Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ? (Fahrkarten und Angebote)

401 051-ICE884, HESD, Samstag, 13.04.2024, 21:02 (vor 609 Tagen)

Hallo,

ich bin neu hier, lese aber schon eine weil mit.

Nun habe ich seit einiger Zeit einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke, und deswegen benötige ich auch kein Deutschlandticket mehr.

Wenn man mit einem Deutschlandticket z.B. nach Hannover fährt, und dann wegen Verspätungen seinen ICE mit einem Sparticket verpasst, dann hat man Pech gehabt.

Wenn man mit dem Schwerbehindertenausweis fährt, hat man eine freie Beförderung, und man hat dann auch keine FGR, weil man keine Fahrkarte hat.
Dann habe ich mal wo gelesen, dass in dem Fall, wenn man nicht rechtzeitig den ICE erreicht, eben wegen der Verspätung des Zubringerzuges, die Zugbindung aufgehoben ist.

Aber wo kann man dazu nähere Info finden, kennt sich damit hier jemand mit aus?

Danke Edm.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

schluggy, Samstag, 13.04.2024, 22:02 (vor 609 Tagen) @ 401 051-ICE884

Wenn man mit dem Schwerbehindertenausweis fährt, hat man eine freie Beförderung, und man hat dann auch keine FGR, weil man keine Fahrkarte hat.

Auch bei einer Fahrt mit Schwerbehindertenausweis gelten die Fahrgastrechte, einzig die Entschädigung 25%/50% entfällt.

Dann habe ich mal wo gelesen, dass in dem Fall, wenn man nicht rechtzeitig den ICE erreicht, eben wegen der Verspätung des Zubringerzuges, die Zugbindung aufgehoben ist.
Aber wo kann man dazu nähere Info finden, kennt sich damit hier jemand mit aus?

Siehe dazu https://www.oepnv-info.de/reisen/bahnreisen/fahrgastrechte-im-eisenbahnverkehr/fahrgast...

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Viele Grüße
Marco Krings
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Mobilitätsportal für behinderte Reisende: https://www.oepnv-info.de
Datenbank Fernverkehr: https://www.fernbahn.de/datenbank/

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

brandenburger, Perleberg, Samstag, 13.04.2024, 22:12 (vor 609 Tagen) @ schluggy

Siehe dazu https://www.oepnv-info.de/reisen/bahnreisen/fahrgastrechte-im-eisenbahnverkehr/fahrgast...

Hallo,

dort steht, dass man unter Umständen einen Fernzug nehmen kann, wenn ein Nahverkehrszug verspätet war und man nur noch mit Nutzung eines Fernzuges pünktlich ankommen kann. Also die Regelung, die für Deutschlandticket-Nutzer/innen bis August auch galt und dann für diese explizit abgeschafft wurde.

Jetzt können wir mit dem Deutschlandticket nur noch einen Fernzug (mit Vorstrecken der Fahrkarte, klar) nehmen, wenn es die letzte Verbindung des Tages war usw.

Aber über die Kombination Wertmarke/Fernticket mit Zugbindung steht da leider nichts.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

401 051-ICE884, HESD, Sonntag, 14.04.2024, 08:28 (vor 609 Tagen) @ schluggy

Danke schon mal für die Antwort.

Mit FGR ist die Entschädigung gemeint.

Die angegebene Seite hatte ich auch gefunden,
Genau zur Zugbindung steht dort nichts.

Bei dem Deutschland Ticket und dann neu ein Sparticket ist das klar beschrieben, weil es zwei Beförderundsverträge sind.
Mit dem Schwerbehinderten Ausweis hat man aber eine freie Fahrt, wo kein Wert hinterlegt ist, da es ja auch keine Geldentschädigung gibt.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

611 040, Erfurt, Sonntag, 14.04.2024, 08:35 (vor 609 Tagen) @ 401 051-ICE884

Guten Morgen,

Eine Fahrt mit dem Schwerbehindertenausweis ist auch ein eigener Beförderungsvertrag. Wenn du also diesen für den NV-Anteil nutzt und dann den FV und diesen verpasst hast du Pech gehabt. Genauso wie mit D-Ticket.
Zugbindung aufgehoben wird nur, wenn es EINE durchgehende Fahrkarte ist mit NV und FV.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 08:54 (vor 609 Tagen) @ 611 040

Guten Morgen,

Eine Fahrt mit dem Schwerbehindertenausweis ist auch ein eigener Beförderungsvertrag. Wenn du also diesen für den NV-Anteil nutzt und dann den FV und diesen verpasst hast du Pech gehabt. Genauso wie mit D-Ticket.
Zugbindung aufgehoben wird nur, wenn es EINE durchgehende Fahrkarte ist mit NV und FV.

Das würde ich so neben nicht behaupten, als Schwerbehinderter kann man ja auch im Zug noch eine Fahrkarte kaufen, ohne Aufschlag. Die Reservierung bekommt man am Schalter auch zu 0,00€
Da kann es schon unterschiede geben, und darum geht es den Fragenden eben.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

611 040, Erfurt, Sonntag, 14.04.2024, 09:33 (vor 609 Tagen) @ EK-Wagendienst

Trotzdem ist es doch eindeutig nicht ein Beförderungsvertrag. Kann ja gar nicht, da der Schwerbehindertenausweis gar nicht im FV gilt. Deswegen kann es auch keine durchgehenden FGR geben.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 10:30 (vor 609 Tagen) @ 611 040

Trotzdem ist es doch eindeutig nicht ein Beförderungsvertrag. Kann ja gar nicht, da der Schwerbehindertenausweis gar nicht im FV gilt. Deswegen kann es auch keine durchgehenden FGR geben.

Im Fernverkehrszug nachlösen geht auch nicht nach den Bedingungen von DB FV,
aber wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, dann geht es und sogar ohne Bordpreis.

Hätte dir im Fall Donauwörth sicher gut geholfen. Da gibt es eben Unterschiede.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 14.04.2024, 10:32 (vor 609 Tagen) @ EK-Wagendienst

Trotzdem ist es doch eindeutig nicht ein Beförderungsvertrag. Kann ja gar nicht, da der Schwerbehindertenausweis gar nicht im FV gilt. Deswegen kann es auch keine durchgehenden FGR geben.


Im Fernverkehrszug nachlösen geht auch nicht nach den Bedingungen von DB FV,
aber wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, dann geht es und sogar ohne Bordpreis.

Aber genau das steht doch so in den BB?

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 10:33 (vor 609 Tagen) @ JeDi

Trotzdem ist es doch eindeutig nicht ein Beförderungsvertrag. Kann ja gar nicht, da der Schwerbehindertenausweis gar nicht im FV gilt. Deswegen kann es auch keine durchgehenden FGR geben.


Im Fernverkehrszug nachlösen geht auch nicht nach den Bedingungen von DB FV,
aber wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, dann geht es und sogar ohne Bordpreis.


Aber genau das steht doch so in den BB?

Ja Richtig

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Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

401 051-ICE884, HESD, Sonntag, 14.04.2024, 10:31 (vor 609 Tagen) @ 611 040

Danke,
aber bei dem vorhanden sein eines Schwerbehindertenausweises gibt es eben Abweichungen, ob als Kulanz oder eben weil es geregelt ist.
Genau das ist hier die Frage, und ist doch logisch.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

schluggy, Sonntag, 14.04.2024, 13:46 (vor 608 Tagen) @ 611 040

Das sieht die Deutsche Bahn anders.

Eine kombinierte Fahrt Freifahrt + Fernverkehrsfahrkarte wird als eine Fahrt angesehen.
Siehe auch https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/barrierefrei-fahrgastrechte

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Viele Grüße
Marco Krings
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Eben doch anders, vermuten ist nicht wissen

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 14.04.2024, 19:14 (vor 608 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 14.04.2024, 19:17

Guten Morgen,

Eine Fahrt mit dem Schwerbehindertenausweis ist auch ein eigener Beförderungsvertrag. Wenn du also diesen für den NV-Anteil nutzt und dann den FV und diesen verpasst hast du Pech gehabt. Genauso wie mit D-Ticket.
Zugbindung aufgehoben wird nur, wenn es EINE durchgehende Fahrkarte ist mit NV und FV.

Es ist doch anders, und nicht mit dem Deutschlandticket vergleichbar.
Nicht nur bei der Zugbindung, sondern auch das man einen ICE im Verspätungsfall nutzen kann, und die gekaufte Fahrkarte dann erstattet bekommt.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.

Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

schluggy, Sonntag, 14.04.2024, 13:49 (vor 608 Tagen) @ 401 051-ICE884

Die angegebene Seite hatte ich auch gefunden,
Genau zur Zugbindung steht dort nichts.

Ja, sollte ich mal ergänzen.

Die Deutsche Bahn sieht die Kombination aus Freifahrt + Fernverkehrsticket als eine Fahrt an, so dass die Fahrgastrechte voll greifen. Demnach auch Aufhebung der Zugbindung. Aus eigener Erfahrung, aber mit mehr Diskussionen im Zug...

Da ich Fernreisen nur noch 1. Klasse fahre, und somit ein Ticket für die Gesamtreise habe, kann ich nichts sagen, ob dies mittlerweile entspannter läuft.

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Viele Grüße
Marco Krings
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Zugbindung aufgehoben mit Schwerbehindertenausweis ?

401 051-ICE884, HESD, Sonntag, 14.04.2024, 19:00 (vor 608 Tagen) @ schluggy

Die angegebene Seite hatte ich auch gefunden,
Genau zur Zugbindung steht dort nichts.


Ja, sollte ich mal ergänzen.

Die Deutsche Bahn sieht die Kombination aus Freifahrt + Fernverkehrsticket als eine Fahrt an, so dass die Fahrgastrechte voll greifen. Demnach auch Aufhebung der Zugbindung. Aus eigener Erfahrung, aber mit mehr Diskussionen im Zug...

Danke für diese Info, genau das hatte ich gesucht,

Fahrgastrechte gelten auch bei unentgeltlicher Beförderung

Barzahlung, Sonntag, 14.04.2024, 13:32 (vor 608 Tagen) @ 401 051-ICE884
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 14.04.2024, 13:35

Wenn man mit dem Schwerbehindertenausweis fährt, hat man eine freie Beförderung, und man hat dann auch keine FGR, weil man keine Fahrkarte hat.

Auch bei unentgeltlicher Beförderung bzw. bei Fahrt mit Nullpreisfahrkarten gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und das auch nicht nur bei der Schwerbehinderten-Freifahrt.

einzig die Entschädigung 25%/50% entfällt.

Die entfällt eigentlich auch nicht. Es ist halt nur so, dass der Fahrpreis und somit auch die größtmögliche Fahrpreisentschädigung nach dieser Regelung stets 0 Euro beträgt.

Hallo,

dort steht, dass man unter Umständen einen Fernzug nehmen kann, wenn ein Nahverkehrszug verspätet war und man nur noch mit Nutzung eines Fernzuges pünktlich ankommen kann.

Aufgrund § 3 Abs. 3 Satz 2 EVO bleiben schwerbehinderten Reisenden mit Wertmarke die Rechtsfolgen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO erhalten.

Also die Regelung, die für Deutschlandticket-Nutzer/innen bis August auch galt und dann für diese explizit abgeschafft wurde.

Abweichend von § 3 Abs. 3 Satz 2 EVO gilt das Deutschlandticket aufgrund § 3 Abs. 4 EVO als erheblich ermäßigt. Daher darf im Tarif von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen werden.

Nicht alle Verbünde machen in ihren Tarifbestimmungen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

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