Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Freitag, 12.07.2024, 23:56 (vor 848 Tagen) @ JeDi

Ist aber so. Gemäß Fahrgastrechten ist eine pünktliche Ankunft bei gegebener Abfahrtszeit geschuldet, wer früher los fährt, um pünktlich zu sein, hat ja auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Ob bei einer geplanten Nachtfahrt überhaupt eine Übernachtung im Rahmen der Hilfeleistung geschuldet ist, ist ohnehin offen.

Es geht aber nicht um Entschädigung wegen nicht pünktlicher Ankunft. Der Threadersteller kommt, wenn es gut läuft, gar nicht viel später an. Er will ja auch keine Entschädigung für 60 oder 120 Minuten Verspätung geltend machen.

Aber um überhaupt anzukommen, ist er auf die Übernachtung angewiesen. Weil er nicht mehr mit Tageszügen in Paris ankommen kann und der Nachtzug ausfällt und der andere Nachtzug voll ist.

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Die Übernachtung ist erforderlich. Ob in Erfurt oder Mannheim. Wie er fährt ist ihm überlassen, denn die Zugbindung ist logischerweise aufgehoben.


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