Fahrgastrechte für unterwegs (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Donnerstag, 01.07.2010, 20:51 (vor 5857 Tagen)
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 01.07.2010, 20:51

Beim Lesen eines Interviews mit der Bundesverbraucherschutzministerin bin ich über die "neue Reise-Check-Karte" gestolpert. Die findet man dann hier.
Damit alle Reisenden ja ihre Rechte immer dabei haben...

Fahrgastrechte für unterwegs

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 01.07.2010, 21:02 (vor 5857 Tagen) @ Matze86

Danke für den Link. :-)
Einen Fall finde ich darin allerdings nicht: darf man nicht, wenn sich während der Reise eine hohe Verspätung abzeichnet, die Reise abbrechen und auf Kosten der Bahn wieder zum Abgangsbahnhof zurückfahren? Muss man in diesem Fall eigentlich eine neue FK für die Rückfahrt kaufen und sich das Geld dann erstatten lassen?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Fahrgastrechte für unterwegs

Matze86, München, Donnerstag, 01.07.2010, 21:10 (vor 5857 Tagen) @ Tommyboy

Danke für den Link. :-)
Einen Fall finde ich darin allerdings nicht: darf man nicht, wenn sich während der Reise eine hohe Verspätung abzeichnet, die Reise abbrechen und auf Kosten der Bahn wieder zum Abgangsbahnhof zurückfahren? Muss man in diesem Fall eigentlich eine neue FK für die Rückfahrt kaufen und sich das Geld dann erstatten lassen?

Ja, ab zu einer erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten kann man die Reise abbrechen.
Das ist wohl Ermessenssache des Zub. Wenn er dir ein Ticket ausstellt, dann kannst du es dir anschließend wieder erstatten lassen.

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