Möglichkeiten des Ersatzdokuments (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 30.06.2024, 16:29 (vor 801 Tagen) @ Ludo

So gesehen ist die Bahncard aber auch ein Produkt der DB, das anerkannt wird.

Zustimmung! Genau darum geht es mir.

Und es bleibt die Frage offen, was gegen das Laminieren spricht bzw. welchem Zweck ein Zangenabdruck auf einem Bahncard-Ersatzdokument dient. Aus meiner Sicht gar keinem.

Das ist eine Kontrollvereinfachung damit nicht jeder Zub neu einscannen muss. Meines Wissens sollen Nicht-DB-EVU auf den vorläufigen BahnCards keinen Zangenabdruck anbringen bzw wenn, dann höchstens als Prüfzeichen nicht im Feld Zangenabdruck. Wenn der FV eigene Prüfungen (gegen Sperrlisten etc) vornehmen möchte hat das keine Implikationen für andere EVU.

Einziger Punkt der gegen Laminieren sprechen könnte (beachte den Konjunktiv) ist dass es schlicht verboten ist, "weil das so ist" unter Bezugnahme A.2.9 lit. ii "unbefugte Abänderung". Ich vertrete die Ansicht so zwar nicht, könnte mir aber das von einigen Personalen so lebhaft vorstellen.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum