? Erstattung wenn NV schneller als FV (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 10.11.2024, 22:36 (vor 589 Tagen)

Moin,

wie beurteilt ihr folgenden Fall?
Es liegt ein Super Sparpreis für 13,49 € vor (direkte FV-Verbindung). Der FV-Zug wird mit +50 prognostiziert und der zu diesem Zeitpunkt schnellste Weg zum Ziel ist mit einer reinen NV-Verbindung. Diese kann auch problemlos mit dem vorhandenen Deutschlandticket gefahren werden, sodass kein FV-Ticket erforderlich gewesen wäre.
Die Voraussetzungen für einen Nichtantritt sind nicht erfüllt, da der Zielbahnhof lediglich mit +53 erreicht worden wäre und nicht mit +60.
Mein aktueller Plan: Nette E-Mail an den Kundendialog mit Schilderung der Situation, vielleicht gibt es hier einen Kulanzgutschein. Oder habt ihr weitere Ideen?

Gruß, Ludo

? Erstattung wenn NV schneller als FV

bahnfahrerofr., Sonntag, 10.11.2024, 23:17 (vor 589 Tagen) @ Ludo

Moin,

wie beurteilt ihr folgenden Fall?
Es liegt ein Super Sparpreis für 13,49 € vor (direkte FV-Verbindung). Der FV-Zug wird mit +50 prognostiziert und der zu diesem Zeitpunkt schnellste Weg zum Ziel ist mit einer reinen NV-Verbindung. Diese kann auch problemlos mit dem vorhandenen Deutschlandticket gefahren werden, sodass kein FV-Ticket erforderlich gewesen wäre.
Die Voraussetzungen für einen Nichtantritt sind nicht erfüllt, da der Zielbahnhof lediglich mit +53 erreicht worden wäre und nicht mit +60.
Mein aktueller Plan: Nette E-Mail an den Kundendialog mit Schilderung der Situation, vielleicht gibt es hier einen Kulanzgutschein. Oder habt ihr weitere Ideen?

Hatte der FV-Zug dann vielleicht noch +60 (oder +58)? Dann könnte man da auf "nicht angetreten" gehen.

Ansonsten ist da wohl maximal Kulanz möglich. Wäre es ein Flexpreis gewesen, hätte man sich die Produktklassendifferenz erstatten lassen können, wobei ich mir da auch unsicher bin, wie die aktuell berechnet wird.

+61 am Zielbahnhof des Zuges

Ludo, Niedersachsen, Dienstag, 12.11.2024, 15:35 (vor 588 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Moin,

wie beurteilt ihr folgenden Fall?
Es liegt ein Super Sparpreis für 13,49 € vor (direkte FV-Verbindung). Der FV-Zug wird mit +50 prognostiziert und der zu diesem Zeitpunkt schnellste Weg zum Ziel ist mit einer reinen NV-Verbindung. Diese kann auch problemlos mit dem vorhandenen Deutschlandticket gefahren werden, sodass kein FV-Ticket erforderlich gewesen wäre.
Die Voraussetzungen für einen Nichtantritt sind nicht erfüllt, da der Zielbahnhof lediglich mit +53 erreicht worden wäre und nicht mit +60.
Mein aktueller Plan: Nette E-Mail an den Kundendialog mit Schilderung der Situation, vielleicht gibt es hier einen Kulanzgutschein. Oder habt ihr weitere Ideen?


Hatte der FV-Zug dann vielleicht noch +60 (oder +58)? Dann könnte man da auf "nicht angetreten" gehen.

Moin,

der Zug hatte an seinem Zielbahnhof (nicht am Zielbahnhof der Fahrkarte) letzten Endes +61.
Wäre das eine Argumentationsgrundlage für einen Nichtantritt?

Gruß, Ludo

Nein.

musicus, Dienstag, 12.11.2024, 15:56 (vor 588 Tagen) @ Ludo

- kein Text -

+61 am Zielbahnhof des Zuges

bahnfahrerofr., Dienstag, 12.11.2024, 22:29 (vor 587 Tagen) @ Ludo

der Zug hatte an seinem Zielbahnhof (nicht am Zielbahnhof der Fahrkarte) letzten Endes +61.
Wäre das eine Argumentationsgrundlage für einen Nichtantritt?

eher schwierig... angeblich sind 2-3 min immer Kulanz wegen Messungenauigkeiten, also wenn er mal unterwegs +57 hatte sollte es eigentlich gehen. Hatte er zum Beispiel immer max. +50 und erst nach deinem Zielbahnhof erhöht, wird der Abbruch vermutlich nicht durchgehen.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 10.11.2024, 23:40 (vor 589 Tagen) @ Ludo

Oder habt ihr weitere Ideen?

Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Hansjörg, Montag, 11.11.2024, 01:06 (vor 589 Tagen) @ Co_Tabara-98

Oder habt ihr weitere Ideen?


Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.

Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?

? Erstattung wenn NV schneller als FV

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 07:28 (vor 589 Tagen) @ Hansjörg

Oder habt ihr weitere Ideen?


Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.


Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?

ja hier im ICE-Treff, mit zig §§, da wird behauptet das es möglich ist.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

wachtberghöhle, Montag, 11.11.2024, 09:22 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst

Oder habt ihr weitere Ideen?


Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.


Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?


ja hier im ICE-Treff, mit zig §§, da wird behauptet das es möglich ist.

Wenn etwas explizit nicht zwischen den Vertragsparteien geregelt ist, wie hier die Definition "späteren Zeitpunkt", hilft aus Sicht von Juristen der Blick ins Gesetz.

Und in diesen "zig §§" finden sich fast immer die Angabe 12 Monate in Bezug auf Gültigkeit von Vertägen und Ansprüchen.

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EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 09:33 (vor 589 Tagen) @ wachtberghöhle

Oder habt ihr weitere Ideen?


Weil 53 > 20 ist, wäre es denkbar, die Fahrkarte zu einem "späteren Zeitpunkt" zu nutzen. Dafür ist ja mittlerweile ganz offiziell ein Jahr Zeit.


Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?


ja hier im ICE-Treff, mit zig §§, da wird behauptet das es möglich ist.


Wenn etwas explizit nicht zwischen den Vertragsparteien geregelt ist, wie hier die Definition "späteren Zeitpunkt", hilft aus Sicht von Juristen der Blick ins Gesetz.

Und in diesen "zig §§" finden sich fast immer die Angabe 12 Monate in Bezug auf Gültigkeit von Verträgen und Ansprüchen.

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Mich betrifft es nicht, deswegen mache ich mir da kein großen Gedanken.
Lese hier nur immer wieder die Beiträge dazu.
Bin dann mal gespannt, ob nicht bald diese 20 Minuten Regelung fällt, da sie ja freiwillig ist.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 09:47 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Bin dann mal gespannt, ob nicht bald diese 20 Minuten Regelung fällt, da sie ja freiwillig ist.

Das sollte eigentlich beides nicht das Problem des Fahrgastes sein.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 09:58 (vor 589 Tagen) @ JanZ

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Bin dann mal gespannt, ob nicht bald diese 20 Minuten Regelung fällt, da sie ja freiwillig ist.


Das sollte eigentlich beides nicht das Problem des Fahrgastes sein.

Aber nicht jeder Fahrgast hat Lust mit dem ZUB zu diskutieren.
In der letzten Zeit wurde ja so einiges "verbessert", wie z.B. demnächst die Storno Regelung beim Flexpreis, oder die Änderungen von Reservierungen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 10:13 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ja, aber wenn eine Regelung von der DB so kommuniziert ist, dann ist es ihre Aufgabe, auch ihr Personal darüber zu informieren. Und ich werde auf mein Recht auch bestimmt nicht verzichten, nur weil dann vielleicht (!) eine andere Regelung, die die DB gnädigerweise ohne gesetzliche Pflicht gewährt, wegfällt. Soll ich als nächstes vielleicht auch auf meine Entschädigung gemäß FGR verzichten oder die Fahrkarte bei einem Zugausfall ersatzlos verfallen lassen, aus Angst, dass die DB dann irgendwas an den Regeln zu meinen Ungunsten ändern könnte? Und natürlich dürfen wir hier auch nicht mehr über unsere Rechte reden, weil DB und Gesetzgeber ja nur aus irgendwelchen Foren erfahren, dass es sie gibt und sie dann postwendend abschaffen? Ich finde es erschreckend, was für ein Klima der Angst hier manche schüren.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 10:29 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Ja, aber wenn eine Regelung von der DB so kommuniziert ist, dann ist es ihre Aufgabe, auch ihr Personal darüber zu informieren. Und ich werde auf mein Recht auch bestimmt nicht verzichten, nur weil dann vielleicht (!) eine andere Regelung, die die DB gnädiger weise ohne gesetzliche Pflicht gewährt, wegfällt. Soll ich als nächstes vielleicht auch auf meine Entschädigung gemäß FGR verzichten oder die Fahrkarte bei einem Zugausfall ersatzlos verfallen lassen, aus Angst, dass die DB dann irgendwas an den Regeln zu meinen Ungunsten ändern könnte? Und natürlich dürfen wir hier auch nicht mehr über unsere Rechte reden, weil DB und Gesetzgeber ja nur aus irgendwelchen Foren erfahren, dass es sie gibt und sie dann postwendend abschaffen? Ich finde es erschreckend, was für ein Klima der Angst hier manche schüren.

Es ist schon so viel weg gefallen, ich kenne es noch das Auslandsfahrkarten 2 Monate gültig waren, dann vor kurzen die Gleichstellung von Bahnhöfen beim Fernverkehr, die Übertragbarkeit von Fahrkarten, vor der Nutzung, es gibt da so einiges.

Die FGR reiche ich aber jedes mal wenn es möglich ist auch ein, wie es mein Recht ist, was aber in zwischen auch wohl öfter zu Schwierigkeiten geführt hat (höhere Gewalt).

Je mehr darüber diskutiert wird, so mehr fällt es eben auf.
Mein Schlupflöcher habe ich noch nie beschrieben, eines ist nun auch weg gefallen, hat jahrelang funktioniert.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 10:41 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es ist schon so viel weg gefallen, ich kenne es noch das Auslandsfahrkarten 2 Monate gültig waren, dann vor kurzen die Gleichstellung von Bahnhöfen beim Fernverkehr, die Übertragbarkeit von Fahrkarten, vor der Nutzung, es gibt da so einiges.

Ja, dann ist das halt so. Wir wissen ohnehin nicht, ob diese Regelungen nun abgeschafft wurden, weil in irgendwelchen Foren darüber gesprochen wurde oder Leute es gewagt haben, sie tatsächlich auch in Anspruch zu nehmen. Jedenfalls lasse ich mir nicht verbieten, über Regelungen zu sprechen, die für mich vorteilhaft sind und sie sogar zu nutzen, nur weil sie ja irgendwann auch mal wieder abgeschafft werden könnten. Oder weil irgendjemand meint, es sei Betrug und Trickserei, eine Fahrkarte zu stornieren, wenn man krank ist. Nach der Logik können wir das Forum dichtmachen, weil alles, was hier diskutiert wird, "Insiderwissen" ist.

Interpretation ungleich Fakten.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 12:41 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Huhu.

Oder weil irgendjemand meint, es sei Betrug und Trickserei, eine Fahrkarte zu stornieren, wenn man krank ist.

Meinte aber gar keiner. Das war deine Interpretation eines Beitrages eines anderen Users.

Da ist es unseriös, das jetzt als Fakt darzustellen.

Den Rest des Beitrages buche ich mal unter "die übliche schlechte Laune des JanZ" ab. Du darfst doch deine Meinung vertreten. So wie andere auch andere Meinungen haben dürfen. Warum also schon wieder so kiebig? Schlimm ...

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Interpretation ungleich Fakten.

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 13:01 (vor 589 Tagen) @ Der Blaschke

Huhu.

Oder weil irgendjemand meint, es sei Betrug und Trickserei, eine Fahrkarte zu stornieren, wenn man krank ist.


Meinte aber gar keiner. Das war deine Interpretation eines Beitrages eines anderen Users.

Nein, das war meine Interpretation eines Beitrages von dir, der ja einfach mal behauptet hat, eine Erhöhung der Stornogebühren beträfe nur Betrüger. Eine Entschuldigung von dir habe ich bisher noch nicht vernommen. Und mit schlechter Laune kennst du dich ja nun bestens aus.

Es wird nicht richtiger ...

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 14:14 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Huhu.

Nein, das war meine Interpretation eines Beitrages von dir, der ja einfach mal behauptet hat, eine Erhöhung der Stornogebühren beträfe nur Betrüger.

Auch wieder falsch.

Da steht "vor allem" und nicht "nur":

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=706784

Eine Entschuldigung von dir habe ich bisher noch nicht vernommen.

Gibt auch keinen Grund.

Und mit schlechter Laune kennst du dich ja nun bestens aus.

Nö, hab ja keine. Im Gegenteil. Meine Meinungsfreude führt mich jetzt sogar INS ARD-Fernsehen. Yei.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Es wird nicht richtiger ...

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 14:22 (vor 589 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von JanZ, Montag, 11.11.2024, 14:23

Huhu.

Nein, das war meine Interpretation eines Beitrages von dir, der ja einfach mal behauptet hat, eine Erhöhung der Stornogebühren beträfe nur Betrüger.


Auch wieder falsch.

Da steht "vor allem" und nicht "nur":

https://www.ice-treff.de/index.php?mode=entry&id=706784

Jaja, natürlich. Deswegen steht dahinter auch, dass "normale" Fahrgäste einen Flexpreis immer erst am Reisetag kaufen. Wer ihn, aus welchen Gründen auch immer (einige mögliche habe ich ja genannt), also schon vorher kauft, ist also zumindest nicht normal.

Und mit schlechter Laune kennst du dich ja nun bestens aus.


Nö, hab ja keine. Im Gegenteil.

Außer natürlich, wenn du hier Beiträge schreibst. Und dich dann wunderst, dass andere zurückmotzen. Wer austeilt, muss auch einstecken können.

Meine Meinungsfreude führt mich jetzt sogar INS ARD-Fernsehen. Yei.

Wann genau?

Es wird nicht richtiger ...

Reservierungszettel, KDU, Montag, 11.11.2024, 15:54 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Es ist doch ganz einfach, warum mehr zahlen wenn es auch günstiger geht. Zu 99% dürfte der Flexpreis über dem Sparpreis stehen.

Die meisten Fahrten lassen sich planen - also theoretisch zumindest, sobald es zu Verzögerungen kommen hat man sowieso einen Flexpreis.

Für Geschäftliche Fahrten ist es egal wann das Ticket gekauft wird, da reicht es also dies am Tag der Fahrt zu kaufen.

Es wird nicht richtiger ...

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 16:24 (vor 589 Tagen) @ Reservierungszettel

Ich schrieb es ja schon sinngemäß: Wenn man einen Flexpreis erst am Reisetag kauft, setzt das voraus, dass man am Abfahrtsort einen funktionierenden Automaten oder ein ebensolches Smartphone mit Navigator hat. Beides kann aus verschiedenen Gründen nicht der Fall sein, so dass man das Ticket lieber vorher kauft, ohne dass man deswegen Betrüger oder "unnormaler" Reisender ist. Die Reservierungspflicht ins Ausland kam diesen Sommer auch noch dazu, war aber natürlich ein Sonderfall.

Okay, ich oute mich mal. ;-)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 16:05 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Hey.

Außer natürlich, wenn du hier Beiträge schreibst.

Auch dann nicht. Das mag so wirken, zugegeben. Manchmal dient es aber der Provokation - eines von mehreren Stilmitteln, um eine Diskussion in gang zu bringen. Wobei ich versuche, diverse Stilmittel zu verwenden. Soll ja nicht langweilig werden. Denn manches nutzt sich halt ab. Nimm zum Bsp den Satire-Stil eines Harald Schmidt: erst isses geil, dann isses Kult - und irgendwann nervt's dann. Da muss man dann versuchen, gegenzusteuern. Und verschiedene Stilmittel kombinieren bzw abwechselnd benutzen. Und wenn sich der Leser z.B. fragt, meint der das jetzt ernst oder ist das Ironie, dann ist das Ziel erreicht: der Leser befasst sich bewußt mit dem Inhalt meines Beitrages und denkt darüber nach. Und bildet sich so selbst eine Meinung. Deswegen werde ich auch nicht kennzeichnen, ob jetzt was satirisch/zynisch/ironisch etc gemeint ist oder doch bierernst. Die Interpretation überlasse ich dem Leser. Auch auf die Gefahr hin, missverstanden zu werden. Schicksal.

Ich freue mich jedenfalls, wenn ich mal wieder einigen ein paar Beiträge und damit eigene Sichtweisen und Gegenmeinungen entlocken kann. Das ist 'Forum' im besten Sinne.

Und dich dann wunderst, dass andere zurückmotzen.

Wo habe ich jemals geschrieben, dass ich mich wundere?! Im Gegenteil: Ein Forum lebt vom Diskurs! Und von unterschiedlichen Meinungen. Die darf und soll jeder äußern. Du wirst nirgends von mir irgendeinen Beitrag finden, wo ich fordere oder wünsche, dass wer nicht antworten soll! Allerdings darf ich auf Antworten auch wieder antworten. Und andere dann auch wieder. Usw.

Wer austeilt, muss auch einstecken können.

Richtig. Kann ich ja.

Meine Meinungsfreude führt mich jetzt sogar INS ARD-Fernsehen. Yei.

Wann genau?


https://story.ndr.de/die100/

"Die 100". Wird am 23.11. aufgezeichnet und soll meines Wissens am 25.11. im Ersten ausgestrahlt werden.

Hauptsache, die haben auch ein spannendes Thema! Obwohl: wozu wüßte ich nichts zu kommentieren? Hm ... - fällt mir auch nichts ein.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Okay, ich oute mich mal. ;-)

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 16:27 (vor 589 Tagen) @ Der Blaschke

Nimm zum Bsp den Satire-Stil eines Harald Schmidt: erst isses geil, dann isses Kult - und irgendwann nervt's dann.

Jo. Bei mir ist der Punkt erreicht, an dem es nervt. Nur für deine Statistik.

Und wenn sich der Leser z.B. fragt, meint der das jetzt ernst oder ist das Ironie, dann ist das Ziel erreicht

Ich hätte gedacht, das Ziel von menschlicher Kommunikation sei, Informationen auszutauschen. Aber gut.

https://story.ndr.de/die100/

"Die 100". Wird am 23.11. aufgezeichnet und soll meines Wissens am 25.11. im Ersten ausgestrahlt werden.

Danke, schaue ich mir vielleicht an.

Okay, ich oute mich mal. ;-)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 16:59 (vor 589 Tagen) @ JanZ

Huhu.

Nimm zum Bsp den Satire-Stil eines Harald Schmidt: erst isses geil, dann isses Kult - und irgendwann nervt's dann.

Jo. Bei mir ist der Punkt erreicht, an dem es nervt. Nur für deine Statistik.

Okei. Wäre ich aber auch drauf gekommen.

Wirft aber die Frage auf, warum ließt du die Beiträge dann noch? Und warum arbeitest du dich dann regelmäßig an mir ab? Nicht dass es mich stört, ich würde es nur verstehen wollen.

Wenn mich mal was nervt, ignoriere ich das oder denjenigen einfach!

Und wenn sich der Leser z.B. fragt, meint der das jetzt ernst oder ist das Ironie, dann ist das Ziel erreicht

Ich hätte gedacht, das Ziel von menschlicher Kommunikation sei, Informationen auszutauschen. Aber gut.

Siehste, wieder was gelernt! Es gibt Informationen. Die man dann auch bewerten kann; einordnen, sortieren, abwägen etc. Wenn man aber sich dann gar nicht erst äußert ...

https://story.ndr.de/die100/

"Die 100". Wird am 23.11. aufgezeichnet und soll meines Wissens am 25.11. im Ersten ausgestrahlt werden.

Danke, schaue ich mir vielleicht an.

Ich weiß ja noch gar nicht, ob ich überhaupt drankomme. Oder man mich in die Fremdschämecke stellt; sei mal lieber ruhig. Samstag, 23.11. weiß ich mehr.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Okay, ich oute mich mal. ;-)

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 17:18 (vor 589 Tagen) @ Der Blaschke

Huhu.

Nimm zum Bsp den Satire-Stil eines Harald Schmidt: erst isses geil, dann isses Kult - und irgendwann nervt's dann.

Jo. Bei mir ist der Punkt erreicht, an dem es nervt. Nur für deine Statistik.


Okei. Wäre ich aber auch drauf gekommen.

Wirft aber die Frage auf, warum ließt du die Beiträge dann noch? Und warum arbeitest du dich dann regelmäßig an mir ab? Nicht dass es mich stört, ich würde es nur verstehen wollen.

Meistens ignoriere ich deine Beiträge tatsächlich, aber das gelingt mir aus verschiedenen Gründen nicht immer. Teilweise klicke ich sie eher aus Versehen an, teilweise steht wirklich etwas Nützliches drin, teilweise denke ich auch nur, dass das der Fall sein könnte.

Ich weiß ja noch gar nicht, ob ich überhaupt drankomme. Oder man mich in die Fremdschämecke stellt; sei mal lieber ruhig. Samstag, 23.11. weiß ich mehr.

Du wärst auf jeden Fall nicht der erste in der Sendung, bei dem man im Nachhinein nicht weiß, ob er geschauspielert hat.

Okay, ich oute mich mal. ;-)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 19:34 (vor 588 Tagen) @ JanZ

Hey.

Meistens ignoriere ich deine Beiträge tatsächlich, aber das gelingt mir aus verschiedenen Gründen nicht immer.

Dann bist du ja schonmal auf dem richtigen Weg! Mit zunehmendem Alter wird dir das dann besser gelingen. Kannste dem alten weißen Mann jetzt mal glauben. Ansonsten als Lebensweisheit: bleib einfach mal gelassener! Erhöht die Lebensqualität. Dieses stets etwas zeterhafte steht dir nicht. Aber okay, ich mische mich da jetzt nicht weiter ein. Dafür lese ich deine Beiträge auch weiterhin. Oh Gott, welch Drohung ... ;-)

Du wärst auf jeden Fall nicht der erste in der Sendung, bei dem man im Nachhinein nicht weiß, ob er geschauspielert hat.

Ich hab die ersten beiden Folgen nicht gesehen. Hatte auch schon ganz vergessen, dass ich mich da mal beworben habe. Da hielt ich die Mail, die kürzlich kam, erst für Spam.

Heute telefonierte eine Redakteurin mit mir. Wollte meine Ansichten und Meinungen wissen zu den Themen der Weltpolitik. Sollte so 10 Min dauern, wurden dann 25. Sie war von meiner Meinungsfreude und Sabbelfähigkeit sehr beeindruckt. Ist auch Bahnfahrfreakin; hatte früher BC 100, düst jetzt mit SSP durch's Land. Sie freut sich jedenfalls auf mich. Und beneidete mich etwas um den Job als Fahrgastbefrager - da sei ich ja schon fast auch journalistisch unterwegs und nah am Puls der Gesellschaft. Jap, so isses.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Okay, ich oute mich mal. ;-)

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 19:41 (vor 588 Tagen) @ Der Blaschke

Falls du es nicht mitbekommen hast: Ich spielte darauf an, dass sich wohl bei einer der Sendungen im Nachhinein herausgestellt hat, dass einer der Teilnehmer in anderen Sendeformaten als Laiendarsteller unterwegs war. Das führte dann zu Vorwürfen, sein Auftritt sei auch in dieser Sendung geskriptet worden.

Okay, ich oute mich mal. ;-)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 11.11.2024, 22:38 (vor 588 Tagen) @ JanZ

Hey.

Falls du es nicht mitbekommen hast: Ich spielte darauf an, dass sich wohl bei einer der Sendungen im Nachhinein herausgestellt hat, dass einer der Teilnehmer in anderen Sendeformaten als Laiendarsteller unterwegs war. Das führte dann zu Vorwürfen, sein Auftritt sei auch in dieser Sendung geskriptet worden.

Hab ich am Rande mitbekommen.

Deswegen ist's ja gut, dass ich jetzt dabei bin. Da seh ich ja, wie das alles abläuft ...

Wobei ganz zu Beginn eine der Fragen an mich war, ob ich schon mal im TV war. Hängt dann wohl mit der Geschichte oben zusammen!?!!?!


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Dr. Bahn, Montag, 11.11.2024, 15:29 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst

und das weiß jeder Zugbegleiter.

Ja, sollte. Vertriebsinfo ZUB, Nr. 47.1

Grund ist hier nachzulesen. In Bezug auf diese Regelung hat sich die Bahn laut euroconsum "vertraglich unterworfen und zum Unterlassen verpflichtet." Sollte es also Stress geben, bei euroconsum verpetzen.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 16:14 (vor 589 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 16:16

Oder auf Nr. 9.1.5 Teil A BB PV (DB Fernverkehrsfahrkarten) oder Nr. 8.2.8 Teil A TB DT (z.B. Deutschlandticket im Anwendungsbereich der TB DT) verweisen. Is ja eigentlich auch deutlich formuliert.

Gibt übrigens noch einige andere (ausländische) Eisenbahnunternehmen, die das (bei 60min. Verspätung) nicht umsetzen, z.B. ÖBB PV AG, SBB AG, SNCF und ZSSK.

CD und HZPP setzen es offenbar um. So war jedenfalls die Auskunft, dass es keine konkrete zeitliche Begrenzung gebe.

Ob der VKI die ÖBB abmahnen würde, wenn sich genug Leute (z.B. über die Irreführung bezüglich des Hochwassers) beschweren, weiß ich nicht. https://vki.at/
Der VKI hat mal die WESTbahn abgemahnt, weil die eine Hotelkostengrenze á 80 Euro im Tarif hatten. Die ÖBB, die das gleiche zwar nicht im Tarif, dafür aber in den Fahrgastrechte-Infos auf Ihrer Website hatten, erhielten keine Abmahnung.

Wer Zeit und Muße hat, dem würde ich nahelegen zeitnah eine Eingabe beim VKI zu machen. Auf X gibt es genügend Tweets, in denen ÖBB-seitig unrichtige Informationen zur Nutzungsmöglichkeit der von Streckensperrung betroffenen Tickets gegeben wurde.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Dr. Bahn, Montag, 11.11.2024, 17:06 (vor 589 Tagen) @ Barzahlung

Oder auf Nr. 9.1.5 Teil A BB PV (DB Fernverkehrsfahrkarten) oder Nr. 8.2.8 Teil A TB DT (z.B. Deutschlandticket im Anwendungsbereich der TB DT) verweisen. Is ja eigentlich auch deutlich formuliert.

Ah, schön, dass das mittlerweile sehr explizit in den BB steht. (Bei der BB der DB meinst Du 9.5 statt 9.1.5, ich musste erst suchen...)

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 17:24 (vor 589 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 11.11.2024, 17:26

Ah, schön, dass das mittlerweile sehr explizit in den BB steht.

Stand es auch schon vor der Abmahnung durch euroconsum. Lediglich in den DB-SCIC in den GCC-CIV/PRR gab es in Nr. 10.1.1 lit. b bis 6. Juni 2023 eine Frist von 48 Stunden für die Weiterreise:

Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3 nachstehend:
a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort verlangen, oder
b) seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

Bei der BB der DB meinst Du 9.5 statt 9.1.5, ich musste erst suchen...

Ja, Nr. 9.5 ist richtig. Sorry!

"späterer Zeitpunkt"

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 12.11.2024, 19:46 (vor 587 Tagen) @ Dr. Bahn

Das hatte ich nicht geplant, eine so große Diskussion loszutreten...

Oder auf Nr. 9.1.5 Teil A BB PV (DB Fernverkehrsfahrkarten) oder Nr. 8.2.8 Teil A TB DT (z.B. Deutschlandticket im Anwendungsbereich der TB DT) verweisen. Is ja eigentlich auch deutlich formuliert.


Ah, schön, dass das mittlerweile sehr explizit in den BB steht. (Bei der BB der DB meinst Du 9.5 statt 9.1.5, ich musste erst suchen...)

Vielen Dank, Barzahlung, für diesen Hinweis und ebenso an Dr. Bahn für die Korrektur!

Dass es doch so deutlich in den BB steht, war mir nicht klar, und vielen anderen offensichtlich auch nicht. Das dürfte zukünftige Diskussionen doch deutlich verkürzen.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 17:03 (vor 589 Tagen) @ Dr. Bahn

und das weiß jeder Zugbegleiter.


Ja, sollte. Vertriebsinfo ZUB, Nr. 47.1

Grund ist hier nachzulesen. In Bezug auf diese Regelung hat sich die Bahn laut euroconsum "vertraglich unterworfen und zum Unterlassen verpflichtet." Sollte es also Stress geben, bei euroconsum verpetzen.

und das weiß dann auch jede NE-Bahn in Deutschland, denn die sind nicht "die Bahn", wer hat denn diese Unterlassungserklärung unterschrieben, vermutlich DB Fernverkehr?

Mich betrifft das nicht, aber in Deutschland wird ja eben jedes kleinste Haar gesucht.

Diese ganze Aufteilung ist eben nicht optimal, und wie hat der Mehdorn mal gesagt, wir haben über 300 Konkurrenten.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

JanZ, HB, Montag, 11.11.2024, 17:19 (vor 589 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von JanZ, Montag, 11.11.2024, 17:20

und das weiß dann auch jede NE-Bahn in Deutschland, denn die sind nicht "die Bahn", wer hat denn diese Unterlassungserklärung unterschrieben, vermutlich DB Fernverkehr?

Welche von denen fährt weder nach DB- noch nach Deutschlandtarif? Flix wird es möglicherweise anders handhaben, aber das bestreitet hier auch niemand.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 11.11.2024, 17:58 (vor 589 Tagen) @ JanZ

und das weiß dann auch jede NE-Bahn in Deutschland, denn die sind nicht "die Bahn", wer hat denn diese Unterlassungserklärung unterschrieben, vermutlich DB Fernverkehr?


Welche von denen fährt weder nach DB- noch nach Deutschlandtarif? Flix wird es möglicherweise anders handhaben, aber das bestreitet hier auch niemand.

Da es jetzt wohl in den Beförderungsbedingungen steht, hat es sich erledigt, nur weil die DB Fernverkehr was anerkennt, gilt das nicht auch für andere Firmen.

Ist wie mit den offenen WC über den Nord-Ostsee Kanal, da wurde wohl die Deutsche Bundesbahn verklagt es zu unterlassen, aber damit braucht sich da heute kein EVU dran halten, eine Regelung dazu kenne ich nicht, gut, das Thema hat sich inzwischen erledigt, nur noch Nostalgiezüge betrifft es, aber die dürfen da ganz normal rüber fahren.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

zettelbox, Montag, 11.11.2024, 08:37 (vor 589 Tagen) @ Hansjörg

Wo kann ich das für die Kontrolle finden, damit ich keine Diskussionen bekomme?

In den FAQ auf db.de oder auf Anfrage beim Kundenservice, sie werden das entsprechend bestaetigen.

? Erstattung wenn NV schneller als FV

Linux, Mannheim, Montag, 11.11.2024, 09:15 (vor 589 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Linux, Montag, 11.11.2024, 09:17

Ich hatte für einen konkreten Fall beim offiziellen DB-Account auf X nachgefragt und die Bestätigung bekommen, dass das Ticket innerhalb eines Jahres genutzt werden kann, auch auf anderem, verkehrsüblichem Weg zum Ziel.

Übrigens stand auch in der E-Mail zur Aufhebung der Zugbindung, dass das Ticket „zu einem späteren Zeitpunkt oder am Reisetag auch zu einem früheren Zeitpunkt“ genutzt werden kann.

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine Erstattung vor.

wachtberghöhle, Montag, 11.11.2024, 09:06 (vor 589 Tagen) @ Ludo

Moin,

wie beurteilt ihr folgenden Fall?

Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall keine Erstattung vor.
Die Bahn in den aktuell götigen AGB auch nicht.

Es liegt ein Super Sparpreis für 13,49 € vor (direkte FV-Verbindung). Der FV-Zug wird mit +50 prognostiziert und der zu diesem Zeitpunkt schnellste Weg zum Ziel ist mit einer reinen NV-Verbindung. Diese kann auch problemlos mit dem vorhandenen Deutschlandticket gefahren werden, sodass kein FV-Ticket erforderlich gewesen wäre.

Anderereits kannst du nun jede Verbindung, auch mit FV auf der Strecke Startbahnhof - Zielbahnhof im Rahmen der Anerkennung des Tickets nutzen

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