Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris (Allgemeines Forum)
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 12:10 (vor 787 Tagen)
Hallo,
der Nightjet heute Abend von Berlin nach Paris fällt kurzfristig aus.
Da ich morgen pünktlich ankommen möchte, muss ich schon früher losfahren.
Ich würde die Reise gerne aufteilen und zwischendurch übernachten. Daher ja auch ursprünglich die Buchung eines Schlafwagens.
Mir wurde gerade erklärt, dass ich in diesem Fall keinen Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel habe.
Ist das wirklich richtig so?
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Hansjörg, Freitag, 12.07.2024, 12:20 (vor 787 Tagen) @ Daniel_
Hallo,
der Nightjet heute Abend von Berlin nach Paris fällt kurzfristig aus.
Da ich morgen pünktlich ankommen möchte, muss ich schon früher losfahren.
Ich würde die Reise gerne aufteilen und zwischendurch übernachten. Daher ja auch ursprünglich die Buchung eines Schlafwagens.
Mir wurde gerade erklärt, dass ich in diesem Fall keinen Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel habe.Ist das wirklich richtig so?
Das dürfte daran liegen, dass Du früher losfährst. Wenn Du nach 12 Uhr irgendwo ankommst solltest Du einen Gutschein dort bekommen. Ohne Platzreservierung kommst Du doch eh nicht nach Paris oder?
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 12:24 (vor 787 Tagen) @ Hansjörg
Naja, Tickets kann ich noch buchen, die bekomme ich ja doch bestimmt erstattet, das ist nicht so das Problem.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Hansjörg, Freitag, 12.07.2024, 12:26 (vor 787 Tagen) @ Daniel_
Naja, Tickets kann ich noch buchen, die bekomme ich ja doch bestimmt erstattet, das ist nicht so das Problem.
Wenn Du neue Tickets buchst verwirkst Du das Recht auf ein Hotel. Das ist korrekt. Du musst mit den alten Tickets reisen und dann den Übernachtungsfall nach FGR erzeugen.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 13:14 (vor 787 Tagen) @ Hansjörg
Hmm.
Dann wird es aber schwierig.
Das Ticket wird ja offenbar nicht anerkannt und ich wurde angehalten mir neue Tickets zu besorgen.
Mal davon abgesehen, dass ich ohne Reservierung ja auch nicht weiter komme.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 14:32 (vor 787 Tagen) @ Daniel_
Gilt diese Tabelle auch entsprechend für Ersatzzüge?
https://www.oebb.at/dam/jcr:f60c73da-aa93-48b8-9231-caa9906e324f/berechnungstabelle-ers...
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
ICE920, München, Freitag, 12.07.2024, 16:05 (vor 787 Tagen) @ Hansjörg
Naja, Tickets kann ich noch buchen, die bekomme ich ja doch bestimmt erstattet, das ist nicht so das Problem.
Wenn Du neue Tickets buchst verwirkst Du das Recht auf ein Hotel. Das ist korrekt. Du musst mit den alten Tickets reisen und dann den Übernachtungsfall nach FGR erzeugen.
Man bucht sich mit den anderen Tickets in ein alternatives Verkehrsmittel, welches man sich erstatten lassen kann, bei über 60 Minuten Verspätung. Das ist schon korrekt so.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 16:15 (vor 787 Tagen) @ ICE920
Die 60 Minuten beziehen sich dann aber hoffentlich auf die Ursprungsverbindung - die, da sie ausfällt beliebig viel Verspätung aufgesammelt hat.
Oder bin ich jetzt selbst schuld, dass ich früher losgefahren bin?
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 12.07.2024, 17:25 (vor 787 Tagen) @ Daniel_
Oder bin ich jetzt selbst schuld, dass ich früher losgefahren bin?
Kurz gesagt: Ja.
--
Weg mit dem 4744!
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
brandenburger, Perleberg, Freitag, 12.07.2024, 18:50 (vor 787 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 12.07.2024, 18:52
Oder bin ich jetzt selbst schuld, dass ich früher losgefahren bin?
Kurz gesagt: Ja.
Hallo,
das würde ich nicht sagen.
Also, du musst pünktlich oder jedenfalls nicht später als 60 Minuten (oder 20 Minuten?) später ankommen und das geht nur mit einer Verbindung, mit der du früher abfährst und, sagen wir mal in Mannheim, im Hotel übernachtest. Es kann ja niemand verlangen, dass du noch früher losfährst, nur um noch abends in Paris ankommen zu können.
(Mal abgesehen davon fiele auch dann eine weitere Hotelübernachtung an, vorausgesetzt du wohnst nicht in Paris oder besuchst dort Verwandte.)
Und auch wenn du erst zur Abfahrtszeit am Bahnhof erscheinen könntest, kämest du zwar nicht ganz so weit wie bei deiner realen Abfahrt - irgendwo, sagen wir mal in Erfurt, übernachten müsstest du aber auch dann.
Eine Übernachtung in Erfurt würde bezahlt, eine in Mannheim nicht? Und der Threadersteller guckt in die Röhre, weil er früher in Paris sein muss als wenn er in Erfurt übernachten würde? Das wäre doch wirklich absurd.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 12.07.2024, 19:24 (vor 787 Tagen) @ brandenburger
Eine Übernachtung in Erfurt würde bezahlt, eine in Mannheim nicht? Und der Threadersteller guckt in die Röhre, weil er früher in Paris sein muss als wenn er in Erfurt übernachten würde? Das wäre doch wirklich absurd.
Ist aber so. Gemäß Fahrgastrechten ist eine pünktliche Ankunft bei gegebenener Abfahrtszeit geschuldet, wer früher los fährt, um pünktlich zu sein, hat ja auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ob bei einer geplanten Nachtfahrt überhaupt eine Übernachtung im Rahmen der Hilfeleistung geschuldet ist, ist ohnehin offen.
--
Weg mit dem 4744!
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
Daniel_, Freitag, 12.07.2024, 21:28 (vor 787 Tagen) @ JeDi
Eine Übernachtung in Erfurt würde bezahlt, eine in Mannheim nicht? Und der Threadersteller guckt in die Röhre, weil er früher in Paris sein muss als wenn er in Erfurt übernachten würde? Das wäre doch wirklich absurd.
Ist aber so. Gemäß Fahrgastrechten ist eine pünktliche Ankunft bei gegebenener Abfahrtszeit geschuldet, wer früher los fährt, um pünktlich zu sein, hat ja auch keinen Anspruch auf Entschädigung.Ob bei einer geplanten Nachtfahrt überhaupt eine Übernachtung im Rahmen der Hilfeleistung geschuldet ist, ist ohnehin offen.
Tja, das ist wahrscheinlich auch das eigentliche Problem. Die FGR sind nicht aus der Sicht von Nachtzugreisendensicht gedacht und dann sehr unflexibel.
Denn natürlich wird es ja zumeist der Fall sein, dass diejenigen, die sich einen Liege- bzw. Schlafwagen gönnen, eben genau nicht die Nacht sitzend im Zug oder gar am Bahnsteig verbringen wollen.
Kurzfristiger Ausfall Nachtzug: Berlin - Paris
brandenburger, Perleberg, Freitag, 12.07.2024, 23:56 (vor 787 Tagen) @ JeDi
Ist aber so. Gemäß Fahrgastrechten ist eine pünktliche Ankunft bei gegebener Abfahrtszeit geschuldet, wer früher los fährt, um pünktlich zu sein, hat ja auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ob bei einer geplanten Nachtfahrt überhaupt eine Übernachtung im Rahmen der Hilfeleistung geschuldet ist, ist ohnehin offen.
Es geht aber nicht um Entschädigung wegen nicht pünktlicher Ankunft. Der Threadersteller kommt, wenn es gut läuft, gar nicht viel später an. Er will ja auch keine Entschädigung für 60 oder 120 Minuten Verspätung geltend machen.
Aber um überhaupt anzukommen, ist er auf die Übernachtung angewiesen. Weil er nicht mehr mit Tageszügen in Paris ankommen kann und der Nachtzug ausfällt und der andere Nachtzug voll ist.
Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.
Die Übernachtung ist erforderlich. Ob in Erfurt oder Mannheim. Wie er fährt ist ihm überlassen, denn die Zugbindung ist logischerweise aufgehoben.
Alternativ mit NJ 408 nach Offenburg und mit TGV weiter?
ICE4711, Freitag, 12.07.2024, 16:58 (vor 787 Tagen) @ Daniel_
bearbeitet von ICE4711, Freitag, 12.07.2024, 17:00
Abfahrt 21:01 in Berlin und mit 09:35 sogar früher in Paris als mit NJ 424.