Wird Ticketkontrolle zentral registriert? (Fahrkarten und Angebote)

zettelbox, Dienstag, 23.07.2024, 22:18 (vor 597 Tagen)

Hallo,

wird eine digitale Ticketkontrolle eigentlich zentral registriert, und wird den Schaffnern bei der Kontrolle angezeigt, ob das Ticket schon einmal kontrolliert worden ist?

Hintergrund: Ich habe persönlich erstmals davon Gebrauch gemacht, gemäß FGR eine Reise wegen hoher erwarteter Verspätung gar nicht erst anzutreten, und stattdessen spontan das Auto zu nehmen. Das Ticket (Handy) kann ich nach Auskunft der DB an irgendeinem anderen Tag dann für die Strecke nutzen (verschobene Fahrt). Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Nun stelle ich mich aber auf entsprechend lange Erklärungen oder gar Diskussionen ein, zumal die Reise ins Ausland (NL) geht. Oder sieht das Bahnpersonal direkt, dass das Ticket noch nicht genutzt (bzw. zumindest noch nicht gescannt) wurde, analog zu einem (fehlenden) Zangenabdruck?

Übrigens, hat schonmal jemand den DB-Service per Twitter genutzt? Ich habe zu diesem Thema mehrere Fragen an die DB geschickt, die Antwort kam immer innerhalb sehr weniger Minuten. Bin sehr positiv beeindruckt von dem Service – hilft ja vielleicht hier noch jemandem.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 00:10 (vor 597 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 24.07.2024, 00:11

Hallo,

wird eine digitale Ticketkontrolle eigentlich zentral registriert, und wird den Schaffnern bei der Kontrolle angezeigt, ob das Ticket schon einmal kontrolliert worden ist?

Ja, vorangegangene Erfassungen sind ersichtlich.


Hintergrund: Ich habe persönlich erstmals davon Gebrauch gemacht, gemäß FGR eine Reise wegen hoher erwarteter Verspätung gar nicht erst anzutreten, und stattdessen spontan das Auto zu nehmen. Das Ticket (Handy) kann ich nach Auskunft der DB an irgendeinem anderen Tag dann für die Strecke nutzen (verschobene Fahrt). Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ist das wirklich so? Meiner Beobachtung nach gilt das nur bei einer Pauschalen Freigabe durch die DB. In deinem Fall ist es wohl so das das Ticket zurückgeben kannst und dann Neubuchen müsstest.

Natürlich kannst du versuchen das Ticket für Tag X gültig zu schreiben. Aber einfach so fahren würde ich nicht…


Nun stelle ich mich aber auf entsprechend lange Erklärungen oder gar Diskussionen ein, zumal die Reise ins Ausland (NL) geht. Oder sieht das Bahnpersonal direkt, dass das Ticket noch nicht genutzt (bzw. zumindest noch nicht gescannt) wurde, analog zu einem (fehlenden) Zangenabdruck?

In den Niederlanden kennt man die deutsche Regel nicht daher wäre mir das ganze ohne Beleg zu riskant.

Übrigens, hat schonmal jemand den DB-Service per Twitter genutzt? Ich habe zu diesem Thema mehrere Fragen an die DB geschickt, die Antwort kam immer innerhalb sehr weniger Minuten. Bin sehr positiv beeindruckt von dem Service – hilft ja vielleicht hier noch jemandem.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 00:18 (vor 597 Tagen) @ Reservierungszettel

Ja, vorangegangene Erfassungen sind ersichtlich.

Habe ich mir fast gedacht und das ist schonmal gut, danke.
Zusatzfrage: Gilt das auch fuer Nicht-DB-Unternehmen im Regionalverkehr oder umfasst das System nur die DB selbst?


Hintergrund: Ich habe persönlich erstmals davon Gebrauch gemacht, gemäß FGR eine Reise wegen hoher erwarteter Verspätung gar nicht erst anzutreten, und stattdessen spontan das Auto zu nehmen. Das Ticket (Handy) kann ich nach Auskunft der DB an irgendeinem anderen Tag dann für die Strecke nutzen (verschobene Fahrt). Dies könne auch erst in drei Monaten sein.


Ist das wirklich so? Meiner Beobachtung nach gilt das nur bei einer Pauschalen Freigabe durch die DB. In deinem Fall ist es wohl so das das Ticket zurückgeben kannst und dann Neubuchen müsstest.

Natürlich kannst du versuchen das Ticket für Tag X gültig zu schreiben. Aber einfach so fahren würde ich nicht…


Nun stelle ich mich aber auf entsprechend lange Erklärungen oder gar Diskussionen ein, zumal die Reise ins Ausland (NL) geht. Oder sieht das Bahnpersonal direkt, dass das Ticket noch nicht genutzt (bzw. zumindest noch nicht gescannt) wurde, analog zu einem (fehlenden) Zangenabdruck?


In den Niederlanden kennt man die deutsche Regel nicht daher wäre mir das ganze ohne Beleg zu riskant.

Hier wiederum habe ich per Twitter von verschiedenen Mitarbeitern eindeutige Aussagen bekommen. Gebe ich gerne wieder:

Meine Anfrage:

Hallo, ich habe heute meine Reise von Münster nach Amsterdam wegen der hohen zu erwartenden Verspätung nicht angetreten und würde sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt (in den nächsten Tagen) nachholen. Wie läuft das, kann ich das Ticket dann einfach vorzeigen und dem Zugbegleiter die Situation erklären? Wissen das auch die niederländischen Kollegen? Oder brauche ich eine Bestätigung oder muss ich eine Erstattung beantragen? Danke!

Und die Antwort war:

Hallo! Ganz genau. Du kannst mit dem Ticket einfach in den Zug steigen. Auch die niederländischen Kolleg:innen wissen das. Die Fahrgastrechte greifen europaweit. Viele Grüße /an

(die Frage habe ich mitten in der Nacht geschickt, die Antwort kam um Punkt 6 Uhr morgens)

Dann habe ich nochmal genauer nachgefragt:

Das heißt ich kann irgendeinen beliebigen Zug auf der Strecke (Start und Ziel natürlich wie auf dem Ticket) nehmen, keine Zugbindung? Und bis wann muss die Fahrt nachgeholt sein, kann ich das auch erst in ein paar Wochen machen?

Und bekam diese Antwort:

Ja, das kannst du so machen. Eine konkrete zeitliche Begrenzung für die spätere Nutzung gibt es nicht. So kannst du mit deinem ursprünglichen Ticket z.B. bereits in 3 Tagen fahren, in der kommenden Woche oder aber auch erst in 2 Monaten. Ganz so, wie du deine neuen Reisepläne gestalten möchtest. /an

Und dann spaeter nochmals meine Frage:

Ich würde die Fahrt gern in den kommenden Tagen nachholen, in derselben Linie wie vom ursprünglichen Ticket. Es handelt sich aber um einen reservierungspflichtigen Zug (für den Abschnitt Rheine -> Amsterdam). Muss ich also eine neue Sitzplatzreservierung für diese Strecke kaufen? Bekomme ich die Kosten dafür erstattet? Ich hatte ja für den ersten Zug auch eine Sitzplatzreservierung. Danke nochmal für eure Hilfe!

Antwort (gerade nachgesehen - nach ZWEI Minuten!)

Guten Morgen, in diesem Fall musst du dir dann eine neue Sitzplatzreservierung buchen. Deine bereits gebuchte Sitzplatzreservierung kannst du dir erstatten lassen. Liebe Grüße /ch

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 00:28 (vor 597 Tagen) @ zettelbox

Ja, vorangegangene Erfassungen sind ersichtlich.


Habe ich mir fast gedacht und das ist schonmal gut, danke.
Zusatzfrage: Gilt das auch fuer Nicht-DB-Unternehmen im Regionalverkehr oder umfasst das System nur die DB selbst?

Nur dort, wo DAB oder Mosaik genutzt wird, also größtenteils DB-EVU und ein paar Unternehmen, an die die DB Mosaik vermarktet hat (bspw. die SBB GmbH)

Hintergrund: Ich habe persönlich erstmals davon Gebrauch gemacht, gemäß FGR eine Reise wegen hoher erwarteter Verspätung gar nicht erst anzutreten, und stattdessen spontan das Auto zu nehmen. Das Ticket (Handy) kann ich nach Auskunft der DB an irgendeinem anderen Tag dann für die Strecke nutzen (verschobene Fahrt). Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ja, das ist wirklich so.700513

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

bahnfahrerofr., Mittwoch, 24.07.2024, 08:36 (vor 596 Tagen) @ sibiminus

Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ja, das ist wirklich so.700513

Wobei man sagen muss, dass die DB diese Auslegung erst seit gar nicht so langer Zeit (m.E. irgendwann 2024) so kommuniziert. Vorher hat sie die Auffassung vertreten, nur mit Gültigschreibung oder bei pauschalen Freigaben bei Sonderereignissen gilt das eine Jahr, ansonsten ist die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer durchzuführen.

Was die DB-Aussage angeht, alle Schaffner wüssten europaweit Bescheid, kann ich jedoch abraten diese zu glauben. Das ist ein Stück weit weltfremd. Sie haben damals ja auch bei einem User sich geweigert, einen Vermerk zur Gültigkeit eines Streiktickets anzubringen, weil sie der Meinung waren, der ungarische Zub in der hinterletzten Puszta weiß die Claus-Streiktage. Aufpassen würde ich auch in Ländern, in denen eine Gültigschreibung üblich ist (m.E. Schweiz) oder sonstige abweichende Auslegungen der FGR üblich sind (Österreich: bei aufgehobener Zugbindung ist die gebuchte Strecke trotzdem einzuhalten, und die Fahrt innerhalb der Geltungsdauer abzuschließen bzw. sobald es wieder möglich ist, die 1-Jahres-Frist kennt auch das österreichische "EBA" nicht!). Eine Gültigschreibung kann in diesen Fällen nachträglichen Ärger mit einem eventuellen EBE ersparen.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

611 040, Erfurt, Mittwoch, 24.07.2024, 10:54 (vor 596 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ja, das ist wirklich so.700513


Wobei man sagen muss, dass die DB diese Auslegung erst seit gar nicht so langer Zeit (m.E. irgendwann 2024) so kommuniziert. Vorher hat sie die Auffassung vertreten, nur mit Gültigschreibung oder bei pauschalen Freigaben bei Sonderereignissen gilt das eine Jahr, ansonsten ist die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer durchzuführen.

So kenne ich das nämlich auch. Nur bei Großstörungen wenn es gesondert bekannt gegeben wird kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Jahres fahren.
Bei einer normalen Verspätung >20min oder Ausfall nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets.
So ist es ja sehr unübersichtlich alles, da sehr häufig Verspätungen >20min auftreten und also sehr viele Leute mit lange abgelaufenen Fahrkarten durch ganz Deutschland fahren würden. Und ich bin mir auch nicht sicher ob man im Mai 2025 noch sehen kann, ob im Juli 2024 der 10min Anschluss vom RE11 auf den RE2 in Kassel-Wilhelmshöhe nicht geklappt hat.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 11:10 (vor 596 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 11:10

Da hier immer von Gueltigkeit des Tickets gesprochen wird - was ist denn das bei Sparpreistickets ueberhaupt?

Und weitere Frage: Ich nutze schon seit Jahren nur noch Handytickets. Wie kann man die gueltig schreiben lassen?

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 11:12 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

Da hier immer von Gueltigkeit des Tickets gesprochen wird - was ist denn das bei Sparpreistickets ueberhaupt?

Das ist der Angegebene Tag + nächster Tag bis 03:00 oder 10:00 da bin ich mir nicht sicher.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 24.07.2024, 11:23 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel

Da hier immer von Gueltigkeit des Tickets gesprochen wird - was ist denn das bei Sparpreistickets ueberhaupt?


Das ist der Angegebene Tag + nächster Tag bis 03:00 oder 10:00 da bin ich mir nicht sicher.

Da es um Amsterdam geht, sind es 2 Tage + am 3. Tag bis diese 3 bzw. 10 Uhr, das steht aber auf dem Ticket drauf.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.07.2024, 11:31 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

Da hier immer von Gueltigkeit des Tickets gesprochen wird - was ist denn das bei Sparpreistickets ueberhaupt?


Das ist der Angegebene Tag + nächster Tag bis 03:00 oder 10:00 da bin ich mir nicht sicher.


Da es um Amsterdam geht, sind es 2 Tage + am 3. Tag bis diese 3 bzw. 10 Uhr, das steht aber auf dem Ticket drauf.

Dann wäre es aber ein Sparpreis Europa und kein Sparpreis. Für einen Sparpreis ist - solange es nicht um den Nordseeinselverkehr geht - "10 Uhr Folgetag" korrekt.

--
Weg mit dem 4744!

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EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 24.07.2024, 11:45 (vor 596 Tagen) @ JeDi

Da hier immer von Gueltigkeit des Tickets gesprochen wird - was ist denn das bei Sparpreistickets ueberhaupt?


Das ist der Angegebene Tag + nächster Tag bis 03:00 oder 10:00 da bin ich mir nicht sicher.


Da es um Amsterdam geht, sind es 2 Tage + am 3. Tag bis diese 3 bzw. 10 Uhr, das steht aber auf dem Ticket drauf.


Dann wäre es aber ein Sparpreis Europa und kein Sparpreis. Für einen Sparpreis ist - solange es nicht um den Nordseeinselverkehr geht - "10 Uhr Folgetag" korrekt.

Das wird nach Amsterdam ja so sein, eben eine Sparpreis Europa

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 11:10 (vor 596 Tagen) @ 611 040

Dies könne auch erst in drei Monaten sein.

Ja, das ist wirklich so.700513


Wobei man sagen muss, dass die DB diese Auslegung erst seit gar nicht so langer Zeit (m.E. irgendwann 2024) so kommuniziert. Vorher hat sie die Auffassung vertreten, nur mit Gültigschreibung oder bei pauschalen Freigaben bei Sonderereignissen gilt das eine Jahr, ansonsten ist die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer durchzuführen.


So kenne ich das nämlich auch. Nur bei Großstörungen wenn es gesondert bekannt gegeben wird kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Jahres fahren.
Bei einer normalen Verspätung >20min oder Ausfall nur innerhalb der Gültigkeit des Tickets.
So ist es ja sehr unübersichtlich alles, da sehr häufig Verspätungen >20min auftreten und also sehr viele Leute mit lange abgelaufenen Fahrkarten durch ganz Deutschland fahren würden. Und ich bin mir auch nicht sicher ob man im Mai 2025 noch sehen kann, ob im Juli 2024 der 10min Anschluss vom RE11 auf den RE2 in Kassel-Wilhelmshöhe nicht geklappt hat.

Die meisten Personale können mit ihrem RIS Zugang nur ein paar Tage zurück schauen.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 11:28 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 11:29

Die meisten Personale können mit ihrem RIS Zugang nur ein paar Tage zurück schauen.

Das heisst, sie haben wirklich keine Moeglichkeit, dies zu pruefen. Das einzige Indiz ist zu schauen, ob das Ticket bereits bei einer frueheren Fahrt schon kontrolliert wurde - wenn nein, werden sie es akzeptieren muessen?

Und was gilt bei einer abgebrochenen Fahrt? Moeglicherweise habe ich den ersten Zug genommen, bin dort kontrolliert worden, breche die Fahrt dann aber beim Umstieg ab. Kann ich sie dann auch nachholen? Denn das wuerde ja sogar bedeuten, dass ein am urspruenglichen Geltungstag kontrolliertes Ticket trotzdem Monate spaeter noch gueltig sein koennte, wenn nicht gerade die Kontrolle am urspruenglichen Geltungstag im letzten Zug der Fahrt durchgefuehrt wurde.

So fahrgastfreundlich mir das auf den ersten Blick erscheint, das ist wohl nur eine Loesung fuer diskussionsfreudige Menschen oder aber solche, die kein Problem mit einer Fahrpreisnacherhebung haben und diese dann zurueckfordern? Allein diese Diskussion im Zug faende ich glaube ich unangenehm und wuerde sie vermeiden wollen.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.07.2024, 11:32 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

Und was gilt bei einer abgebrochenen Fahrt? Moeglicherweise habe ich den ersten Zug genommen, bin dort kontrolliert worden, breche die Fahrt dann aber beim Umstieg ab. Kann ich sie dann auch nachholen?

Nein. Wenn du abbrichst, gibts "nur" Geld zurück.

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.07.2024, 11:31 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel

Die meisten Personale können mit ihrem RIS Zugang nur ein paar Tage zurück schauen.

Nein, ein Jahr. Aus gutem Grund.

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Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 12:05 (vor 596 Tagen) @ JeDi

Die meisten Personale können mit ihrem RIS Zugang nur ein paar Tage zurück schauen.


Nein, ein Jahr. Aus gutem Grund.

Dann wurde es angepasst - bis vor einiger Zeit (noch dieses Jahr) war es nämlich nicht möglich.

Wer hat dir denn das erzählt?

Matze86, München, Mittwoch, 24.07.2024, 12:47 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel

- kein Text -

Wer hat dir denn das erzählt?

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 13:11 (vor 596 Tagen) @ Matze86

Wollte Details zu einem Zug haben - es lag 5 Tage zurück und es waren keine Infos mehr verfügbar.

Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen…

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 13:30 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel

Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei: RIS-Infoplattform ≠ RIS Communicator. Und ich glaube mit der fortschreitenden Produkterneuerung wird auch die Frist angeglichen, weil das ja nicht mehr über Sharpmind gehostet und entwickelt wird. Aber das wird die Zeit zeigen.

Unabhängig von RIS (Info oder Commi) wird ein Verbindungsbruch, der zu aufgehobener Zugbindung führt, beim Kontrollieren in der DAB-Reisebegleitung angezeigt.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

ICE920, München, Mittwoch, 24.07.2024, 12:59 (vor 596 Tagen) @ 611 040

So ist es ja sehr unübersichtlich alles, da sehr häufig Verspätungen >20min auftreten und also sehr viele Leute mit lange abgelaufenen Fahrkarten durch ganz Deutschland fahren würden. Und ich bin mir auch nicht sicher ob man im Mai 2025 noch sehen kann, ob im Juli 2024 der 10min Anschluss vom RE11 auf den RE2 in Kassel-Wilhelmshöhe nicht geklappt hat.

Man sollte selbst vorsorgen. Entweder Screenshot von der Verspätung machen oder die Mail abspeichern, die man bei Anschlussverlust bekommt (die findet man im Posteingang sehr leicht über die Ticketnummer).
In der App verschwindet die Verspätungsanzeige relativ schnell und dann steht man sonst da.

Ich bin letztens mit einem Streikticket gefahren. Da hat der Schaffner erst nach der Ausfallmail gefragt (also das wusste er), ich habe ihm dann einen Ausdruck der Streikkulanz gezeigt. Hat sich raushestellt, er kannte die Streikkulanz nicht, hätte mich aber mit der Ausfallmail auch ohne Streik fahren lassen.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 13:32 (vor 596 Tagen) @ ICE920

Richtig witzig wird es ja auch noch bei einer zu erwartenden Verspaetung von 20 Minuten, die dann gar nicht eintritt. Gestern hat das NL-Zugpersonal den IC 140 von Berlin in Rheine mit 32 Minuten Verspaetung uebernommen und ist dann fast puenktlich in Amsterdam angekommen (waere sogar wirklich puenktlich gewesen, wenn man vor Amsterdam Centraal nicht auf ein freies Gleis haette warten muessen).

In Rheine haette man eine zu erwartende Verspaetung von ueber 20 Minuten gehabt, aber das weise mal nach, wenn der Zug dann puenktlich am Ziel ankommt...

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 24.07.2024, 13:39 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

Richtig witzig wird es ja auch noch bei einer zu erwartenden Verspaetung von 20 Minuten, die dann gar nicht eintritt. Gestern hat das NL-Zugpersonal den IC 140 von Berlin in Rheine mit 32 Minuten Verspaetung uebernommen und ist dann fast puenktlich in Amsterdam angekommen (waere sogar wirklich puenktlich gewesen, wenn man vor Amsterdam Centraal nicht auf ein freies Gleis haette warten muessen).

In Rheine haette man eine zu erwartende Verspaetung von ueber 20 Minuten gehabt, aber das weise mal nach, wenn der Zug dann puenktlich am Ziel ankommt...

Das wäre aber nur für die Aufhebung der Zugbindung von Interesse gewesen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 13:41 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das wäre aber nur für die Aufhebung der Zugbindung von Interesse gewesen.

Wieso? Wenn ich von Rheine (oder Muenster) nach Amsterdam fahre und der letzte Zug hat voraussichtlich 30 Minuten Verspaetung, habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 24.07.2024, 13:49 (vor 596 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von EK-Wagendienst, Mittwoch, 24.07.2024, 13:50

Das wäre aber nur für die Aufhebung der Zugbindung von Interesse gewesen.


Wieso? Wenn ich von Rheine (oder Muenster) nach Amsterdam fahre und der letzte Zug hat voraussichtlich 30 Minuten Verspaetung, habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!

nein, erst ab 60 Minuten.

die 20 Minuten ist die Aufhebung der Zugbindung, und eine deutsche Kulanzleistung

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 14:06 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das wäre aber nur für die Aufhebung der Zugbindung von Interesse gewesen.


Wieso? Wenn ich von Rheine (oder Muenster) nach Amsterdam fahre und der letzte Zug hat voraussichtlich 30 Minuten Verspaetung, habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!


nein, erst ab 60 Minuten.

die 20 Minuten ist die Aufhebung der Zugbindung, und eine deutsche Kulanzleistung

Ganz sicher? Ich bin zunehmend verwirrt, aber die DB sagte mir hier in einer frueheren Konversation ganz klar: Ab 20 Minuten erwarteter Verspaetung am Zielbahnhof koenne ich die Reise auf einen spaeteren Zeitpunkt, der auch drei Monate in der Zukunft liegen koenne, verschieben.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.07.2024, 14:26 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

die 20 Minuten ist die Aufhebung der Zugbindung, und eine deutsche Kulanzleistung

Nein, die stehen in den BBPV und sind damit Vertragsbestandteil.

--
Weg mit dem 4744!

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 24.07.2024, 15:09 (vor 596 Tagen) @ EK-Wagendienst

Das wäre aber nur für die Aufhebung der Zugbindung von Interesse gewesen.


Wieso? Wenn ich von Rheine (oder Muenster) nach Amsterdam fahre und der letzte Zug hat voraussichtlich 30 Minuten Verspaetung, habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!


nein, erst ab 60 Minuten.

die 20 Minuten ist die Aufhebung der Zugbindung, und eine deutsche Kulanzleistung

Bei Anschlussverlust reichen schon wenige Minuten - allgemein wird die 20 Minuten Regel seitens des Personals meist bei 20 Minuten ist Verspätung angewendet, denn Hellseher sind nur die wenigsten - die Angegebenen Prognosen stimmen auch längst nicht immer.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 15:11 (vor 596 Tagen) @ Reservierungszettel

Was uebersehe ich denn? Verstehe ich die BB falsch? Dort steht direkt im ersten Abschnitt zu den Fahrgastrechten (9.1.1):

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, gegenüber dem EVU, dass (sic!) die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen [...] (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 16:55 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

Was uebersehe ich denn?

Nichts.

Verstehe ich die BB falsch?

Nein.

Dort steht direkt im ersten Abschnitt zu den Fahrgastrechten (9.1.1):

Das dort Festgelegte legt die DB so aus, dass du den späteren Zeitpunkt der Weiterfahrt bis zur Verjährung deiner Ansprüche aus den Fahrgastrechten geltend machen kannst bzw. genutzt haben musst.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 14:03 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!

Die 20-Minuten-Regel findet sich nicht in der EU-Verordnung (welche auch die allgemeine Verjährungsregel eines Jahres festlegt) sondern nur für den Nahverkehr in der EVO, §8. Die DB überträgt diese Regelung allerdings zugunsten des Fahrgasts auch auf den von ihr betriebenen Fernverkehr.

Aber ja, die Auslegung bzw. Anwendung der DB ist eineindeutig: Voraussetzung: Erwartete Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof lt. Fahrkarte) Regulierung: Ab 20 Minuten Fortsetzung der Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt. Was bedeutet "zu einem späteren Zeitpunkt"? Der Zeitraum ist nicht näher definiert - Kund:innen haben die Wahl: Sie können somit selbst entscheiden, wann Sie ihre Reise fortsetzen möchten. Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt erst nach einem Jahr.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Barzahlung, Mittwoch, 24.07.2024, 14:42 (vor 596 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 24.07.2024, 14:44

habe ich doch voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspaetung und koennte demnach die Fahrt nicht antreten und auf irgendwann in den naechsten 365 Tagen verschieben?!

Die 20-Minuten-Regel findet sich nicht in der EU-Verordnung (welche auch die allgemeine Verjährungsregel eines Jahres festlegt) sondern nur für den Nahverkehr

nur für Nahverkehrsfahrscheine

in der EVO, §8.

§ 11

Danke für die Korrektur!

sibiminus, Mittwoch, 24.07.2024, 15:00 (vor 596 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 15:09 (vor 596 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 24.07.2024, 15:09

In den BB der DB steht aber:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte, gegenüber dem EVU, dass (sic!) die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, unverzüglich die Wahl zwischen [...] (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen.

Da steht nichts von Nahverkehr.

Wird Ticketkontrolle zentral registriert? Ja

Barzahlung, Mittwoch, 24.07.2024, 16:24 (vor 596 Tagen) @ zettelbox

In den BB der DB steht aber:

(...)

Da steht nichts von Nahverkehr.


Du zitierst hier aus den BB der DB Fernverkehr AG. Hier gilt die EVO nicht, daher ist das mit den 20min. eine kundenfreundlichere, über die gesetzlichen Fahrgastrechte hinausgehende Regelung.

Bei Fahrten mit Nahverkehrsfahrkarten in Zügen des SPNV kommen die BB PV nicht zur Anwendung.

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