Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets? (Allgemeines Forum)

sirdynasty, Samstag, 03.08.2024, 15:17 (vor 763 Tagen)

Mein Zug ist heute ersatzlos gestrichen worden. Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen.

Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets?

sflori, Samstag, 03.08.2024, 15:27 (vor 763 Tagen) @ sirdynasty

Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen. Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?

Ersteres.


Bye. Flo.

Was ist, wenn Alternativverbindung ausreserviert ist?

Mike65, Samstag, 03.08.2024, 22:15 (vor 763 Tagen) @ sflori

Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen. Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?


Ersteres.

Gilt das auch dann, wenn man für den ursprünglichen Zug eine Reservierung hatte, der Ersatzzug aber ausreserviert ist? Die Reservierung bekommt man natürlich erstattet, aber Stehen auf Langstrecke ist nicht jedermanns Sache.

Was ist, wenn Alternativverbindung ausreserviert ist?

sflori, Samstag, 03.08.2024, 23:50 (vor 763 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von sflori, Samstag, 03.08.2024, 23:50

Gilt das auch dann, wenn man für den ursprünglichen Zug eine Reservierung hatte, der Ersatzzug aber ausreserviert ist? Stehen auf Langstrecke ist nicht jedermanns Sache.

Ja. Es geht ja hier um die Fahrgastrechte, und da ist mir nicht bekannt, dass diese einen Unterschied zwischen Stehen oder Sitzen machen...


Bye. Flo.

Was ist, wenn Alternativverbindung ausreserviert ist?

zettelbox, Montag, 05.08.2024, 11:37 (vor 762 Tagen) @ Mike65

Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen. Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?


Ersteres.

Gilt das auch dann, wenn man für den ursprünglichen Zug eine Reservierung hatte, der Ersatzzug aber ausreserviert ist? Die Reservierung bekommt man natürlich erstattet, aber Stehen auf Langstrecke ist nicht jedermanns Sache.

Hierzu noch ergaenzend: Wenn die voraussichtliche Verspaetung mehr als 20 Minuten betraegt, kannst du die Fahrt auch zu einem spaeteren Zeitpunkt nachholen, das heisst innerhalb der naechsten 12 Monate. Das ist zwar keine Erstattung, aber falls du die Strecke irgendwann in Zukunft nochmals fahren moechtest (auch mit geanderter Streckenfuehrung moeglich), ist das vielleicht eine hilfreiche Option.

Aber nicht doppelt!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 05.08.2024, 16:29 (vor 761 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Der Blaschke, Montag, 05.08.2024, 16:29

Huhu.

Hierzu noch ergaenzend: Wenn die voraussichtliche Verspaetung mehr als 20 Minuten betraegt, kannst du die Fahrt auch zu einem spaeteren Zeitpunkt nachholen, das heisst innerhalb der naechsten 12 Monate. Das ist zwar keine Erstattung, aber falls du die Strecke irgendwann in Zukunft nochmals fahren moechtest (...)

Nochmals?

Das geht nur, wenn jetzt, sprich zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt, nicht gefahren wird! Dann ist der spätere Zeitpunkt aber nicht "nochmals" sondern weiterhin "erstmals"!

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Aber nicht doppelt!

zettelbox, Dienstag, 06.08.2024, 10:55 (vor 761 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 06.08.2024, 10:56

Nochmals?

Das geht nur, wenn jetzt, sprich zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt, nicht gefahren wird! Dann ist der spätere Zeitpunkt aber nicht "nochmals" sondern weiterhin "erstmals"!

Der TE bevorzugt ja die Erstattung, also wird er entweder mit einem anderen Verkehrsmittel reisen oder irgendwann zu einem spaeteren Zeitpunkt, dann mutmasslich zu einem anderen Anlass. Das war mit "nochmals" gemeint.

Dass man eine Einzelfahrkarte nur fuer maximal eine Fahrt verwenden kann, sollte hoffentlich jedem klar sein.

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets?

ICE920, München, Sonntag, 04.08.2024, 00:20 (vor 763 Tagen) @ sflori

Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen. Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?


Ersteres.


Bye. Flo.

Was die Fahrgastrechte dazu genau meinen, weiß der Teufel. Aber im Fahrgastrechteformular der DB (zumindest in dem im Navigator) steht bei "Reise nicht angetreten" explizit Verspätung von mindestens 60 Minuten ODER Ausfall.

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets?

zettelbox, Montag, 05.08.2024, 11:41 (vor 762 Tagen) @ ICE920

Es gäbe noch eine alternative Verbindung um mein Ziel mit einer Verspätung von unter 60 Minuten zu erreichen. Muss in so einem Fall die Reise angetreten werden oder kann ich mir den vollen Ticketpreis erstatten lassen?


Ersteres.


Bye. Flo.


Was die Fahrgastrechte dazu genau meinen, weiß der Teufel. Aber im Fahrgastrechteformular der DB (zumindest in dem im Navigator) steht bei "Reise nicht angetreten" explizit Verspätung von mindestens 60 Minuten ODER Ausfall.

Der Teufel sagt:

9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß
Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise
abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach Nr. 9.1.1 und
Nr. 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei
nächster Gelegenheit. Für die Erstattung gilt Nr. 9.3.

Mag dein, dass das Erstattungsformular da uneindeutig ist oder aus Kulanz die Fahrt erstattet wird, aber ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn der Reisende mit weniger als 60 Minuten haette im Ziel ankommen koennen und die DB den Reisenden darueber maximal 100 Minuten nach planmaessiger Abfahrt informiert hat.

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets?

ICE920, München, Montag, 05.08.2024, 18:57 (vor 761 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von ICE920, Montag, 05.08.2024, 18:57

https://ibb.co/0DdqPjS
Das Formular ist eindeutig formuliert und es wird auch erstattet. Es wird auch entsprechend erstattet.
Wenn man an die Praktibilität denkt, ist es auch relativ logisch. Denn im Nachhinein lässt sich nicht rekonstruieren, wie die Informationslage zum Abbruchzeitpunkt war und welche Verspätung zu erwarten war.
Zudem wird von einzelnen Forumsteilnehmern (mir nicht) die Ansicht vertreten, dass ein Ausfall, wie eine unendliche Verspätung zu werten ist.

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets

ffz, Sonntag, 04.08.2024, 00:19 (vor 763 Tagen) @ sirdynasty

Hallo,

die erste Frage ist ob die Beförderng der Alternativverbindung unter "vergleichbaren Bedingungen" stattfindet.

Mit dem Kauf einer Fahrkarte erwirbst du das Recht auf Beförderung, nicht auf einen Sitzplatz. Allerdings ist das Zugpersonal berechtigt Sitzplätze zuzuweisen. Das Zugpersonal kann durchaus einem Fahrgast der sichtlich auf einen Sitzplatz angewiesen ist oder der das Zugpersonal darum bittet einen Sitzplatz zuweisen, auch in der 1. Klasse ohne entsprechenden Klassenwechsel wenn das erforderlich ist.

Zumindest ein DB Wagenpark kann nicht ausreserviert sein, denn ein gewisser Anteil Sitzplätze wie die BahnBonus Sitzplätze, die Sitzplätze für Schwerbehinderte und ein gewisser Anteil Sitzplätze in beiden Klassen ist zur Reservierung gesperrt kann also nicht reserviert werden.

Gruß

Zugausfall - greifen FGR zur Erstattung des Tickets

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 05.08.2024, 14:01 (vor 762 Tagen) @ ffz

und ein gewisser Anteil Sitzplätze in beiden Klassen ist zur Reservierung gesperrt kann also nicht reserviert werden.

Welche Plätze sollen das sein? Außer den von dir genannten, die aber ja auch für besondere Personengruppen reserviert sind?

--
Weg mit dem 4744!

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