FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern? (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Sonntag, 03.11.2024, 13:50 (vor 597 Tagen)

Hallo in die Runde,

die eigentliche Frage ist recht einfach: Wie lange hat das SC Fahrgastrechte Zeit, um einen Widerspruch gegen eine negative Entscheidung zu bearbeiten? Für den Antrag selbst ist ja eine Frist von 1 Monat angegeben, für die Bearbeitung eines Widerspruchs jedoch nicht.

Hintergrund ist folgender FGR-Fall:
Reise am 23.09.2024 von Bremen Hbf nach Regensburg Hbf, gebucht im Juli 2024
Gebuchte Verbindung
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 93
ab 13:32 Nürnberg Hbf
an 14:23 Regensburg Hbf
Flexpreis Business 1. Klasse mit Inklusivreservierungen für beide Züge

Am 09.09.2024 erhielt ich eine Mail von der Bahn: "Ihre Verbindung hat sich geändert"
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 27
ab 14:31 Nürnberg Hbf
an 15:23 Regensburg Hbf

Diese Verbindung habe ich dann auch tatsächlich genommen und für den ICE 27 eine neue Reservierung für 6,50€ gekauft - die Alte war ja hinfällig. Der ICE 27 hatte dann sogar noch Verspätung und kam erst um 15:56 Uhr an. Ich hatte also am Ende 93 Minuten Verspätung am Zielort. FGR-Antrag habe ich am 23.09. online gestellt und die Reservierung als zusätzliche Auslagen mit eingereicht.

Am 03.10.2024 erhalte ich vom SC FGR eine Antwort: Eine Entschädigung wird abgelehnt, Verspätung sei 0 Minuten am Zielort. Die 6,50€ für die Reservierung werden mir mit der Erklärung "Fahrtabbruch" erstattet. Tatsächlich wurde ich aber auch zwischen Nürnberg und Regensburg nicht kontrolliert und KCI ging ja wegen der gesonderten Reservierung auch nicht.

Hätte ich die Fahrt tatsächlich in Nürnberg Hbf abgebrochen, dann hätte ja wenigstens der nicht genutzte Teil Nürnberg Hbf – Regensburg Hbf hätte erstattet werden müssen. Die Entscheidung des SC FGR ergibt also so oder so in meinen Augen keinen Sinn. Ich bin aber ja tatsächlich sowieso bis Regensburg gefahren. Also habe ich am 04.10.2024 den Widerspruch - leider auf dem Postweg, digital geht das ja meines Wissens nicht sinnvoll - gegen diese Entscheidung abgesendet, aber bisher keine Rückmeldung oder Entschädigung erhalten.

Da ich zum ersten Mal widersprechen musste, habe ich aber keine Ahnung, wie lange das nun dauern soll. Anschlussfrage: Liege ich mit meiner Ansicht, dass mir 25% Entschädigung zu stehen richtig? Und wie gehe ich am Besten weiter vor? Mein Gedanke war, noch einmal an das SC FGR mit Fristsetzung 2 Wochen zu schreiben und wenn der Fall bis dahin noch nicht reguliert ist das EBA oder die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen. Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und noch einen schönen Sonntag...

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Pelfox, Sonntag, 03.11.2024, 14:02 (vor 597 Tagen) @ Sanformatiker

Die Bearbeitung meiner Widersprüche dauert mindestens zwei Monate. D.h. dann sind es insgesamt schon drei Monate. Der Rekord liegt bei 9 Monaten bei mir, bis der Fall abgeschlossen war.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

rainman51, Paderborn, Sonntag, 03.11.2024, 14:40 (vor 597 Tagen) @ Sanformatiker

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen. Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und noch einen schönen Sonntag...

Wieso ist anrufen Mist? Da wird dann der Widerspruch gleich „schriftlich“ ins System eingeben und bearbeitet.
Du darfst nicht davon ausgehen, dass schriftliche Briefe besser gelesen werden^^.

Nach der Bearbeitung kommt eh eine Mail/ oder Brief und dir wird dann das Ergebnis mitgeteilt.

Die Bearbeitung erfolgt sowieso eher nur mit halben Auge. Anders kann man sich die Ergebnisse nicht erklären.

Aktueller Fall: Bekomme wegen Verspätung 25 Prozent erstattet. Das sind dann 10,70 Euro. Darauf hin lege ich Widerspruch
ein, da die Reservierung nicht erstattet wurde. Jetzt erhalte ich 1,10 Euro, als Differenz von 11,80 und der „bereits“ gezahlten
10,70 Euro. Die lesen ihre eignen Briefe oder Erstattungen nicht.

Frist von 2 Wochen brauchst du nicht setzen. Einfach abwarten. 1 Monat für die Bearbeitung eines Widerspruchs ist jetzt nicht so
ewig lang.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Sanformatiker, Sonntag, 03.11.2024, 22:43 (vor 596 Tagen) @ rainman51

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen. Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und noch einen schönen Sonntag...


Wieso ist anrufen Mist? Da wird dann der Widerspruch gleich „schriftlich“ ins System eingeben und bearbeitet.
Du darfst nicht davon ausgehen, dass schriftliche Briefe besser gelesen werden^^.

Dennoch empfinde ich die Kommunikation per Mail als verbindlicher. Und vor allem, kann ich selber wenigstens nachvollziehen, was ich genau geschrieben habe. Bei einem Telefonat habe ich am Ende nicht mal meine eigenen Worte. Dennoch werde ich mal morgen versuchen anzurufen, um zu erfragen, ob der Widerspruch überhaupt eingegangen ist.


Frist von 2 Wochen brauchst du nicht setzen. Einfach abwarten. 1 Monat für die Bearbeitung eines Widerspruchs ist jetzt nicht so
ewig lang.

Auf Grund der Erfahrungen hier im Thread mag das so sein. Trotzdem empfinde ich einen Monat ohne jegliche Reaktion ehrlich gesagt als zu lang. Die letzten FGR-Anträge wurden in nicht mal einer Woche bearbeitet, hier sollte es doch noch einfacher sein, da ich alle Züge genannt habe und nicht die tatsächliche Verbindung nur auf Grund einer Ankunftszeit geraten werden muss.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

wachtberghöhle, Sonntag, 03.11.2024, 19:03 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker

Da ich zum ersten Mal widersprechen musste, habe ich aber keine Ahnung, wie lange das nun dauern soll. Anschlussfrage: Liege ich mit meiner Ansicht, dass mir 25% Entschädigung zu stehen richtig? Und wie gehe ich am Besten weiter vor? Mein Gedanke war, noch einmal an das SC FGR mit Fristsetzung 2 Wochen zu schreiben und wenn der Fall bis dahin noch nicht reguliert ist das EBA oder die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Ruf doch einfach an und stelle einfach die Frage, ob der Widerspruch eingegangen ist.

Im übrigen, habe ich bei vergleichbar einfachen Dingen per Telefon vieles schnell richtigstellen können.

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen.

Du bekommst doch per Telefon keine Antworten. Deine Eingabe wird aber so zuverlässig ins System zur weiteren Verarbeitung eingetragen.

Anruf

ICE 1517, Sonntag, 03.11.2024, 19:05 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen? Anrufen ist immer Mist, da man eben auch nur gesprochene Antworten bekommt, die sich im Zweifel später nicht belegen lassen. Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Zumindest hab ich mit Anrufen bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Die Leute am Telefon waren immer nett, haben den Widerspruch aufgenommen und selbiger wurde dann auch später korrekt bearbeitet.

Mehr stört mich wirklich die Bearbeitungsqualität schon beim eigentlichen Antrag, was diese ganzen Widersprüche erst nötig macht. Einfache Standardsachen über die Onlineanträge klappen ganz gut, aber sobald man dieses Onlineformular nicht verwenden kann, geht irgendwie alles schief.

fahrgastrechte@dbdialog.de

Barzahlung, Sonntag, 03.11.2024, 20:43 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 03.11.2024, 20:46

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen?

Ja. fahrgastrechte@dbdialog.de ist die für den internen Gebrauch bestimmte Adresse. Eingaben dorthin sind bei mir bisher auch immer bearbeitet worden.

Vor einigen Wochen kam jedoch eine Fehlermeldung zurück: Recipient address rejected.
Ich befürchte, dass es nun nicht mehr geht oder nur noch DB-intern, aber probier es aus. Sollte es wirklich nicht mehr gehen, stellt sich die Frage, wie Dritt-EVU ihre Eingaben weiterleiten sollen. Wobei das im Prinzip aber deren Problem ist. Wenn der Beförderer die Zahlungsaufforderung und die Mahnung nicht weiterleitet, kann man direkt klagen. Da landet der Fall dann bei haftpflicht@deutschebahn.com.

Anrufen ist mE völlig sinnlos, weil man nicht weiß, was der Sachbearbeiter eintippt. Das hab ich doch ganz gern selber in der Hand.

Mails an Fahrkartenservice etc. liest man immer wieder, aber das sind ja eigentlich nicht die korrekten Adressaten und man muss sich eben darauf verlassen, dass die eine Anfrage auch wirklich weiterleiten.

Fahrkartenservice ist nicht der Anspruchsgegner. Du mailst es an die im Impressum des Beförderers genannte Adresse. Wird man dort mit Verweis auf den Postweg abgewimmelt, leitest Du es ans EBA weiter. Das EBA wird die DB dann auffordern, das zu unterlassen, da aufgrund § 12b AEG ein elektronischer Kommunikationsweg angeboten werden muss.

fahrgastrechte@dbdialog.de

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 03.11.2024, 22:28 (vor 596 Tagen) @ Barzahlung

Bonusfrage: Kann man das SC FGR schriftlich irgendwie anders als per Briefpost erreichen?


Ja. fahrgastrechte@dbdialog.de ist die für den internen Gebrauch bestimmte Adresse. Eingaben dorthin sind bei mir bisher auch immer bearbeitet worden.

Ist aber ja per E-Mail und damit nicht schriftlich. Insofern Thema verfehlt.

--
Weg mit dem 4744!

fahrgastrechte@dbdialog.de

Sanformatiker, Sonntag, 03.11.2024, 22:31 (vor 596 Tagen) @ JeDi

E-Mail wäre schon okay...

fahrgastrechte@dbdialog.de

Barzahlung, Sonntag, 03.11.2024, 22:51 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 03.11.2024, 22:52

E-Mail wäre schon okay...

Was JeDi meint: Anstelle schriftlich hättest Du dann in Textform schreiben müssen.

Aus dem Kontext anders als per Briefpost war allerdings klar, dass Du zweiteres meintest.

fahrgastrechte@dbdialog.de

rainman51, Paderborn, Montag, 04.11.2024, 09:55 (vor 596 Tagen) @ Barzahlung


Anrufen ist mE völlig sinnlos, weil man nicht weiß, was der Sachbearbeiter eintippt. Das hab ich doch ganz gern selber in der Hand.

Dann gehst du allerdings davon aus, dass deine Briefe richtig erfasst und bearbeitet werden. Das ist ja offensichtlich meist
eher nicht der Fall.

Einwenig Vertrauen in die Menschen sollte man auch haben, zudem eher keine Fälle bekannt sind, wo Falschangaben
dann dort eingegeben wurden.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 03.11.2024, 21:21 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker

Hallo in die Runde,

die eigentliche Frage ist recht einfach: Wie lange hat das SC Fahrgastrechte Zeit, um einen Widerspruch gegen eine negative Entscheidung zu bearbeiten? Für den Antrag selbst ist ja eine Frist von 1 Monat angegeben, für die Bearbeitung eines Widerspruchs jedoch nicht.

Hintergrund ist folgender FGR-Fall:
Reise am 23.09.2024 von Bremen Hbf nach Regensburg Hbf, gebucht im Juli 2024
Gebuchte Verbindung
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 93
ab 13:32 Nürnberg Hbf
an 14:23 Regensburg Hbf
Flexpreis Business 1. Klasse mit Inklusivreservierungen für beide Züge

Am 09.09.2024 erhielt ich eine Mail von der Bahn: "Ihre Verbindung hat sich geändert"
ICE 535
ab 09:15 Bremen Hbf
an 13:25 Nürnberg Hbf
ICE 27
ab 14:31 Nürnberg Hbf
an 15:23 Regensburg Hbf

Diese Verbindung habe ich dann auch tatsächlich genommen und für den ICE 27 eine neue Reservierung für 6,50€ gekauft - die Alte war ja hinfällig. Der ICE 27 hatte dann sogar noch Verspätung und kam erst um 15:56 Uhr an. Ich hatte also am Ende 93 Minuten Verspätung am Zielort. FGR-Antrag habe ich am 23.09. online gestellt und die Reservierung als zusätzliche Auslagen mit eingereicht.

Am 03.10.2024 erhalte ich vom SC FGR eine Antwort: Eine Entschädigung wird abgelehnt, Verspätung sei 0 Minuten am Zielort. Die 6,50€ für die Reservierung werden mir mit der Erklärung "Fahrtabbruch" erstattet. Tatsächlich wurde ich aber auch zwischen Nürnberg und Regensburg nicht kontrolliert und KCI ging ja wegen der gesonderten Reservierung auch nicht.


Hat evtl. der alte Anschluss in Nürnberg doch an dem Tag geklappt, und sie nur nach Datenvorlage es eben anders sehen?

Nicht das man nur den Anschluss in Nürnberg gestrichen hat, aber an den Zeiten sich gar nichts geändert hatte.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Sanformatiker, Sonntag, 03.11.2024, 22:18 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

Ich habe den Zug an dem Tag tatsächlich auch nicht mehr im Navigator gefunden. Zumindest nicht zwischen Nürnberg und Regensburg. Mein erster Gedanke war ja, dass der ggf. früher fährt und daher der Anschluss nicht mehr klappt. Auch Stand heute wird er auf bahn.de für den 23.09. nicht aufgeführt - die anderen ICE jedoch schon.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Matze86, München, Sonntag, 03.11.2024, 22:27 (vor 596 Tagen) @ Sanformatiker

Ich habe den Zug an dem Tag tatsächlich auch nicht mehr im Navigator gefunden. Zumindest nicht zwischen Nürnberg und Regensburg. Mein erster Gedanke war ja, dass der ggf. früher fährt und daher der Anschluss nicht mehr klappt. Auch Stand heute wird er auf bahn.de für den 23.09. nicht aufgeführt - die anderen ICE jedoch schon.

ICE 93 sollte erst ab Regensburg fahren, ist jedoch letztendlich komplett ausgefallen.

FGR: Wie lange darf Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 04.11.2024, 11:40 (vor 596 Tagen) @ Matze86

Ich habe den Zug an dem Tag tatsächlich auch nicht mehr im Navigator gefunden. Zumindest nicht zwischen Nürnberg und Regensburg. Mein erster Gedanke war ja, dass der ggf. früher fährt und daher der Anschluss nicht mehr klappt. Auch Stand heute wird er auf bahn.de für den 23.09. nicht aufgeführt - die anderen ICE jedoch schon.


ICE 93 sollte erst ab Regensburg fahren, ist jedoch letztendlich komplett ausgefallen.

ok,

dann sollte das aber ganz klar sein, das ein Anspruch besteht.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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