Spätere Weiterfahrt: ÖBB werden Fahrgastrechte umsetzen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 10.12.2024, 18:06 (vor 362 Tagen) @ Barzahlung

Wir haben uns bzgl. der Kommunikation zur Hochwasserkulanz beschwert und das mit Erfolg. Die apf ist tätig geworden:

Sehr geehrteXXXXXXXXXXX,

anbei nun die Stellungnahme von ÖBB-Personenverkehr AG:

Wir haben bei der zuständigen Fachabteilung um eine Stellungnahme gebeten.

Diese geben Folgendes an:

Zu diesem Schlichtungsverfahren teilen wir mit, dass mit den aufgezeigten Meldungen eine unbürokratische Abwicklung sowie ein kulantes Vorgehen – ohne jegliche Einschränkung der bestehenden Fahrgastrechte – beabsichtigt war. Auch das Kunden:innenservice war angewiesen, für alle Kund:innen zufriedenstellende Lösungen zu finden. Für den Fall, dass Kund:innen eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt wünschen, ist dies selbstverständlich in einem angemessenen zeitlichen Rahmen möglich, wie dies auch die apf selbst auf ihrer Website schreibt Bahn: Pünktlichkeit und Entschädigung - apf . Diesbezüglich sind uns auch keine Beschwerden bekannt.

Zur Verbesserung der Information unserer Kund:innen werden wir folgenden Zusatz unter Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise - ÖBB aufnehmen:
Reisende, die zu einem späteren Zeitpunkt reisen möchten, wird empfohlen, eine Verspätungsbestätigung einzuholen und das Ticket kostenlos umzutauschen. Wir ersuchen um Kontaktaufnahme mit unserem ÖBB Kund:innenservice.
Darüber hinaus werden wir bei künftigen Meldungen über Störungen wie zB Unwetterschäden - ÖBB auch einen Link zu den Fahrgastrechten aufnehmen Zugausfall oder Verspätung vor oder während der Reise - ÖBB .

Wir haben der ÖBB mitgeteilt, dass die ÖBB selbstverständlich im Sinne einer kulanten Vorgehensweise ganz generell die Zugbindung von Tickets für einen bestimmten Zeitraum aufheben, die Erstattung bei Nichtnutzung und eine gegenseitige Ticketanerkennung anbieten kann, ganz unabhängig davon, ob die betroffenen Fahrgäste tatsächlich einen fahrgastrechtlichen Anspruch haben.

Dies ändert jedoch uE. nichts daran, dass bei jenen Fahrgästen, welche einen fahrgastrechtlichen Anspruch gem. Art 18 haben, diese zeitliche Einschränkung auf wenige Tage oder Wochen nicht zulässig ist. In diesem Sinne haben wir um Richtigstellung der Angaben auf der Webseite bzw. um zukünftige Beachtung ersucht. Dies hat die ÖBB zugesagt.


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