Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator (Allgemeines Forum)
Hallo,
kann ich die Bahncard meiner Frau in meinem DB-Navigator hinterlegen?
Würde ja Sinn machen, wenn ich ein Ticket für uns beide kaufe, dass dann auch beide Bahncards im Navigator aufrufbar sind.
Bis jetzt ist es mir noch nicht gelungen.
Laut Auskunft eines Schaffners soll es möglich sein.
Falls möglich, kann jemand den genauen Weg dorthin beschreiben?
Vielen Dank
Cambito
Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator
Mangels eigener Erfahrung, bleibt meine Anregung theoretischer Natur:
Im Navigator wird mir unter Profil, im Bereich BahnCard, als dritter Punkt, nach wiederholtem nach links wischen, BahnCard verwalten angezeigt. Diesen angeklickt öffnet sich dann ein neues Fenster mit dem Punkt "Diesem Konto Ihre BahnCard oder (digitale) BahnBonus Nummern zuordnen bzw. hinzufügen".
Funktioniert es vielleicht so?
Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator
Hi
wäre es nicht auch eine Option, dass deine Frau die App selber auf ihrem Gerät installiert und dort die BC hinterlegt?
--
Gruß
Waldbahn
Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator
Nein, das habe ich natürlich schon versucht. Dort bekomme ich nur Fehlermeldungen. Offenbar kann man dort nur eigene Bahncards hinzufügen. Es wird auch nicht mehr nach dem Namen der anderen Person gefragt, nur BC-Nr., Geburtsdatum und PIN.
Die Fehlermeldung lautet: "Für die übermittelten Kontodaten konnte kein Kunde zugeordnet werden."
Die PIN müsste ja die BC-PIN meiner Frau sein, richtig?
Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator
Das hat sie ja schon getan. Aber falls sie mal ihr Handy/Bahncard vergisst oder der Akku leer ist, wäre das ja eine praktische Option.
Bahncards von Mitreisenden im DB-Navigator
Hallo Cambito,
meines Wissens mach funktioniert das nicht. Wir haben das so gelöst, dass wir auf beiden Mobiltelefonen den Navigator als Dual App installiert haben und dort jeweils mit dem Konto des anderen angemeldet sind.
Das hat auch den charmanten Vorteil, dass man bequem Tickets für den anderen buchen und trotzdem Bonuspunkte sammeln kann.
Ich bin mir bewusst, dass die Bahn sagt, dass man Zugangsdaten nicht aus der Hand geben darf. Finde die Lösung trotzdem unterm Strich nicht so schlecht, es gibt ja durchaus Probleme mit dem Navigator die sich nicht so einfach lösen lassen.
Viele Grüße
Willkommen im Jahr 2024
Das hat sie ja schon getan. Aber falls sie mal ihr Handy/Bahncard vergisst oder der Akku leer ist, wäre das ja eine praktische Option.
Du scheinst ja eine hohe Meinung von Deiner Frau zu haben. Sie schafft es als nicht alleine ihr Handy zu verwalten?
Akku leer Handy vergessen. Selbst die ältesten Bahnreisenden haben mittlerweile Smartphones die komischerweise alle irgendwie auch noch Akku haben.
LOL
- kein Text -
Verharmlosung einer Straftat
Das hat auch den charmanten Vorteil, dass man bequem Tickets für den anderen buchen und trotzdem Bonuspunkte sammeln kann.
Du sammelst nicht „trotzdem“ bahn.bonus Punkte, sondern Du buchst unter falscher Identität personengebundene Fahrkarten der DB auf fremde Namen. Dies ist sicherlich strafbar.
Warum?
Hallo
das "wir" deutet darauf hin, dass man in einer Partnerschaft/Ehe zusammenlebt. Was ist dann beim Buchen eine Straftat?
--
Gruß
Waldbahn
Erschließt sich mir auch nicht
Und vor allem: Warum gleich so großkalibrig mit "Straftat" unterwegs sein?
§167 BGB - alles gut
Mit erteilter Vollmacht - bei derer es keiner besonderer Form bedarf - ist das Buchen von Fahrkarten für andere Personen nach §167 BGB erlaubt und rechtens.
Dazu genügt auch ein "Schatz, buche bitte für mich die Fahrt nach Buxtehude".
Die Bahn hat da gar nichts zu melden, siehe Absatz 2 des Paragraphen.
Das Sammeln von Bonuspunkten auf einen anderen Account widerspricht den Bedingungen, dürfte je nach konkretem Einzelfall aber per se keine "Straftat" sein.
Würde im vorliegenden Fall aber auch keinen Sinn ergeben (Dual installation hat ja im vorliegenden Fall gerade den Zweck dass die Buchung Account- und Personenbezogen "sauber" bleibt).
Von Fahren unter anderer Identität war nicht die Rede, sondern nur vom Buchen.
Die Weitergabe von Zugangsdaten ist ebenfalls nicht per se strafbar. Eine Vollmacht umschließt meiner Auffasssung nach auch das (Beispiel: Übergabe der eigenen Autoschlüssel mit der mündlich erteilten Vollmacht mein Auto fahren zu dürfen). Ist beispielsweise auch notwendig wenn der Partner beide Hände und Arme eingegipst hat und noch dazu eine Halskrause trägt. Dann klappt ja nichtmal mehr das Eintippen per Nasenspitze...
Außerdem dürfte die Weitergabe von Zugangsdaten für eine Buchung schwer zu beweisen sein.
Die Passworteingabe dauert nur Sekunden und müsste von einem Dritten live beobachtet werden. Denn die Weitergabe des Handys mit angemeldetem Account ist ja bereits wieder eine reine Form der Vollmachterteilung (samt Bitte um Eingabe der Buchungsdaten und Buchung).
Lieber Hansjörg
Geht's auch ne Nummer kleiner?
Wenn Du einen schlechten Tag hast, bietet es sich gerade in Onlineforen an, hitzig getippte Posts einfach einen Tag später abzuschicken - sogar völlig legal!
Zur Sache: Ich denke es gibt hier rechtlich keinen Unterschied zur Reiseagentur, SekretärIn oder neudeutsch Personal Assistent.
Die Buchung wird von einer anderen Person vorgenommen, und auch nur die reisende Person sammelt Punkte. Im Luftfahrtgeschäft wird wahrscheinlich ein Großteil der Buchungen so durchgeführt.
Falls du sachdienliche Hinweise zu den AGB / BB hast, ist deine Expertise (und meinetwegen auch deine Meinung, sodenn Du sie eloquent formulieren kannst) gerne willkommen.
Viele Grüße