? Rücktritt bei Fahrplanänderung (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Donnerstag, 08.08.2024, 14:36 (vor 492 Tagen)

Hallo miteinander,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Fahrkarte gebucht Miltenberg-Wien für den 28.8., ab 05.40 Uhr und an 12.47 Uhr, 1 Umstieg von ca. 25min in Aschaffenburg Hbf

Nun gibt es eine Fahrplanänderung: Abfahrt in Miltenberg bleibt um 5.40 Uhr, dafür muss nun zusätzlich in Kleinwallstadt (6min) in den SEV umgestiegen werden, welcher Aschaffenburg später als der ursprünglich durchfahrende Zug erreicht, wodurch sich auch dort die Umstiegszeit auf 7min reduziert.

Bei Buchung habe ich bewusst "Umstieg mindestens 20min" ausgewählt.

Telefonisch hat man mir zugesichert, dass ein Rücktritt von der Fahrt kein Problem und unabhängig einer etwaigen Verspätung von mindestens 60min am Fahrtziel sei, ich solle mich einfach schriftlich an den Fahrkartenservice wenden.

Von dort erhielt ich nun eine Absage, da ich ja trotzdem pünktlich in Wien ankommen würde, wenn ich denn beide Umstiege schaffe, was besonders in Aschaffenburg aufgrund des SEV sehr unwahrscheinlich ist - zudem kann ja, sollte es tatsächlich zum Anschlussverlust kommen, das SC FGR wohl kaum prüfen, wann der SEV tatsächlich angekommen ist, es gibt schließlich keine Echtzeitdaten dazu.

Ist es richtig, dass ich also keine anderen Möglichkeiten habe, als die Fahrplanänderung mit dem zusätzlichen Umstieg und dem knappen Übergang so zu akzeptieren? Dass ich natürlich durch Aufhebung der Zugbindung später fahren kann, ist mir bekannt, nützt mir aber nichts. Ich darf nicht später als 14 Uhr in Wien ankommen, sonst ist die Fahrt sinnlos.

Danke!

SEV Verspätungsinformationen

sflori, Donnerstag, 08.08.2024, 18:33 (vor 492 Tagen) @ VT642
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 08.08.2024, 18:33

Bei Buchung habe ich bewusst "Umstieg mindestens 20min" ausgewählt.

Ich meine, dass so eine Auswahl dann auch einen Vertragsbestandteil darstellt. Hieraus entstehen vielleicht keine FGR, aber der Vertragspartner muss dann bei entsprechenden Fehlern auch Abhilfe schaffen. Daher muss meiner Meinung nach eine verkürzte Umstiegszeit in diesem Fall nicht akzeptiert werden. Ob man jedoch dann gleich den Beförderungsvertrag kündigen kann, weiß ich nicht. Der Bauch sagt nein. ;)

zudem kann ja, sollte es tatsächlich zum Anschlussverlust kommen, das SC FGR wohl kaum prüfen, wann der SEV tatsächlich angekommen ist, es gibt schließlich keine Echtzeitdaten dazu.

Einige SEV-Dienstleister loggen sich mit der enstprechenden Sw auf dem Smartphone ein und werden dadurch auch getracked. Alexander hat dazu mal was geschrieben hier im Forum.

In dem Fall kann man durchaus auch SEV-Pünktlichkeit nachvollziehen.

Hier mal ein Screenshot, wie sowas dann ausschaut:

[image]


Da könnte man nun sehen, dass der Bus am 1.8. in Darmstadt zu spät ankam und mglw. ein Anschluss flöten gegangen ist...


Bye. Flo.

SEV Verspätungsinformationen

Kölner96, Donnerstag, 08.08.2024, 19:37 (vor 492 Tagen) @ sflori

Einige SEV-Dienstleister loggen sich mit der enstprechenden Sw auf dem Smartphone ein und werden dadurch auch getracked. Alexander hat dazu mal was geschrieben hier im Forum.

In dem Fall kann man durchaus auch SEV-Pünktlichkeit nachvollziehen.

Hier mal ein Screenshot, wie sowas dann ausschaut:

[image]


Da könnte man nun sehen, dass der Bus am 1.8. in Darmstadt zu spät ankam und mglw. ein Anschluss flöten gegangen ist...

Moin.
Sofern der SEV bei den Subunternehmern mit Echtzeit bestellt läuft das ganze über eine App, welche auch bei den DB eigenen Leistungen wohl als Rückfallebene dient.
Beim Riedbahn SEV, bei den durch die DB-Busgesellschaften selbst erbrachten SEV-Leistungen sowie bei Subunternehmen mit für DB Busgesellschaften aufgerüsten Fahrzeugen läuft das ganze in der Regel über den Drucker, welcher auch Anzeigen etc. ansteuert.

SEV Verspätungsinformationen

VT642, Donnerstag, 08.08.2024, 19:45 (vor 492 Tagen) @ sflori

Der SEV der Westfrankenbahn ist leider - wie der gesamte Betrieb der Firma - dilettantisch organisiert und verkehrt ohne Echtzeitdaten.

? Rücktritt bei Fahrplanänderung

Elefant01, Donnerstag, 08.08.2024, 20:45 (vor 492 Tagen) @ VT642

Hallo,

gegenwärtig wird eine RB88 von Miltenberg nach Aschaffenburg um 04:40 Uhr angezeigt.

Damit sollte der Anschluss sicher sein.
Der ICE ist dann 13:17 Uhr in Wien Hbf.

Viele Grüße

? Rücktritt bei Fahrplanänderung

VT642, Donnerstag, 08.08.2024, 21:10 (vor 492 Tagen) @ Elefant01

Danke, aber eine derart frühe Abfahrt ist für meine Reisegruppe nicht möglich.

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

hanserail, Freitag, 09.08.2024, 17:33 (vor 491 Tagen) @ VT642

Hallo,

wenn ich Deine Verbindung (ohne via über Kleinwallstadt) suche, sollst Du keinen SEV nutzen, sondern mit Umstieg in Obernbug-Elsenfeld den Linienbus 61. Und in dem Linienbus gilt Dein Fernverkehrs-Bahnticket nicht.

Woher weißt Du von dem SEV, wenn die Bahnauskunft diesen nicht bzw. nur nach expliziter Suche danach ausgibt? Noch nicht einmal, wenn ich in der Auskunft den Bus (SEV ist in dieser Logik Zug und kein Bus) als Verkehrsmittel wegnehme, wird mir der SEV angezeigt. Ich muss zwingend als Zwischenhalt Kleinwallstadt eingeben.

Mein Vorschlag wäre, die neue Verbindung als Grundlage zu nehmen und zu argumentieren, dass Du
a) nicht eine Stunde früher um 4:40 Uhr losfahren kannst und
b) mit Deiner Fahrkarte offensichtlich keine Chance hast, das Reiseziel rechtzeitig zu erreichen und die Fahrt damit sinnlos geworden ist.

Das würde ich noch untermauern mit der knappen Übergangszeit von 4 min in Obernburg-Elsenfeld, wo Du vermutlich die Bushaltestelle erst einmal suchen musst. Und ein Linienbus fährt vor allem nachts gerne mal ein oder zwei Minuten früher und wartet auf keinen Fall auf einen Zug. Klappt also schon in der Theorie eher nicht.

Und dann mal schauen, ob der Fahrkartenservice sich die Mühe macht, den SEV zu recherchieren oder zur Überprüfung einfach nur Start und Ziel eingibt und die Argumentation abnickt.

Ich hoffe, das stärkt Deine Position.

Viel Erfolg und viele Grüße,
Tobias

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

VT642, Freitag, 09.08.2024, 18:44 (vor 491 Tagen) @ hanserail

Guter Einwand! Tatsächlich hat mir der Fahrkartenservice mit ebenjener Verbindung als Begründung unter Nutzung der Buslinie 61 mitgeteilt, dass es ja Alternativen gebe. Zudem kam gar der Hinweis, das nicht einmal die Zugbindung aufgehoben sei.

Kann ich eigentlich auch damit ins Reisezentrum gehen? Ist aber ein Online-Ticket.

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

hanserail, Freitag, 09.08.2024, 19:14 (vor 491 Tagen) @ VT642
bearbeitet von hanserail, Freitag, 09.08.2024, 19:15

Das Reisezentrum kann meines Wissens keine Onlinetickets erstatten oder stornieren.

Wenn Du bereits eine Antwort vom Fahrkartenservice mit Verweis auf die Buslinie 61 hast, dann wäre das doch eine Steilvorlage für eine Antwort, dass die Fahrkarte in dem Bus gar nicht gilt. Sie schicken Dich also auf die Reise wohlwissend, dass Du auf jeden Fall danach Fahrgastrechte (mindestens Busticket) geltend machen musst.

Und, auch wenn es keine Rolle spielt und strenggenommen auch unpassend ist (fällt ja originär ein Zug aus), würde ich noch anführen, dass laut Bahn die Fahrgastrechte der Bahn im Buslinienverkehr überhaupt nicht gelten und Du ein Problem siehst, dass der Bus in Aschaffenburg Verspätung haben kann.

Und als weitere Argumentation, dass der Übergang in Oberburg-Elsenfeld nicht funktionieren dürfte (ergänzend zu dem Hinweis, dass Du den Weg zur Bushaltestelle in Obernburg-Elsenfeld nicht kennst, Busse nachts gerne auch mal früher fahren und keinesfalls einen Zug abwarten), würde ich noch anführen, dass Du die Pünktlichkeit mehrer Züge aus Richtung Miltenberg in Obernburg-Elsenfeld verfolgt hast. Und - als Momentaufnahme - heute zwischen 16:17 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils Abfahrtszeit in Miltenberg) laut Bahnauskunft von sechs Verbindungen gleich vier mindestens jeweils zwei Minuten Verspätung haben.

Irgendwie muss denen dann doch einleuchten, dass deren Antwort unpassend und praxisfremd ist.

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

bahnfahrerofr., Freitag, 09.08.2024, 20:01 (vor 491 Tagen) @ hanserail

Wenn Du bereits eine Antwort vom Fahrkartenservice mit Verweis auf die Buslinie 61 hast, dann wäre das doch eine Steilvorlage für eine Antwort, dass die Fahrkarte in dem Bus gar nicht gilt. Sie schicken Dich also auf die Reise wohlwissend, dass Du auf jeden Fall danach Fahrgastrechte (mindestens Busticket) geltend machen musst.

Und, auch wenn es keine Rolle spielt und strenggenommen auch unpassend ist (fällt ja originär ein Zug aus), würde ich noch anführen, dass laut Bahn die Fahrgastrechte der Bahn im Buslinienverkehr überhaupt nicht gelten und Du ein Problem siehst, dass der Bus in Aschaffenburg Verspätung haben kann.

Super, genau die richtige Argumentation.

Busse nachts gerne auch mal früher fahren und keinesfalls einen Zug abwarten), würde ich noch anführen, dass Du die Pünktlichkeit mehrer Züge aus Richtung Miltenberg in Obernburg-Elsenfeld verfolgt hast. Und - als Momentaufnahme - heute zwischen 16:17 Uhr und 19:00 Uhr (jeweils Abfahrtszeit in Miltenberg) laut Bahnauskunft von sechs Verbindungen gleich vier mindestens jeweils zwei Minuten Verspätung haben.

Das würde ich weglassen.

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

VT642, Freitag, 09.08.2024, 20:26 (vor 491 Tagen) @ hanserail

Noch besser wird die Geschichte dadurch, dass alle anderen ICE nach Wien an diesem Tag in der 1. Klasse für 3 Personen nicht mehr reservierbar sind und ja auf dieser Strecke Reservierungspflicht besteht. Es ist also rein praktisch gar nicht möglich, Wien an diesem Tag mit der gebuchten Fahrkarte zu erreichen, da ein Sparpreis 1. Klasse auch nicht zur Beförderung in der 2. Klasse berechtigt.

Nach Fahrplanänderung Linienbus oder SEV?

VT642, Freitag, 09.08.2024, 20:53 (vor 491 Tagen) @ VT642

Die Inkompetenz mancher DB Hotline Mitarbeiter ist schon wirklich beispiellos. Eine Auswahl von Aussagen:

- Bei Storno Sparpreis gibt's Erstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel
- In reservierungspflichtigen Zügen kann man auch ohne Reservierung mitfahren, die Reservierung ist nur eine Empfehlung
- Ich bin verpflichtet, bis zu 30min früher als ursprünglich gebucht loszufahren
- Wenn die 1. Klasse ausreserviert ist, muss ich die vorgeschlagene Alternative trotzdem nehmen und aber in der 2. Klasse reisen, dort findet man ja auch ohne Reservierung immer einen Platz

Den Kleinwallstadt-SEV-Bus haben sie übrigens leider rausgefunden und mich dann darauf statt auf die Linie 61 verwiesen.

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