Fahrgastrechte für unterwegs (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Donnerstag, 01.07.2010, 21:10 (vor 5853 Tagen) @ Tommyboy

Danke für den Link. :-)
Einen Fall finde ich darin allerdings nicht: darf man nicht, wenn sich während der Reise eine hohe Verspätung abzeichnet, die Reise abbrechen und auf Kosten der Bahn wieder zum Abgangsbahnhof zurückfahren? Muss man in diesem Fall eigentlich eine neue FK für die Rückfahrt kaufen und sich das Geld dann erstatten lassen?

Ja, ab zu einer erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten kann man die Reise abbrechen.
Das ist wohl Ermessenssache des Zub. Wenn er dir ein Ticket ausstellt, dann kannst du es dir anschließend wieder erstatten lassen.


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