Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard (Allgemeines Forum)

nscharrn, IC 2152, Donnerstag, 27.06.2024, 19:49 (vor 802 Tagen)

Hallo zusammen,

ich nutze bereits die digitale BC auf dem Smartphone.
Gestern habe eine email bekommen das meine meine nur noch digital zur Verfügung steht.
Wenn ich die email richtig verstanden habe - muss ich nichts weiter tun - ist das Richtig ?

Danke
Nscharrn

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

Fernverkehr1991, Freitag, 28.06.2024, 09:42 (vor 802 Tagen) @ nscharrn

Guten Morgen,

die BahnCard’s 25 & 50 werden seit Anfang Juni nur noch als
digitale Bahncards über den DB Navigator zur Verfügung gestellt.
Alternativ kann ein PDF-Dokument im DB Konto heruntergeladen
und ausgedruckt werden.

Für die digitale BahnCard muss der Fahrgast einfach im DB Navigator
im Profil die BahnCard hinterlegen und dann bei den Fahrkartenkontrollen
mit Vorzeigen. Mehr ist nicht zu tun.

Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsche einen schönen Tag.

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

nscharrn, IC 2152, Freitag, 28.06.2024, 13:57 (vor 801 Tagen) @ Fernverkehr1991
bearbeitet von nscharrn, Freitag, 28.06.2024, 14:00

die aktuelle BC ist bei mir hinterlegt, muss die neue Karte nochmals hinterlegt werden? oder geht das automatisch? - ich habe aktuell die Situation, das die Kündigungsfrist abgelaufen ist und ich noch keine neue Karte habe

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

611 040, Erfurt, Freitag, 28.06.2024, 14:27 (vor 801 Tagen) @ nscharrn

Du hast also eine neue BC die noch nicht gültig ist?
Bei mir wurde die neue BC sofort nach Kauf direkt schon angezeigt, mit dem Hinweis sie sei noch nicht gültig. Erst nei Gültigkeitsbeginn war sie dann normal zu sehen und kurz darauf kam auch die echte BC an.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

nscharrn, IC 2152, Freitag, 28.06.2024, 14:38 (vor 801 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von nscharrn, Freitag, 28.06.2024, 14:38

Es ist eine Folgekarte eines bestehenden Abos

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

Fernverkehr1991, Freitag, 28.06.2024, 23:31 (vor 801 Tagen) @ nscharrn

Im Normalfall wird die digitale BahnCard wenige Tage vor
Gültigkeitsbeginn im DB Navigator angezeigt.
Sollte zum Stichtag des Beginns keine Hinterlegt sein, muss
man im Navigator im Profil unter BahnCard auf „Aktualisieren“
klicken und die neue BahnCard wird automatisch hinzugefügt.

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

Langmütige, Freitag, 28.06.2024, 23:39 (vor 801 Tagen) @ nscharrn

Im Navigator erscheint die Folgekarte rechtzeitig (erst noch nicht gültig). Wenn die alte bc verblasst und ungültig wird, wird die neue im Gegenzug gültig. Geschah bei mir auch schon, als es zusätzlich auch noch Plastik gab.
Im Mai kam bei mir noch Plastik an. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, bis Mai kam noch Plastik, also noch „Doppelmoppel“.
Die seltsame (im Laufe eines Jahres immer wieder auftauchende) Nachricht im Navigator „bitte aktualisieren Sie ihre Bahncard“ konnte mir noch niemand erklären.

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

Fernverkehr1991, Freitag, 28.06.2024, 23:49 (vor 801 Tagen) @ Langmütige

Nach meinem Wissensstand werden die QR-Codes und gewisse
zeitliche Informationen aktualisiert.
Die genauen IT-Hintergründe kenne ich aber leider nicht.

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

woschfan, Freitag, 28.06.2024, 22:42 (vor 801 Tagen) @ Fernverkehr1991

Anschlussfrage zum Ersatzdokument: Da ich befürchte, dass ein ausgedrucktes Blatt Papier in dieser Form bei häufigerer Benutzung wohl nicht ein Jahr durchhalten würde, ergo mehrmals im Jahr zu drucken wäre, was dem angeblichen Grund der Umweltfreundlichkeit ja eher entgegenstünde, so frage ich mich, ob es denn ausreichen würde, wenn ich bspw. nur den oberen Teil ausschneide (mit Name und QR-Code) und einlaminiere. Oder gilt das als Dokumentenfälschung!?

Oder wenn ich die PDF-Datei auf meinem alten Smartphone anzeige, wäre dies auch ausreichend? (ja, ich habe u.a. aus Nachhaltigkeitsgründen, die für die DB in diesem Kontext ja mutmaßlich so wichtig sind, nur ein etwas älteres Smartphone, auf welchem nicht die neueste Navigator-App läuft, sehr wohl aber PDF-Dateien angezeigt werden können)

Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen oder Anweisungen, die bekannt sind?

Dankeschön!

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

Ludo, Niedersachsen, Freitag, 28.06.2024, 23:20 (vor 801 Tagen) @ woschfan

Anschlussfrage zum Ersatzdokument: Da ich befürchte, dass ein ausgedrucktes Blatt Papier in dieser Form bei häufigerer Benutzung wohl nicht ein Jahr durchhalten würde, ergo mehrmals im Jahr zu drucken wäre, was dem angeblichen Grund der Umweltfreundlichkeit ja eher entgegenstünde, so frage ich mich, ob es denn ausreichen würde, wenn ich bspw. nur den oberen Teil ausschneide (mit Name und QR-Code) und einlaminiere. Oder gilt das als Dokumentenfälschung!?

Unsinn, natürlich nicht, ist ja ein digitales Dokument mit QR-Code. Was anderes wäre es, wenn du original DB-Fahrkartenpapier einlaminieren würdest.

Oder wenn ich die PDF-Datei auf meinem alten Smartphone anzeige, wäre dies auch ausreichend? (ja, ich habe u.a. aus Nachhaltigkeitsgründen, die für die DB in diesem Kontext ja mutmaßlich so wichtig sind, nur ein etwas älteres Smartphone, auf welchem nicht die neueste Navigator-App läuft, sehr wohl aber PDF-Dateien angezeigt werden können)

Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen oder Anweisungen, die bekannt sind?

Für das Personal ist ohnehin nur wichtig, dass der QR-Code gescannt werden kann. Alles andere ist denen wumpe. Also pdf auf dem Smartphone ist ebenfalls kein Problem.

Gruß, Ludo

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

woschfan, Freitag, 28.06.2024, 23:32 (vor 801 Tagen) @ Ludo

Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen oder Anweisungen, die bekannt sind?


Für das Personal ist ohnehin nur wichtig, dass der QR-Code gescannt werden kann. Alles andere ist denen wumpe. Also pdf auf dem Smartphone ist ebenfalls kein Problem.

Cool, wenn das wirklich so einfach ist, dann erscheint mir dieser ganze App-Zwang umso absurder. Ich sage es immer wieder: Wer eine funktionale kompatible Webseite hat, braucht keine Apps :-)

Dankeschön, das freut mich doch sehr. Vielleicht schreibe ich der DB mal, diesen Hinweis in die FAQ aufzunehmen. Im Sinne von: Wenn Sie nachhaltig sind, brauchen Sie nicht das neueste Smartphone und keine App - laden Sie einfach die PDF-Datei auf Ihr PDF-fähiges Endgerät.

DB und App-Zwang

Ludo, Niedersachsen, Freitag, 28.06.2024, 23:58 (vor 801 Tagen) @ woschfan

Dankeschön, das freut mich doch sehr. Vielleicht schreibe ich der DB mal, diesen Hinweis in die FAQ aufzunehmen. Im Sinne von: Wenn Sie nachhaltig sind, brauchen Sie nicht das neueste Smartphone und keine App - laden Sie einfach die PDF-Datei auf Ihr PDF-fähiges Endgerät.


In dem Fall funktioniert das, aber wenn man die bahn.bonus-Vorteile nutzen möchte, gibt es durchaus den App-Zwang. Da diese App auf meinem zu dem Zeitpunkt vorhandenen Smartphone nicht installiert werden konnte, wurde ich ein halbes Jahr lang von der Lounge und den Freigetränken ausgeschlossen, hier gab es leider kein Ersatzdokument.
Auf meine Anfrage, warum es nicht möglich ist, die BahnBonus-App für ältere iOS-Versionen freizugeben, was beim DB Navigator ja auch ohne Probleme klappt, wurde mit den üblichen Textbausteinen geantwortet. Glücklicherweise konnte ich nach ca. einem halben Jahr innerhalb der Familie ein abgelegtes (neueres) Smartphone übernehmen.
Mein altes ist übrigens auch nach 10 Jahren noch voll funktionsfähig und kommt nach wie vor bei Klassenfahrten zum Einsatz.

Gruß, Ludo

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

Fernverkehr1991, Freitag, 28.06.2024, 23:45 (vor 801 Tagen) @ Ludo

Guten Abend,

laut „Häufige Fragen zu „digitale Bahncard“ (s. https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/bahncard/digitalbc )
kann bei Bedarf das Ersatzdokument ausgedruckt werden, kann also alternativ als Original PDF-Datei wie
die restlichen Online-Tickets vorgezeigt werden.
Mir sind aus den tariflichen Regelwerken keine Einschränkungen bekannt.
Mit dem Laminieren ist so eine Sache, da bei der ersten Kontrolle der Name auf dem Ersatzdokument mit
einem Ausweisdokument abgeglichen werden muss und der/die Zub dann ein Kontrollzeichen auf dem
Dokument anbringen muss.
Das Dokument zudem bitte nicht zuschneiden, denn die DB bringt am unteren Teil des Dokuments auch
Sicherheitsmerkmale unter.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

Ludo, Niedersachsen, Samstag, 29.06.2024, 23:50 (vor 800 Tagen) @ Fernverkehr1991

Mit dem Laminieren ist so eine Sache, da bei der ersten Kontrolle der Name auf dem Ersatzdokument mit
einem Ausweisdokument abgeglichen werden muss und der/die Zub dann ein Kontrollzeichen auf dem
Dokument anbringen muss.

Was für ein Kontrollzeichen? Viele private NV-Unternehmen haben keine Zange mehr bzw. nutzen diese nicht aktiv.
Neulich war ich mit der BahnBonus-Prämie „Tageskarte Samstag“ unterwegs, bekanntermaßen noch eine klassische Prämie in Papierform. Der Zugbegleiter des ersten Zuges (privates EVU) schaute sich den Fahrschein an, drehte ihn dann um - vermutlich in der Hoffnung, doch noch einen QR-Code zu finden. Dann zuckte er die Schultern, gab mir den Fahrschein ohne Zangenabdruck zurück und ging weiter.
Vermutlich lohnt es sich nicht, wegen ca. 1% der Fahrgäste die Zange immer wieder auf eine neue Zugnummer einzustellen, gerade bei recht kurzen NV-Fahrten. Insofern würde ich mir in Sachen „Kontrollzeichen“ keine allzu großen Sorgen machen. Weiß ohnehin nicht was das in dem Fall bringen soll, wenn man sich einmal erfolgreich legitimiert hat bedeutet das ja nicht, dass mit die Bahncard nicht weitergeben könnte.

Gruß, Ludo

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

sibiminus, Sonntag, 30.06.2024, 00:07 (vor 800 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 30.06.2024, 00:08

Was für ein Kontrollzeichen?

Das welches durch einen Zangendrucker angebracht wird.

Viele private NV-Unternehmen haben keine Zange mehr bzw. nutzen diese nicht aktiv.

Viele private NV-Unternehmen haben auch keine Zub, sondern nennen diese Personale Kundenbetreuer oder ähnlich. Ganz unabhängig davon gilt bei vielen privaten NV-Unternehmen auch nur eine Anerkennung der Produkte der DB Fernverkehr AG sodass sich der FV um seine produktspezifischen Kontrollen selbst kümmern kann. Kein Zusammenhang zu anderen EVU.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 30.06.2024, 12:11 (vor 800 Tagen) @ sibiminus

Was für ein Kontrollzeichen?

Das welches durch einen Zangendrucker angebracht wird.

Die Frage war eher rhetorischer Natur, danke aber trotzdem für die Beantwortung :-).

Viele private NV-Unternehmen haben keine Zange mehr bzw. nutzen diese nicht aktiv.

Viele private NV-Unternehmen haben auch keine Zub, sondern nennen diese Personale Kundenbetreuer oder ähnlich. Ganz unabhängig davon gilt bei vielen privaten NV-Unternehmen auch nur eine Anerkennung der Produkte der DB Fernverkehr AG sodass sich der FV um seine produktspezifischen Kontrollen selbst kümmern kann. Kein Zusammenhang zu anderen EVU.

So gesehen ist die Bahncard aber auch ein Produkt der DB, das anerkannt wird. Und es bleibt die Frage offen, was gegen das Laminieren spricht bzw. welchem Zweck ein Zangenabdruck auf einem Bahncard-Ersatzdokument dient. Aus meiner Sicht gar keinem.

Gruß, Ludo

Möglichkeiten des Ersatzdokuments

sibiminus, Sonntag, 30.06.2024, 16:29 (vor 799 Tagen) @ Ludo

So gesehen ist die Bahncard aber auch ein Produkt der DB, das anerkannt wird.

Zustimmung! Genau darum geht es mir.

Und es bleibt die Frage offen, was gegen das Laminieren spricht bzw. welchem Zweck ein Zangenabdruck auf einem Bahncard-Ersatzdokument dient. Aus meiner Sicht gar keinem.

Das ist eine Kontrollvereinfachung damit nicht jeder Zub neu einscannen muss. Meines Wissens sollen Nicht-DB-EVU auf den vorläufigen BahnCards keinen Zangenabdruck anbringen bzw wenn, dann höchstens als Prüfzeichen nicht im Feld Zangenabdruck. Wenn der FV eigene Prüfungen (gegen Sperrlisten etc) vornehmen möchte hat das keine Implikationen für andere EVU.

Einziger Punkt der gegen Laminieren sprechen könnte (beachte den Konjunktiv) ist dass es schlicht verboten ist, "weil das so ist" unter Bezugnahme A.2.9 lit. ii "unbefugte Abänderung". Ich vertrete die Ansicht so zwar nicht, könnte mir aber das von einigen Personalen so lebhaft vorstellen.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

ICE277, Samstag, 29.06.2024, 15:32 (vor 800 Tagen) @ nscharrn

Hallo zusammen,

ich würde mich anschließen mit einer Frage.
Bei uns in der Familie kaufe ich immer die Tickets und zeige im Zug drei BC noch physisch vor (1 x Jugend-BC und 2 x BC 25 für Erwachsene).
Kann ich bald auch drei BC auf (m)einem Endgerät speichern oder muss man drei Endgeräte vorhalten und mitschleppen?

Gruß
ICE277

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

nscharrn, IC 2152, Samstag, 29.06.2024, 19:47 (vor 800 Tagen) @ ICE277

Sin die alle in einem Account

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

611 040, Erfurt, Samstag, 29.06.2024, 20:04 (vor 800 Tagen) @ nscharrn

Normalerweise nicht. Da ja vermutlich jede BC auf einen anderen Namen ausgestellt ist. Da man sich im Navigator aber nur mit einem Account gleichzeitig anmelden kann, geht dort maximal eine BC. Für die beiden anderen müsste man sich dann jeweils im Browser anmelden. Was ja theoretisch unbegrenzt oft möglich ist, da man mind. 99 Tabs gleichzeitig geöffnet haben kann.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

bahnfahrerofr., Samstag, 29.06.2024, 22:04 (vor 800 Tagen) @ 611 040

Für die beiden anderen müsste man sich dann jeweils im Browser anmelden.

Ich habe es noch nicht probiert, aber ich meine im Browser gibt es keine Kontrollansicht.

Daher wäre in dem Fall wohl das PDF am besten.

Noch eine Frage zur Digitalen BahnCard

nscharrn, IC 2152, Sonntag, 30.06.2024, 11:41 (vor 800 Tagen) @ nscharrn

Weiß jemand zu welschem Zeitpunkt die BC verlängert wird?

Feedback

nscharrn, IC 2152, Montag, 01.07.2024, 20:21 (vor 798 Tagen) @ nscharrn

wenn man bereits die digitale BC nutz, wird die neue BC automatisch eine Woche nach dem Ende der Kündigungsfrist automatisch im Kundenkonto hinterlegt

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