? Aufhebung Zugbindung wegen Fahrplanänderung (Fahrkarten und Angebote)

fabs, Braunschweig, Montag, 12.08.2024, 17:08 (vor 482 Tagen)

Moin!
Mal wieder...eine Frage zur Aufhebung der Zugbindung aufgrund von Fahrplanänderungen.
Es wurde eine Fahrkarte zum Sparpreis von Günzburg nach Braunschweig für den 07.09. gebucht. Abfahrt sollte um 17:05 Uhr sein, Ankunft um 23:02 Uhr.
Jetzt gibt es diese Verbindung nicht mehr und die Alternative, die mir automatisch angeboten wird, soll um 15:05 Uhr starten. Das ist natürlich viel zu früh, um das Legoland zu verlassen. Selbst die Fahrt um 17:05 Uhr war schon grenzwertig; früher soll es keinesfalls losgehen. Eine weitere - sinnvolle - Fahrt gibt es laut Navigator um 18:05 Uhr (4 Minuten Umstiege sind keine sinnvollen Fahrtvorschläge!) bei der man Braunschweig um 00:59 Uhr erreicht. Für einen fünfjährigen Mitreisenden schon arg spät.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Vorhanden ist ein Sparpreis, dessen Zugbindung aufgrund Fahrplanänderungen aufgehoben wurde.
Ist es möglich, am Folgetag zu fahren?

Wenn nein, kann ich aufgrund der Fahrplanänderung sicherlich kostenfrei stornieren und für den Folgetag eine neue Fahrkarte buchen, oder?

Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten.
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

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Administrator, Montag, 12.08.2024, 17:15 (vor 482 Tagen) @ fabs

? Aufhebung Zugbindung wegen Fahrplanänderung

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 12.08.2024, 20:15 (vor 482 Tagen) @ fabs

Wenn nein, kann ich aufgrund der Fahrplanänderung sicherlich kostenfrei stornieren

Nein, nur stornieren -10€ Stonokosten pro Fahrkarte, kostenlos erst wenn man 1 Stunde später am Ziel ankommt.

und für den Folgetag eine neue Fahrkarte buchen, oder?

Das geht natürlich, wird dann sicher aber teurer sein.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

! Aufhebung Zugbindung wegen Fahrplanänderung

JanZ, HB, Montag, 12.08.2024, 20:29 (vor 482 Tagen) @ fabs
bearbeitet von JanZ, Montag, 12.08.2024, 20:29

Moin!
Mal wieder...eine Frage zur Aufhebung der Zugbindung aufgrund von Fahrplanänderungen.
Es wurde eine Fahrkarte zum Sparpreis von Günzburg nach Braunschweig für den 07.09. gebucht. Abfahrt sollte um 17:05 Uhr sein, Ankunft um 23:02 Uhr.
Jetzt gibt es diese Verbindung nicht mehr und die Alternative, die mir automatisch angeboten wird, soll um 15:05 Uhr starten. Das ist natürlich viel zu früh, um das Legoland zu verlassen. Selbst die Fahrt um 17:05 Uhr war schon grenzwertig; früher soll es keinesfalls losgehen. Eine weitere - sinnvolle - Fahrt gibt es laut Navigator um 18:05 Uhr (4 Minuten Umstiege sind keine sinnvollen Fahrtvorschläge!) bei der man Braunschweig um 00:59 Uhr erreicht. Für einen fünfjährigen Mitreisenden schon arg spät.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Vorhanden ist ein Sparpreis, dessen Zugbindung aufgrund Fahrplanänderungen aufgehoben wurde.
Ist es möglich, am Folgetag zu fahren?

Ja, ist nach dem, was in letzter Zeit hier gepostet wurde, wohl möglich. Praktische Erfahrungen damit habe ich aber nicht.

Es gibt aber noch folgende Verbindung:
16:39 ab Günzburg RE 9
17:33 an Augsburg
18:21 ab mit ICE 782
21:54 an Göttingen
22:10 ab mit ICE 790
23:02 an Braunschweig

Die Abfahrt wäre also nur eine knappe halbe Stunde früher, die Ankunftszeit dieselbe und die Umstiegszeit überall mindestens 10 Minuten (so habe ich die Verbindung auch gefunden).

Aufwand treiben

плацкарт, Montag, 12.08.2024, 21:48 (vor 482 Tagen) @ fabs

Ich empfehle, freundlich am DB-Schalter eines Bahnhofs um einen Stempel "Zugbindung aufgehoben" zu bitten mit Gültigschreibung für den nächsten Tag. Die meisten werden es nicht verwehren, obwohl ich in ähnlichen Fällen, sogar bei Unmöglichkeit, die 10-Uhr-Grenze beim Sparpreis überhaupt einzuhalten, auf eine hysterische DB-Mitarbeiterin getrofefen bin, die dann auch noch draufschrieb
"Nicht gültig für die Fahrt am xx.xx."
Da fuhr ich zwei Bahnhöfe weiter.

1 Jahr möglich

Bremer, Bremen, Dienstag, 13.08.2024, 08:44 (vor 481 Tagen) @ fabs

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, darfst du die Fahrt innerhalb eines Jahres nachholen.

Ein Stempel oder eine Bescheinigung ist gemäß Fahrgastrechten hierfür nicht erforderlich.

1 Jahr möglich

emp, Sonntag, 15.09.2024, 13:48 (vor 448 Tagen) @ Bremer

Ich hab die selbe Auskunft gerade von einem DBLiveChat Mitarbeiter bekommen.


DB-Mitarbeiter*in:Sollte Ihre Zugbindung durch eine Fahrplanänderung aufgehoben worden sein, können Sie aber natürlich auch einen Tag später mit dem Ticket reisen.

Reisende*r:unter meine Reisen steht: Verbindung ist nicht mehr fahrbar; Zugbindung aufgehoben: Sie können Ihr Ticket jetzt auch für andere Züge nutzen.

DB-Mitarbeiter*in:Dann können Sie das auch machen.

Reisende*r:ich dachte bisher, das ich am kommenden Tag spätestens um 10 uhr ankommen muss, ist dem nicht so?

DB-Mitarbeiter*in:Nein, in Ihren Fahrgastrechten steht, dass Sie die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten bzw. fortsetzen können. Dafür haben Sie 365 Tage Zeit.


Das ist sehr cool, eigentlich heißt das ja, dass man am besten alle Sparpreis Tickets mit aufgehobener Zugbindung ev. statt zu stornieren einfach aufheben könnte, um sie irgendwann in den nächsten 365 Tagen wahrzunehmen :D

Dummerweise hab ich nicht direkt gefragt wo in meinen Fahrgastrechten das genau steht mit den 365 Tagen. Dachte ich finde das sicher schnell.

Hat irgendjemand eine Idee wo genau das in den FGR zu finden ist?
Danke!

Art. 60 CIV

Barzahlung, Sonntag, 15.09.2024, 14:05 (vor 448 Tagen) @ emp
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 15.09.2024, 14:10

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag (ausgenommen die bei Verletzung oder Tötung des Reisenden) verjähren ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte.

Das EBA vertritt jedoch Deine ursprüngliche Ansicht, dass im Verspätungsfall dennoch zeitnah angetreten werden müsse und nicht Tage später.

https://www.ice-treff.de/index.php?id=693085

Vielen Dank für eure Antworten!

fabs, Braunschweig, Dienstag, 13.08.2024, 10:33 (vor 481 Tagen) @ fabs

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