?Thema Bahncard 100 (Allgemeines Forum)
Gude,
Ich habe leider nochmal eine Frage zur Bahncard 100: Und zwar geht es um das Thema Fahrgastrechte: Ich finde leider nur schwammige Infos :
Beispiel Vor und Nachteile zwischen BC100 und einer Buchung: Angenommen Fahrplan XY ändert sich, da habe ich ja bei einer Einzelbuchung für den Zeitraum ja den Vorteil der Fahrgastrechte, den ich ja bei einer BC100 nicht habe oder? Also mit einer BC100 ist man ja quasi den Fahrplanänderungen (die zu häufen vorkommen) "schutzlos" ausgeliefert? Sehe ich dass Richtig odee gibt es da gesonderte Fahrgastrechte?
Beispiel anhand eines Falles:
Ich will im Juni 25 zu einem Konzert, es würde direkr nach dem Konzert ein Zug fahren, ein Tag vor Konzert fällt der letzte Zug aus wegen Bauarbeiten, habe ich dann pech gehabt und muss auf eigene Kosten hotel etc bezahlen?
Danke für konstruktive Beiträge und schönes Restwochenende noch!
Gruß
Alex
?Thema Bahncard 100
Hallo,
du bekommst bei der BahnCard 100 pro Fahrgastrechtefall 10€ Pauschal erstattet, in der 1. Klasse 15€. Die regulären Fahrgastrechte wie Hotelübernachtung und alternatives Verkehrsmittel gelten weiter. Bei längeren Bauarbeiten gibt es teilweise beim BahnCard 100 Service auf Nachfrage ggf mit entsprechenden Nachweis einen Gutschein oder eine Erstattung.
Gruß
?Thema Bahncard 100
Danke erstmal für die Antwort: Das beantwortet aber leider meine Frage noch nicht ganz, siehe mein Beispiel.
Wenn ich im Januar 2025 mir eine Fahrt nachm Konzert heim buche im Juni 2025 (letze Fahrt des Tages laut Fahrplan) und sei es zwei Wochen vorher "baustellenbedingte Fahrplanänderung", dann habe ich mit einer Ticketbuchung ja Anspruch auf z.B. Hotel oder so.
Bei der BC100 buche ich ja kein Ticket frühzeitig, ergo habe ich als BC100 Kunde im Prinzip da den Nachteil und habe pech gehabt oder?
Liebe Grüße
?Thema Bahncard 100
Fährt der Zug nicht hast Du FGR. Ganz simpel. Egal ob BC100 oder klassische Fahrtkarte.
?Thema Bahncard 100
Leider immernoch nicht verstanden, worauf ich hinaus möchte.
Es geht ja um Fahrplanänderungen, die dann z.B. 2 wochen vorher durch baustellen in den Fahrplan eingepflegt werden. Wenn die Bahn dann den letzten Zug für genau den Zeitraum streicht, auf den ich mich verlassen habe, habe ich ja dann Pech gehabt oder?
?Thema Bahncard 100
Ich habe in der Vergangenheit bei geplanten Fahrten 6 Monate in der Zukunft immer eine Reservierung gemacht. Dann hatte ich einen gesicherten Platz und im Bedarfsfall einen Nachweis über die geplante Fahrt. Allerdings hat sich das in der letzter Zeit als Trugschluss gezeichnet. Fast alle Züge für die ich langfristig schon eine Reservierung gebucht hatte wurden von der Bahn kurz vor dem Termin storniert. Und die alternativen Fahrmöglichkeiten waren dann meistens schon ausgebucht. Da helfen mir dann auch die 10/15 Euro Entschädigung auch nicht weiter. Ergo ist das nach fast 20 Jahren meine leztzte Bahncard 100 und in Zukunft wird das Auto wieder mein Beförderungsmittel Nr. 1 sein.
?Thema Bahncard 100
Leider immernoch nicht verstanden, worauf ich hinaus möchte.
Also ich habe es verstanden ;)
Es geht ja um Fahrplanänderungen, die dann z.B. 2 wochen vorher durch baustellen in den Fahrplan eingepflegt werden. Wenn die Bahn dann den letzten Zug für genau den Zeitraum streicht, auf den ich mich verlassen habe, habe ich ja dann Pech gehabt oder?
Genau, auf einen Zug der im System nicht mehr existiert gibts auch keine FGR.
Was möglich wäre - ich habe es allerdings noch nicht versucht:
Bei solchen Fahrten einen Ausdruck der Verbindung machen und dann zusammen mit dem Formular einreichen und die ist Daten der gefahrenen Verbindung eintragen.
Wenn das klappt und man 10€/15€ bekommt wird das sicher auch bei Taxikosten funktionieren.
Müsste wie erwähnt mal jemand ausprobieren - ich Plane grundsätzlich erst sehr kurzfristig um sowas aus dem Weg zu gehen.
?Thema Bahncard 100
Fährt der Zug nicht hast Du FGR. Ganz simpel. Egal ob BC100 oder klassische Fahrtkarte.
Schön und gut - was wenn der Zug am Tag der Fahrt gar nicht existiert? Vor zwei Wochen aber noch ersichtlich war?
?Thema Bahncard 100
Das wäre ja dann der größte und schwerwiegendeste Nachteil der BC100.. für so fälle müsste man dann extra nh Fahrt buchen...ärgerlich. wäre ganz einfach lösbar, wenn man mit der BC100 sich Tickets buchen könnte für ergo 0€ .
?Thema Bahncard 100
Das wäre ja dann der größte und schwerwiegendeste Nachteil der BC100.. für so fälle müsste man dann extra nh Fahrt buchen...ärgerlich. wäre ganz einfach lösbar, wenn man mit der BC100 sich Tickets buchen könnte für ergo 0€ .
Dann kaufe dir ein Ticket, knapp über eine Grenze mit Ermäßigung Bahncard 100, dann hast du deine Fahrkarte.
z.B. München - Venlo mit einem ICE zu 2,80€, kann man ja bis zu einen Tag vorher wieder zurück geben.
In der 1. Klasse zu 4,80€ inkl. Reservierung.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
?Thema Bahncard 100
Das wäre ja dann der größte und schwerwiegendeste Nachteil der BC100.. für so fälle müsste man dann extra nh Fahrt buchen...ärgerlich. wäre ganz einfach lösbar, wenn man mit der BC100 sich Tickets buchen könnte für ergo 0€ .
Dann kaufe dir ein Ticket, knapp über eine Grenze mit Ermäßigung Bahncard 100, dann hast du deine Fahrkarte.z.B. München - Venlo mit einem ICE zu 2,80€, kann man ja bis zu einen Tag vorher wieder zurück geben.
In der 1. Klasse zu 4,80€ inkl. Reservierung.
Bleibt die Frage ob man mit deutlich geringerem Aufwand das gleiche Ergebnis erzielen kann.
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Ich verstehe dein Problem und deine Frage.
Im Zusammenhang zu deiner Frage könnte es einen weiteren Nachteil geben:
Ich erinnere mich, in den Beförderungsbedingungen gelesen zu haben, dass es Erstattungs-/Entschädigungsgrenzen bei der BC100 gibt, ich meine maximal 50% des Gesamt-BC100-Preises (25% Entschädigung und 25% Erstattung?) (Vermutlich gibt es aber hier Experten, die zuverlässigere Infos haben).
Bei Tickets für "einfache", einzelne Fahrten gilt ja grundsätzlich max. 120 Euro bei der Nutzung alternativer Verkehrsmittel.
?Thema Bahncard 100
Nein, du musst gar nichts buchen. Steht doch oben, was zu tun ist. Suchst dir die Verbindung raus, druckst sie aus oder speicherst im Navigator fertig. Es ist nichts anderes als beim normalen Ticket. Es gilt der bekanntgegebene Fahrplan zum Zeitpunkt des Kaufs/der Verbindungswahl. Man muss halt irgendwie festhalten, wie der Fahrplan war (z.B. wenn sich die DB an den alten Fahrplan nicht mehr erinnert). Ist bei Interrail oder jeder anderen Zeitkarte nicht anders.
?Thema Bahncard 100
Leider immernoch nicht verstanden, worauf ich hinaus möchte.
Es geht ja um Fahrplanänderungen, die dann z.B. 2 wochen vorher durch baustellen in den Fahrplan eingepflegt werden. Wenn die Bahn dann den letzten Zug für genau den Zeitraum streicht, auf den ich mich verlassen habe, habe ich ja dann Pech gehabt oder?
Auch dann gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte, solange die BC100 entsprechend früh erworben wurde.
--
Weg mit dem 4744!
?Thema Bahncard 100
Fährt der Zug nicht hast Du FGR. Ganz simpel. Egal ob BC100 oder klassische Fahrtkarte.
Schön und gut - was wenn der Zug am Tag der Fahrt gar nicht existiert? Vor zwei Wochen aber noch ersichtlich war?
Warum sollte das die Situation ändern?
--
Weg mit dem 4744!
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Ich verstehe dein Problem und deine Frage.
Im Zusammenhang zu deiner Frage könnte es einen weiteren Nachteil geben:
Ich erinnere mich, in den Beförderungsbedingungen gelesen zu haben, dass es Erstattungs-/Entschädigungsgrenzen bei der BC100 gibt, ich meine maximal 50% des Gesamt-BC100-Preises (25% Entschädigung und 25% Erstattung?) (Vermutlich gibt es aber hier Experten, die zuverlässigere Infos haben).
Bei Tickets für "einfache", einzelne Fahrten gilt ja grundsätzlich max. 120 Euro bei der Nutzung alternativer Verkehrsmittel.
Es gibt maximal 25%.
Es gibt keine Erstattung, nur eine Entschädigung.
--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Es gibt keine Erstattung, nur eine Entschädigung.
Es gibt auch Höchstgrenzen für Erstattungen - diese aber ausdrücklich nur für andere Verkehrsmittel. Alles was auf Gutschein abgerechnet wird ist dabei natürlich eh raus.
Könnte man auch alles einfach in den AGB, die man ja beim Kauf akzeptiert, nachlesen - das aber andere machen zu lassen ist natürlich einfacher.
--
Weg mit dem 4744!
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Es gibt keine Erstattung, nur eine Entschädigung.
Es gibt auch Höchstgrenzen für Erstattungen - diese aber ausdrücklich nur für andere Verkehrsmittel. Alles was auf Gutschein abgerechnet wird ist dabei natürlich eh raus.Könnte man auch alles einfach in den AGB, die man ja beim Kauf akzeptiert, nachlesen - das aber andere machen zu lassen ist natürlich einfacher.
Merkwürdige Bemerkung von dir am Ende, JeDi.
Dann mach doch nicht, wenn es dich stört, "andere machen zu lassen"! :-) Das von dir interpretierte "machen zu lassen" hätte man auch interpretieren können als "toll, dass da jemand kein Klugscheißer ist, sondern die Expertise des Forums respektiert". :-)
Übrigens gibt es auch manchmal große Unterschiede zwischen "AGB" und Praxis!
BTW: Vorhin habe ich mit dem Servicecenter Fahrgastrechte telefoniert und am Ende des Gesprächs die Frage nach Erstattungsgrenzen kurz thematisiert.
Laut Telefoninfo gibt es (wie ich vermutete und EK-Wagendienst bestätigte) maximal 25% Entschädigung und Erstattungen (Hotel, Taxi, PKW,...) immer in tatsächlich angefallener, voller Höhe (je Fall bis 120 Euro) - ohne prozentuale Begrenzung
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
BTW: Vorhin habe ich mit dem Servicecenter Fahrgastrechte telefoniert und am Ende des Gesprächs die Frage nach Erstattungsgrenzen kurz thematisiert.
Laut Telefoninfo gibt es (wie ich vermutete und EK-Wagendienst bestätigte) maximal 25% Entschädigung und Erstattungen (Hotel, Taxi, PKW,...) immer in tatsächlich angefallener, voller Höhe (je Fall bis 120 Euro) - ohne prozentuale Begrenzung
Dann wurde dir Quatsch erzählt. Sowohl bei den 25% Entschädigung als auch bei den 25% Erstattung für alternative Verkehrsmittel gibt es eine Karenz - umgesetzt wird das aber.
--
Weg mit dem 4744!
?Thema Bahncard 100
Genau, auf einen Zug der im System nicht mehr existiert gibts auch keine FGR.
Doch, selbstverständlich gibt es die. Nur die Diskussionen sind ggf. etwas aufwendiger, um der DB klar zu machen was man geplant hatte. Eine Reservierung erleichtert die Diskussion da enorm, da sich der Bearbeiter dann gar nicht die Mühe machen muss im System zu recherchieren.
Was möglich wäre - ich habe es allerdings noch nicht versucht:Bei solchen Fahrten einen Ausdruck der Verbindung machen und dann zusammen mit dem Formular einreichen und die ist Daten der gefahrenen Verbindung eintragen.
Wenn das klappt und man 10€/15€ bekommt wird das sicher auch bei Taxikosten funktionieren.
Müsste wie erwähnt mal jemand ausprobieren - ich Plane grundsätzlich erst sehr kurzfristig um sowas aus dem Weg zu gehen.
Mit einer Reservierung schon mehrfach den Fall gehabt und natürlich auch das Hotel erstattet bekommen. Ohne hab ichs glaube noch nicht probiert, da für die planbaren Fahrten genug Reservierungen bei der 100F inklusive sind.
Aber im Zweifel hat die DB die Möglichkeiten zur Recherche, und kann vom Kunden kaum erwarten sich jede Verbindung im Vorfeld auszudrucken.
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Laut Telefoninfo gibt es
Am Telefon sitzt immer ein Mensch, der nicht jede einzelne Regelung aus dem FF kennen kann. Er hat auch keine Zeit eine Recherche zu betreiben, um das 100% korrekte Ergebnis zu geben. Er kann nur zuverlässig das sagen, was vor ihm im Computer aufleuchtet. Eine Dokumentation des Gesprächs gibt es auch nicht. Eine Telefoninfo ist immer mit Vorsicht zu genießen.
?Thema Bahncard 100
Genau, auf einen Zug der im System nicht mehr existiert gibts auch keine FGR.
Doch, selbstverständlich gibt es die. Nur die Diskussionen sind ggf. etwas aufwendiger, um der DB klar zu machen was man geplant hatte. Eine Reservierung erleichtert die Diskussion da enorm, da sich der Bearbeiter dann gar nicht die Mühe machen muss im System zu recherchieren.
Was möglich wäre - ich habe es allerdings noch nicht versucht:Bei solchen Fahrten einen Ausdruck der Verbindung machen und dann zusammen mit dem Formular einreichen und die ist Daten der gefahrenen Verbindung eintragen.
Wenn das klappt und man 10€/15€ bekommt wird das sicher auch bei Taxikosten funktionieren.
Müsste wie erwähnt mal jemand ausprobieren - ich Plane grundsätzlich erst sehr kurzfristig um sowas aus dem Weg zu gehen.
Mit einer Reservierung schon mehrfach den Fall gehabt und natürlich auch das Hotel erstattet bekommen. Ohne hab ichs glaube noch nicht probiert, da für die planbaren Fahrten genug Reservierungen bei der 100F inklusive sind.
Aber im Zweifel hat die DB die Möglichkeiten zur Recherche, und kann vom Kunden kaum erwarten sich jede Verbindung im Vorfeld auszudrucken.
Es reicht ja auch diese dann erstmal als PDF zu sichern und erst bei Bedarf auszudrucken.
Bedenke das du in der 2. keine Reservierungen kostenlos bekommst und die erstmal zusätzlich investieren musst, das wäre dann wie im Casino. Man müsste drauf hoffen das sich was ändert und man sie mit einreicht und Erstattet bekommt - finde ich das doch etwas zu viel an Ausgaben.
Und die Frage ist dann auch kannst du dann ohne Reservierung und Fahrplan genau sagen wann Zug X von A nach B fuhr? Gerade im Nahverkehr stelle ich mir das schwierig vor, zumal da deine Reservierungstakitik gar nicht funktioniert ;)
?Thema Bahncard 100
Es reicht ja auch diese dann erstmal als PDF zu sichern und erst bei Bedarf auszudrucken.
bei Fahrtsuche im Navigator schwierig, aber vor allem: wer macht sich die Mühe, und wühlt sich dann später da durch, räumt den Kram wieder auf, etc.
Bedenke das du in der 2. keine Reservierungen kostenlos bekommst und die erstmal zusätzlich investieren musst, das wäre dann wie im Casino. Man müsste drauf hoffen das sich was ändert und man sie mit einreicht und Erstattet bekommt - finde ich das doch etwas zu viel an Ausgaben.
Ob man sie zusätzlich investieren muss, oder sich eh besorgen wollte ist da eben die Frage. Zusätzlich nur wegen der Fahrgastrechte würde ich auch keine Reservierung buchen.
Und die Frage ist dann auch kannst du dann ohne Reservierung und Fahrplan genau sagen wann Zug X von A nach B fuhr? Gerade im Nahverkehr stelle ich mir das schwierig vor, zumal da deine Reservierungstakitik gar nicht funktioniert ;)
Normal ist es ja so, dass man Züge aus dem Jahresplan bucht, die plötzlich anders fahren, und nicht umgekehrt. Da reicht es dann ein paar Monate vorher oder später zu schauen.
Das Reservierungsthema funzt auch im Nahverkehr, solange es nicht ausschließlich Nahverkehr ist.
Und wann du abfahren wolltest solltest du min. grob wissen, sonst hast du dir die Verbindung ja nicht im Vorfeld angeschaut / rausgeesucht und damit auch keine Rechte. Sobald du die grobe Angabe hast darf die DB im Zweifel dann halt auf die Suche gehen. Wird dann natürlich langwieriger werden als wenn du was eingibst was die Automatik schluckt oder der Bearbeiter im ersten Anlauf ohne Mühe validieren kann.
?Thema Bahncard 100
Gude, als ob ich dann aber einfach sagen kann, ja ixh wollte den Zug nehmen , der aber gestrichen wurde und bekomme jz Hotel oder ähnliches. Wie soll ich das nachweisen? Ich habe jetzt aber der Bahn mal geschrieben, vielleicht kommt da eine konstruktive belastbare Info, auf die man sich verweisen kann.
?Thema Bahncard 100
Gude, als ob ich dann aber einfach sagen kann, ja ixh wollte den Zug nehmen , der aber gestrichen wurde und bekomme jz Hotel oder ähnliches. Wie soll ich das nachweisen? Ich habe jetzt aber der Bahn mal geschrieben, vielleicht kommt da eine konstruktive belastbare Info, auf die man sich verweisen kann.
wie weisst du nach das du in einem verpsäteten Zug gesessen hast und daher Anspruch auf Entschädigung hast? Eben, gar nicht. Genauso ist es auch mit den Hotelansprüchen & Co bei der BC100. Es ist nicht deine Pflicht das nachzuweisen, solange es plausibel ist, sondern die Pflicht der DB das Gegenteil zu beweisen, oder eben klar zu definieren wie sowas ablaufen soll. Dann muss sie aber auch dafür sorgen, dass es jederzeit funktioniert, auch wenn z.B. kein Personal im Zug oder am Bahnhof ist.
Was soll die Bahn dir denn antworten? Erstens hat die Hotline vielfach selbst keine Ahnung und erzählt diversen Stuss, und zweitens haben die natürlich kein Interesse dein Hotel zu zahlen, werden also erstmal so tun als ob du überhaupt keine Ansprüche hast um dich davon abzuhalten das überhaupt einzureichen.
?Thema Bahncard 100
Gude, als ob ich dann aber einfach sagen kann, ja ixh wollte den Zug nehmen , der aber gestrichen wurde und bekomme jz Hotel oder ähnliches. Wie soll ich das nachweisen? Ich habe jetzt aber der Bahn mal geschrieben, vielleicht kommt da eine konstruktive belastbare Info, auf die man sich verweisen kann.
wie weisst du nach das du in einem verpsäteten Zug gesessen hast und daher Anspruch auf Entschädigung hast? Eben, gar nicht.
Ich trage das immer im Formular ein - der Sachbearbeiterin gleicht ab und gut.
Genauso ist es auch mit den Hotelansprüchen & Co bei der BC100. Es ist nicht deine Pflicht das nachzuweisen, solange es plausibel ist, sondern die Pflicht der DB das Gegenteil zu beweisen, oder eben klar zu definieren wie sowas ablaufen soll. Dann muss sie aber auch dafür sorgen, dass es jederzeit funktioniert, auch wenn z.B. kein Personal im Zug oder am Bahnhof ist.
Deshalb wurde die Nachweispflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft…
Was soll die Bahn dir denn antworten? Erstens hat die Hotline vielfach selbst keine Ahnung und erzählt diversen Stuss, und zweitens haben die natürlich kein Interesse dein Hotel zu zahlen, werden also erstmal so tun als ob du überhaupt keine Ansprüche hast um dich davon abzuhalten das überhaupt einzureichen.
Und nochmal zum Thema gelöschte Züge die solltest du schon nachweisen können wenn du da so heiß drauf bist FGR zu fordern ;)
Das Servicecenter wird ganz sicher nicht sagen klar gnampf glauben wir dir hier ist dein Geld.
?Thema Bahncard 100
Ich trage das immer im Formular ein - der Sachbearbeiterin gleicht ab und gut.
Etwas was du selbst ausstellst ist aber kein Nachweis.
Deshalb wurde die Nachweispflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft…
Ich würde sagen, die hat es bei BC100 eher nie gegeben seit den EU-Fahrgastrechten. Wie es davor aussieht keine Ahnung... aber das ist über 10 Jahre her.
Und nochmal zum Thema gelöschte Züge die solltest du schon nachweisen können wenn du da so heiß drauf bist FGR zu fordern ;)
Das Servicecenter wird ganz sicher nicht sagen klar gnampf glauben wir dir hier ist dein Geld.
Und warum muss ich einen aus dem Fahrplan gestrichenen Zug nachweisen, einen verspäteten Zug aber nicht? Beides ist im DB-System vermerkt, beides kann ich nicht ohne Probleme nachweisen, und bei beiden Fällen habe ich einen Anspruch, wie auch eine Betrugsmöglichkeit. Wobei die bei einem verspäteten Zug wohl viel größer ist als bei einem aus dem Fahrplan gestrichenen, denn den verspäteten seh ich am Bahnhof, egal ob ich vor hatte ihn zu nutzen. Der gestrichene ist für den Endkunden dagegen nicht mehr sichtbar.
?Thema Bahncard 100
Der gestrichene ist für den Endkunden dagegen nicht mehr sichtbar.
Für das Servicecenter Fahrgastrechte auch nicht - die nutzen meiner Ansicht nach die Plattform die auch Örtliche am Bahnhof nutzen und da tauchen gestrichene/verkürzte Züge nunmal nicht mehr auf.
Ich könnte mir vorstellen das es Intern irgendwie eine Übersicht gibt wo das Servicecenter dann Nachfragt wenn ein solcher Fall auftritt.
?Thema Bahncard 100
Heiß Fahrgastrechte zu fordern? Ich möchte mich lediglich auf den Fahrplan verlassen können und dieselben Rechte haben, wie wenn ich bei Buchungsstart ein Super Sparpreis Ticket buche^^
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Hallo,
der grundlegende Unterschied zwischen eine (Super-)Sparpreis und einer Bahncard 100 ist halt nun mal dass ein (Super-) Sparpreis Zuggebunden und Relationsgebunden ist, ein Flexpreis ist in der Regel nur Relationsgebunden, mit dem entsprechenden Raumbegrenzung. Die Bahncard 100 ist im Gültigkeitszeitraum eine "Netzkarte" die in fast ganz Deutschland und teilweise im Ausland in fast allen Zügen gilt. Du kannst wenn du willst, es gibt Leute die das tun, im Gütigkeitszeitraum 24 Stunden am Tag mit den Zügen in denen die Bahncard 100 gültig ist dich durch den Gültigekitsraum bewegen. Es gibt tatsächlich Mitbürger ohne festen Wohnsitz, die sich mit einer Bahncard 100 365 Tgae im Jahr durch Deutschland bewegen. In der Lounge etwas trinken, ggf wenn sie die Premium Lounge besuchen dürfen essen, und deren "Wohnung" die Züge in Deutschland sind.
Schon alleine aus diesem Grund können die Fahrgastrechte zwischen einem (Super-)Sparpreis und einer Bahncard 100 nicht gleich sein. Auf den Fahrplan verlassen, wird schon deshalb schwierig, weil es halt immer mal Bauarbeiten, Betriebsstörungen und Unfälle geben wird.
Wenn du dich auf einen speziellen Zug berufen willst und von der DB ein Hotel haben willst, wenn der Zug wegen Bauarbeiten ausfällt oder früher fährt, kannst du entweder einen Verbindungsausdruck machen, wenn der Zug noch verkehrt und mit dem bei der DB Information vorsprechen und um einen Hotelgutschein bitten, bzw eine alternative Reisemöglichkeit (das kann auch ein Taxi Gutschein sein), oder du kaufst dir eine Reservierung für den Zug, so lange der Zug noch an dem Tag verkehrt und buchst dir auf eigenes Risiko ein Hotel und hoffst dass das Servicecenter Fahrgastrechte deiner Meinung folgt und dir die Kosten für das Hotel erstattet.
Du erwirbst mit dem Kauf einer Bahncard 100 halt nicht den Anspruch an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einen bestimmten Zug nutzen zu können. Dafür ist die Bahncard 100 aber auch nicht gedacht.
Gruß
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Gude,
Kann ich alles nachvollziehen, mein Problem ist ja aber eher, dass sich Kunden ja evlt basierend auf den Fahrplan eine Bahncard 100 kaufen oder eben nicht. Wenn sich für einen gewisse Strecken und Fahrzeiten lohnen, holt man sich eben eine Bahncard, wenn sich der Fahrplan nicht lohnt für einen nicht. Was bringt einem eine Nerzkarte, wenn man ja nirgends hin kommt wenn kein Zug fährt, verstehst du? Und durch die gültigkeit eines Fahrplanes von einem jahr und der Gültigkeit dee Bc100 von einem Jahr, sollte man sich ja drauf verlassen können. Aber ich verstehe deinen Punkt.
Ganz einfach ändern könnte man dass, wenn man als BC100 Kunden Fahrten für ergo 0€ buchen könnte, aber wir wissen alle warum die Bahn das nicht anbietet.
Danke für die zahlreichen Beiträge von allen :)
Gruß
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Kann ich alles nachvollziehen, mein Problem ist ja aber eher, dass sich Kunden ja evlt basierend auf den Fahrplan eine Bahncard 100 kaufen oder eben nicht. Wenn sich für einen gewisse Strecken und Fahrzeiten lohnen, holt man sich eben eine Bahncard, wenn sich der Fahrplan nicht lohnt für einen nicht.
Und genau deshalb gelten ja auch die gesetzlichen Fahrgastrechte gemäß zum Kaufzeitpunkt veröffentlichten Fahrplan. (Das Nachweisproblem bleibt natürlich ggf. - ich hab noch nie ausprobiert, was passiert, wenn eins sowas dann einreicht).
--
Weg mit dem 4744!
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Ganz einfach ändern könnte man dass, wenn man als BC100 Kunden Fahrten für ergo 0€ buchen könnte, aber wir wissen alle warum die Bahn das nicht anbietet.
Was du weißt, weiß ich nicht, aber meine Vermutung ist, dass das sowohl für die DB als auch für die meisten Kunden ein riesiger bürokratischer Aufwand mit höchst zweifelhaftem Nutzen wäre. Vermutlich ist auch noch niemand außer dir darauf gekommen, ich jedenfalls höre von der Idee gerade zum ersten Mal.
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Hallo,
das verstehe ich durchaus, dass man die Kaufentscheidung zu einer Bahncard 100 vom fahrplan abhängig macht. Allerdings sind viele Baustellen, aber natürlich nicht alle, im Jahresfahrplan enthalten man kann also dort nie Fahrkarten für nicht verkehrende Züge kaufen. Das war dieses Jahr zB für die Sperrung der Riedbahn zwischen Mannheim und Frankfurt, für die Sperrung zwischen Baden-Baden und Rastatt und für die Sperrung an Pfingsten zwischen Duisburg und Essen der Fall. Diese Baustellen wurden direkt in der Fahrplanauskunft im Oktober 2023 zum Verkaufsstart eingespielt, inklusive SEV für den Fernverkehr wo vorhanden. So gibt es aktuell auf der Riedbahn alle 30 Min Reisebusse zwischen Mannheim Hbf und Frankfurt Flughafen Fernbahnhof die nur mit Fernverkehrsfahrkarten (zB Bahncard 100) nutzbar sind. Das wird auch entsprechend vor dem Einstieg kontrolliert.
Bei der Sperrung der SFS Köln - Rhein-Main kenne ich verschiedene Kulanzangbote der DB, teilweise auf Nachfrage, teilweise aktiv von der Bahn angeboten. Da gab es teilweise Gutscheine und teilweise konnte die Fahrkarte für diesen Zeitraum hinterlegt werden und der Preis wurde entsprechend erstattet oder der Gültigkeitszeitraum verlängert.
Ich war zwei Mal von der Sperrung der SFS Hannover-Würzburg in 2 verschiedenen Jahren betroffen und habe beides Mal auf Nachfrage einen entsprechenden Kulanzgutschein bekommen über deren Summe ich mich absolut nicht beschweren konnte.
Zumindest habe ich bisher nie vom Zoll die Kfz-Steuer teilweise erstattet bekommen, weil die Autobahn bei mir um die Ecke länger wegen Bauarbeiten gesperrt war oder es ewige Baustellen gab und ich durfte auch noch nie beim Finanzamt eine höhere Pendlerpauschale für die Umwege wegen Baustellen absetzen.
Gruß
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Hallo,
das verstehe ich durchaus, dass man die Kaufentscheidung zu einer Bahncard 100 vom fahrplan abhängig macht. Allerdings sind viele Baustellen, aber natürlich nicht alle, im Jahresfahrplan enthalten man kann also dort nie Fahrkarten für nicht verkehrende Züge kaufen.
Eben genau davon rede ich ja. Ich rede nur von verkehrenden Zügen zum Fahrplanwechsel. Ich plane z.B. ein Konzert mit dem Wissen bei Fahrplanveröffentlichung, dass ich danach noch heim komme mit meiner BC100. Mir gehts ja nur um Fahrplanänderungen, die dann reinscheißen. ^^
Bei der Sperrung der SFS Köln - Rhein-Main kenne ich verschiedene Kulanzangbote der DB, teilweise auf Nachfrage, teilweise aktiv von der Bahn angeboten. Da gab es teilweise Gutscheine und teilweise konnte die Fahrkarte für diesen Zeitraum hinterlegt werden und der Preis wurde entsprechend erstattet oder der Gültigkeitszeitraum verlängert.Ich war zwei Mal von der Sperrung der SFS Hannover-Würzburg in 2 verschiedenen Jahren betroffen und habe beides Mal auf Nachfrage einen entsprechenden Kulanzgutschein bekommen über deren Summe ich mich absolut nicht beschweren konnte.
Zumindest habe ich bisher nie vom Zoll die Kfz-Steuer teilweise erstattet bekommen, weil die Autobahn bei mir um die Ecke länger wegen Bauarbeiten gesperrt war oder es ewige Baustellen gab und ich durfte auch noch nie beim Finanzamt eine höhere Pendlerpauschale für die Umwege wegen Baustellen absetzen.
Gruß
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Hallo,
Eben genau davon rede ich ja. Ich rede nur von verkehrenden Zügen zum Fahrplanwechsel. Ich plane z.B. ein Konzert mit dem Wissen bei Fahrplanveröffentlichung, dass ich danach noch heim komme mit meiner BC100. Mir gehts ja nur um Fahrplanänderungen, die dann reinscheißen. ^^
Wo liegt da jetzt dein Problem?? Mal abgesehen davon dass ich persönlich nie einen Konzertbesuch planen würde mit anschließender Heimreise mit dem Fernverkehr, dazu ist die Wahrscheinlichkeit dass das Konzern später beginnt und länger geht oder dass man mehr Zeit bis zum erreichen des Bahnhofes kommt länger dauert auf Grund vieler Besucher viel zu groß. Du planst den Konzertbesuch, druckst dir die Reiseverbindung aus und wenn es dann kurzfristig Bauarbeiten gibt und der Zug nicht mehr verkehrt gehst du vorher zur DB Information und beantragst einen Taxigutschein bzw einen Hotelgutschein, sofern eine Fahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Wenn du ganz sicher gehen willst investierst du in eine Sitzplatzreservierung. Du hast nur dann ein Problem, wenn dir die Fahrplanändeurng vor Buchung der Fahrt bekannt ist und die DB das nachweisen kann, weil dann hast du keine Fahrgastrechte.
Ich kann dir für den Fahrplan 2025 sagen, dass dort circa 150 Baustellen schon im Jahresfahrplan abgebildet sind und für die Zeitpunkte die Züge entweder gar nicht verkehren oder mit geänderten Fahrzeiten. Damit gibt es für diese Baustellen natürlich keine Fahrgastrechte. Das beinhaltet die Generalsanierungen, aber auch schon länger geplante Baustellen mit regionalen und überregionalen Auswirkungen.
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
ich durfte auch noch nie beim Finanzamt eine höhere Pendlerpauschale für die Umwege wegen Baustellen absetzen.
Doch, das darfst du selbstverständlich. Genauso wie du eine längere Strecke fahren und absetzen kannst, wenn sie schneller geht und paar Bedingungen erfüllt
Die Bahncard 100 ist eine relationslose "Netzkarte"
Schon alleine aus diesem Grund können die Fahrgastrechte zwischen einem (Super-)Sparpreis und einer Bahncard 100 nicht gleich sein. Auf den Fahrplan verlassen, wird schon deshalb schwierig, weil es halt immer mal Bauarbeiten, Betriebsstörungen und Unfälle geben wird.
Das hat ja nichts mit dem Fahrschein zu tun, sondern betrifft alle Fahrscheine, und liegt eben an der super Planung von InfraGo, neben den nicht vorhersehbaren / vermeidbaren Ereignissen.
Wenn du dich auf einen speziellen Zug berufen willst und von der DB ein Hotel haben willst, wenn der Zug wegen Bauarbeiten ausfällt oder früher fährt, kannst du entweder einen Verbindungsausdruck machen, wenn der Zug noch verkehrt und mit dem bei der DB Information vorsprechen und um einen Hotelgutschein bitten, bzw eine alternative Reisemöglichkeit (das kann auch ein Taxi Gutschein sein), oder du kaufst dir eine Reservierung für den Zug, so lange der Zug noch an dem Tag verkehrt und buchst dir auf eigenes Risiko ein Hotel und hoffst dass das Servicecenter Fahrgastrechte deiner Meinung folgt und dir die Kosten für das Hotel erstattet.
Wo sollte hier das eigene Risiko liegen? Wenn bei dieser Beweislage das SC FGR auch nach Widerspruch immer noch anderer Meinung wäre (was ich bisher nie hatte bei solchen Fällen), dann gehts halt an Schlichtungsstelle, EBA oder Anwalt. Rechtlich ist die Sache immerhin eindeutig. Schwieriger wird es nur wenn man selbst den Nachweis nicht mehr erbringen kann.
Du erwirbst mit dem Kauf einer Bahncard 100 halt nicht den Anspruch an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einen bestimmten Zug nutzen zu können. Dafür ist die Bahncard 100 aber auch nicht gedacht.
sondern? Ich erwerbe mit der BC100 das Recht, das die Bahn mich nach Gutdunken von irgendwo nach irgendwo anders transportiert, zu beliebiger Uhrzeit, und die Bahn über Ort und Zeit entscheidet und ich mich zur Verfügung zu halten habe? Wohl kaum. Ich erwerbe mit der BC100 das Recht, jeden im Fahrplan veröffentlichten Zug zu nutzen (mit den bekannten Ausnahmen), und wie jeder andere auch bei Änderung des Fahrplans die entsprechenden Fahrgastrechte.
?Thema Bahncard 100
Gude, hier habe ich heute mit dem DB Kundenservice gechattet und das kam als Antwort. Jz warte ich noch auf meine schriftliche Antwort.
Reisende*r:
Das Problem ist ja aber, das ich als Bahncard 100 Inhaber keine Tickets quasi habe für eine bestimmte Verbindung. Und wenn durch baustelle 2 wochen vorher der zug aus dem system genommen wurde, wie
Kann ich das regeln?
Als sparpreis ticket inhaber hat man ja den nachweis einer fahrkarte/buchung, das ist ja der unterschied zur bahncard 100
Reicht da der Fahrplanausdruck, den ich vor Fahrplanänderung gespeichert habe?
DB-Mitarbeiter*in:
Das verstehe ich. Ich empfehle Ihnen, für die betreffende Fahrt eine Sitzplatzreservierung zu buchen. Anhand der gebuchten Reservierung ist nachzuvollziehen, wie Ihr ursprünglicher Reiseplan war.
Reisende*r:
Und eine speicherung der Buchung im Navigator vor Fahrplanänderung?
DB-Mitarbeiter*in:
Die endgültige Entscheidung darüber würde dann das Servicecenter Fahrgastrechte treffen. Ich kann leider nicht beurteilen, ob dies ausreichend wäre.
BC100: Vermutlich weiterer Nachteil: Erstattungsgrenzen
Warum so giftig? Ich habe mir selbstverständlich die AGB durchgelesen und wochenlang versucht, das alles herauszufinden....