Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln (Allgemeines Forum)

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 13:01 (vor 199 Tagen)

Im Laufe der Jahre habe ich öfter die Erfahrung gemacht, dass bei einer im Vorfeld offensichtlich unmöglichen Zugverbindung manche DB-Angestellte die Freistemplung scheuen.

Die Quote der Verweigerer schätze ich auf 20%.

Was steckt dahinter?

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 16.04.2024, 13:02 (vor 199 Tagen) @ плацкарт

Im Laufe der Jahre habe ich öfter die Erfahrung gemacht, dass bei einer im Vorfeld offensichtlich unmöglichen Zugverbindung manche DB-Angestellte die Freistemplung scheuen.

Die Quote der Verweigerer schätze ich auf 20%.

Was steckt dahinter?

Es ist einfach nicht mehr erforderlich,
oder warum soll es frei gestempelt werden, was macht man bei einem digitalen Ticket?

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 13:10 (vor 199 Tagen) @ EK-Wagendienst

Es gibt zusätzliche Sicherheit und ist eine praktische Erinnerungsstütze.
Außerdem habe ich es dann schwarz auf weiß.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

wachtberghöhle, Dienstag, 16.04.2024, 13:26 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Es gibt zusätzliche Sicherheit [...]

Dann ist sie Situation offenichtich nicht eindeutig, wenn diese zusätzliche Sicherheit notwendig ist.

Es gibt nur schwarz oder weiß. Entweder ist die Zugbindung aufgehoben oder nicht. Ein Stempel hat hier keinen Einfluss drauf.

Sehr wohl hilfreich bei Fahrten ins Ausland

ICE4711, Dienstag, 16.04.2024, 15:09 (vor 198 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von ICE4711, Dienstag, 16.04.2024, 15:09

Ich habe momentan noch einige Tickets vom Streik, die ich Stück für Stück nachhole, und im Ausland, selbst bei den sehr nahen Partnerbahnen SBB und ÖBB, ist diese Regelung nach meiner Erfahrung überhaupt nicht bekannt. Daher lasse ich mir die Tickets alle für einen explizit benannten Tag freischreiben. Die DB hat das damals bei der Freigabe während Streik sogar übrigens extra selbst empfohlen!

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

VT642, Dienstag, 16.04.2024, 13:08 (vor 199 Tagen) @ плацкарт

DB Informationen oder Reisezentrum?

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 13:11 (vor 199 Tagen) @ VT642

Beide.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

VT642, Dienstag, 16.04.2024, 13:14 (vor 199 Tagen) @ плацкарт

Meinen Beobachtungen nach wird an der DB Info deutlich häufiger verweigert als im RZ, einfach, um der eigenen Linie treu zu bleiben, schließlich verweigern die Infos auch Hotel- oder Taxigutscheine sehr regelmäßig.

Zudem wird meines Erachtens auch darauf hingearbeitet, den Kunden zur Selbstständigkeit zu "erziehen": Nahezu jede Bitte um Stempeln wurde zuerst beantwortet mit dem Hinweis darauf, dass es nicht nötig sei und ab 20min zu erwartender Verspätung die Zugbindung aufgehoben sei.

Ich frage mich persönlich auch, was diese Verweigerungstaktik bringen soll, da in der Zeit, in der diskutiert wird, längst der nächste Kunde bedient werden könnte.

Kunde würde gern selbständig sein

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 13:26 (vor 198 Tagen) @ VT642

Ich würde gern am Automaten selbständig Sparpreise gegen offizielle Zahlungsmittel kaufen.
Ich würde durch klare Kommunikation auf der DB-Webseite die Gewissheit haben, am nächsten Tag fahren zu dürfen, wenn die letzte Tagesverbindung nicht funktioniert.
Manche Mitarbeiter bestehen dann darauf, dass ich am Reisetag früher fahren müsste.
Mir wurde heute sogar gesagt, dass ich für einen besonders niedrigen Sparpreis nicht erwarten kann, dass ich einen späteren Zug am nächsten Tag nutzen darf.
Beim Verlangen, den Vorgesetzten zu sprechen, wurde behauptet, dieser wäre erst ab xx Uhr da. Immerhin kam auf mein ausdringliches Verlangen der Stellvertreter und verweigerte die Gültigschreibung für den nächsten Tag mit der Begründung, dass ich einen besonders niedrigen Sparpreis hätte.
Bin schon lange nicht mehr so unfreundlich behandelt worden. (Ohne selbst unfreundlich zu sein.)

Kunde sollte selbständig!

Hansjörg, Dienstag, 16.04.2024, 14:16 (vor 198 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Hansjörg, Dienstag, 16.04.2024, 14:17

(zuviel Text)

Warum fährst Du nicht einfach? Ist die Zugbindung aufgehoben ist sie aufgehoben. Ob da ein Mitarbeiter einer Sub GmbH seinen Karlheinz(m/w/d) drunter setzt ist doch völlig irrelevant. Man musste noch nie, auch zur Stempelhochzeit, früher fahren als gebucht. Und ob der Sparpreis 2,50 oder 250 Euro kostet ist auch egal.

Einfach fahren?

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 14:43 (vor 198 Tagen) @ Hansjörg

Ich habe keine Lust, während der Fahrt zu bangen, ob der Zub mein Ticket in diesem speziellen Fall akzeptieren wird.
Ich habe schon einmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt für ein völlig korrektes Ticket (ohne "Zugbindung aufgehoben") bekommen und musste mich dann monatelang gegen den falschen Anspruch wehren.
Diesen Fall möchte ich vor Vollzug klären.

Es ist nicht zu viel verlangt, als Kunde vorher zu wissen, ob ich legal oder als §265a-Kunde im Zug unterwegs bin.

Kunde würde gern selbständig sein

611 040, Erfurt, Dienstag, 16.04.2024, 14:41 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Diese falsche Verweigerung erlebe ich auch immer wieder. Bei Zugbindung habe ich mir nur äußerst selten die Stempel geholt (wenn, dann bei Fällen wo im NV Nachlauf ein Ausfall war, der ja nicht auf der FK aufgeführt ist, sondern nur *NV)
Für die Weiterfahrt am nächsten Tag , da letzer Anschluss weg, habe ich oft ohne Nachfrage einen Stempel bekommen, einmal in Frankfurt nicht. Auf meine freundliche Nachfrage, ob es keinen Stempel mehr braucht, meinte die unfreundliche MA nur: sonst hätte ich den wohl drauf gemacht. Hätte zu gerne gesagt, dass gerade beim Thema FGR bei der DB Info Fehler in der Anwendung eher die Regel als die Ausnahme sind , aber verkniff es mir lieber.
Besonders beim Thema Hotel oder Taxi muss man wirklich Glück haben an den richtigen MA zu gelangen. In den meisten Fällen wird es mit seltsamsten Begründungen verweigert. (Ticket zu günstig, da gibts keine FGR, müssen sie selbst zahlen und mit Glück vom SC FGR zurückbekommen)
Warum die Politik da nichts tut, wenn systematisch Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten werden verstehe ich wirklich nicht.
Eigentlich müsste jeder solche Fall beim EBA gemeldet werden...

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Hätte ich nicht besser formulieren können!

плацкарт, Dienstag, 16.04.2024, 14:47 (vor 198 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Kunde würde gern selbständig sein

bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 14:51 (vor 198 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 14:53

Es gibt Fälle, in denen der Stempel berechtigt sein mag.

Insbesondere hilft er aber doch dem Kontrollpersonal bei der Kontrolle sehr, weil sie eventuell komplexere Sachverhalte nicht noch einmal erklärt bekommen und prüfen müssen.

Ich habe daher auch kein Verständnis, dass man nach Vortrag des Kunden den Stempel verweigert und stattdessen eine Diskussion beginnt, anstelle einfach zu stempeln.
Vermutlich möchte man möglichst viele Kunden dazu erziehen eben keinen Stempel zu holen, damit der Personal(und Stempelfarben-)bedarf der DB Desinformation sinkt.

Persönlich habe ich in Zweifelsfällen die Erfahrung gemacht, dass in kleineren Reisezentren mit wenig Andrang nach freundlicher Vorsprache die beste Chance besteht, den Stempel oder auch eine gewünschte Gültigschreibung zu erhalten.

Kunde würde gern selbständig sein

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.04.2024, 21:34 (vor 198 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich habe daher auch kein Verständnis, dass man nach Vortrag des Kunden den Stempel verweigert und stattdessen eine Diskussion beginnt, anstelle einfach zu stempeln.
Vermutlich möchte man möglichst viele Kunden dazu erziehen eben keinen Stempel zu holen, damit der Personal(und Stempelfarben-)bedarf der DB Desinformation sinkt.

Grundsätzlich gab es nie eine Erfordernis eines Stempels oder einen Anspruch darauf...

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Weg mit dem 4744!

Kunde würde gern selbständig sein

bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 22:15 (vor 198 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 22:17


Grundsätzlich gab es nie eine Erfordernis eines Stempels oder einen Anspruch darauf...

Ich meine dass sich ein Anspruch auf offizielle Gültigschreibung der Fahrkarte aus den FGR schon ergibt. Nicht rein die Zugbindungsaufhebung, aber in den Fällen, wo das Ziel aufgrund der Fahrplanänderung / Verspätung nicht mehr oder nicht zumutbar innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer erreicht werden konnte.

Rein die Zugbindungsaufhebung macht im Ausland m.E. aber auch Sinn, sonfern es jetzt nicht gerade der grenzüberschreitende Zug ist. Es ist wohl nicht sichergestellt, dass jeder hinterletzte* Zub einer Auslandsbahn bei der Kontrolle nachvollziehen kann, was die 20-min-Regel in den DB BB ist, warum zwischen Kleinkleckersdorf und Hohenwulsch jetzt SEV mit Fahrzeitverlängerung ist und dass dies beim Kauf noch nicht drin war. Es bestehen bei diversen Auslandsbahnen teils auch andere Vorgehensweisen mit zuggebundenen Fahrkarten (Stichwort Gültigschreibung auf andere Verbindung). Wenn das irgendwie offiziell vermerkt ist, spart es dem Kunden doch letztlich mögliche Diskussionen.

Und dann gibt es halt noch ein paar Fälle, die irgendwo im Graubereich liegen, und wenn man das vorher ohne Stress mal abklären kann, und der Mitarbeitende das auch so sieht, ist es doch beruhigend wenn man auch einen kleinen Nachweis darüber mitnehmen kann.

Ich hatte ja auch schon mehrfach Fälle, die eher unkonventionell waren, und meist habe ich dann schon Personal erwischt, welches mein Problem nachvollziehen konnte und verständnisvoll reagiert hat. Eher selten war dies jedoch an der Des-Information der Fall (positive Ausnahmen bestätigen die Regel).

*nicht abwertend gemeint

Kunde würde gern selbständig sein

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.04.2024, 22:57 (vor 198 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 16.04.2024, 22:58

Ich meine dass sich ein Anspruch auf offizielle Gültigschreibung der Fahrkarte aus den FGR schon ergibt. Nicht rein die Zugbindungsaufhebung, aber in den Fällen, wo das Ziel aufgrund der Fahrplanänderung / Verspätung nicht mehr oder nicht zumutbar innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer erreicht werden konnte.

Dass die DB die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte verlängern muss, ergibt sich ja auch aus den BB.

Rein die Zugbindungsaufhebung macht im Ausland m.E. aber auch Sinn, sonfern es jetzt nicht gerade der grenzüberschreitende Zug ist. Es ist wohl nicht sichergestellt, dass jeder hinterletzte* Zub einer Auslandsbahn bei der Kontrolle nachvollziehen kann, was die 20-min-Regel in den DB BB ist

Wo findet sich denn die 20-min-Regel in den DB-SCIC-NRT? Nach meiner Kenntnis existiert diese für Fahrten ins Ausland schlicht nicht, dort gelten die 60 Minuten gemäß EU-VO. Um die Verspätung nachzuweisen gibt es die Verspätungsbescheinigung, auf die auch ein Anspruch besteht.

warum zwischen Kleinkleckersdorf und Hohenwulsch jetzt SEV mit Fahrzeitverlängerung ist und dass dies beim Kauf noch nicht drin war. Es bestehen bei diversen Auslandsbahnen teils auch andere Vorgehensweisen mit zuggebundenen Fahrkarten (Stichwort Gültigschreibung auf andere Verbindung). Wenn das irgendwie offiziell vermerkt ist, spart es dem Kunden doch letztlich mögliche Diskussionen.

Dafür gibt es ja das Instrument der Verspätungsbescheinigung - die international auch verständlicher sein müsste. Ich weiß nicht, wie erfolgversprechend es ist, Zugpersonal irgendwo in Frankreich einen Stempel "Zugbindung aufgehoben" vorzulegen.

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Weg mit dem 4744!

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bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 23:23 (vor 198 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 16.04.2024, 23:24

Wo findet sich denn die 20-min-Regel in den DB-SCIC-NRT? Nach meiner Kenntnis existiert diese für Fahrten ins Ausland schlicht nicht

Ich glaube du hast recht, allerdings kommuniziert die DB gerne die 20 Minuten.
Eine Zeit lang stand dies sogar nach Umstellung auf next auf den PDFs (wenn nicht sogar immer noch?), offenbar habe ich es auch geglaubt.

Ich weiß nicht, wie erfolgversprechend es ist, Zugpersonal irgendwo in Frankreich einen Stempel "Zugbindung aufgehoben" vorzulegen.

Das ist ein gutes Argument. Nun ist es zumindest in der Schweiz, wo ja gerne auch mal genauer hingesehen wird, und in Österreich, verständlich. Im Bereich Südtirol wohl auch noch. In östlichen Ländern kennt man eher weniger Zugbindung bei internationalen Tickets, auch wenn die DB entgegen den BB welche aufdruckt, glaube ich nicht dass es dort groß Probleme gibt, insbesondere wenn noch was offiziell aussehendes draufgestempelt ist. In Holland, Belgien und Dänemark ist das Zugbindungsproblem rein bei grenzüberscheitenden Zügen ein Problem und da sollte entsprechend geschultes Personal vorhanden sein.

Ich stimme dir zu, dass der Stempel in Frankreich völlig nutzlos ist, was aber wohl auch daran liegen wird, dass ohne Reservierungsumbuchung sowieso alles "böse" ist.

Einen Nutzen sehe ich in manchen Fällen dennoch, denke mal an den Fall, wo Fahrplanänderungen / voraussichtliche Verspätungen nur per Texthinweis im DB-RIS auftauchen, nicht aber im Fahrplan geändert sind. Und eine Verspätungsbescheinigung im Voraus für solche Fälle, existiert die überhaupt in vorgefertiger Form?
Bis vor kurzem gab es ja auch noch den Fall mit Papierfahrkarten, wo der Fahrplan nicht zwingend beilag, so dass eine bloße Verspätungsbescheinigung mit einem einzelnen angegebenen Zug nicht so ohne weiteres zum Ziel führt.

Kunde würde gern selbständig sein

611 040, Erfurt, Mittwoch, 17.04.2024, 05:08 (vor 198 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Bei Papierfahrkarten steht eben keine direkte Verbindung für den NV-Anteil drauf. Muss ja auch nicht, da dort eh keine Strecken- oder Zugbindung besteht.
Wenn auf der gewählten NV-Verbindung nun ein Zug ausfällt oder verspätet ist, sodass ein Anschluss platzt ist natürlich die Zugbindung für den FV aufgehoben. Der Beweis dafür ost natürlich schwierig für den Kunden und bei sehr genauen ZuBs könnte es zu Diskussionen kommen, warum gerade dieser Zug, man hätte ja auch anders... deswegen waren das, wie ich schon oben schrieb die wenigen Fälle wo ich den Stmepel holte.
Ganz generell ist der Kunde aber auch nicht in der Beweispflicht.

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Kunde würde gern selbständig sein

Henrik, Mittwoch, 17.04.2024, 14:44 (vor 197 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Wo findet sich denn die 20-min-Regel in den DB-SCIC-NRT? Nach meiner Kenntnis existiert diese für Fahrten ins Ausland schlicht nicht

Ich glaube du hast recht, allerdings kommuniziert die DB gerne die 20 Minuten.
Eine Zeit lang stand dies sogar nach Umstellung auf next auf den PDFs (wenn nicht sogar immer noch?), offenbar habe ich es auch geglaubt.

Bei der Umstellung gab es einige Begebenheiten, die nicht so gewollt waren..

Liegen Dir internationale Fahrkarten vor mit dem Hinweis?

Gut gebrüllt - und nicht zugebissen.

Der Blaschke, Dienstag, 16.04.2024, 22:33 (vor 198 Tagen) @ 611 040

Huhu.

Eigentlich müsste jeder solche Fall beim EBA gemeldet werden...

Niemand hält dich davon ab, es zumindest in deinen Fällen zu tun! Hast du?

Wobei die Antwort ja schon im Text steht. "Eigentlich" - also: nein.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Gut gebrüllt - und nicht zugebissen.

BlockIX, Mittwoch, 17.04.2024, 12:17 (vor 198 Tagen) @ Der Blaschke

Hallo,

Nur bezweifle ich,das EBA dabei hilft,schließlich ist "umsonst" fahren Nicht Zweck einer Eisenbahn.


DIE DSW21 haben heute ihr Zahlen veröffentlicht, mehr Fahrgäste und weniger Einnahmen durch das 49 € Ticket......soviel zum Thema Bilig

Gut gebrüllt - und nicht zugebissen.

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.04.2024, 12:39 (vor 198 Tagen) @ BlockIX

Nur bezweifle ich,das EBA dabei hilft,schließlich ist "umsonst" fahren Nicht Zweck einer Eisenbahn.

Wenn die Eisenbahn für bestimmte Personengruppen Freifahrten anbietet, entbindet sie das nicht von ihrer Pflicht zur Hilfeleistung. Das EBA als Durchsetzungsstelle ist dann genau dafür da - die Rechte der Fahrgäste durchzusetzen, unabhängig vom bezahlten Fahrpreis.

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Weg mit dem 4744!

Gut gebrüllt - und nicht zugebissen.

JanZ, HB, Mittwoch, 17.04.2024, 12:47 (vor 198 Tagen) @ JeDi

Nun, im Beitrag von 611 040 ging es ja nicht um eine Freifahrt, sondern schlicht um die Aufhebung der Zugbindung gemäß dem geltenden Tarif. Und selbstverständlich ist das EBA auch dafür da, den durchzusetzen, auch wenn es zum Nutzen des Fahrgastes ist. Sonst hätte es ja wenig Sinn, sich als Fahrgast dorthin zu wenden.

Oft scheitert es einfach an Unfähigkeit...

Matze86, München, Dienstag, 16.04.2024, 15:02 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

- kein Text -

Wie sieht denn so ein Stempel aus?.

guru61, Arolfingen, Mittwoch, 17.04.2024, 08:41 (vor 198 Tagen) @ Matze86

Wie sieht denn so ein Stempel aus?
Da hätte ich mir schon lange einen eigenen gemacht!
Gruss Guru

Wie sieht denn so ein Stempel aus?.

плацкарт, Mittwoch, 17.04.2024, 08:51 (vor 198 Tagen) @ guru61

Es sind eigentlich 2 Stempel:

1 unnormierter einzeiliger mit "Zugbindung aufgehoben"

und

1 rechteckiger Datumstempel der jeweiligen Stelle.

Zusätzlich unterschreibt der jeweilige Mitarbeiter.

Oft wird Grund der Freigabe und evtl. die Freigabe für den nächsten Tag händisch dazugeschrieben.

Ein Sammlerstück wie ein Ersttagsbrief für Philatelisten!

Bild

guru61, Arolfingen, Montag, 22.04.2024, 11:14 (vor 193 Tagen) @ sflori

https://im.contentlounge.net/styles/manual_crop/s3/2023-06/imago_169120188-v1.jpg?im=As...


Bye. Flo.

Danke, da hätte ich mir schon lange einen eigenen gemacht :-)
Gruss Guru

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

GoethesGarten, Dienstag, 16.04.2024, 21:03 (vor 198 Tagen) @ плацкарт

Es ist schlicht keine Stempelung mehr vorgesehen und auch nicht notwendig. Es sei denn, man will sein Geld sofort im nächsten DB-Reisezentrum abholen weil man 1 oder 2 Stunden zu spät und keine höhere Gewalt im Spiel ist.

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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

VT642, Dienstag, 16.04.2024, 21:23 (vor 198 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von VT642, Dienstag, 16.04.2024, 21:23

Die FGR Bearbeitung im Reisezentrum ist nicht mehr möglich!

Durftest du als DB Agentur überhaupt jemals stempeln bzw. hattest überhaupt einen entsprechenden Stempel?

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.04.2024, 21:34 (vor 198 Tagen) @ VT642

Durftest du als DB Agentur überhaupt jemals stempeln bzw. hattest überhaupt einen entsprechenden Stempel?

Bei Fahrplanänderungen durften Agenturen das immer, bei Verspätungen nicht.

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Weg mit dem 4744!

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

GoethesGarten, Sonntag, 26.05.2024, 00:23 (vor 159 Tagen) @ VT642
bearbeitet von GoethesGarten, Sonntag, 26.05.2024, 00:26

Ich zitiere die Bahn:

Die Bestätigung der Verspätung erfolgt ausschließlich im Zug oder an der DB Information. Die Bestätigung von Verspätungen durch DB-Agenturen ist nicht vorgesehen.

Enthält das Fahrgastrechte-Formular keine Bestätigung, erfolgt die gesamte Abwicklung (Verspätungsprüfung, Entschädigung etc.) grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte!

Mit Bestätigungsstempel durch DB-Info oder Zub inkl. ausgefülltem Formular gilt:

Bei Abgabe der Originalfahrkarte erfolgt sowohl die Entschädigung als auch die Erstattung bei Fahrtabbruch direkt im DB-Reisezentrum [...]

Ohne Stempel = portofrei mit Antwort-Umschlag zum Servicenter Fahrgastrechte schicken oder bei online gekauften Tickets einfach über den DB-Navigator geltend machen. Hat bei mir einwandfrei funktioniert.

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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 26.05.2024, 06:09 (vor 159 Tagen) @ GoethesGarten

Da musst du aber irgendwelche komplett veralteten Unterlagen zitieren - eine Abwicklung im Reisezentrum gibt’s ja so oder so nicht.

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Weg mit dem 4744!

Tatsächlich: DB-Reisezentren bearbeiten nicht mehr.

GoethesGarten, Donnerstag, 30.05.2024, 11:36 (vor 155 Tagen) @ JeDi

Ja, du hast leider recht. Die Information im digitalen Auskunftssystem ist tatsächlich veraltet wie ich heute auf Nachfrage bei einer internen DB-Stelle erfahren habe. Es steht schwarz auf weiß darin, dass die DB-Reisezentren es noch machen, aber tatsächlich, lt. telefonischer Info, machen sie es nicht mehr und leiten es nur noch an das Fahrgastrechte-Servicecenter weiter.

Da kann ich mich nur entschuldigen. Ich hatte mich auf diese Auskunft verlassen, weil das interne Info-System als sehr zuverlässig gilt.

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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

Schaue mal bitte hier:

GoethesGarten, Freitag, 31.05.2024, 23:48 (vor 153 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von GoethesGarten, Freitag, 31.05.2024, 23:51

Hallo @JeDi

Diesen Passus habe ich gerade in den AGB der DB gefunden (aktuellste Ausgabe mit Stand 31.05.2024). Jetzt wirst du verstehen, warum ich so extrem irritiert und der festen Überzeugung war, dass meine Aussage richtig war. Aber das soll ja nun endgültig vorbei sein. Warum es aber noch in den AGB steht, weiß ich nicht.

"9.3.4 Der Reisende kann sich, sofern verfügbar, auch ein Fahrgastrechte-Formular mit Bestätigung über die Verspätung im verspäteten Zug aushändigen lassen. In einem DB Reisezentrum erhält der Reisende ein Fahrgastrechteformular mit Bestätigung bis längstens ein Jahr nach dem Verspätungsereignis, sofern die Verspätungsdaten verfügbar sind. Bei Abgabe dieses von der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und der dazugehörigen Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum erhält der Reisende auf Wunsch den Erstattungs- oder Entschädigungsbetrag sofort ausgezahlt. Ist eine Bearbeitung im DB Reisezentrum nicht möglich, wird der Antrag an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet."

Aber bei der DB weiß die linke Hand ja nicht was die rechte tut.

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Es ist erschreckend wie gut die Jugend einerseits mit Instagram und TikTok umgehen kann, es aber andererseits nicht selbstständig schafft im DB Navigator, auf einer Anzeigetafel oder auf dem Aushangfahrplan zu schauen, wann der nächste Zug fährt.

im Späti fragen

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 17.04.2024, 20:02 (vor 197 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von Alibizugpaar, Mittwoch, 17.04.2024, 20:03

Wer eine Aufhebung braucht kann ja mal in einem Kiosk, Späti, Krämerladen oder in einer Spielhalle in Bahnhofsnähe fragen, dort bekommt man bestimmt einen Freigabe-Stempel für kleines Geld. Oder gratis, wenn man für mindestens 10 EUR einkauft.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Nimmt der Späti Gutscheine an?

плацкарт, Donnerstag, 18.04.2024, 06:21 (vor 197 Tagen) @ Alibizugpaar

- kein Text -

Nimmt der Späti Gutscheine an?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 18.04.2024, 15:25 (vor 196 Tagen) @ плацкарт

Auf keinen Fall. Der Laden müsste auf die Gutschein-Erstattung von der DB ewig lang warten. Weshalb auch manche Taxifahrer nicht mehr auf DB-Rechnung fahren wollen.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Taxigutschein

bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.04.2024, 16:03 (vor 196 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.04.2024, 16:05

Weshalb auch manche Taxifahrer nicht mehr auf DB-Rechnung fahren wollen.

Wobei hier für die Abrechnung der Taxigutscheine m.W.n.der Bundesverband Taxi und Mietwagen verantwortlich ist.

Ich habe eher den Eindruck dass es häufig finanziell attraktiver ist, die Fahrt als normale Fahrt mit Quittung abzurechnen, anstelle der Fahrt mit Gutschein, weil für letzteren feste Konditionen ausgehandelt wurden.

Es scheint so zu sein: gibt es viele Taxis zu Auswahl, wird der Gutschein angenommen. Wenn der Taxler weiß, der Kunde ist ausgeliefert, weil er (fast) das einzige Taxi vor Ort ist, besteht ein großes Risiko, dass er ablehnt.

Blöd, wenn die Fahrt über 120 Euro kostet und man alleine ist, dann bleibt man darauf sitzen. Und es soll ja auch Menschen geben, die spontan nicht 120 Euro auslegen können (und Taxis, die keine Kartenzahlung nehmen).

Mir sagte einer mal: "nachts werden sie keinen finden, der den Gutschein nimmt". Da waren es 5 oder 6 Taxis, die sich abgesprochen hatten und alle verweigerten.

Taxigutschein

VT642, Donnerstag, 18.04.2024, 16:30 (vor 196 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 18.04.2024, 16:31

Solche Fahrer müssten eigentlich bei der Zentrale gemeldet werden. Ich würde an Ort und Stelle dort anrufen, die Nummer des Taxis ist ja im Regelfall gut ersichtlich. Es steht sicher in den Vertragsbedingungen, dass derartige Fahrten durchzuführen sind und nicht grundlos verweigert werden dürfen. Ist genauso wie Kurzstrecken, die ebenso gerne verweigert werden.

Taxigutschein

bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.04.2024, 16:39 (vor 196 Tagen) @ VT642

Ich bezweifle, dass ein selbstständiger Taxiunternehmer außerhalb von Fahrten im Geltungsbereich des örtlichen Taxitarifs einem Kontrahierungszwang, insbesondere bei den Gutscheinen, unterliegt.

Taxigutschein

Garfield_1905, Samstag, 04.05.2024, 16:26 (vor 180 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich kann aus eigener Erfahrung auf der Leitstelle eines EVU sagen, das in dem Fall, wo die Taxis durch die Leitstelle organisiert wurden (das war zumindest bei uns die Regel), die Taxiunternehmen in der weit überwiegenden Anzahl sehr kooperativ waren, vorausgesetzt, das sie von uns per Fax oder Mail eine Kostenübernahme bekommen haben. Bei den meisten Unternehmen reichte es, wenn man die 'irgendwann' (d.h. 2, 3 Std. später) übersandt hat, einzelne Unternehmen verlangten die Kostenübernahme vorab. Oft haben die Taxiunternehmer die ganze Sache vor Ort organisiert, wenn man z.B. gar nicht wußte, um wieviele Fahrgäste es sich handelt. Das alles gilt z.B. bei einem PU oder bei Ausfall des letzten Zuges.

In Ausnahmefällen haben unsere Zugbegleiter Taxigutscheine ausgegeben. Da gab es m.W. nie Probleme, auch an kleineren Orten. Der Unterschied war, das sich die Fahrgäste selber um Taxis bemühen mußten, an größeren Orten kein Problem, an kleineren Orten zumindest eventl. ein zeitliches Problem. Ich muß einschränkend sagen, das eventl. Probleme bei uns im Kundenzentrum gelandet sind, von denen wir in der Regel gar nichts mitbekommen haben.

Nimmt der Späti Gutscheine an?

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 04.05.2024, 16:49 (vor 180 Tagen) @ Alibizugpaar

Auf keinen Fall. Der Laden müsste auf die Gutschein-Erstattung von der DB ewig lang warten. Weshalb auch manche Taxifahrer nicht mehr auf DB-Rechnung fahren wollen.

In Düsseldorf war/ist das Rheintaxi welche DB und höchstwahrscheinlich auch von anderen Unternehmen ausgegebene Taxischeine nicht akzeptiert.

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

Rook, Samstag, 04.05.2024, 14:20 (vor 180 Tagen) @ плацкарт

Was bedeutet denn in dem Zusammenhang der Abschnitt in der EU-VO 2021/782?

Artikel 20:
(4) Die Eisenbahnunternehmen informieren die betroffenen Fahrgäste darüber, wie sie eine Bestätigung dafür beantragen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Diese Bestätigung gilt auch in Verbindung mit den Bestimmungen des Artikels 19.

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Viele Grüße
Rook

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

611 040, Erfurt, Samstag, 04.05.2024, 14:28 (vor 180 Tagen) @ Rook

Dabei geht es um Bescheinigungen über den Ausfall oder die Verspätung eines Zuges. Die kann man an der DB Info auch bekommen. Ist ein extra ausgefüllter Zettel.
Für aufgehobene Zugbindung braucht es aber wie schon zig mal geschrieben keine Nachweise. Weder Stempel noch irgendwelche Meldungen aus irgendwelchen Apps. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, ist die Zugbindung automatisch und sofort ohne weiteres Zutun aufgehoben.
Natürlich kann man sich trotzdem eine solche Bescheinigung holen, um für den seltenen Fall eines diskutierenden ZuBs etwas vorzuweisen zu haben. Oder eben auch für andere Zwecke, wie Vorlage beim Arbeitgeber, etc.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Verweigerung "Zugbindung aufgehoben" zu stempeln

Rook, Samstag, 04.05.2024, 14:34 (vor 180 Tagen) @ 611 040

Danke.

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Viele Grüße
Rook

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