Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ... (Allgemeines Forum)

markw, Freitag, 06.12.2024, 08:30 (vor 555 Tagen)

Moin,

die DB hat einen meiner Fahrgastrechte-Anträge, wie folgt bearbeitet:
* Reservierung wurde erstattet: 5,20
* Verspätung wird nicht erstattet, weil der Betrag unter 4€ liegen würde.

Ich finde das ein bisschen frech, weil die Erstattung mit der Reservierung ja bereits die 4€ übersteigt. Auch diese steht ja in Zusammenhang mit der Verspätung. Meine, dass das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde.

Wie sind Eure Erfahrungen?

Mark

Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ...

pedaa, Köln, Freitag, 06.12.2024, 09:04 (vor 555 Tagen) @ markw
bearbeitet von pedaa, Freitag, 06.12.2024, 09:05

Ich bin mir da nicht sicher, ob das rechtens ist. Die Erstattungsgrenze sollte sich doch auf den Gesamtbetrag beziehen, oder?

Wenn du Streit möchtest, lohnt sich ein Besuch der soep - wobei das ja ein Popelbetrag zu seien scheint.

Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ...

sflori, Freitag, 06.12.2024, 09:15 (vor 555 Tagen) @ markw

Ich finde das ein bisschen frech, weil die Erstattung mit der Reservierung ja bereits die 4€ übersteigt. Auch diese steht ja in Zusammenhang mit der Verspätung.

Die Fahrgastrechte sind pro Beförderungsvertrag anzuwenden. Der Mindestbetrag ebenso. Falls FK und Reservierung gemeinsam gekauft wurden, sehe ich hier einen Auszahlungsanspruch für beides, da der Mindestbetrag überschritten wurde.


Bye. Flo.

Widerspruch

rainman51, Paderborn, Freitag, 06.12.2024, 11:07 (vor 554 Tagen) @ markw

Wie immer gilt telefonisch Widerspruch einlegen. Die würfen die Erstattung einfach aus.

Ich habe auch zb schon bei Reservierungen ganz absurde Werte erstatten bekommen. Mal sogar 25 Prozent des Wertes.
Oder aber die Differenz der Fahrgastrechte und der Reservierung. Fahrkarte war 10 Euro. Dann wurde die Reservierung mit
1,80 Euro erstattet. Statt 11,80 Euro.

Fahrgastrechte: Keine Erstattung wg. unter 4 Euro, aber ...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 08.12.2024, 00:41 (vor 553 Tagen) @ sflori

Die Fahrgastrechte sind pro Beförderungsvertrag anzuwenden. Der Mindestbetrag ebenso. Falls FK und Reservierung gemeinsam gekauft wurden, sehe ich hier einen Auszahlungsanspruch für beides, da der Mindestbetrag überschritten wurde.

Kommt halt drauf an, um was es geht. Für mich klingt das danach, dass eine Erstattung der Reservierung wegen Bahnbedingter Nichtnutzung und eine Entschädigung wegen erlittener Verspätung beantragt wurden - und eben nicht eine Entschädigung wegen Verspätung über beides. Damit wären das für mich erstmal zwei verschiedene Dinge, wenn du ein Hotel oder Taxi zur Erstattung einreichst, mit der Fahrkarten-Entschädigung aber unter der Bagatellgrenze bist, wird ja auch nur erstattet und nicht entschädigt.

Wenn wie der OP schreibt, eine Erstattung abgelehnt wurde, weil unter 4 Euro, ist das natürlich falsch - für Erstattungen gibts ja eben keine Bagatellgrenze.

--
Weg mit dem 4744!

Widerspruch

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 08.12.2024, 00:42 (vor 553 Tagen) @ rainman51

Ich habe auch zb schon bei Reservierungen ganz absurde Werte erstatten bekommen. Mal sogar 25 Prozent des Wertes.

Bei einer Erstattung sollte das nicht sein - bei einer Entschädigung dagegen schon.

--
Weg mit dem 4744!

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