Pflicht zur Erläuterung (Allgemeines Forum)

Berliner65, Berlin, Mittwoch, 25.09.2024, 14:00 (vor 16 Tagen) @ Waldbahn

Ist das nicht ein wenig übertrieben?

Nein.

Anstatt sich über den Betrag zu freuen, den man bekommt, muss man dann auch noch en Detail die Hintergründe erfahren.
Was bringt es hinterher zu wissen, ob man 10 oder 17€ bekommen hat?

Es geht hier nicht um die Geschenke, die sollte man in der Tat nicht hinterfragen.

Es geht um Beträge, auf die man einen Anspruch hat. Selbstverständlich unterliegt derjenige, der den Betrag berechnet und auszahlt, einer Pflicht zur Erläuterung. Wie sonst soll man nachvollziehen, ob richtig berechnet wurde?

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Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?


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