? Storno von teilweise mit FGR-Gutschein gekaufter Fahrkarte (Allgemeines Forum)

ICE 1612, Montag, 21.10.2024, 00:36 (vor 421 Tagen)

Hallo, liebes Forum,

ich verfüge aus einem FGR-Fall noch über einen Gutschein und möchte diesen nun für eine Fahrkarte einlösen. Der Rest soll per Kreditkarte bezahlt werden.

Da es allerdings nicht sicher ist, ob ich die Fahrt so wahrnehmen kann, interessiert mich, was mit dem Gutscheinwert wird, wenn die Fahrkarte storniert wird. Bekomme ich dann den FGR-Gutscheinwert als Gutschein wieder gutgeschrieben oder ist dieser Wert dann ersatzlos verloren? Wird bei Anfall des Stornoentgelts von 10 bzw. 15 Euro dieses vom Gutscheinwert oder vom anderen Zahlungsmittel abgezogen?

Vielen Dank und viele Grüße,
ICE 1612

für stornierte SP gibt es immer einen Gutschein

Jette13, Montag, 21.10.2024, 00:55 (vor 421 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von Jette13, Montag, 21.10.2024, 00:58

Für stornierte SP gibt es immer einen Gutschein, keine Rücküberweisung wenn der Betrag (teilweise) mit Kreditkarte bezahlt wurde. Somit ist es m. E. unerheblich von welchem Betrag (Gutschein bzw. Kreditkartenbetrag) die Stornogebühr abgezogen wird. Gegenwert gibt es eh nur als Gutschein.

Gutscheine für stornierte Fahrkarten sind 3 Jahre (ab Buchungstag) gültig.

Ob es einen oder 2 Gutscheine gibt, ist mir allerdings nicht bekannt. Normalerweise gilt bei "neu entstehenden" Gutscheinen bei Buchungen bei denen Gutscheine eingesetzt wurden, immer die längste Gültigkeitsdauer von den genutzten/entstehenden Gutscheinen.

für stornierte SP gibt es immer einen Gutschein

tom66, Mittwoch, 23.10.2024, 18:06 (vor 418 Tagen) @ Jette13

Mir wurde aber erst aktuell von der Bahn bestätigt das es nur einen neuen Gutschein gibt wenn der alte auch noch gültig wäre. Wär der alte Gutschein beim Storno nicht mehr gültig gewesen gibt es keinen neuen Gutschein.

für stornierte SP gibt es immer einen Gutschein

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 23.10.2024, 21:44 (vor 418 Tagen) @ Jette13

Ob es einen oder 2 Gutscheine gibt, ist mir allerdings nicht bekannt.

Ich hatte so einen Fall kürzlich. Ich habe für einen Sparpreis einen kleinen Stornogutschein eingelöst und den größeren Teil per Kreditkarte dazu bezahlt.

Beim (kostenpflichtigen) Storno gab es einen Gutschein zurück, dessen Wert deutlich über dem des eingesetzten Gutscheins lag. Die Gültigkeitsdauer entsprach dennoch derjenigen von dem beim Kauf eingesetzten Gutschein.

für stornierte SP gibt es immer einen Gutschein

bahnfahrerofr., Mittwoch, 23.10.2024, 22:39 (vor 418 Tagen) @ Co_Tabara-98

Beim (kostenpflichtigen) Storno gab es einen Gutschein zurück, dessen Wert deutlich über dem des eingesetzten Gutscheins lag. Die Gültigkeitsdauer entsprach dennoch derjenigen von dem beim Kauf eingesetzten Gutschein.

Meines Erachtens ist das rechtswidrig und gehört abgemahnt.

Nicht reden - machen!

Berliner65, Berlin, Donnerstag, 24.10.2024, 13:38 (vor 418 Tagen) @ bahnfahrerofr.

- kein Text -

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum