Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein? (Fahrkarten und Angebote)

Nina853, Dienstag, 27.08.2024, 12:42 (vor 471 Tagen)

Die Bahn stellt doch schon seit einer Weile Restwertgutscheine (Mehrzweckgutscheine) nur noch mit der Gültigkeit des eingesetzten Gutscheins aus. Und das gilt auch für Stornogutscheine, wenn die Fahrkarte mit einem Gutschein bezahlt wurde. Allerdings gibt es hier ja die Möglichkeit, dass man eine Fahrt gebucht hat, die erst nach Verfallsdatum des Gutscheins stattfindet und auch die Stornierung dieser Fahrt erst nach Verfall des Gutscheins erfolgt.

Beispiel: Der Gutschein ist gültig bis 02. Mai. Am 10. April wird damit eine Fahrt für 30. September gebucht. Diese Fahrt wird am 15. September storniert.

Bislang habe ich nur wenige Angaben gefunden dazu, was dann passiert. In einem Thread meinte VT642, dass man in diesem Fall keinerlei Erstattung erhält. In einem anderen berichtet FrankS, dass er doch noch einen Stornogutschein erhielt, der aber nur noch an dem Tag der Stornierung gültig war.

VT642: „Wurde ein Flexpreis mit einem zwischenzeitlich abgelaufenen Gutschein gekauft und dieser dann nach Ablauf des Gutscheins storniert, gibt es NICHTS zurück!“
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=696955

FrankS: „Gerade einen Flexpreis storniert, für den ich anteilig mit einem Gutschein aus einer FGR-Entschädigung bezahlt hatte. … Allerdings war der Gutschein ja zwischenzeitlich abgelaufen. Gebucht hatte ich letzte Woche, da war er noch einen Tag gültig. Storniert habe ich aber heute und dann einen neuen Gutschein bekommen, der nur noch heute gültig ist.“
https://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=698545


Ich denke, FrankS ist nicht der Einzige, der dieses Jahr eine Fahrkarte storniert hat, die mit einem Gutschein bezahlt war, der zum Zeitpunkt der Stornierung schon nicht mehr gültig gewesen wäre? Würde mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung berichten kann – oder mir sagen kann, wo die Bahn Angaben macht, was hier gilt.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

Langmütige, Mittwoch, 28.08.2024, 12:12 (vor 470 Tagen) @ Nina853

Hallo,
für Gutscheine aus Aktionen gibt es ja ohnehin keinen Ersatz.
Aber Gutscheine als „Stornierungsrückzahlung“ haben bei mir eigentlich immer eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr gehabt.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

Nina853, Mittwoch, 28.08.2024, 13:31 (vor 470 Tagen) @ Langmütige

Hallo,
für Gutscheine aus Aktionen gibt es ja ohnehin keinen Ersatz.
Aber Gutscheine als „Stornierungsrückzahlung“ haben bei mir eigentlich immer eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr gehabt.

Hallo, Danke für die Antwort. Es geht mir natürlich nur um solche Gutscheine, für die es nach den eigenen Angaben der DB im Fall einer Stornierung auch wirklich eine Erstattung gibt.

bahn.de: "Bei der tariflichen Stornierung einer Buchung, bei der ein Aktionsgutschein eingelöst wurde, verfällt Ihr Aktionsgutschein, er kann nicht erneut eingesetzt werden. ... Sowohl bei der tariflichen als auch bei der Sofortstornierung von Buchungen, die unter Verwendung eines Gutscheins gezahlt wurden, erhalten Sie für die mit Gutschein bezahlten Anteile wieder einen Gutschein zurück. ... Es wird immer so erstattet wie bezahlt wurde. Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen, erhalten sie das Geld auf Ihre Kreditkarte zurück, bei Banküberweisung auf ihr Bankkonto und als Gutschein eben als Gutschein."

Es geht mir nur um die Gültigkeitsdauer der als Erstattung ausgestellten Gutscheine.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

chriL999, Freitag, 20.09.2024, 21:27 (vor 447 Tagen) @ Nina853

Es geht mir nur um die Gültigkeitsdauer der als Erstattung ausgestellten Gutscheine.

Nina, konntest du in der Zwischenzeit ev. etwas herausbekommen wie es abläuft?

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

Nina853, Freitag, 20.09.2024, 21:50 (vor 447 Tagen) @ chriL999

Es geht mir nur um die Gültigkeitsdauer der als Erstattung ausgestellten Gutscheine.


Nina, konntest du in der Zwischenzeit ev. etwas herausbekommen wie es abläuft?

Nein, leider immer noch nichts anderes dazu herausgefunden. Und habe auch gerade keinen geringwertigen Gutschein mit nahem Ablaufdatum, mit dem ich es selbst ausprobieren könnte.
Mich wundert nach wie vor, warum VT642 so überzeugt war, dass man für einen zwischenzeitlich abgelaufenen Gutschein keine Erstattung erhalten würde – denn es wird ja kein konkreter Erfahrungsbericht erwähnt, der diese Überzeugung erklären würde. Und also ist nach wie vor der Bericht von FrankS der einzige, den ich kenne – nämlich dass ein zwischenzeitlich abgelaufener Gutschein derart erstattet wird, dass der neue Gutschein nur am Tag der Stornierung noch eingelöst werden kann.
Meiner Ansicht nach macht das auch den meisten Sinn. Rechtlich wäre es ja heikel, einen eigentlich erstattungsfähigen Gutschein nicht zu erstatten wegen des zwischenzeitlichen theoretischen Ablaufs des verwandten Gutscheins. Aber ich denke, es besteht ja auch kein Anspruch, dass die Erstattung nochmals ein oder mehrere Jahre Gültigkeitsdauer haben sollte.
Schön wäre es halt, wenn es weitere Erfahrungsberichte gäbe – oder die Bahn klare Angaben hierzu machen würde.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

chriL999, Freitag, 20.09.2024, 22:12 (vor 447 Tagen) @ Nina853

Es geht mir nur um die Gültigkeitsdauer der als Erstattung ausgestellten Gutscheine.


Nina, konntest du in der Zwischenzeit ev. etwas herausbekommen wie es abläuft?


Nein, leider immer noch nichts anderes dazu herausgefunden.

Die Erfahrung von FrankS ist leider kein so gutes Beispiel, da es nur den Fall betrifft, dass der Gutschein aus Storno die gleiche Laufzeit bekommen hat, wie der ursprünglich eingesetzte Gutschein (eben 1 Tag).

VT642 hatte ja deutlich geschrieben, dass die Bahn ihm gegenüber telefonisch ausgesagt hat, dass bei einem Storno ein ursprünglich eingesetzter und in der Zwischenzeit abgelaufener Gutschein nicht mehr wieder ausgestellt werden kann, sofern es sich um einen Onlinekauf handelt.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

Nina853, Freitag, 20.09.2024, 22:41 (vor 447 Tagen) @ chriL999

Nicht die gleiche Laufzeit: FrankS hat berichtet, dass er einen Gutschein eingelöst hatte, der im April abgelaufen wäre (02.05.2024 > „letzte Woche“ = 22.04.-28.04.2024) und ihn am 02.05. storniert hat. Daraufhin hat er unmittelbar einen neuen Gutschein erhalten, der nur an diesem 02.05. noch einlösbar war.
Am Telefon wurde mir vom Kundenservice der DB schon viel erzählt und ich würde das nie allzu ernst nehmen.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

chriL999, Freitag, 20.09.2024, 22:58 (vor 447 Tagen) @ Nina853

Nicht die gleiche Laufzeit: FrankS hat berichtet, dass er einen Gutschein eingelöst hatte, der im April abgelaufen wäre (02.05.2024 > „letzte Woche“ = 22.04.-28.04.2024) und ihn am 02.05. storniert hat. Daraufhin hat er unmittelbar einen neuen Gutschein erhalten, der nur an diesem 02.05. noch einlösbar war.
Am Telefon wurde mir vom Kundenservice der DB schon viel erzählt und ich würde das nie allzu ernst nehmen.

Okay, dann war der Gutschein nur noch am Tag der Stornierung gültig (da der ursprüngliche ja schon abgelaufen ist). Das kann ich problemlos Ende Oktober ausprobieren und ein Ticket nach Ablauf des Gutscheins stornieren.

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

Nina853, Samstag, 21.09.2024, 07:57 (vor 447 Tagen) @ chriL999

"Das kann ich problemlos Ende Oktober ausprobieren und ein Ticket nach Ablauf des Gutscheins stornieren."

Also bitte berichten, wenn es soweit ist. Danke!

Stornogutschein bei abgelaufenem Gutschein?

chriL999, Samstag, 21.09.2024, 14:47 (vor 446 Tagen) @ Nina853

"Das kann ich problemlos Ende Oktober ausprobieren und ein Ticket nach Ablauf des Gutscheins stornieren."

Also bitte berichten, wenn es soweit ist. Danke!

Gerne, die Stornierung würde dann Anfang November erfolgen.

Noch interessanter wäre es aber, wenn ich dann am Automaten (oder am Schalter) ein teures Flexpreisticket für Fahrtbeginn in 2025 kaufe und dieses noch in 2024 (nach Ablauf der Gültigkeit der dabei verwendeten Gutscheine) am Schalter stornieren lasse: Weil dann müsste ich ja am Schalter einen Stornogutschein (3 Jahre gültig) problemlos erhalten, da deren System ja weder die verwendeten Gutscheine erkennen noch reaktivieren kann (bei Automatenkauf). Problematisch sind scheinbar immer nur die Online-Stornierungen.

Stornogutschein bei Kulanzgutschein?

tom66, Freitag, 20.09.2024, 21:53 (vor 447 Tagen) @ Nina853

Hallo, ich hänge mich mal an die Frage dran da ich auch ein ähnliches Problem habe.
Für die Sperrung Riedbahn habe ich von der Bahn für meine Bahncard 100 einen Kulanzgutschein mit einem 7 stelligen Code erhalten. Gültigkeit 1 Jahr bis zum 19.1.2025. Wenn ich mir jetzt eine Fahrkarte damit kaufe und diese danach wieder storniere bekomme ich dann einen neuen Gutschein mit längerer Gültigkeit oder aber verfällt der Gutschein dann?

Stornogutschein bei Kulanzgutschein?

Nina853, Freitag, 20.09.2024, 22:10 (vor 447 Tagen) @ tom66

Hallo, ich hänge mich mal an die Frage dran da ich auch ein ähnliches Problem habe.
Für die Sperrung Riedbahn habe ich von der Bahn für meine Bahncard 100 einen Kulanzgutschein mit einem 7 stelligen Code erhalten. Gültigkeit 1 Jahr bis zum 19.1.2025. Wenn ich mir jetzt eine Fahrkarte damit kaufe und diese danach wieder storniere bekomme ich dann einen neuen Gutschein mit längerer Gültigkeit oder aber verfällt der Gutschein dann?

Da die Bahn ja laufend die Regeln ändert, möchte ich nichts mit Sicherheit sagen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass 7-stellige Gutschein-Codes allgemein erstattungsfähig sind - im Gegensatz zu den 8-stelligen E-Coupons. Nach den aktuellen Regeln würde ich dann vermuten, dass Du im Fall einer Stornierung einen neuen Gutschein erhältst, der genau so lange gültig ist wie der ursprünglich verwandte Gutschein, d.h. also bis zum 19.01.2025.

Stornogutschein bei Kulanzgutschein?

chriL999, Freitag, 20.09.2024, 22:56 (vor 447 Tagen) @ tom66

Warum kaufst du nicht mit dem Code ein Ticket am Schalter? Dort kannst du stornieren und bekommst auch einen Gutschein, der noch lange gültig ist.

Stornogutschein bei Kulanzgutschein?

Nina853, Samstag, 21.09.2024, 08:01 (vor 447 Tagen) @ chriL999

"Warum kaufst du nicht mit dem Code ein Ticket am Schalter? Dort kannst du stornieren und bekommst auch einen Gutschein, der noch lange gültig ist."

Bislang habe ich nur von einem Bekannten gehört, dass er einen „richtigen“ Stornogutschein erhalten hatte, nachdem er am Automaten ein Ticket mit Gutscheinen gekauft und dann am Schalter storniert hat. Meine Vermutung ist jetzt, dass der Hintergrund dafür ist, dass bei Tickets, die am Automaten oder am Schalter gekauft werden, nicht „im System“ festgehalten ist, auf welche Weise sie bezahlt wurden. Und diese Tickets kann man ja nur am Schalter stornieren und so erhält man am Schalter immer einen „Stornogutschein“. Und Stornogutscheine sind nach den aktuellen Regeln ein Jahr ab Ausstellung gültig.
Wenn man aber online kauft, ist im System festgehalten, wie bezahlt wurde. Da man diese Tickets auch nur online stornieren kann, gibt das System dann vor, wie die Erstattung erfolgt. Bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte wird ein einjähriger Stornogutschein ausgegeben. Bei Zahlung mit 7-stelligen Gutschein-Codes wird dieser verwandte Gutschein selbst erstattet – mit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer und bei Ablauf anscheinend mit einer Gültigkeit für den Tag der Stornierung.

Stornogutschein bei Kulanzgutschein?

chriL999, Samstag, 21.09.2024, 14:39 (vor 446 Tagen) @ Nina853

"Warum kaufst du nicht mit dem Code ein Ticket am Schalter? Dort kannst du stornieren und bekommst auch einen Gutschein, der noch lange gültig ist."

Bislang habe ich nur von einem Bekannten gehört, dass er einen „richtigen“ Stornogutschein erhalten hatte, nachdem er am Automaten ein Ticket mit Gutscheinen gekauft und dann am Schalter storniert hat. Meine Vermutung ist jetzt, dass der Hintergrund dafür ist, dass bei Tickets, die am Automaten oder am Schalter gekauft werden, nicht „im System“ festgehalten ist, auf welche Weise sie bezahlt wurden. Und diese Tickets kann man ja nur am Schalter stornieren und so erhält man am Schalter immer einen „Stornogutschein“. Und Stornogutscheine sind nach den aktuellen Regeln ein Jahr ab Ausstellung gültig.

Nach der aktuellen Regelung unter https://www.bahn.de/faq/wie-lange-sind-gutscheine-gueltig sind Stornogutscheine aber 3 Jahre gültig und nicht nur 1 Jahr wie bei Kulanzgutscheinen.

Wie mit der Fahrkarte bezahlt wurde, das steht zwar auf jedem Ticket. Aber bei Fahrkarten vom Automaten, die am Schalter zurückgegeben wurden, besteht prinzipiell die Möglichkeit, sich diese auch in Bar auszahlen zu lassen (zumindest in der Vergangenheit). Der Mitarbeiter am Schalter muss hierzu nur ein weiteres Formular ausdrucken und dieses musste ich dann (wegen Gelderhalt) unterschreiben.

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