Hausordnung bei der Bahn wird geändert. Cannabis-Verbot (Allgemeines Forum)
Hallo
seit 01.04.2024 sind die Regeln für den Cannabis Konsum und Erwerb gelockert. Die Deutsche Bahn untersagt den Konsum an Bahnhöfen.
In deutschen Bahnhöfen sollen in den kommenden Tagen Cannabis-Verbotsschilder angebracht werden. Kiffen ist dort dann nicht erlaubt.
Berlin – Seit dem 1. April ist der Cannabis-Konsum in Deutschland legal. Trotz allem gibt es bestimmte Zonen, in denen es untersagt ist. Einige Bundesländer und Städte regeln das weitestgehend selbst – wie etwa größere Cannabis-Verbote in Bayern. Jetzt zieht die Deutsche Bahn nach und spricht ein Verbot in allen Bahnhöfen aus.
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Gruß
Waldbahn
Hausordnung bei der Bahn wird geändert. Cannabis-Verbot
Hallo
seit 01.04.2024 sind die Regeln für den Cannabis Konsum und Erwerb gelockert. Die Deutsche Bahn untersagt den Konsum an Bahnhöfen.
In deutschen Bahnhöfen sollen in den kommenden Tagen Cannabis-Verbotsschilder angebracht werden. Kiffen ist dort dann nicht erlaubt.
Berlin – Seit dem 1. April ist der Cannabis-Konsum in Deutschland legal. Trotz allem gibt es bestimmte Zonen, in denen es untersagt ist. Einige Bundesländer und Städte regeln das weitestgehend selbst – wie etwa größere Cannabis-Verbote in Bayern. Jetzt zieht die Deutsche Bahn nach und spricht ein Verbot in allen Bahnhöfen aus.
Wahnsinn da werden dann alle zusammenzucken, ist wie beim Rauchverbot und Betteln interessiert auch nahezu niemand…
Warum?
Wieso nicht wie Tabakrauchen auch nur in den Raucherbereichen erlauben, was eigentlich selbstverständlich ist.
Was diejenigen dort rauchen ist doch für die Allgemeinheit egal. Und wer den Rauch (Tabak oder Cannabis ist ja egal) nicht einatmen möchte muss genau dort eben nicht stehen.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Einhaltung von Schutzmaßnahmen gemäß Gesetz
»Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabiskonsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen«, sagte die Sprecherin der Zeitung. »Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.«
Bei Verstößen droht Hausverbot
Einhaltung von Schutzmaßnahmen gemäß Gesetz
Die Frage bleibt doch unbeantwortet: Warum anders vorgehen als bei Tabak? Der Rauch beider Substanzen ist für die Umgebung schädlich, deswegen ja auch Raucherverbot mit eigenen Bereichen. Dort sollten Jugendliche eh nicht stehen, also warum nur Cannabis verbieten?
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Mal mit dem Thema Inhaltsstoffen und Wirkweise beschäftigen
Oder würdest du wollen, dass du mit kleinen Kindern unterwegs bist und mit dem THC Rauch zugepafft wirst. Und die Inhaltsstoffe von Cannabis haben doch andere Wirkungen als Tabak.
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Gruß
Waldbahn
Einhaltung von Schutzmaßnahmen gemäß Gesetz
Die Begründung steht in der Überschrift,
die DB richtet sich nach dem Gesetz.
Wir haben hierzulande kein Rauchverbot in der Öffentlichkeit tagsüber, auch kein Rauchverbot in Nähe von Schulen, Sportplätzen..
Das ist Kinder- und Jugendschutz und sollte auch von staatlicher Seite wie auch von Bahnunternehmen in öffentlicher Hand ernst genommen werden.
Passivrauchen bei Cannabis
Das Passivrauchen von Marihuana kann eine ebenso berauschende Wirkung haben, wie das eigentliche Ziehen am Joint. Das THC im Rauch ist durchaus in der Lage, sich im Körper der betroffenen Person festsetzen und ist somit auch nachweisbar.
https://www.bussgeld-info.de/passivrauchen/
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Gruß
Waldbahn
Mal mit dem Thema Inhaltsstoffen und Wirkweise beschäftigen
Oder würdest du wollen, dass du mit kleinen Kindern unterwegs bist und mit dem THC Rauch zugepafft wirst. Und die Inhaltsstoffe von Cannabis haben doch andere Wirkungen als Tabak.
Da stimme ich dir zu, Problematisch wird es allerdings wenn jemand etwas gemischtes raucht - das dürfte für Laien nicht unbedingt zu unterscheiden sein.
Ist möglich in Raucherzonen
Wieso nicht wie Tabakrauchen auch nur in den Raucherbereichen erlauben, was eigentlich selbstverständlich ist.
Was diejenigen dort rauchen ist doch für die Allgemeinheit egal. Und wer den Rauch (Tabak oder Cannabis ist ja egal) nicht einatmen möchte muss genau dort eben nicht stehen.
Zitat des Artikels und damit in Raucherzone laut dem Journalisten erlaubt:
Komplett verbannt werden sollen die Joints allerdings nicht. In entsprechenden Raucherzonen darf auch gekifft werden, heißt es. Verstöße in anderen Bereichen in den Bahnhöfen werde die Deutsche Bahn ab 1. Juni verfolgen. Bis es so weit ist, würde das Personal vor Ort auf Regelverstöße „freundlich hinweisen.“
Btw meine persönliche Meinung ist jegliches Rauchen am Bahnhof zu untersagen. Dies stinkt auch auf Freiluftbahnsteigen ungemein (unabhängig von der Frage dass ca. 80% der Rauchenden sich außerhalb der Raucherzone befinden).
Ist möglich in Raucherzonen
Naja was ist dann die Neuerung? Außerhalb der Raucherbereiche ist JEDES rauchen verboten. Und das schon seit Ewigkeiten.
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Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen?
Soweit mir bekannt beschreibt das Gesetz wo man kiffen darf und wo nicht. Wenn jetzt jedes Unternehmen eigene Regeln einführt wird es nur noch unübersichtlicher.
Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen?
warum nicht es gilt das Hausrecht - solange dies nicht gegen ein Gesetz verstößt ist alles ok
Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen? Hausrecht
Das Hausrecht gestattet die Interpretation, wann Schutzbefohlene (Kinder ect.) zu schützen sind. Auch die „Raucherfleckchen“ werden ständig verkleinert (teilweise auf 1qm), unbequeme Nutzer des Gebäudes verwiesen ….
Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen?
Soweit mir bekannt beschreibt das Gesetz wo man kiffen darf und wo nicht. Wenn jetzt jedes Unternehmen eigene Regeln einführt wird es nur noch unübersichtlicher.
Wenn du nicht willst, dass jemand in deiner Wohnung kifft, kannst du dem das auch verbieten und in letzter Folge denjenigen rauswerfen.
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Weg mit dem 4744!
Unsachlich
Da fühlt sich wohl einer als der bessere Mensch?! Ich beobachte es als Vielfahrerin, es sind bei weitem nicht 80% Regelbrecher, es sind einzelne. Und wenn man wegen des Fehlverhaltens einzelner …. China macht es vor, probieren Sie das Leben dort aus!
Unsachlich
Ich beobachte es als Vielfahrerin, es sind bei weitem nicht 80% Regelbrecher, es sind einzelne.
Nein, das ist schon ein signifikanter Anteil. Und wenn dir Drogensüchtige wichtiger sind, als Kranke, sagt das sehr viel über dich aus.
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Weg mit dem 4744!
Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen?
Ja, wobei da für ein Unternehmen mit Kontrahierungszwang sicher noch mal andere Regeln gelten. In meine Wohnung muss ich gar nicht erst jeden reinlassen und kann sowieso jeden rauswerfen, bei der Bahn ist das nicht ganz so einfach.
Das Einzelfall Argument
Hallo
greift hier aber nicht. Wo setzt du denn eine Grenze, wenn man die überhaupt setzen kann. Schau dir einen beliebigen Hauptbahnhof i NRW an. Wenn du am Tag zwischen 8 und 20 Uhr 1500 Raucher jenseits der Raucherzonen beobachtest, ist das jeweils ein eigener singulärer Fall? Das darf man dann nicht zusammenziehen.
Wo im Übrigen ist denn da die Rücksichtnahme der Raucher egal ob Nikotin oder Cannabis. Schönes Beispiel: Witten Samstag Vormittag nicht mal 11Uhr. Am Gleis wartet im Sitzbereich ein Vater mit seinen beiden Töchtern, die größere von beiden geschätzt 6 Jahre alt und die Kleine geschätzt 2 Jahre jünger, und in unmittelbarer Nähe gleich 2 Gruppen (a 4 Erwachsenen) die kiffen. Muss man das in unmittelbarer Nähe von kleinen Kindern machen. Ich war erstaunt, dass der Vater so ruhig geblieben ist, und die Gruppen nur angesprochen hat, wo anders weiter zu rauchen.
Was hat das mit "ein besserer Mensch" zu tun?
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Gruß
Waldbahn
Noch unsachlicher
„….Drogensüchtige wichtiger als Kranke ..". Ist schon eine ziemlich „kranke“ Interpretation meiner Worte.
Das entspricht auch meiner Beobachtung !
- kein Text -
Unsachlich
Kommt vermutlich auf die Region / Bahnhof an. Aber:
1. Es ging mir in dem Post nicht um dem Tabak. Sondern um die Gleichstellung von Tabak und Bubatz.
2. Ich würde es auf meinem Heimatbahnhof eher auf >95% von "Falschrauchern" schätzen. Und sei es nur weil die Grenzen der Raucherzone verblichen sind.
Noch unsachlicher
„….Drogensüchtige wichtiger als Kranke ..". Ist schon eine ziemlich „kranke“ Interpretation meiner Worte.
Wieso? Das Rauchverbot existiert ja nicht zum Spaß, sondern zum Schutz anderer Menschen - weil es mit Respekt oder so nicht geklappt hat. Klar, wenn die Sucht kickt.
Die vielen Nikotinsüchtigen, die beim illegalen Rauchen auf dem Bahnsteig ohne jedes Schuldbewusstsein nicht mal einen Schritt von der Tür weggehen können, sodass ihre hochgiftigen Abgase schön in den Zug ziehen, und ihren Giftmüll danach „bequem“, aber Gewässergefährdend auf dem Bahnsteig oder im Gleis entsorgen kann ich gar nicht zählen. „Einzelne“ sind das definitiv nicht.
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Weg mit dem 4744!
Noch unsachlicher
Deine Beobachtung teile ich. Und zwar egal wo. Kaum hat ein Zug länger Aufenthalt rennen sofort an jeder Tür Raucher raus die direkt vor der Tür stehen bleiben und quarzen. Oft sorgen sie auch dafür dass die Tür schön offen bleibt und aller Rauch reinziehen kann. Man hat ja Angst den Zug zu verpassen. (Auf die Uhr gucken geht wohl nicht...)
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Darf die Bahn sich über das Gesetz stellen?
Die DB AG ist an die Grundrechte gebunden, insofern schwierige Frage. Sie kann ihr Hausrecht nicht ausüben wie du und ich.
niemand hier hat je Personen illegal Rauchen gesehen in Bhf
Das Rauchverbot existiert ja nicht zum Spaß, sondern zum Schutz anderer Menschen - weil es mit Respekt oder so nicht geklappt hat. Klar, wenn die Sucht kickt.
Die vielen Nikotinsüchtigen, die beim illegalen Rauchen auf dem Bahnsteig ohne jedes Schuldbewusstsein nicht mal einen Schritt von der Tür weggehen können, sodass ihre hochgiftigen Abgase schön in den Zug ziehen, und ihren Giftmüll danach „bequem“, aber Gewässergefährdend auf dem Bahnsteig oder im Gleis entsorgen kann ich gar nicht zählen. „Einzelne“ sind das definitiv nicht.
Natürlich kannst Du sie zählen, wenn Du es wolltest.
Es ist eine zählbare Menge an Leute.
Es handelt sich eben nicht um 4.000 Leute wie hier dargestellt, sondern sie sind maximal an einer Hand abzählbar.
Wir haben einen Raucheranteil von 25% in der Gesellschaft.
Wieviele sind in nem ICE oder RE? Es handelt sich also um eine nicht mal spürbare Minderheit.
Anstatt hier kolportierten 80% liegen wir bei nicht einmal 0,008%.
Das sind faktisch ein paar Einzelne.
Wo sollte das bzw. ein etwaiges Schuldbewusstsein denn herkommen?
Wieso sollte man das grade ihnen vorwerfen, wenn sie es denn nicht besser wissen könnten?
Fake alternative Fakten von scheinbar Gewässergefährdend hilft da in einem Nerd-Forum auch nicht weiter..
Auf dem Bahnsteig wird es aufgesammelt - im Bahngleis, naja nun..
offene fließende Gewässer gibt es dort nicht.
Mit Respekt klappt gewiss so einiges nicht, vor allem hier in diesem Thread nicht - das hat mit dem Rauchen dann nichts zu tun.
niemand hier hat je Personen illegal Rauchen gesehen in Bhf
25% Raucheranteil finde ich aber extrem viel und nicht "ein paar Wenige". Bedeutet ja, jeder vierte Erwachsene raucht. So viel hätte ich auch nicht gedacht. Da man davon ausgehen kann, dass in einem durchschnittlichen FV oder NV-Zug der Durchschnitt der Gesellschaft vertreten ist wäre das also bei den meisten Zügen mindestens 50 Leute. Wenn davon auch nur 10% so süchtig sind, dass sie es nicht länger aushalten wären das schon 5 Leute am Zug verteilt.
Ich sehe bei nahezu jedem Zug der längeren Aufenthalt hat, und manchmal auch beim 2min Halt eines ICEs immer Raucher, die schnell ein paar Züge nehmen. Und das eben nie im Raucherbereich sondern direkt vor der Tür.
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Tut sie ja nicht
Bahnhöfe sind keine öffentlichen Plätze, also wieso sollte die Regelung die Bahn dazu zwingen, Kiffen an ihren Bahnhöfen zu erlauben?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Finde ich gut. Tabak und Alkohol bitte gleich auch.
Man sollte auch generell Rauchen und den Konsum von Alkohol an Bahnhöfen verbieten. Den meisten Ärger verursachen alkoholisierte Personen oder Raucher, deren glimmende Kippen Brände im Gleisbereich oder in Papierkörben verursachen.
Und dann beim Reingehen...
...den vollen Lungeninhalt ins Innere des Wagens mitnehmen. Oh wie riecht das lecker!
Tut sie ja nicht
Das habe ich nicht gesagt, dass die Regelung die Bahn "dazu zwingen würde, Kiffen zu erlauben". Ich habe nur gesagt, dass die DB AG an die Grundrechte gebunden ist und sie daher bei der Ausübung ihres Hausrechts berücksichtigen muss, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen hat, die den Cannabis-Konsum erlaubt. Insbesondere die unterschiedliche Bewertung des Tabak- und des Cannabiskonsums ist vor diesem Hintergrund fragwürdig.
Tut sie ja nicht
Rauchen ist doch auch grundsätzlich im öffentlichen Raum erlaubt und dennoch kann die DB dies einschränken. Es gibt auch Züge, in denen man kein Alkohol konsumieren darf. Geht alles klar, denn die DB hat sehr wohl einen Spielraum und triftige Gründe.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
"Der Flughafen ist kein Wohnzimmer"
https://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-der-flughafen-...
"Warum auf dem Airport künftig demonstriert werden darf: Karlsruhe urteilt für die Versammlungsfreiheit in den Flanierbereichen. Wer neue Marktplätze schafft, muss auch die Marktplatzregeln für und gegen sich gelten lassen."
Das wird ja zu einem gewissen Maße auch für Bahnhöfe gelten. Es ist ja kein Privatbesitz für die private Nutzung einer Person wie das Wohnzimmer, sondern erfüllt einen öffentlichen Auftrag.
"Der Flughafen ist kein Wohnzimmer"
Darf man in einer Markthalle denn rauchen?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
"Der Flughafen ist kein Wohnzimmer"
Darum geht es doch in dieser Nebendiskussion nicht, sondern um die Grenzen des Hausrechts.
Was besagt das Gesetz?
Die DB stellt sich nicht über das Gesetz, denn hier gibt es neben dem Cannabisgesetz auch noch das Bundesnichtraucherschutzgesetz, nach dem rauchen in Bahnhöfen immer verboten ist, die Raucherzonen sind hier die Ausnahme - und diese Ausnahme darf die DB nach eigenem Gusto regeln, soweit sie sich dabei an das Gesetz hält, sprich welche Ausnahmen überhaupt zulässig sind.
auf Marktplätzen ist kiffen verboten - daher auch in Bhf
- kein Text -
Würde ich auch sagen
Vor allem wird man spätestens an Bahnsteig eher nicht die Analogie eines Marktplatzes vorfinden können. Genausowenig wie am Flughafengate
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Demonstrationsrecht ist grundgesetzlich besonders geschützt
...Kiffen aber nicht. Da gibt es schon einen großen Unterschied.
Es ist ja auch nur an bestimmten Positionen im Bahnhof erlaubt zu rauchen.
Demonstrationsrecht ist grundgesetzlich besonders geschützt
Und wie anderswo steht, könnte die DB auch komplett auf Raucherbereiche verzochten. Man will aber vermutlich die Leute, die ihrem Laster nachgehen, einen Ort zur Verfügung stellen, wie man in Medienberichten regelmäßig liest, können Raucher bei der Befriedigung ihrer Sucht äußerst irrational agieren, das haben solche Süchte - nicht nur Rauchen - ja so an sich.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
OT: Mittelbare Drittwirkung von GR
Genau, das basiert auf dem "Fraport-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts. Heisst rechtlich "mittelbare Drittwirkung von Grundrechten" Das besagt kurz und knapp, dass Unternehmen die quasi öffentliche Räume schaffen dort auch an Grundrechte gebunden sind. Normalerweise ist nämlich nur der Staat an die Grundrechte gebunden, nicht jedoch Privatpersonen oder Unternehmen. Beim Fraport-Urteil hat es jedoch auch eine Rolle gespielt, dass der Flughafenbetreiber Fraport in öffentlicher Hand ist. Für rein private Unternehmen wäre es u.U. eingeschränkt. Da die DB AG aber ja auch in Staatsbesitz ist und Bahnhöfe auch öffentliche (= von jedem tatsächlich frei zugänglich) Orte sind, ist auch die DB StuS m.E. an Grundrechte gebunden. Allerdings wäre gerade vor dem Hintergrund ein Rauchverbot angebracht, da das Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit gewährleistet werden muss. Und diese kann für Dritte durch den nachgewiesen schädlichen Rauch nicht garantiert werden, wenn überall geraucht werden dürfte.
Kiffen oder rauchen hingegen ist nicht grundrechtlich geschützt. Gemäß der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG ist zwar alles erlaubt was nicht explizit verboten ist, jedoch darf dieses durch Gesetze eingeschränkt werden, besonders dann wenn diese zum Schutz anderer Grundrechte erforderlich sind.
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