Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim? (Allgemeines Forum)

ICE619, München, Mittwoch, 09.10.2024, 01:00 (vor 630 Tagen)

Hallo.

Vor gut drei Wochen machte sich eine Freundin auf nach Hamburg,
im Vorfeld(drei Tage vorher) bekam sie eine Email mit dem Betreff: "Fahrplanänderungen auf ihrer Reise."
Irgendein Zug endet frühzeitig, in Zwischenumstieg zerschlägt sich somit.
Die Email beinhaltete auch den Absatz: "Unsere Reiseempfehlung".
Diese sagte aus, der Fahrgast solle eine ganze Stunde vorher die Reise antreten, wär dann aber zur gebuchten Endankunftszeit am Ziel.

Von aufgehobener Zugbindung in der Email keine Spur,
wieso eigentlich, wär das nicht angebracht?

Die Freundin fragte mich dann was nun zutun ist, auf Grund anderer Verpflichtungen ist eine frühzeitigere Abreise nicht möglich.
Ich sagte ihr dann, dass die Zugbindung natürlich aufgehoben sei und sie sich eine Verbindung aussuchen solle, die möglichst zur eigentlichen Abfahrtszeit passt.
Das machte sie dann, sie kam mit der schnellsten Verbindung dann aber genau 60 Minuten später an, was aussagt, dass sie 25% der Fahrt erstattet wird.

Dies mit den 25% ist korrekt oder?
Wieso findet man in der Email keine Aufhebung der Zugbindung?
Ich möchte der DB sicher nichts schlechtes unterstellen, auf mich wirkt das hier aber so als wolle man den Fahrgast hier bewusst dazu bewegen die Abfahrt vorzuschieben um dann auch möglichst den 25% der Entschädigung aus dem Weg zu gehen oder wie seht ihr das?

Ich behaupte auch mal, dass da 8 von 10 Fahrgästen die empfohlene Reiseroute nutzen und somit kein Anspruch auf eine 25% Entschädigung eintritt.

Wie seht ihr den Fall?

Schöne Grüße von ice619

Entspann dich ...

frank_le, Mittwoch, 09.10.2024, 05:47 (vor 630 Tagen) @ ICE619

80% wollen zur geplanten Ankunftszeit am Ziel sein. Darum wird natürlich diese Verbindung als erste Alternative genannt.

Ansonsten gelten die bekannten Rgeln welche ja auch auf dem Ticket aufgedruckt sind (an einer erwarteten Verspätung am Ankunftsort von 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben).

Normalerweise sollten mehrere Alternativen angezeigt werden. So kenne ich es zumindest aus der App.

Gute Kommunikation konnte die DB noch nie.

musicus, Mittwoch, 09.10.2024, 06:05 (vor 630 Tagen) @ ICE619

- kein Text -

Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim?

Sanformatiker, Mittwoch, 09.10.2024, 09:47 (vor 629 Tagen) @ ICE619

Dies mit den 25% ist korrekt oder?

Meiner Ansicht nach: Ja.

Wieso findet man in der Email keine Aufhebung der Zugbindung?
Ich möchte der DB sicher nichts schlechtes unterstellen, auf mich wirkt das hier aber so als wolle man den Fahrgast hier bewusst dazu bewegen die Abfahrt vorzuschieben um dann auch möglichst den 25% der Entschädigung aus dem Weg zu gehen oder wie seht ihr das?

Genau das. Natürlich möchte die Bahn, dass du pünktlich ankommst, weil so kein Entschädigungsanspruch entsteht. Solange man pünktlich am Ziel ist, ist es nämlich für den Anspruch egal, ob man 10 Minuten, 1 Stunde oder 3 Stunden früher abfährt. Es zählt nur die verspätete Ankunft am Ziel.

Wichtig! Für die Aufhebung der Zugbindung ist aber auch gar kein Hinweis in der Mail nötig. Diese Aufhebung entsteht, wenn bei Einhaltung der Zugbindung und/oder pünktlichen Erscheinen (nach ursprünglich gebuchter Verbindung) am Startbahnhof eine Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort zu erwarten ist. Auch ohne Mail, auch ohne Stempel. Es macht immer Sinn - um im Zweifel einen Nachweis zu haben - von der neuen Verbindung einen Screenshot zu machen oder vom Hinweis "Anschluss voraussichtlich nicht erreichbar" aus dem Navigator bei Umsteigeverbindungen.


Ich behaupte auch mal, dass da 8 von 10 Fahrgästen die empfohlene Reiseroute nutzen und somit kein Anspruch auf eine 25% Entschädigung eintritt.

Jeder Fahrgast, der dieser Empfehlung folgt senkt die Kosten für die Bahn. Abgesehen davon ist es zumindest bei mir so, dass ich bei ca. 50% meiner Fahrten tatsächlich auf eine Ankunftszeit plane (Anreise zu einem Termin), hier würde ich - sofern möglich - tatsächlich auch die frühere Verbindung wählen, um pünktlich beim Termin zu sein. Habe aber inzwischen häufig auch einen Puffer - man kennt ja die Zuverlässigkeit der Deutschen Bahn inzwischen. Die anderen 50% sind natürlich die Rückfahrten - hier kann ich dann tendenziell halt nicht früher los fahren.

Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim?

rainman51, Paderborn, Mittwoch, 09.10.2024, 09:54 (vor 629 Tagen) @ Sanformatiker


Genau das. Natürlich möchte die Bahn, dass du pünktlich ankommst, weil so kein Entschädigungsanspruch entsteht. Solange man pünktlich am Ziel ist, ist es nämlich für den Anspruch egal, ob man 10 Minuten, 1 Stunde oder 3 Stunden früher abfährt. Es zählt nur die verspätete Ankunft am Ziel.

Das stimmt nicht. Nimmt man eine neue Verbindung zählt die neue Verbindung als Grundlage für eine Verspätung.

Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim?

Sanformatiker, Mittwoch, 09.10.2024, 10:22 (vor 629 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Sanformatiker, Mittwoch, 09.10.2024, 10:24


Genau das. Natürlich möchte die Bahn, dass du pünktlich ankommst, weil so kein Entschädigungsanspruch entsteht. Solange man pünktlich am Ziel ist, ist es nämlich für den Anspruch egal, ob man 10 Minuten, 1 Stunde oder 3 Stunden früher abfährt. Es zählt nur die verspätete Ankunft am Ziel.

Das stimmt nicht. Nimmt man eine neue Verbindung zählt die neue Verbindung als Grundlage für eine Verspätung.

Aber dafür muss die neue Verbindung erstmal mind. 60 Minuten verspätet sein. Und hier gilt eben nicht mehr der ursprüngliche Fahrplan, sondern der schon geänderte Fahrplan zum Zeitpunkt der Wahl der neuen Verbindung - mit im Fall des Threadstarters bereits 60 Minuten längerer Fahrzeit. Da es um ein Ticket mit Zugbindung geht, ist vorher ja auch keine Wahl einer neuen Verbindung zulässig. Erst wenn hier dann weitere 60 Minuten Verspätung oben drauf kommen, entsteht nun der Entschädigungsanspruch. Nutzt der Fahrgast also die empfohlene frühere Verbindung mit früherer Abfahrt aber (nach neuem Plan) pünktlicher ursprünglich gebuchter Ankunft (und das ist ja der Fall über den wir hier reden), gilt das von mir geschriebene uneingeschränkt.

Wenn man z.B. (ich nehme mal einen Stundentakt an) abweichend von der Empfehlung eine Verbindung noch eine Stunde früher bzw. noch früher wählt (also 2 Stunden vor gebuchter Abfahrtszeit) und damit (ohne weitere Verspätungen) 1 Stunde vor gebuchter Ankunft ankommen würde, enstünde ein Entschädigungsanspruch bei pünktlicher Ankunft zur ursprünglich gebuchten Zeit - aber mit 60 Minuten Verspätung der neuen gewählten Verbindung. Da aber im geschilderten Fall die 60 Minuten frühere Abfahrt schon nicht möglich war, spielt das hier keine Rolle. Der einzige Fall, der hier ggf. gelten könnte wäre: Ich nehme nicht die erste mögliche Verbindung mit gebuchter oder nach gebuchter Abfahrt, obwohl möglich, sondern entscheide mich bewusst aus freien Stücken ohne Not für eine noch später ankommende Verbindung. Wobei auch hier das Einzelne durchaus anders sehen.

Und auch wenn ich - weil ich pünktlich zur gebuchten Abfahrtszeit am Bahnhof erscheine - von der späteren Abfahrt erst überrascht werde und dann erst eine neue Verbindung wähle, gilt hier ggf. zu meinen Gunsten die alte Verbindung für den Anspruch. Angenommen alle Verbindungen an diesem Tag sind von der gleichen Umleitung/Änderung betroffen, also alle Verbindungen brauchen neu planmäßig 60 Minuten mehr. Und gerade die Verbindung zur ursprünglich gebuchten Stunde fällt wegen Personalmangel nun auch noch aus. Dann wähle ich ja erst dann den Zug mit sogar noch späterer Abfahrt als gebucht und bin - auf Basis der neu gewählten Verbindung - "nur" mit +60 am Ziel, aber anhand der gebuchten Verbindung eben mit +120 und habe einen Entschädigungsanspruch von

Grundlage für Entschädigung immer Zeiten auf Fahrkarte

Knochendochen, Mittwoch, 09.10.2024, 12:41 (vor 629 Tagen) @ rainman51
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 09.10.2024, 12:43


Genau das. Natürlich möchte die Bahn, dass du pünktlich ankommst, weil so kein Entschädigungsanspruch entsteht. Solange man pünktlich am Ziel ist, ist es nämlich für den Anspruch egal, ob man 10 Minuten, 1 Stunde oder 3 Stunden früher abfährt. Es zählt nur die verspätete Ankunft am Ziel.

Das stimmt nicht. Nimmt man eine neue Verbindung zählt die neue Verbindung als Grundlage für eine Verspätung.

Das ist nicht korrekt. Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2021/782 ist Verspätung definiert als "die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten
Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft am Zielbahnhof". Als planmäßige Ankunftszeit gilt die veröffentlichte Ankunftszeit zum Zeitpunkt des Kaufs der Fahrkarte. Nach deiner Denkweise würde ja dann auch kein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn man aufgrund einer Fahrplanänderung im Vorfeld die nächste nach der gebuchten Abfahrtszeit abfahrende Verbindung wählt und diese pünktlich ankommt, jedoch im Vergleich zur gebuchten Ankunftszeit über eine Stunde später. Das macht keinen Sinn und ist inkonsistent.

Moralisch streitbar, aus Sicht der DB legitim?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 09.10.2024, 11:47 (vor 629 Tagen) @ ICE619

auf mich wirkt das hier aber so als wolle man den Fahrgast hier bewusst dazu bewegen die Abfahrt vorzuschieben um dann auch möglichst den 25% der Entschädigung aus dem Weg zu gehen

Ja natürlich ist das der Beweggrund. Wie man spät abends auf einem Bahnsteig auch keine Durchsage bekommt, ob man als Regio-Fahrgast wegen Anschluss-Ausfall nun auf einen Fernzug zum Ziel umsteigen darf. Das muß man selber heraus finden. Irgendwo im Bahnhof hängt vielleicht so ein Zettel mit dem 10 Punkte-Plan.

Und mein "Lieblings-"Counter, der DB Service-Point. Den ich nach diversen Erfahrungen seit Jahren nur noch Firewall nenne. Zugbegleiter sind die besseren Ansprechpartner.

Die laufende BahnCard-Aktion zeigt ja, daß man dringend Geld braucht und überall kratzt.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

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