfurt". Für formlose Zuschriften steht nur Briefpost zur Verfügung.
Es gab mal den Hinweis mit der internen Mailadresse, die aber wohl mittlerweile Mails von extern blockiert.
Insofern bleibt nur noch die Möglichkeit, an einen beteiligten Beförderer mit der Bitte um Weiterleitung zu adressieren. Erfolgsquote unterschiedlich.
Stellungnahme VRS (Auszug)
Tobs, Region Köln/Bonn, Mittwoch, 22.01.2025, 12:28 (vor 327 Tagen) @ Barzahlung
"Bitte beachten Sie den Auszug, den wir Ihnen mitgeschickt haben:
Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsent[1]gelt gemäß § 3 EVO. Das zusätzliche Recht bei Verspätung gemäß § 11, Abs. 1, Nr. 1 EVO wird ausgeschlossen“.
Insofern gibt es im Nahverkehr NRW eine Kappung auf 60 Euro. Darüberhinausgehende Beträge werden nicht erstattet.
Es tut uns leid Ihnen keine andere Antwort geben zu können."
Das ist entspricht soweit ziemlich genau dem, was Du geschrieben hast, Barzahlung. Ich hatte sie auch mit den folgenden Punkten konfrontiert:
Im VRS-Tarif wird von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen, geht also nicht. Die Voraussetzungen nach den Fahrgastrechten sind dann wie folgt:
- ohne ICE-Fahrt würde eine Hotelübernachtung erforderlich, die teurer als der ICE ist
- planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr und 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten
- Ziel zugausfallbedingt nicht bis 24 Uhr erreichbar
- Optionen der Weiterreise nicht innerhalb von 100min. mitgeteilt (keine Ahnung, wie das genau erfüllt sein kann)
Sie berufen sich aber auf die Deckelung von 60.00 € und somit indirekt auf die Mobilitätsgarantie NRW. Da ich mich mit dem Deutschlandticket regelmäßig am Break-even bewege, werde mir nun ernsthaft überlegen, wieder auf Einzelfahrscheine auszuweichen, um dann auch die vollen Taxikosten geltend machen zu können.
@bahnfahrerofr.: Vielen Dank auch für Deinen Hinweis. Ich werde den SC FGR postalisch kontaktieren. Für die S1 hat der VRR Bauarbeiten angekündigt, so dass der Umweg über Düsseldorf als Option entfällt und trotz Mobilitätsgarantie würde ich dann nochmal mindestens 60.00 € Eigenanteil haben. Das ist mir ein bisschen zu viel.
Stellungnahme VRS (Auszug) - Ergänzung
Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 23.01.2025, 12:18 (vor 326 Tagen) @ Tobs
"Die erstattungsfähigen Kosten sind auf 60 Euro beschränkt.
Dies ist so in den NRW -Tarifbestimmungen festgelegt worden, welche auch Teil der Tarifbestimmungen der NRW Verbünde sind (VRS/AVV/VRR/Westfalentarif). Bei Ausfällen im Nahverkehr kommt die NRW Mobilitätsgarantie zum Tragen. Die 60 Euro Grenze gilt somit für alle NRW-Nahverkehrstickets.
Wir haben in unserer vorherigen Nachricht aus den Tarifbestimmungen für den Deutschlandverbund zitiert, da Sie ein Deutschlandticket besitzen.
Wenn Sie mit dem ICE fahren, so nutzen Sie den Fernverkehr. Für diesen ist die DB zuständig. Da gelten die regulären Erstattungsmöglichkeiten, welche Sie zitiert haben."
Wobei ...
Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 23.01.2025, 14:47 (vor 326 Tagen) @ Tobs
Wenn Sie mit dem ICE fahren, so nutzen Sie den Fernverkehr. Für diesen ist die DB zuständig. Da gelten die regulären Erstattungsmöglichkeiten, welche Sie zitiert haben."
... es doch unerheblich ist, ob ich tatsächlich mit einem ICE fahre?! Ich hätte einen ICE-Fahrschein und fahre dann - selbst in der RB - mit diesem halt nicht zum VRS-Tarif, wenngleich auch innerhalb dessen Verbundraums. Damit gelten ja dann wohl auch die allgemeinen FGR, da mein Vertragspartner DB FV ist.
OT: Ist die Preisklasse B (IC) noch existent?
Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 25.01.2025, 13:50 (vor 324 Tagen) @ Tobs
Hallo,
ich frage, da ich für SG >< K den (numerisch) gleichen Flexpreis angeboten bekomme. Also, am selben Tag gleicher Preis für IC und (IC)E. Gibt es inzwischen einheitliche Preise im FV?
Zumindest früher hatte ich mal den Fall ein IC-Ticket zu haben und musste dann am Schalter einen Produktübergang kaufen (à 1.50 €).
OT: Ist die Preisklasse B (IC) noch existent?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 25.01.2025, 20:18 (vor 324 Tagen) @ Tobs
Das gibt es für diverse Strecken schon lange (die Gäubahn war auch immer so ein Beispiel), dann kostete der Produktübergang halt 0 Euro.
Grundsätzlich gibt es aber immer noch für die PK ICE andere Preise als für die PK IC/EC.
--
Weg mit dem 4744!
Pressemitteilung des NWL - Ersatzzüge RE 6 + RE 7 gewünscht
Bm235, Sonntag, 15.12.2024, 10:39 (vor 365 Tagen) @ Bm235
Es gibt noch eine Pressemitteilung des NWL dazu.
Daraus ein Auszug zu den Linien RE 6 und RE 7:
-------------------------------------------------
NEU ab Januar:
Linie RE 6: siehe Raum des VRR - Ersatzangebote sind derzeit noch in Planung.
Im NWL-Raum wird unter Hochdruck am Betrieb durch Ersatzzüge gearbeitet, um einer Angebotslücke zwischen Hamm und Bielefeld entgegenzuwirken. Zwischen Hamm - Bielefeld verkehrt im Abendverkehr die RB 69 in Einzellagen aber unverändert, zwischen Dortmund – Kamen – Hamm verkehrt die RE 1 unverändert.
Linie RE 7: siehe Raum des VRR - Ersatzangebote sind derzeit noch in Planung.
Für den Abschnitt Hagen - Schwerte – Holzwickede – Unna – Bönen – Hamm wird unter Hochdruck am Betrieb durch Ersatzzüge gearbeitet, um eine Angebotslücke in den Abendstunden und um Busersatzverkehr zu verhindern.
-------------------------------------------------
Ob das so kurzfristig klappt? Vielleicht könnte man die Ersatzzüge durchbinden, Hagen - Bielefeld und zurück, das macht es wirtschaftlicher. Aber erstmal muss man überhaupt jemand finden, der diese Leistungen nur am späten Abend übernehmen kann/will.
Pressemitteilung des NWL - Ersatzzüge RE 6 + RE 7 gewünscht
Velaro-Fan, Sonntag, 15.12.2024, 10:52 (vor 365 Tagen) @ Bm235
Ob das so kurzfristig klappt? Vielleicht könnte man die Ersatzzüge durchbinden, Hagen - Bielefeld und zurück, das macht es wirtschaftlicher. Aber erstmal muss man überhaupt jemand finden, der diese Leistungen nur am späten Abend übernehmen kann/will.
Mittlerweile haben die Ausfälle bei NXein Maß erreicht, was nicht mehr tragbar ist, mglw auch nicht wirtschaftlich für NX. Nicht, dass es denen so geht wie einst Abellio. Denn die ausgefallenen Fahrten werden sie nicht bezahlt bekommen. Ob zusätzlich noch Strafen fällig werden wegen unerfüllter Leistungen aus dem Verkehrsvertrag?
Vor allem frage ich mich, warum so viele NX Züge ausfallen, denn einerseits fährt der RE11 nur eine Teilstrecke und aktuell fährt auch der RE7 nicht komplet. Müsste doch eigentlich Personal sparen.
Pressemitteilung des NWL - Ersatzzüge RE 6 + RE 7 gewünscht
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 15.12.2024, 10:57 (vor 365 Tagen) @ Velaro-Fan
Vor allem frage ich mich, warum so viele NX Züge ausfallen, denn einerseits fährt der RE11 nur eine Teilstrecke und aktuell fährt auch der RE7 nicht komplett. Müsste doch eigentlich Personal sparen.
Reicht aber wohl nicht aus, es fehlen noch mehr Tf, sonst würde man das ja nicht machen.
Jetzt fallen dann auch keine Trassenkosten mehr an, weil die frühzeitige Stornierung doch um einiges günstiger ist.
Es kann natürlich passieren wenn man später wieder fahren möchte, das dann die Trassen durch andere Züge genutzt werden, denn die Trassen sind aufgegeben.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
NX als Arbeitgeber nicht attraktiv?
Bm235, Sonntag, 15.12.2024, 11:11 (vor 365 Tagen) @ Velaro-Fan
Dass die Eurobahn als Arbeitgeber wegen der ungewissen Zukunft für Neu- oder Quereinsteiger weniger attraktiv ist, kann ich ja noch verstehen. Aber was bei NX das Problem ist, dass denen dermaßen viel Personal abhanden gekommen ist, weiß ich auch nicht. Wenn es irgendwo in Hintertupfingen Personalmangel gibt und deshalb Züge ausfallen, das könnte ich noch eher verstehen als mitten im Ballungsgebiet, wo doch reichlich Menschen leben.
NL: bitte Kernnetz nicht aufteilen, sonst passiert das hier?
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Dienstag, 21.01.2025, 15:29 (vor 328 Tagen) @ Bm235
Hallo Bm235, hallo ICE-Fans,
meine erste Gedanke: "das passiert also, wenn man quasi jede RE-Linie einem anderen Verkehrsunternehmen gönnt."
Dann versagt ein Unternehmen und sind die Umsteiger betroffen. Würde sowas hier in NL passieren, wäre die Welt zu klein.
Ich kann aber auch sagen: "gut, dass das Netz aufgeteilt ist. Wenn ein Unternehmen versagt, ist nur eine Linie betroffen. Wenn ein Monopolunternehmen versagt, liegt das ganze Land platt."
Die Wahrheit durfte etwa dazwischen liegen. Zudem ist NRW kein NL.
Bei uns gibt es halbstündliche Linien die an bestimmten Stellen ihre Korrespondenzanschlüsse haben. So wechselt man in Utrecht zwischen "IC" Schiphol/Amsterdam - Eindhoven/Nijmegen. Hier in Eindhoven bietet der IC Den Haag-Eindhoven Anschluss an "IC" Schiphol-Venlo v.v.
Zwolle ist sogar ein Vollknoten nach schweizer Vorbild.
In NRW sind die RE-Linien eher unabhängig voneinander und Korrespondenzen eher zufällig. Das soll aber in der Zukunft besser werden, wenn mehr Linien auf RRX umgestellt werden. Dann kann man aber solche Versagen wie bei NX nicht haben. Ein anderes Unternehmen muss dan einspringen können, damit die Fahrgäste immer noch vorankommen. Die Reise sollte unabhängig sein vom Logo, das auf dem Zug geklebt ist.
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.