Sparpreis früherer Zug - weiterhin möglich? (Allgemeines Forum)
markw, Sonntag, 03.11.2024, 17:08 (vor 597 Tagen)
Moin,
es gab/gibt bei der DB doch seit einigen Jahren die Regelung, dass man trotz Sparpreis einen früheren Zug nehmen kann beim Umstieg, wenn das möglich ist (jenseits der Fahrgastrechte). Gilt diese Regelung noch? Finde diese gerade nicht.
Sparpreis früherer Zug - weiterhin möglich?
ICE 1517, Sonntag, 03.11.2024, 17:43 (vor 597 Tagen) @ markw
https://www.bahn.de/faq/was-bedeutet-zugbindung
Der letzte Punkt auf der verlinkten Seite schildert es.
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Garfield_1905, Sonntag, 03.11.2024, 17:54 (vor 597 Tagen) @ ICE 1517
Jetzt stelle ich auch tatsächlich mal eine frage zur Zugbindung. :-)
Diese Regelung gilt doch aber wahrscheinlich nur beim Umstieg von FV (zUgbindung) auf FV (Zugbindung, ggfs. aufgehoben). Wenn ich mit dem NV zum Umstieg fahre kann ich doch wohl logischerweise nicht einfach früher den NV nutzen, um dann natürlich früher in den FV umzusteigen, oder ? Nach dem Wortlaut der angegebenen Info würde es m.E. gehen, was doch aber widersinnig wäre. Oder habe ich etwas übersehen ?
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 03.11.2024, 19:17 (vor 597 Tagen) @ Garfield_1905
Jetzt stelle ich auch tatsächlich mal eine frage zur Zugbindung. :-)
Diese Regelung gilt doch aber wahrscheinlich nur beim Umstieg von FV (zUgbindung) auf FV (Zugbindung, ggfs. aufgehoben). Wenn ich mit dem NV zum Umstieg fahre kann ich doch wohl logischerweise nicht einfach früher den NV nutzen, um dann natürlich früher in den FV umzusteigen, oder ? Nach dem Wortlaut der angegebenen Info würde es m.E. gehen, was doch aber widersinnig wäre. Oder habe ich etwas übersehen ?
Warum soll das nicht gehen - wenn du entsprechenden Nahverkehr im Vorlauf gebucht hast?
In dem Fall solltest du natürlich den „gebuchten“ Zug einhalten.
Beispiel: RE von Dülmen nach Essen, von Essen weiter mit ICE du hast 21 Minuten Übergang - nun steht am Bahnsteig ein ICE der schon weg wäre, den darfst du selbstverständlich nutzen wenn du möchtest.
Wenn du nun vorher fährst als auf deinem Ticket würdest du die Regel aushebeln genau wie Stundenlange Aufenthalte.
Im Umkehrschluss gilt: Der erste Zug muss eingehalten werden was danach passiert…
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Garfield_1905, Sonntag, 03.11.2024, 19:58 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Aber genau das war ja eigentlich meine, wohlgemerkt rein theoretisch gemeinte, Frage.
Beispiel:
Gebucht: Abfahrt A 09:00h (NV), Abfahrt B 10:00h (FV Zugbindung)
Möglich ?: Abfahrt A 08:00h (NV), Abfahrt B 09:00h (FV Zugbindung aufgehoben ?)
Ich kann mir nicht vorstellen, das die zweite Variante möglich ist, weil die ja die Zugbindung voll aushebeln würde.
Wenn ich jetzt aber nicht irgendwas übersehen/überlesen habe, ist die Formulierung in dem genannten Text zumindest mißverständlich, oder ?
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 03.11.2024, 20:09 (vor 596 Tagen) @ Garfield_1905
In Absatz 3 und 4 habe ich alles erklärt, B ist demnach nicht möglich ;)
Okay, Danke, alles klar !
Garfield_1905, Sonntag, 03.11.2024, 20:14 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Hätte mich auch sehr gewundert.
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:37 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:39
In Absatz 3 und 4 habe ich alles erklärt, B ist demnach nicht möglich ;)
Nach dem Wortlaut der Regelung hast Du m.E. aber einfach unrecht. (Was aber am Wortlaut auf der Website liegt, da sonst das ganze Konzept Sparpreis sinnfrei wäre.).
Denn:
Beispiel:
Gebucht: Abfahrt A 09:00h (NV), Abfahrt B 10:00h (FV Zugbindung)
Möglich ?: Abfahrt A 08:00h (NV), Abfahrt B 09:00h (FV Zugbindung aufgehoben ?)
Den NV um 08.00 anstatt 09.00 zu nehmen im Vorlauf ist unstreitig möglich. Gleichzeitig bedeutet das, dass ich den früheren Anschlusszug um 09.00 erreichen kann, was gemäß Regelung dann auch dazu führt, dass ich diesen früheren Zug trotz Zugbindung nutzen darf:
Wenn Sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Anschlusszug erreichen, dürfen Sie diesen auch mit einem zuggebundenen Ticket nutzen. In solchen Fällen heben wir die Zugbindung auf, um mehr Flexibilität zu bieten.
Der Fettdruck wird nicht weiter eingeschränkt, einzige Voraussetzung ist, dass dieser frühere Anschlusszug nicht der erste Zug der Reise sein darf, was im genannten Beispiel aber ja auch nicht der Fall ist, ich bin ja vorher mit einem Zug gefahren.
Was vermutlich gemeint ist: Es müssen irgendwelche plausiblen Umstände vorliegen, weshalb ich den früheren Anschlusszug entgegen der ursprünglichen Planungen erreichen konnte. Einfach einen früheren NV-Vorlauf zu nehmen, reicht da nicht aus. Wo das so steht, und ob das wirklich so ist? Keine Ahnung.
Ergänzung: Dasselbe mit den selbst gewählten längeren Aufenthalten, hatten wir ja im Forum auch schon einige Male. Es gibt in dieser einfachen Regelung nichts, was mich abhalten würde, mithilfe eines künstlichen langen Aufenthalts am ersten Umstiegsbahnhof und mit NV-Vorlauf zum ersten Umstiegsbahnhof ein Flexticket zum Sparpreis zu generieren. Sinn und Verstand sagen mir, dass das nicht geht, der Wortlaut der Regelung sagt mir das aber nicht, und einige Foristen vertreten sogar die Auffassung, dass das eine legale Regelungslücke sei.
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
ICE 1517, Sonntag, 03.11.2024, 19:33 (vor 596 Tagen) @ Garfield_1905
Diese Regelung gilt doch aber wahrscheinlich nur beim Umstieg von FV (zUgbindung) auf FV (Zugbindung, ggfs. aufgehoben). Wenn ich mit dem NV zum Umstieg fahre kann ich doch wohl logischerweise nicht einfach früher den NV nutzen, um dann natürlich früher in den FV umzusteigen, oder ? Nach dem Wortlaut der angegebenen Info würde es m.E. gehen, was doch aber widersinnig wäre. Oder habe ich etwas übersehen ?
Ich hab jetzt zumindest mal geschaut, ob die Beförderungsbedingungen mehr dazu hergeben, aber ich finde keinen entsprechenden Passus. Vielleicht habe ich etwas übersehen und jemand anders kann mehr beitragen?
Ich kann noch soviel sagen, dass diese Regelung mal als Kulanzregelung gedacht war, weil die Bahn selbst bestimmte, knappe Anschlüsse gekappt hat. Also man kriegt solche knappen Anschlüsse gar nicht angezeigt, obwohl sie eigentlich fahrbar wären und nach meiner Erinnerung auch die Mindestumsteigezeit eingehalten worden wäre, die für jeden Bahnhof definiert ist.
Mein Lieblingsbeispiel ist da die Route NRW - Leipzig über Hannover. Eine Zeit lang hat sich die Bahn selber nicht zugetraut, dass man den bahnsteiggleichen 8-Minuten-Anschluss vom ICE aus NRW zum IC nach Leipzig kriegt.
Dass man vom Nahverkehr zum Fernverkehr auch bewusst Anschlüsse ausblendet, wäre mir neu. Insofern müsste da immer die Mindestumsteigezeit greifen. Und dafür war dann diese Kulanzregelung eher nicht gedacht. Es ist in dem FAQ-Beitrag natürlich denkbar ungenau formuliert, aber so vor dem gedachten Hintergrund dieser Kulanzregelung würde ich es nicht darauf anlegen, bei einem Anschluss von Nahverkehr zu Fernverkehr davon Gebrauch zu machen.
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Garfield_1905, Sonntag, 03.11.2024, 19:40 (vor 596 Tagen) @ ICE 1517
Es ist in dem FAQ-Beitrag natürlich denkbar ungenau formuliert, aber so vor dem gedachten Hintergrund dieser Kulanzregelung würde ich es nicht darauf anlegen, bei einem Anschluss von Nahverkehr zu Fernverkehr davon Gebrauch zu machen.
Das würde ich sowieso nie machen. Aber die theoretisch gemeinte Frage kam mir eben so beim Lesen des Ausgangsbeitrags.
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
Mike65, Montag, 04.11.2024, 00:36 (vor 596 Tagen) @ ICE 1517
Ich kann noch soviel sagen, dass diese Regelung mal als Kulanzregelung gedacht war, weil die Bahn selbst bestimmte, knappe Anschlüsse gekappt hat. Also man kriegt solche knappen Anschlüsse gar nicht angezeigt, obwohl sie eigentlich fahrbar wären und nach meiner Erinnerung auch die Mindestumsteigezeit eingehalten worden wäre, die für jeden Bahnhof definiert ist.
Mein Lieblingsbeispiel ist da die Route NRW - Leipzig über Hannover. Eine Zeit lang hat sich die Bahn selber nicht zugetraut, dass man den bahnsteiggleichen 8-Minuten-Anschluss vom ICE aus NRW zum IC nach Leipzig kriegt.
Richtig, die DB erspart sich durch diese Regelung eine eventuelle FGR-Rückerstattung. Ein in einem anderen Zug sitzender Fahrgast erzeugt dagegen keine unmittelbaren Mehrkosten.
Allerdings sehe ich eine Missbrauchsmöglichkeit in der Regelung, die ein cleverer Kunde ausnützen könnte:
Jemand bucht einen kurzen Vorlauf am frühen Morgen, die Weiterfahrt jedoch erst für den späten Abend. Dann könnte er jeden Zug zwischen Ankunft des Vorlaufs und Abfahrt des Nachlaufs nehmen, hätte also quasi ein Flexticket. Im Extremfall würde er den Vorlauf gar nicht nutzen, was in der Praxis so gut wie nicht nachweisbar wäre, denn nicht immer wird kontrolliert.
Das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders, in der FAQ steht aber keine Beschränkung auf die von der Bahn vorgeschlagene kürzeste Umsteigemöglichkeit.
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 04.11.2024, 01:40 (vor 596 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Reservierungszettel, Montag, 04.11.2024, 01:42
Ich kann noch soviel sagen, dass diese Regelung mal als Kulanzregelung gedacht war, weil die Bahn selbst bestimmte, knappe Anschlüsse gekappt hat. Also man kriegt solche knappen Anschlüsse gar nicht angezeigt, obwohl sie eigentlich fahrbar wären und nach meiner Erinnerung auch die Mindestumsteigezeit eingehalten worden wäre, die für jeden Bahnhof definiert ist.
Mein Lieblingsbeispiel ist da die Route NRW - Leipzig über Hannover. Eine Zeit lang hat sich die Bahn selber nicht zugetraut, dass man den bahnsteiggleichen 8-Minuten-Anschluss vom ICE aus NRW zum IC nach Leipzig kriegt.
Richtig, die DB erspart sich durch diese Regelung eine eventuelle FGR-Rückerstattung. Ein in einem anderen Zug sitzender Fahrgast erzeugt dagegen keine unmittelbaren Mehrkosten.Allerdings sehe ich eine Missbrauchsmöglichkeit in der Regelung, die ein cleverer Kunde ausnützen könnte:
Jemand bucht einen kurzen Vorlauf am frühen Morgen, die Weiterfahrt jedoch erst für den späten Abend. Dann könnte er jeden Zug zwischen Ankunft des Vorlaufs und Abfahrt des Nachlaufs nehmen, hätte also quasi ein Flexticket. Im Extremfall würde er den Vorlauf gar nicht nutzen, was in der Praxis so gut wie nicht nachweisbar wäre, denn nicht immer wird kontrolliert.
Das wäre sicher nicht im Sinne des Erfinders, in der FAQ steht aber keine Beschränkung auf die von der Bahn vorgeschlagene kürzeste Umsteigemöglichkeit.
Wie schon erwähnt es würde die Regel aushebeln demnach kann man aus jedem Sparpreis ein Flexticket machen.
Zitat: Wenn sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Zug erreichen…
Das umfasst allerdings keinen selbstgewählten Aufenthalt von mehreren Stunden - es gilt eben nur bei Verbindungen die unverändert ausgegeben werden.
Manche Zugbegleiter werden da wahrscheinlich nichts sagen, es wird durchaus auch welche geben die dir das genauso erklären. Dann stehst du dumm da ;)
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
Specialist, Leipzig, Montag, 04.11.2024, 07:33 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Zitat: Wenn sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Zug erreichen…
Das umfasst allerdings keinen selbstgewählten Aufenthalt von mehreren Stunden - es gilt eben nur bei Verbindungen die unverändert ausgegeben werden.
Aber gerade ein selbstgewählter Aufenhalt von mehreren Stunden ist doch eine großzügige Umsteigezeit. Ich finde den Passus in der FAQ alles andere als klar.
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 04.11.2024, 10:45 (vor 596 Tagen) @ Specialist
Zitat: Wenn sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Zug erreichen…
Das umfasst allerdings keinen selbstgewählten Aufenthalt von mehreren Stunden - es gilt eben nur bei Verbindungen die unverändert ausgegeben werden.
Aber gerade ein selbstgewählter Aufenhalt von mehreren Stunden ist doch eine großzügige Umsteigezeit. Ich finde den Passus in der FAQ alles andere als klar.
Dann müsste es heißen trotz selbst gewählter großzügiger Umsteigezeiten ;)
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:48 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Dann müsste es heißen trotz selbst gewählter großzügiger Umsteigezeiten ;)
Fakt ist, die aktuelle Regelung schließt den Grund für die großzügige Umstiegszeit nicht aus. So, wie die Regelung formuliert ist, kann ich 10 h Umstieg an Bahnhof A planen, ein entsprechendes zuggebundenes Ticket kaufen und dann in jeden beliebigen Zug zwischen 0 und 10 h nach Ankunft in A wählen, bis dann mein Zug per Zugbindung abgefahren ist.
Nochmal der Disclaimer, dass ich zustimme, dass diese Kulanzregelung so selbstverständlich nicht gemeint ist, aber sie ist nunmal so formuliert.
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
Reservierungszettel, KDU, Montag, 04.11.2024, 10:56 (vor 596 Tagen) @ zettelbox
Dann müsste es heißen trotz selbst gewählter großzügiger Umsteigezeiten ;)
Fakt ist, die aktuelle Regelung schließt den Grund für die großzügige Umstiegszeit nicht aus. So, wie die Regelung formuliert ist, kann ich 10 h Umstieg an Bahnhof A planen, ein entsprechendes zuggebundenes Ticket kaufen und dann in jeden beliebigen Zug zwischen 0 und 10 h nach Ankunft in A wählen, bis dann mein Zug per Zugbindung abgefahren ist.Nochmal der Disclaimer, dass ich zustimme, dass diese Kulanzregelung so selbstverständlich nicht gemeint ist, aber sie ist nunmal so formuliert.
Dann Buche mal und Berichte wir sind alle gespannt was passiert ;)
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
zettelbox, Montag, 04.11.2024, 11:00 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Dann Buche mal und Berichte wir sind alle gespannt was passiert ;)
In jeden einzelnen Beitrag in diesem Faden habe ich reingeschrieben, dass ich das nicht inhaltlich nicht so sehe (weil es nicht sein kann) und ich dies niemals so machen würde, und es mir nur um die lückenhafte bis falsche Formulierung auf der DB-Seite geht, und dann kommt so eine Antwort. Diskusion sinnlos. ;) ;) ;)
Also ich denke ...
Garfield_1905, Montag, 04.11.2024, 11:52 (vor 596 Tagen) @ zettelbox
... das Reservierungszettel mit seiner Auslegung inhaltlich völlig Recht hat, denn so ist es sicher gemeint. Die Formulierung ist dem besagten Text ist aber sehr unglücklich, sehr vorsichtig formuliert. Mag ja sein, das es in irgendwelchen Beförderungsbedingungen, die einzig maßgebend für das Zugpersonal sind, deutlicher ausgedrückt ist, aber da bin ich dann in Bezug aus die Auslegung der falsche Ansprechpartner.
Ausprobioeren will und werde ich es garantiert nicht, da bin ich ganz bei Zettelbox.
Japp
zettelbox, Montag, 04.11.2024, 11:55 (vor 596 Tagen) @ Garfield_1905
Und genau das schrieb ich ja bspw. hier schon:
Also ich denke ...
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 05.11.2024, 01:44 (vor 595 Tagen) @ Garfield_1905
... das Reservierungszettel mit seiner Auslegung inhaltlich völlig Recht hat
Soweit es den Hintergrund der Entstehung dieser Regelung betrifft, sind wir uns alle einig, denke ich.
denn so ist es sicher gemeint. Die Formulierung ist dem besagten Text ist aber sehr unglücklich, sehr vorsichtig formuliert.
Es kann aber vom Bahnkunden nicht verlangt werden, diese Historie zu recherchieren. Vielmehr müssen solche Regeln ohne weiteres verständlich sein. Und unklare AGB gehen zu Lasten des Verwenders, soweit ich weiß. Ich denke, dieser Grundsatz gilt ebenso für allgemein veröffentlichte Kulanzregelungen. (Kann man besagte Regel als solche bezeichnen? Oder ist sie sogar als eine Ergänzung der Beförderungsbedingungen anzusehen?)
Mag ja sein, das es in irgendwelchen Beförderungsbedingungen, die einzig maßgebend für das Zugpersonal sind, deutlicher ausgedrückt ist ...
Ich wüsste nicht, wo das in den "Beförderungsbedingungen" stehen soll. Was in irgendwelchen Handbüchern für das Personal steht, ist für mich als Kunde nicht relevant.
Was ist bei längerer Umsteigezeit?
zettelbox, Montag, 04.11.2024, 10:44 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
Zitat: Wenn sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Zug erreichen…
Das umfasst allerdings keinen selbstgewählten Aufenthalt von mehreren Stunden - es gilt eben nur bei Verbindungen die unverändert ausgegeben werden.
Auch hier nochmal - inhaltlich stimme ich dir ja zu, dass das so nicht gemeint sein kann, und ich würde das genauso wie Garfield niemals machen. Aber der Wortlaut der Regelung gibt deine Auslegung nicht her, und gerade die von dir markierte "großzügige Umstiegszeit" ja erst recht nicht. Der Satz macht aber sowieso keinen Sinn (wieso sollte ich "trotz" großzügiger Umstiegszeiten einen früheren Zug erreichen - ich erreicht ihn ja in allen Konstellationen vermutlich "wegen" großzügiger Umstiegszeiten oder wegen Verspätung eines Zuges, der mir dann gut in meine Reisepläne passt, aber niemals "trotz" großzügiger Umstiegszeiten).
Warum nicht Hinweis auf dem Ticket?
Mike65, Montag, 04.11.2024, 12:21 (vor 596 Tagen) @ zettelbox
Die sauberste Lösung seitens der DB wäre doch, im zutreffenden Fall einen individuellen Hinweis auf dem Ticket anzubringen, etwa so: „Wir haben für Sie eine großzügige Umsteigezeit eingeplant. Sollten Sie dennoch einen früheren Zug erreichen, können Sie auch diesen nutzen.“ Damit wäre klar, wann die Regel gilt und wann nicht. Technisch müsste das doch möglich sein.
Warum nicht Hinweis auf dem Ticket?
JanZ, HB, Montag, 04.11.2024, 12:55 (vor 596 Tagen) @ Mike65
Vielleicht in den Fällen, in denen die Mindestumsteigezeit durch die DB bewusst höher gesetzt wurde. Dann muss aber immer noch das System wissen, dass das passiert ist. Keine Ahnung, ob das ohne weiteres so ist oder man da erst ein entsprechendes Feld einbauen müsste.
Und dann verstehe ich die Regel so, dass ich auch sonst einen verspäteten Zug nehmen kann, der innerhalb der Wartezeit in meine Richtung fährt. Es kann ja sein, dass ich auch mit der normalen Mindestumstiegszeit 59 Minuten Übergang habe, ich den Zug eine Stunde vorher aber noch erwische, weil er 5 Minuten Verspätung hat. Da zu entscheiden, wann ich so einen Hinweis drucke und wann nicht und die Zugbindung davon abhängig zu machen, dürfte etwas komplex werden.
Diesen früheren Zug könnte man explizit benennen!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 04.11.2024, 16:18 (vor 596 Tagen) @ Mike65
Hey.
Die sauberste Lösung seitens der DB wäre doch, im zutreffenden Fall einen individuellen Hinweis auf dem Ticket anzubringen, etwa so: „Wir haben für Sie eine großzügige Umsteigezeit eingeplant. Sollten Sie dennoch einen früheren Zug erreichen, können Sie auch diesen nutzen.“ Damit wäre klar, wann die Regel gilt und wann nicht. Technisch müsste das doch möglich sein.
Jo, bestimmt. Man könnte sogar genau den einen früheren Zug benennen.
Nur würde dann ja öffentlich die Trickserei der DB und der Beschiss bekannt werden. Und es nicht lange bis zum nächsten Beitrag in "ZDF Frontal" dauern: "Die DB führt den Deutschlandtakt ad absurdum!".
Da sollen Milliarden für eine Neubaustrecke Bielefeld <==> Hannover versenkt werden, um Anschlüsse zu gewährleisten, die die DB dann still, leise und außer von uns Fuzzys ansonsten unbemerkt aus der Auskunft verschwinden läßt.
Wann merken Politik und Öffentlichkeit, dass die Eisenbahn in Deutschland keine Zukunft hat, solange die DB dort mitmischt?!!?!!
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Diesen früheren Zug könnte man explizit benennen!
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Mittwoch, 06.11.2024, 00:25 (vor 594 Tagen) @ Der Blaschke
Es liegt nicht an der "DB". Es liegt an Menschen.
Diesen früheren Zug könnte man explizit benennen!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 06.11.2024, 11:01 (vor 594 Tagen) @ Paladin
Guten Tag.
Es liegt nicht an der "DB". Es liegt an Menschen.
Menschen, die bei der und für die DB arbeiten und denen das Kaschieren des eigenen Versagens wichtiger ist als sich um möglichst ordnungsgemäßen Zugverkehr zu kümmern. Die entlassen gehören. Entweder von der DB oder vom Eigentümer der DB.
Schöne Grüße von jörg.
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
"trotz großzügiger Umsteigezeiten"
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 05.11.2024, 02:38 (vor 595 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Co_Tabara-98, Dienstag, 05.11.2024, 02:40
Zitat: Wenn sie trotz großzügiger Umsteigezeiten einen früheren Zug erreichen…
Das umfasst allerdings keinen selbstgewählten Aufenthalt von mehreren Stunden - es gilt eben nur bei Verbindungen die unverändert ausgegeben werden.
Auch hier nochmal - inhaltlich stimme ich dir ja zu, dass das so nicht gemeint sein kann, und ich würde das genauso wie Garfield niemals machen. Aber der Wortlaut der Regelung gibt deine Auslegung nicht her
Sehr diplomatisch formuliert. Reservierungszettel schreibt eher so, als ob er Beamter beim Justitiariat der Bundesbahn wäre.
und gerade die von dir markierte "großzügige Umstiegszeit" ja erst recht nicht. Der Satz macht aber sowieso keinen Sinn (wieso sollte ich "trotz" großzügiger Umstiegszeiten einen früheren Zug erreichen - ich erreicht ihn ja in allen Konstellationen vermutlich "wegen" großzügiger Umstiegszeiten oder wegen Verspätung eines Zuges, der mir dann gut in meine Reisepläne passt, aber niemals "trotz" großzügiger Umstiegszeiten).
Nun ja, gemeint war das sicher so: "Wenn Sie trotz der Tatsache, dass wir bestimmte Anschlüsse nicht mehr gewährleisten wollen und Sie daher nur eine Verbindung mit großzügigen Umsteigezeiten buchen konnten, einen früheren Anschlusszug erreichen, dürfen Sie diesen auch mit einem zuggebundenen Ticket nutzen."
Eventuell hat das Mitarbeiter A, nach stundenlangem Feilen am Text, so an Mitarbeiter B zur Prüfung weitergegeben. Dieser hat dann festgestellt, dass das für die Kunden viel zu verschwurbelt ist und außerdem die eigene Leistung in ein schlechtes Licht rückt. Er hat den Text dann (vermeintlich) sinnvoll gekürzt. Zurück an Mitarbeiter A, der mit dem Kopf schon wieder woanders war und die neue Version nur kurz überflog. Ähnlich beim Vorgesetzten, der Mitarbeiter B voll vertraute...
Noch eine Frage, vielleicht etwas dämlich ...
Kem, Montag, 04.11.2024, 16:54 (vor 596 Tagen) @ ICE 1517
bearbeitet von Kem, Montag, 04.11.2024, 16:54
Ich kann noch soviel sagen, dass diese Regelung mal als Kulanzregelung gedacht war, weil die Bahn selbst bestimmte, knappe Anschlüsse gekappt hat.
Da es jetzt eine Regelung gibt, wird Kulanz (=freiwillige Entgegenkommen ohne eine besondere Rechtspflicht) nicht mehr benötigt.
Vom Buchenden verlängerte Umstiegszeiten werden nicht ausgeschlossen. Damit ist die Sache klar und kann von Missbrauch keine Rede sein, wenn man selbst die Umstiegszeit verlängert und trotzdem auf einen früheren Zug umsteigt.
Ich verlängere meine Umstiegszeiten übrigens nicht.
Sparpreis früherer Zug - weiterhin möglich?
Des, Freitag, 07.03.2025, 11:30 (vor 473 Tagen) @ ICE 1517
Weiß jemand, ob diese Regelung noch gilt? Auf der Webseite kann ich sie nicht mehr finden...
Sparpreis früherer Zug - weiterhin möglich?
JanZ, HB, Freitag, 07.03.2025, 11:49 (vor 473 Tagen) @ Des
Nee, gilt wohl nicht mehr, war hier schon Thema: https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=708801
Sparpreis früherer Zug - weiterhin möglich - Nein
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 07.03.2025, 11:50 (vor 473 Tagen) @ Des
Weiß jemand, ob diese Regelung noch gilt? Auf der Webseite kann ich sie nicht mehr finden...
Die wurde abgeschafft,
ist auch groß Diskutiert worden.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.