? Aufhebung der Zugbindung und Reservierungspflicht (Fahrkarten und Angebote)
IC2182, Bochum, Donnerstag, 25.07.2024, 00:42 (vor 507 Tagen)
Hallo Zusammen!
Nun habe ich das erste Mal einen Fall bei dem ich nicht sicher bin, wie das korrekte Vorgehen ist:
Ich habe schon vor einer Weile eine Fahrkarte NL->DE als Supersparpreis Europa mit dem ICE International gebucht; die Reservierung war aufgrund der aktuellen Reservierungspflicht inkludiert.
Nun habe ich Nachricht von der DB bekommen: es kommt zu Umleitungen/Ausfällen, meine eigentlich gebuchte Fahrt ist nicht mehr möglich, die Zugbindung ist aufgehoben.
Jedoch: die ICE International Amsterdam - Köln/Frankfurt haben ja zur Zeit alle Reservierungspflicht und sind, zumindest laut digitaler Auslastung, auch mehr als voll.
Wie verhalte ich mich jetzt? Gehe ich hier in den Niederlanden in ein Reisezentrum und bitte um eine neue Reservierung für den ICE International? Geht das überhaupt? Oder steige ich einfach ein? Eigentlich habe ich ja eine Inklusivreservierung, nur existiert die Verbindung so gar nicht mehr.
In den Fahrgastrechten heißt es immer nur, dass man bei Aufhebung der Zugbindung einen nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen darf, aber die ICE über die Grenze haben ja zur Zeit alle eine...wird das kontrolliert? Oder nimmt NS/DB das aufgrund dem normalen Bahnchaos halt so hin?
Liebe Grüße & Danke
? Aufhebung der Zugbindung und Reservierungspflicht
sibiminus, Donnerstag, 25.07.2024, 01:07 (vor 507 Tagen) @ IC2182
Dazu gab es eine Änderung: Man kann für reservierungspflichtige Züge eine Reservierung ohne Fahrkarte kostenpflichtig erwerben, das bekommt man über die Fahrgastrechte erstattet. Die Buchungsklammer für die DB-Vertriebswege wurde insoweit gelockert, damit die Reisezentren im Falle eines Falles nicht mehr so überrannt werden. Bezogen auf die reservierungspflichtigen Züge, an denen die DB beteiligt ist oder selber betreibt, wird das akzeptiert, solange die genutzte Strecke gleich bleibt. Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
Proeter, Donnerstag, 25.07.2024, 13:21 (vor 506 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 25.07.2024, 13:23
Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle? Die Bahn kommuniziert nämlich das exakte Gegenteil deiner Aussage: https://www.bahn.de/faq/reservierungspflicht-anschlusszug
Ich kenne zwar Berichte, in denen die Mitfahrt entgegen der Regeln toleriert wurde, ich würde aber ungern auf Risiko spielen und lieber schwarz auf weiß etwas vorzeigen. Daher freue ich mich, wenn du die Quelle für deine (vorbehaltlos und sicher formulierte) Aussage hier verlinkst.
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:16 (vor 506 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:18
Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?
Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 25.07.2024, 14:34 (vor 506 Tagen) @ Barzahlung
Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?
Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.
Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:46 (vor 506 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 25.07.2024, 14:49
Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?
Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.
Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.
Nein, der Fahrgast soll sich ja eine neue Reservierung kaufen.
Die Vertriebsinfo regelt, wie der Zugbegleiter bei einer Kontrolle mit dem Ohnefall umgeht bzw. räumt hier einen Ermessensspielraum ein.
Man will die Kunden nicht noch zusätzlich mit einer FN schikanieren, wenn sie auf ihrer Reise eh schon Strapazen haben.
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 25.07.2024, 15:46 (vor 506 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 25.07.2024, 15:48
Alternativ kannst du ohne Reservierung mitfahren, solange du einen Fahrgastrechtsfall belegen kannst, aufgrund dem du deinen ursprünglich reservierten Zug nicht erreichen konntest.
Hast du hierfür auch eine belastbare Quelle?
Eine interne für die DB-Zugbegleiter u.a., ja.
Wäre dann natürlich praktisch das auch öffentlich zu kommunizieren da es dem Fahrgast ohne öffentliche Quelle keinen Nutzen bringt.
Nein, der Fahrgast soll sich ja eine neue Reservierung kaufen.
Dann braucht es eine solche Regel nicht. Entweder ja oder nein.
Die Vertriebsinfo regelt, wie der Zugbegleiter bei einer Kontrolle mit dem Ohnefall umgeht bzw. räumt hier einen Ermessensspielraum ein.
Man will die Kunden nicht noch zusätzlich mit einer FN schikanieren, wenn sie auf ihrer Reise eh schon Strapazen haben.
Ist dann nur schlecht wenn der Zug voll ist und doch Fahrgäste stehen ;)
Eine Reservierungspflicht funktioniert eben nur wenn der Fahrgast zu jeder Zeit für jeden Zug eine Reservierung bekommen kann, das kann am Automaten, Personenbedient oder per App sein.
Reservierungspflicht beißt sich mit sich selbst
loco_mo, Plüschetage, Donnerstag, 25.07.2024, 16:48 (vor 506 Tagen) @ Reservierungszettel
Eine Reservierungspflicht funktioniert eben nur wenn der Fahrgast zu jeder Zeit für jeden Zug eine Reservierung bekommen kann, das kann am Automaten, Personenbedient oder per App sein.
Das ist ja nur Teil des Problems, das notwendige Kriterium. Hinreichend ists aber erst, wenn es auch noch einen *freien Platz* gibt, der überhaupt buchbar ist.
Und bei Totalausfällen würde dann der Kunde bis zu St. Nimmerlein warten, wenn auch die Folgezüge schon gut gebucht bis ausreserviert sind, was ja paradoxerweise nicht zuletzt aufgrund der Reservierungspflicht gefördert wird.
Da umgekehrt das Freibuchen von No-Show-Plätzen nicht möglich ist, haben wir noch ein zusätzliches Problem.
Das Ganze liegt m.E. an der (guten!!!!) deutschen Vernetzung des Bahnsystems, in dem aber auch viele Umsteigevorgänge erforderlich sind und diese fairerweise auch durchgehend verkauft werden.
Im Gegensatz dazu wird z.B. in Frankreich im TGV-Bereich kaum etwas "mit Umsteigen" verkauft, sodass FGR-mäßig fast immer der Kunde "Nase" ist, wenn er -warum auch immer - zu spät zum Zug kommt...
Zeigt also: Engmaschiges Netz mit Umsteigeverbindungen und Reservierungspflicht passen nicht zusammen.
Reservierungspflicht bleibt auch im FGR-Fall erhalten
sibiminus, Freitag, 26.07.2024, 00:53 (vor 506 Tagen) @ Proeter
Daher freue ich mich, wenn du die Quelle für deine (vorbehaltlos und sicher formulierte) Aussage hier verlinkst.
Gerne doch. Ich befürchte nur dass dir das nicht sonderlich weiterhelfen wird. Barzahlung hat dazu ja auch schon Einiges richtig erklärt: Es wird eben nicht offensiv kommuniziert, weil das beispielsweise bei einem Zugausfall dem Sinn der Regel zuwiderläuft wenn sich die komplette Fahrgastschaft im Folgetakt verpresst. Bei einem verpassten Anschluss mal eine Hand voll Leute, meinetwegen auch 20-30 Fahrgäste, sind da ganz anders händelbare Größenordnungen.
Ich würde das mit HOTNAT vergleichen (auch wenn es keins ist) denn dort sind ja die Fälle ausgeschlossen, die komplette Zugladungen auf Alternativen schieben würden.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Reservierung bei reservierungspflichtigen Verbindungen
bskf, Samstag, 03.08.2024, 08:30 (vor 498 Tagen) @ sibiminus
Dazu gab es eine Änderung: Man kann für reservierungspflichtige Züge eine Reservierung ohne Fahrkarte kostenpflichtig erwerben,
Danke für den Hinweis. Das ging letztes Jahr noch nicht.... und wir wurden nach Zugausfall aufgrund fehlender Reservierung wieder aus dem Alternativzug gebeten (Düsseldorf -> Amsterdam).
ist natürlich nicht Sinn der Sache, aber aufgrund der Erfahrung gleich mal eine backup-Reservierung gebucht.
Reservierung bei reservierungspflichtigen Verbindungen
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 03.08.2024, 08:58 (vor 498 Tagen) @ bskf
Danke für den Hinweis. Das ging letztes Jahr noch nicht....
Doch, das ging. Nur nicht online.
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Weg mit dem 4744!
Reservierung bei reservierungspflichtigen Verbindungen
bskf, Samstag, 03.08.2024, 10:01 (vor 497 Tagen) @ JeDi
Danke für den Hinweis. Das ging letztes Jahr noch nicht....
Doch, das ging.
stimmt.
Nur nicht online.
und auch nicht telefonisch. zumindest war das die Auskunft. und als wir dann im Reisezentrum nachfragen konnten, war alles ausreserviert.... (dort wäre es wg. Umbuchung sogar kostenfrei gewesen)
? Aufhebung der Zugbindung und Reservierungspflicht
zettelbox, Freitag, 26.07.2024, 16:51 (vor 505 Tagen) @ IC2182
Die DB sagt: Alternativzug reservieren (geht per App) und Kosten erstatten lassen. So wuerde ich dann auch vorgehen, sofern der Alternativzug noch reservierbar ist. Das Kostenrisiko liegt hier bei 5,20...
? Aufhebung der Zugbindung und Reservierungspflicht
bahnfahrerofr., Samstag, 27.07.2024, 10:19 (vor 504 Tagen) @ zettelbox
Man muss auch abwägen und schauen um welche Verbindung es geht. Zumindest bei Nürnberg - Wien und München - Salzburg habe ich bisher nicht erlebt dass sich jemand für Reservierungen interessiert. Im Dänemark Verkehr oder Brüssel mag das vielleicht anders aussehen. Und an einem Freitag Nachmittag würde ich eh aus Eigeninteresse tunlichst vermeiden auch auf Nürnberg - Wien zu probieren ohne Res zu fahren. An einem Dienstag vormittag kann man es natürlich eher wagen.
BE > DE
EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 27.07.2024, 10:53 (vor 504 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von EK-Wagendienst, Samstag, 27.07.2024, 10:53
Man muss auch abwägen und schauen um welche Verbindung es geht. Zumindest bei Nürnberg - Wien und München - Salzburg habe ich bisher nicht erlebt dass sich jemand für Reservierungen interessiert. Im Dänemark Verkehr oder Brüssel mag das vielleicht anders aussehen. Und an einem Freitag Nachmittag würde ich eh aus Eigeninteresse tunlichst vermeiden auch auf Nürnberg - Wien zu probieren ohne Res zu fahren. An einem Dienstag Vormittag kann man es natürlich eher wagen.
Auf Brüssel - Aachen bis jetzt (2x) auch nicht, 1. Klasse,
das kann aber anders sein, wenn es voll wird, denn in Brüssel Midi gibt es genug Personal, dass dieses vor dem Einsteigen am Bahnsteig kontrolliert wird, dann besser in Brüssel Nord einsteigen.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.