? xx-Prozent-Gutschein (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 13.08.2024, 12:51 (vor 753 Tagen)
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 13.08.2024, 12:52

Wenn ich einen xx-Prozent-Gutschein beim Fahrkartenkauf anrechne, welcher Fahrpreis wird dann angezeigt...

  • in der Übersicht unter Meine Reisen im Kundenkonto,
  • auf der Fahrkarte,
  • auf der Rechnung?

Bei den 10-, 15- und 20-Euro-Aktionsgutscheinen wird bei 1) und 3) der volle, unermäßigte Preis ausgewiesen. Ich frage mich, ob das bei den xx-Prozent genauso "aussieht".

Es gibt bei der DB xx-Prozent-Gutscheine?

ICE920, München, Dienstag, 13.08.2024, 17:14 (vor 753 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

Ja gibt es.

Hansjörg, Dienstag, 13.08.2024, 17:35 (vor 753 Tagen) @ ICE920

Aber warum ist es für den TE interessant was dort steht? Klingt nach Trickserei.

Ja gibt es.

Barzahlung, Dienstag, 13.08.2024, 17:46 (vor 753 Tagen) @ Hansjörg

Aber warum ist es für den TE interessant was dort steht?

Es geht mir darum, ob es sinnvoll ist, für einen Beleg, den man später ohnehin erstattet bekommt, einen solchen Gutschein anzurechnen.

Klingt nach Trickserei.

Nein.

Aha...

sfn17, Dienstag, 13.08.2024, 18:20 (vor 753 Tagen) @ Barzahlung

Aber warum ist es für den TE interessant was dort steht?


Es geht mir darum, ob es sinnvoll ist, für einen Beleg, den man später ohnehin erstattet bekommt, einen solchen Gutschein anzurechnen.

Klingt nach Trickserei.


Nein.

Vielleicht doch.

Hängt davon ab, *wer* den Beleg "ohnehin" (also in voller Höhe ohne Reduktion via Gutschein?) erstattet.

Ein Szenario: Wenn ein Auftragnehmer bei seiner Reisekostenabrechnung aufgrund zum Einsatz gebrachter privater Vergünstigungen noch Geld macht, kommt das beim Auftraggeber gar nicht gut an. Kann außerdem auch Probleme mit der Versteuerung geben - sowohl für Auftragnehmer (etwa Versteuerung per "geldwertem Vorteil", das gemachte Geld wäre erstmal schwarz verdient) als auch für Auftraggeber (bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsausgaben).

Naja.

--
SBO

Aha...

плацкарт, Dienstag, 13.08.2024, 19:45 (vor 753 Tagen) @ sfn17

Könnte doch sein, dass der Auftragnehmer um die Thematik weiß.

Im übrigen werden Menschen hier im Forum ganz schön schnell verdächtigt, kriminell zu sein.

Könnte vielleicht...vielleicht auch nicht

sfn17, Dienstag, 13.08.2024, 23:38 (vor 753 Tagen) @ плацкарт

Könnte doch sein, dass der Auftragnehmer um die Thematik weiß.

Du meinst wohl "Auftraggeber"? der Auftragnehmer ist der mit dem xx-Prozent-Gutschein.

Dann müsste der Auftraggeber mitmauscheln müssen. Könnte sein. Gibt's alles.

Im übrigen werden Menschen hier im Forum ganz schön schnell verdächtigt, kriminell zu sein.

Im übrigen ist man schnell, klare Verdächtigungen im Könnte-Vielleicht-Modus zu kaschieren. Da bist Du dann auch nicht "besser" als z.B. ich.

Ich habe wenigstens harte Regelungsproblematiken aufgezeigt (z.B. steuerrechtlich).

Also lass mal locker. Danke.

--
SBO

Könnte vielleicht...vielleicht auch nicht

плацкарт, Mittwoch, 14.08.2024, 11:42 (vor 752 Tagen) @ sfn17

Auftragnehmer - Auftraggeber - bei der Mafia ist das sowieso ein ewiger Kreis: hier ein Auftragsmord, dort ein abgeschnittenes Ohr, morgen ein zweimal benutztes unabgestempeltes Ticket.

Die Welt ist moralischer Morast.

Wenn wenigstens die Züge pünktlich führen.

Alles natürlich.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 14.08.2024, 12:41 (vor 752 Tagen) @ плацкарт

Hey.

Auftragnehmer - Auftraggeber - bei der Mafia ist das sowieso ein ewiger Kreis: hier ein Auftragsmord, dort ein abgeschnittenes Ohr, morgen ein zweimal benutztes unabgestempeltes Ticket.

Die Welt ist moralischer Morast.

Nö, alles normal. Der Löwe schleicht sich auch heimlich ans Zebra, um es dann zu verspeisen. Da fragt der vorher nicht erst höflich nach.

Wenn man dann aber im Zoo das Zebra öffentlich dem Löwen gibt, so wie in Leipzig, dann wird man als Tierpfleger anschließend versetzt. Weil das böse war. Warum? Weiß man nicht; Moral ist halt Teilzeitjob ...

Wenn wenigstens die Züge pünktlich führen.

Bloß nicht. Das passt doch nun gar nicht ins Bild. Dieses Forum wäre dann auch tot. Ganz ohne Löwe.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Alles natürlich.

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 15.08.2024, 10:58 (vor 751 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Alibizugpaar, Donnerstag, 15.08.2024, 10:59

Weil es im Zoo andere Möglichkeiten gibt Zebrafleisch zu verabreichen. In der Natur kann ein Löwe oder Kroko sein Opfer leider nicht betäuben, da muß das Zebra lebendig zerfleischt werden. Tiere können nicht anästhesieren.

Jörg, das weißt Du doch.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Reisekosten ÖD

HH-Ole, Mittwoch, 14.08.2024, 16:32 (vor 752 Tagen) @ sfn17

Um noch die Perspektive für Dienstreisen im Öffentlichen Dienst nach oder in Anlehnung an Bundesreisekostengesetz zu ergänzen: Wenn Dienstreisende freiwillig Aktionsgutscheine / E-Coupons einsetzen, um den jeweiligen Etat etwas zu schonen, geht das. Keinesfalls dürfen sie aber den Geldwert zur Erstattung einreichen. Die Reisekostenabrechnung soll grundsätzlich nur Kosten erstatten, die den Reisenden auch in dieser Höhe durch die Reise entstanden sind. Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.

Reisekosten ÖD

Hansjörg, Mittwoch, 14.08.2024, 16:51 (vor 752 Tagen) @ HH-Ole

Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.

Richtig so. Das müsste eigentlich bei allen AG mit fristloser Kündigung geahndet werden.

Reisekosten ÖD

плацкарт, Mittwoch, 14.08.2024, 17:18 (vor 752 Tagen) @ Hansjörg

Fristlose Kündigung läuft im Bereich der Beamten oft auf Versetzung hinaus.

Ich hörte da mal eine Geschichte aus dem Auswärtigen Amt. Ein deutscher Diplomat in der Mongolei handelte mit Visa. Er landete nicht im Knast, sondern wurde lediglich nach Los Angeles versetzt.
(Die Geschichte habe ich nicht nachgeprüft. Ich verstehe auch nicht, warum er nicht wenigstens nach Timbuktu versetzt wurde.)

Kurzes Googlen ergab, dass in der Kyiwer Visaaffäre auch noch niemand vor einem Gericht angeklagt ist.

Wahrscheinlich verliert man wegen Süßwarengutscheinen eher seinen Arbeitsplatz als wegen Betrugs im großen Stil.

Reisekosten ÖD

Barzahlung, Mittwoch, 14.08.2024, 18:58 (vor 752 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 14.08.2024, 19:00

Das Einreichen eines Beleges, der den nominellen Vollpreis ausweist, wäre unzulässig und würde in der Schwere des Tatbestands schon über "Trickserei" hinaus gehen.


Richtig so. Das müsste eigentlich bei allen AG mit fristloser Kündigung geahndet werden.

OK. Dann weise ich meinen AG mal darauf hin, dass ich fristlos zu kündigen bin. Mit diesem hab ich bisher nämlich immer "voll" abgerechnet.
Und werde das, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, selbstverständlich weiterhin tun. ;-)

Ne ernsthaft jetzt...
Wieso sollte ich der Reisekostenstelle irgendwelche komplizierten Rechnungen vortragen, wenn selbst das SC FGR meine Belege immer "voll" erstattet?

Das ergibt ja mal überhaupt keinen Sinn.

Muss ich die erworbenen Bahnbonus-Punkte dann auch für Dienstreisen einsetzen oder darf ich die behalten?
Oder ist das dann auch schon über Trickserei hinaus?

Reisekosten ÖD

JanZ, HB, Mittwoch, 14.08.2024, 19:39 (vor 752 Tagen) @ Barzahlung

Muss ich die erworbenen Bahnbonus-Punkte dann auch für Dienstreisen einsetzen oder darf ich die behalten?
Oder ist das dann auch schon über Trickserei hinaus?

Streng genommen darfst du die nur für Dienstreisen einsetzen, es sei denn, dein Arbeitgeber hat etwas anderes geregelt. Und selbst dann musst du die Prämienfahrt versteuern.

Reisekosten ÖD

Sanformatiker, Mittwoch, 14.08.2024, 21:50 (vor 752 Tagen) @ JanZ

Mindestens das mit dem Versteuern sollte sich seit 1.7.2023 erledigt haben: https://www.bahn.de/bahnbusiness/faq/praemien-steuererklaerung

Reisekosten ÖD

HH-Ole, Mittwoch, 14.08.2024, 23:03 (vor 752 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von HH-Ole, Mittwoch, 14.08.2024, 23:04

Muss ich die erworbenen Bahnbonus-Punkte dann auch für Dienstreisen einsetzen oder darf ich die behalten?
Oder ist das dann auch schon über Trickserei hinaus?

Abgesehen vom in den anderen Antworten geklärten Steueraspekt darfst du mit einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber vereinbaren was beiden passt. Im öffentlichen Dienst gibt es eben Regeln, die einzuhalten sind. Dazu gehört auch, dass dienstlich gesammelte Bonus-Punkte nur dienstlich verwendet werden dürfen. Es ist halt nicht dein persönlicher Bahn-Umsatz, also auch keine persönlichen Vorteile...

Reisekosten ÖD - fast richtig

Hustensaft, Mittwoch, 14.08.2024, 18:09 (vor 752 Tagen) @ HH-Ole

Wenn Dienstreisende freiwillig Aktionsgutscheine / E-Coupons einsetzen, um den jeweiligen Etat etwas zu schonen, geht das. Keinesfalls dürfen sie aber den Geldwert zur Erstattung einreichen. Die Reisekostenabrechnung soll grundsätzlich nur Kosten erstatten, die den Reisenden auch in dieser Höhe durch die Reise entstanden sind.

Und genau da kommen schwierige Details ins Spiel:
Bei von der DB kostenfrei überlassenen Gutscheinen ist die Sache einfach, die dürfen nicht geltend gemacht und auch nicht erstattet werden. Bei Aktionscodes etc. - ich denke da gerade an die Haribo-Aktion - hat der Dienstreisende ja durchaus Auslagen gehabt (die Gummibären gab es nicht umsonst), andererseits aber auch Nutzen (die Gummibärchen) gezogen, was die Ermittlung der Kosten, die entstanden sind, fast unmöglich macht; gleichwohl sollte man als Reisekostenstelle darauf hinweisen, dass man solche Gutscheine nicht erstattet. Ganz diffizil wird es aber bei den Aktionen, bei denen die DB Rabatte auf die Gutscheinkarten gewährt, weil hier natürlich auch nur der echte Kaufpreis erstattet werden dürfte, wobei der Nachweis faktisch unmöglich ist ...

Reisekosten ÖD - fast richtig

611 040, Erfurt, Mittwoch, 14.08.2024, 18:20 (vor 752 Tagen) @ Hustensaft

Und durch dieses ganze Theater werden 99,9% der Dienstreisenden es sich einfach machen und überhaupt keine Rabatte mehr nutzen. Wozu auch? Statt dass sich die AG freuen wenn der Mitarbeiter Kosten sparen möchte, wird ihm noch ein Strick draus gedreht falls er den Gutschein für 27€ statt 30€ bekommen hat und somit 3€ unversteuert bekommt. Das wäre ja der Ruin des Unternehmens.
Also kauft er fortan einfach schön die teuren Flexpreise ohne Rabatte für 100+€ und alle sind zufrieden.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Reisekosten ÖD - fast richtig

плацкарт, Mittwoch, 14.08.2024, 18:35 (vor 752 Tagen) @ 611 040

Bei Dienstreisen im ÖD lohnt es sich nicht zu optimieren und zu sparen.
Höher Flexpreis für relativ kurze Strecken. Sparen nützt niemandem. Die Erstattung für Autofahrten beträgt 20 ¢/km. Damit gibt's auch zu den Bahnfantasiepreisen keine ernsthafte Alternative.

Was schätzt ihr - wieviel % der Fernverkehrseinnahmen der DB sind Dienstreisen ÖD, Heimfahrten für FÖJ oder Bundeswehr, von Sozialkassen bezahlte Tickets zur Kur, Abgeordneten-Mambas etc.?

Reisekosten ÖD - fast richtig

JanZ, HB, Mittwoch, 14.08.2024, 19:41 (vor 752 Tagen) @ 611 040

Und durch dieses ganze Theater werden 99,9% der Dienstreisenden es sich einfach machen und überhaupt keine Rabatte mehr nutzen. Wozu auch? Statt dass sich die AG freuen wenn der Mitarbeiter Kosten sparen möchte, wird ihm noch ein Strick draus gedreht falls er den Gutschein für 27€ statt 30€ bekommen hat und somit 3€ unversteuert bekommt. Das wäre ja der Ruin des Unternehmens.

Die Logik verstehe ich nicht. Wenn der AN die Ersparnis ohnehin nicht ans Unternehmen weitergibt, warum soll es sich dann freuen?

Also kauft er fortan einfach schön die teuren Flexpreise ohne Rabatte für 100+€ und alle sind zufrieden.

Auch die Logik verstehe ich nicht. Man kann doch sowohl Flex- als auch Sparpreise mit rabattierten Gutscheinen oder mit Geld bezahlen?

Reisekosten ÖD - fast richtig

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 14.08.2024, 21:46 (vor 752 Tagen) @ 611 040

Also kauft er fortan einfach schön die teuren Flexpreise ohne Rabatte für 100+€ und alle sind zufrieden.

Was schlägst du stattdessen vor? Sparpreis fahren und Flexpreis abrechnen?

--
Weg mit dem 4744!

Aufwand Gutscheinnutzung und Dienstreisen

wachtberghöhle, Donnerstag, 15.08.2024, 10:45 (vor 751 Tagen) @ 611 040

Und durch dieses ganze Theater werden 99,9% der Dienstreisenden es sich einfach machen und überhaupt keine Rabatte mehr nutzen. Wozu auch? Statt dass sich die AG freuen wenn der Mitarbeiter Kosten sparen möchte, wird ihm noch ein Strick draus gedreht falls er den Gutschein für 27€ statt 30€ bekommen hat und somit 3€ unversteuert bekommt. Das wäre ja der Ruin des Unternehmens.

Was denkst du, wie hoch ist der Aufwand, diesen Rabatt auch in der Praxis zu realisieren?
Kauf der Gutscheinkarte, Aufrubbeln der Codes, Eingabe des Codes im Bezahlvorgang, Nachhalten der Codes in einer Exceltabbelle.

Über den Daumen gepeilt und wohlwollend abgeschätztz: 5 Minuten Zusatzaufwand. Bei interner Rechnung von 100€/Arbeitstunde: 8,33€ Aufwand für 3€ Ersparnis.

Duplopapierchen als Stundenbeleg?

плацкарт, Donnerstag, 15.08.2024, 13:15 (vor 751 Tagen) @ wachtberghöhle

- kein Text -

Echter Kaufpreis?

Barzahlung, Sonntag, 18.08.2024, 16:05 (vor 748 Tagen) @ Hustensaft

Bei Aktionscodes etc. - ich denke da gerade an die Haribo-Aktion - hat der Dienstreisende ja durchaus Auslagen gehabt (die Gummibären gab es nicht umsonst), andererseits aber auch Nutzen (die Gummibärchen) gezogen, was die Ermittlung der Kosten, die entstanden sind, fast unmöglich macht; gleichwohl sollte man als Reisekostenstelle darauf hinweisen, dass man solche Gutscheine nicht erstattet. Ganz diffizil wird es aber bei den Aktionen, bei denen die DB Rabatte auf die Gutscheinkarten gewährt, weil hier natürlich auch nur der echte Kaufpreis erstattet werden dürfte

Es soll nur der Kassenpreis der Gutscheine erstattet werden...
Die Opportunitätskosten, die die Dinger verursachen, soll dann der Arbeitnehmer tragen? Die Gutscheine werden in der Regel nämlich zu einem früheren Zeitpunkt erworben und liegen bis zur Einlösung dann erstmal ne Zeit lang rum, ggf. sogar Jahre.

Der Erstattungsbetrag müsste entsprechend verzinst werden und das Zeug kauft sich ja auch nicht von alleine ein. Für den Zeitaufwand müsste man dann noch den Stundenlohn anrechnen. Das wird eine sehr komplexe Rechnung.

Da finde ich die Argumentation mit den BahnBonus-Punkten tatsächlich plausiber.

Sackgasse...

sfn17, Sonntag, 18.08.2024, 16:34 (vor 748 Tagen) @ Barzahlung

Das ganze Gummibärchengewese ist letztlich, dass der AG von einem Drittanbieter eine Fahrkarte zu einem niedrigeren Preis erwerben soll: dieser Drittanbieter ist der AN selbst, der die preisniedrigere Fahrkarte "beschaffen" kann.

Der Clou ist nun, dass der AG dank Vertragsfreiheit sich gar nicht auf diesen Händel mit derartigen vergünstigten Fahrkarten einlassen und diese "Offerte" mehr oder weniger dankend ablehnen wird. Irgendwelche Opportunitätsköstchen muss der Drittanbieter schon selber tragen. - Genauso gut könnte der AG auch gleich in der Bucht einkaufen gehen oder noch besser im Darkweb...

Das Höchste der Gefühle eines AG für Drittanbieter ist ein Dauervertrag mit einem Reisebüro. Dann wird alles nach HGB sauber abgerechnet.

--
SBO

auch wenn es nicht ganz passt: Özdimir und Bonusmeilen

markman, Mittwoch, 14.08.2024, 19:27 (vor 752 Tagen) @ HH-Ole

...zu diesem Thema fällt mir gerne immer wieder die Angelegenheit mit unserem qualifizierten Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft ein, der dienstlich erworbene Meilen privat eingesetzt hatte. Die Folgen waren erheblich: Er nahm das Bundestagsmandat nicht an (2002) und verschwand nach Brüssel, damit Gras über die Sache wachsen kann. Und mit Gras kennt es sich aus :-)

auch wenn es nicht ganz passt: Özdimir und Bonusmeilen

плацкарт, Mittwoch, 14.08.2024, 19:50 (vor 752 Tagen) @ markman

Das war 2002. Cum Ex ist Kanzler. Dagegen war Mehdorn ein Ehrenmann.

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