Personalhalt, kein Betriebshalt (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Dienstag, 06.08.2024, 15:34 (vor 762 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 06.08.2024, 15:35

Du meinst aus Endkundensicht, also Fahrgastsicht. Das vielleicht schon.
Wenn es aus EVU-Sicht ein Betriebshalt wäre sind das ja Halte zum Lokwechsel z.B. auch. Denn auch diese dienen nur den Zwecken des EVU.

Ja, und? Wo siehst du da einen Widerspruch? Davon abgesehen sind Endkunden ja Kunden des EVU, also ist es im Hinblick auf dieses Vertragsverhältnis kein Kundenhalt.


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