Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein? (Fahrkarten und Angebote)
Die Bahn stellt doch schon seit einer Weile Restwertgutscheine (Mehrzweckgutscheine) nur noch mit der Gültigkeit des eingesetzten Gutscheins aus. Und das gilt auch für Stornogutscheine, wenn die Fahrkarte mit einem Gutschein bezahlt wurde. Allerdings gibt es hier ja die Möglichkeit, dass man eine Fahrt gebucht hat, die erst nach Verfallsdatum des Gutscheins stattfindet und auch die Stornierung dieser Fahrt erst nach Verfall des Gutscheins erfolgt.
Beispiel: Der Gutschein ist gültig bis 02. Mai. Am 10. April wird damit eine Fahrt für 30. September gebucht. Diese Fahrt wird am 15. September storniert.
Bislang habe ich nur wenige Angaben gefunden dazu, was dann passiert. In einem Thread meinte VT642, dass man in diesem Fall keinerlei Erstattung erhält. In einem anderen berichtet FrankS, dass er doch noch einen Stornogutschein erhielt, der aber nur noch an dem Tag der Stornierung gültig war.
VT642: „Wurde ein Flexpreis mit einem zwischenzeitlich abgelaufenen Gutschein gekauft und dieser dann nach Ablauf des Gutscheins storniert, gibt es NICHTS zurück!“
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=696955
FrankS: „Gerade einen Flexpreis storniert, für den ich anteilig mit einem Gutschein aus einer FGR-Entschädigung bezahlt hatte. … Allerdings war der Gutschein ja zwischenzeitlich abgelaufen. Gebucht hatte ich letzte Woche, da war er noch einen Tag gültig. Storniert habe ich aber heute und dann einen neuen Gutschein bekommen, der nur noch heute gültig ist.“
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=698545
Ich denke, FrankS ist nicht der Einzige, der dieses Jahr eine Fahrkarte storniert hat, die mit einem Gutschein bezahlt war, der zum Zeitpunkt der Stornierung schon nicht mehr gültig gewesen wäre? Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung berichten kann – oder mir sagen kann, wo die Bahn Angaben macht, was hier gilt.