automatische Umwandlung Probebahncard 25 in ein Jahresabo (Allgemeines Forum)
Bahnsinn, Sonntag, 03.11.2024, 21:04 (vor 517 Tagen)
Verlängert sich die Probebahncard bei Nichtkündigung auf ein Jahr (also um weitere 9 Monate mit Abbuchung des fehlenden Geldes für ein Jahresabo) oder wird automatisch ein Jahresabo neu gestartet (also anschließende 12 Monate)?
Der Zugbegleiter meinte auf meine Frage, automatische Verlängerungen BC’s werden gerade abgeschafft (Klage Verbraucherschutz)!??
automatische Umwandlung Probebahncard 25 in ein Jahresabo
Rook, Sonntag, 03.11.2024, 21:08 (vor 517 Tagen) @ Bahnsinn
Verlängert sich die Probebahncard bei Nichtkündigung auf ein Jahr (also um weitere 9 Monate mit Abbuchung des fehlenden Geldes für ein Jahresabo) oder wird automatisch ein Jahresabo neu gestartet (also anschließende 12 Monate)?
Letzteres.
"Die Probe BahnCard 25 verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht bis 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird."
--
Viele Grüße
Rook
automatische Umwandlung Probebahncard 25 in ein Jahresabo
markw, Montag, 04.11.2024, 08:48 (vor 517 Tagen) @ Rook
Verlängert sich die Probebahncard bei Nichtkündigung auf ein Jahr (also um weitere 9 Monate mit Abbuchung des fehlenden Geldes für ein Jahresabo) oder wird automatisch ein Jahresabo neu gestartet (also anschließende 12 Monate)?
Letzteres."Die Probe BahnCard 25 verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht bis 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird."
Da das schon seit Jahren nicht mehr zulässig ist und endlich mal jemand geklagt hat, kommt das aber bald weg. Egal, was auf der Webseite der Deutschen Bahn steht.
automatische Umwandlung Probebahncard 25 in ein Jahresabo
rainman51, Paderborn, Montag, 04.11.2024, 09:52 (vor 517 Tagen) @ markw
Da das schon seit Jahren nicht mehr zulässig ist und endlich mal jemand geklagt hat, kommt das aber bald weg. Egal, was auf der Webseite der Deutschen Bahn steht.
Einige Unternehmen erhöhen nach Ablauf des Jahres ihre monatlichen Kosten deutlich. Sollte das kommen wird es also auf höhere Preis hinauslaufen, wenn das Abo nicht pro aktiv verlängert wird. Inklusive der Pflicht ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen.
automatische Umwandlung Probebahncard 25 in ein Jahresabo
markw, Montag, 04.11.2024, 10:17 (vor 517 Tagen) @ rainman51
Da das schon seit Jahren nicht mehr zulässig ist und endlich mal jemand geklagt hat, kommt das aber bald weg. Egal, was auf der Webseite der Deutschen Bahn steht.
Einige Unternehmen erhöhen nach Ablauf des Jahres ihre monatlichen Kosten deutlich. Sollte das kommen wird es also auf höhere Preis hinauslaufen, wenn das Abo nicht pro aktiv verlängert wird. Inklusive der Pflicht ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen.
Das ist reine Spekulation. Worum es im Übrigen geht ist, die automatische Verlängerung um ein Jahr nach dem Ablauf des initialen Abozeitraums von 3 oder 12 Monaten. Man wird danach künftig eine monatliche Kündigungsfrist haben. Im Grunde genommen kann die Bahn nicht mehr davon profitieren, dass Menschen, die vergessen haben zu kündigen, in der Abofalle landen. Sie können nun monatlich kündigen.
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zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:28 (vor 517 Tagen) @ rainman51
Einige Unternehmen erhöhen nach Ablauf des Jahres ihre monatlichen Kosten deutlich. Sollte das kommen wird es also auf höhere Preis hinauslaufen, wenn das Abo nicht pro aktiv verlängert wird. Inklusive der Pflicht ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen.
So einfach ist das nicht. Sie können nicht individuell für dich nach Ablauf des Jahres die Kosten erhöhen, das muss für alle gelten und sich auch schon auf den Jahrespreis beziehen. Was sie tun können, aber auch nur in gewissen Grenzen, wäre Rabatte zu geben für jährliche Zahlungsweise plus einen Rabatt aufs erste Jahr für eine neue BC. Aber ganz nach Belieben funktioniert das nicht, und ich denke, dass der Preis für die BC nicht wesentlich steigen wird, sondern sie einfach nach einem Jahr Mindestlaufzeit monatlich kündbar wird.
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zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:18 (vor 517 Tagen) @ Bahnsinn
Der Zugbegleiter meinte auf meine Frage, automatische Verlängerungen BC’s werden gerade abgeschafft (Klage Verbraucherschutz)!??
Ob sich die Bahn da jetzt mal bewegt und warum sie so lange damit durch kam, weiß ich nicht, aber eigentlich gilt seit dem 01.12.2021, dass Verträge initial maximal zwei Jahre Mindestlaufzeit haben dürfen und die automatische Verlängerung nach der Mindestlaufzeit immer monatlich kündbar sein muss. Die Jahres-Verlängerung der Bahncard ist relativ eindeutig rechtswidrig, sie muss monatlich kündbar sein.
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Rook, Montag, 04.11.2024, 10:46 (vor 517 Tagen) @ zettelbox
Der Zugbegleiter meinte auf meine Frage, automatische Verlängerungen BC’s werden gerade abgeschafft (Klage Verbraucherschutz)!??
Ob sich die Bahn da jetzt mal bewegt und warum sie so lange damit durch kam, weiß ich nicht, aber eigentlich gilt seit dem 01.12.2021, dass Verträge initial maximal zwei Jahre Mindestlaufzeit haben dürfen und die automatische Verlängerung nach der Mindestlaufzeit immer monatlich kündbar sein muss. Die Jahres-Verlängerung der Bahncard ist relativ eindeutig rechtswidrig, sie muss monatlich kündbar sein.
Die Bahn hat sich schon mal in diesem Sommer bewegt und hat die Kündigungsfristen für die Bahn Card von 6 auf 4 Wochen verkürzt.
Siehe:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/nach-klage-der-v...
--
Viele Grüße
Rook
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zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:52 (vor 517 Tagen) @ Rook
Die Bahn hat sich schon mal in diesem Sommer bewegt und hat die Kündigungsfristen für die Bahn Card von 6 auf 4 Wochen verkürzt.
Siehe:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/nach-klage-der-v...
Das ist nett, aber nicht des Pudels Kern - denn nach Verpassen der jetzt 4-wöchigen Kündigungsfrist verlängert sich die BahnCard um ein Jahr. Das ist rechtswidrig, eigentlich müsste sie sich auf unbestimmte Zeit verlängern mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Warum das drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch nicht umgesetzt wurde, ist mir rätselhaft; selbst die windigsten Abofallen-Anbieter halten das Gesetz inzwischen ein. Du findest keinen nach 2022 abgeschlossenen Mobilfunk-, Strom- oder Fitnessstudiovertrag mehr, der sich nach der ersten Mindestlaufzeit dann für längere Zeiträume als einen Monat verlängert. Die BahnCard ist das letzte verbliebene Konstrukt dieser Art, das ich kenne.
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Rook, Montag, 04.11.2024, 11:04 (vor 517 Tagen) @ zettelbox
Die Bahn hat sich schon mal in diesem Sommer bewegt und hat die Kündigungsfristen für die Bahn Card von 6 auf 4 Wochen verkürzt.
Siehe:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/nach-klage-der-v...
Das ist nett, aber nicht des Pudels Kern - denn nach Verpassen der jetzt 4-wöchigen Kündigungsfrist verlängert sich die BahnCard um ein Jahr. Das ist rechtswidrig, eigentlich müsste sie sich auf unbestimmte Zeit verlängern mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Warum das drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch nicht umgesetzt wurde, ist mir rätselhaft; selbst die windigsten Abofallen-Anbieter halten das Gesetz inzwischen ein. Du findest keinen nach 2022 abgeschlossenen Mobilfunk-, Strom- oder Fitnessstudiovertrag mehr, der sich nach der ersten Mindestlaufzeit dann für längere Zeiträume als einen Monat verlängert. Die BahnCard ist das letzte verbliebene Konstrukt dieser Art, das ich kenne.
Das steht auch in dem Link (Teilerfolg: Darum klagt die Verbraucherzentrale weiter).
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/nach-klage-der-v...
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Viele Grüße
Rook