Zugbindung aufgehoben, Antreten der Reise am Folgetag (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen,
der ICE, mit dem meine Mutter (68 Jahre) am 27.09.2024 von München Hbf mit Umstieg in Köln Messe/Deutz nach Schladern(Sieg) hätte fahren sollen (Sparpreis), fällt aus (bzw. fährt scheinbar erst ab Nürnberg). Die Bahn hat uns per Mail informiert, dass die Zugbindung aufgehoben ist.
Alle möglichen von der Bahn vorgeschlagenen Alternativen am selben Tag um dieselbe Uhrzeit oder später sind leider so, dass man a) mit zusätzlichen Umstiegen fahren muss und b) die Umstiegszeiten sind lediglich 7 oder 9 Minuten. Und sollte man wegen der Verspätung des Alternativ-ICEs den 9-Minuten-Umstieg verpassen, so müsste meine Mutter 1:10 Min auf den nächsten Zug in Siegburg/Bonn warten und käme erst kurz vor 01:00 Uhr nachts mit insgesamt mehr als 1:30 Min Verspätung im Vergleich zu der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket an. Die zusätzlichen und die knappen Umstiege möchte ich meiner Mutter nicht antun, daher die folgende Frage.
Darf die Fahrt in diesem Fall anstatt am ursprünglichen Tag am Folgetag _angetreten_ werden (man beachte, angetreten und nicht fortgesetzt)? Muss dies bis zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgen oder darf die Fahrt zu beliebiger Zeit am Folgetag angetreten werden?
Der Grund, warum ich das Wort _angetreten_ betone, ist der folgende. In dem FAQ steht "Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt _fortgesetzt_ werden". Explizit erlaubt ist gemäß dieser Seite also nur das Fortsetzen am Folgetag, die Rechtslage in Bezug auf das Antreten am Folgetag bleibt für mich ungeklärt. Weiß jemand eine Antwort am besten mit Verweisen auf die entsprechenden Paragraphen aus den AGBs/FGRs?
Wenn das Antreten am Folgetag erlaubt ist, ist vielleicht das Antreten am übernächsten Tag auch erlaubt?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Gene