? Sparpreis Ticket, Ausfall Regionalbahn (Fahrkarten und Angebote)

7summerfrank7, Mannheim, Samstag, 13.04.2024, 16:16 (vor 693 Tagen)

Hallo Zusammen,

auf meinem Sparpreis Ticket ist ein RE und IC eingetragen mit Zugbindung für die Fahrt. Da ich bei der Verbindung jetzt durch Bauarbeiten die Regionalbahn ausfällt und durch SEV ersetzt wird, schaffe ich an diesem Morgen den Anschluss zu dem IC nicht mehr. Kann ich eine Entschädigung beantragen oder einen IC für die gleiche Verbindung an dem Tag später nutzen?

Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende

Frank

!Nein, Zugbindung nur für FV, ausfallender NV dein Problem

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 16:37 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Hi

die Zugbindung gilt nur für den eingetragenen FV. Für NV gibt es keine Zugbindung. Wie du zum FV ist deine Sache.

--
Gruß
Waldbahn

!Nein, Zugbindung nur für FV, ausfallender NV dein Problem

Schnellzug, Samstag, 13.04.2024, 17:01 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Das ist (vermutlich) Quark. Wenn im Vorlauf der Nahverkehr Verspätung hat oder durch eine Fahrplanänderung der Fernverkehr nicht erreicht wird, dann die die Zugbindung aufgehoben und du darfst jeden nachfolgenden Fernverkehrszug nutzen. Am besten die Verbindung ausdrucken, die zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs zugrundelag. Anders wäre es, wenn Du ein Deutschlandticket hättest und eine reine Fernverkehrsfahrkarte. Dann ist es dein Pech, rechtzeitig den Fernverkehr zu erwischen, wenn Du einen Sparpreis hast. So wie ich es verstanden habe, hattest Du aber einen Sparpreis, der neben dem Fernverkehr auch den Nahverkehr einschliesst. Dann gilt das oben geschilderte - Zufhebung der Zugbindung. Also nicht Dein Pech, wenn Du den Fernverkehr nicht mehr erreichen kannst durch eine Änderung.

!Nein, Zugbindung nur für FV, ausfallender NV dein Problem

7summerfrank7, Mannheim, Samstag, 13.04.2024, 17:07 (vor 693 Tagen) @ Schnellzug

Danke für die Antwort, das hilft mir weiter

Ich würde dann den SEV nutzen und mit meinem Ticket den nächsten Fernverkehrszug auf der gleichen Strecke nutzen. Der Zugbegleiter werde ich dann auch informieren bevor ich den Zug betrete, falls möglich

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 17:08 (vor 693 Tagen) @ Schnellzug
bearbeitet von Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 17:10

Hallo

Der NV ist kein Bestandteil der Zugbindung, auch wenn eine Verbindung mit NV auf dem Ticket steht. Die Zugbindung gilt nur (wie erwähnt) für den FV. Die Nutzung des NV steht dir im Vor/Nachlauf frei du kannst also auch eher oder später fahren. Die Zugbindung ist damit nicht aufgehoben, ansonsten müsste der NV Zug ja auch der Zugbindung unterliegen und aufgedruckt sein.

--
Gruß
Waldbahn

Falsch!

611 040, Erfurt, Samstag, 13.04.2024, 17:13 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Du hast zwar Recht, dass es für den NV keine Zugbindung gibt. Das bedeutet aber nur, dass du den NV-Anteil mit jedem NV-Zug innerhalb der Gültigkeit der Fahrkarte fahren kannst, also auch früher oder später als gebucht.

Das hat aber NICHTS für die FGR zu sagen. Wenn der NV-Zug ausfällt oder durch Verspätung dein Anschluss zum FV nicht erreicht wird, ist natürlich die Zugbindung für den FV aufgehoben und du kannst einen anderen FV-Zug nutzen.

Kurzum: Die Möglichkeit des Threadstarters den SEV zur gebuchten Zeit zu nutzen und einen späteren FV-Zug zu nehmen ist problemlos möglich. Falls bei der Kontrolle im FV gefragt wird (was oft gar nicht mehr passiert) reicht ein Hinweis auf den ausgefallenen NV.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sicher?

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 17:18 (vor 693 Tagen) @ 611 040

Der OP will unter Umständen einen anderen FV nutzen, weil der gebuchte FV wegen dem NV Zulauf nicht erreicht wird.

Kann ich eine Entschädigung beantragen oder einen IC für die gleiche Verbindung an dem Tag später nutzen?

Schau mal in die Definition Zugbindung https://www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/zugbindung-sparpreis

Was ist eine Zugbindung?
Zugbindung bedeutet, dass Sie nur mit dem Zug zur eingetragenen Uhrzeit auf dem ausgestellten Fahrschein fahren dürfen. Die Zugbindung gilt nur für die Züge des Fernverkehrs und in Verbindung mit einem Sparpreis-Ticket oder einem Sonderticket. Dazu zählen folgende Züge: Intercity-Express (ICE), Intercity (IC), Eurocity (EC), EuroNight (EN) oder D-Zug (D).
Im Nahverkehr herrscht keine Zugbindung. Auch Rail & Fly-Tickets sind von dieser Regelung ausgenommen.

Also geht eine andere Nutzung unter Aufhebung der ZB nicht.

--
Gruß
Waldbahn

Sicher?

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 13.04.2024, 18:17 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Der OP will unter Umständen einen anderen FV nutzen, weil der gebuchte FV wegen dem NV Zulauf nicht erreicht wird.

Kann ich eine Entschädigung beantragen oder einen IC für die gleiche Verbindung an dem Tag später nutzen?

Schau mal in die Definition Zugbindung https://www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/zugbindung-sparpreis

Was ist eine Zugbindung?
Zugbindung bedeutet, dass Sie nur mit dem Zug zur eingetragenen Uhrzeit auf dem ausgestellten Fahrschein fahren dürfen. Die Zugbindung gilt nur für die Züge des Fernverkehrs und in Verbindung mit einem Sparpreis-Ticket oder einem Sonderticket. Dazu zählen folgende Züge: Intercity-Express (ICE), Intercity (IC), Eurocity (EC), EuroNight (EN) oder D-Zug (D).
Im Nahverkehr herrscht keine Zugbindung. Auch Rail & Fly-Tickets sind von dieser Regelung ausgenommen.

Also geht eine andere Nutzung unter Aufhebung der ZB nicht.

Dann frag mal in einer Verkaufsstelle, die werden dir bestätigen das die Zugbindung auch aufgehoben ist wenn es Probleme mit auf dem Ticket gebuchten Nahverkehr gibt.

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

Schnellzug, Samstag, 13.04.2024, 17:17 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Bring den TE nicht durcheinander. Na klar ist die Zugbindung (die nur im Fernverkehr gilt, soweit d'accord) aufgehoben, wenn der Nahverkehr, der zum Fernverkehr führt, Verspätung hat und der Fernverkehr wegen der Verspätung nicht erreicht wird. Der TE hat eine Durchgangsfahrkarte.

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 17:44 (vor 693 Tagen) @ Schnellzug
bearbeitet von Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 17:45

Das hat nichts mit Durcheinanderbringen zu tun. Wenn die Möglichkeit besteht (genauere Angaben sind leider nicht vorhanden), kann ja ein NV/SEV Takt eher genutzt werden, um den IC zu erreichen. Notfalls ein Taxi, dass dann über FGR eingereicht werden könnte.

--
Gruß
Waldbahn

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 13.04.2024, 18:18 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Das hat nichts mit Durcheinanderbringen zu tun. Wenn die Möglichkeit besteht (genauere Angaben sind leider nicht vorhanden), kann ja ein NV/SEV Takt eher genutzt werden, um den IC zu erreichen. Notfalls ein Taxi, dass dann über FGR eingereicht werden könnte.

Richtig, kann muss nicht. Wenn unter Umständen einen Termin hast ist das vielleicht gar nicht möglich.

Zugbindung ist aufgehoben

Ludo, Niedersachsen, Samstag, 13.04.2024, 19:52 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von Ludo, Samstag, 13.04.2024, 19:53

Das hat nichts mit Durcheinanderbringen zu tun. Wenn die Möglichkeit besteht (genauere Angaben sind leider nicht vorhanden), kann ja ein NV/SEV Takt eher genutzt werden, um den IC zu erreichen.

Kann man machen, muss man aber nicht. Kann man je nach Situation auch gar nicht, wenn beispielsweise ein Geschäftstermin erst zu einer bestimmten Uhrzeit endet.

Notfalls ein Taxi, dass dann über FGR eingereicht werden könnte.

Das wird einem garantiert nicht erstattet. Auf welcher gesetzlichen Grundlage glaubst du, dass das der Fall sein könnte?

Gruß, Ludo

Zugbindung ist automatisch aufgehoben

Norddeich, Samstag, 13.04.2024, 21:10 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

@Waldbahn, kannst du bitte damit aufhören, deine Falschaussagen hier zu verbreiten? Dafür gibt es Facebook und Telegram, dies ist ein seriöses Internetforum.

Wo ist der entsprechende Passus in den BB nachzulesen

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 21:14 (vor 693 Tagen) @ Norddeich

Wenn du auf Seriosität aus bist. Die hier verlinkten Seiten geben das meiner Meinung nach nicht her. Und auch du bleibst eine Quelle schuldig...

--
Gruß
Waldbahn

9.1.1 BB Personenverkehr

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 13.04.2024, 21:31 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Wenn du auf Seriosität aus bist. Die hier verlinkten Seiten geben das meiner Meinung nach nicht her. Und auch du bleibst eine Quelle schuldig...

9.1.1.
Da steht nichts davon, dass diese Rechte erlöschen, sollte ein nicht-zeuggebundener Nahverkehr den Umstieg auf zugegebundenen Fernverkehr verunmöglichen.

9.1.1 BB Personenverkehr

Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 21:39 (vor 693 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Waldbahn, Samstag, 13.04.2024, 21:41

Da steht Ankunftsverspätung am Zielort mehr als 20min Verspätung. Soweit ist mir das klar. Da steht aber nicht, dass die ZB automatisch aufgehoben ist, wenn der Zubringer zum eigentlich pünktlichen Zug (wovon erst einmal auszugehen ist) ausfällt oder verspätet ist. Ich bin daher weiter der Meinung, dass (wenn hier nicht anders vom TO [die möglichen Termrin/Geschäftsgründe sind hier hier nicht relevant weil nicht vom TO genannt und auch nicht erwähnt wird, dass es die erste Tagesverbindung im NV ist) geschildert eine mögliche frühere Fahrt zumutbar ist und das nicht zu FGR oder Aufhebung führt.

Wenn die DB aber per Info im Navigator die ZB aufhebt, ist das ganze Thema obsolet, aber das ist augenscheinlich noch nicht passiert.

--
Gruß
Waldbahn

9.1.1 BB Personenverkehr

Rook, Samstag, 13.04.2024, 22:01 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Da steht Ankunftsverspätung am Zielort mehr als 20min Verspätung. Soweit ist mir das klar. Da steht aber nicht, dass die ZB automatisch aufgehoben ist, wenn der Zubringer zum eigentlich pünktlichen Zug (wovon erst einmal auszugehen ist) ausfällt oder verspätet ist. Ich bin daher weiter der Meinung, dass (wenn hier nicht anders vom TO [die möglichen Termrin/Geschäftsgründe sind hier hier nicht relevant weil nicht vom TO genannt und auch nicht erwähnt wird, dass es die erste Tagesverbindung im NV ist) geschildert eine mögliche frühere Fahrt zumutbar ist und das nicht zu FGR oder Aufhebung führt.

Wenn die DB aber per Info im Navigator die ZB aufhebt, ist das ganze Thema obsolet, aber das ist augenscheinlich noch nicht passiert.


Und was ist damit:


Zug verpasst - was nun?

Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Nehmen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher vom Zugpersonal, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.

Wenn kein Verschulden seitens der Deutschen Bahn vorliegt, erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets. Damit Sie trotzdem an Ihr Ziel kommen, müssen Sie sich ein neues Ticket für Ihre Reise kaufen.


https://www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/zugbindung-sparpreis

--
Viele Grüße
Rook

9.1.1 BB Personenverkehr

Norddeich, Samstag, 13.04.2024, 22:05 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Ich bin daher weiter der Meinung,

Deine Meinung bleibt dir unbenommen, auch wenn sie (wie hier) nichts mit der Rechtslage zu tun hat – in diesem Fall: zum Glück.

Weiterhin schönes Wochenende!

9.1.1 BB Personenverkehr

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 13.04.2024, 22:05 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Da steht Ankunftsverspätung am Zielort mehr als 20min Verspätung. Soweit ist mir das klar. Da steht aber nicht, dass die ZB automatisch aufgehoben ist,

Doch, da steht, sogar ausdrücklich, dass das auch bei einer zugegebundenen Fahrkarte gilt. Dass das nicht gilt, wenn der Verursacherzug selbst keiner Zugbindung unterliegt, ist deine hahnebüchene Theorie.

9.1.1 BB Personenverkehr

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 13.04.2024, 22:17 (vor 693 Tagen) @ Fabian318

Da steht Ankunftsverspätung am Zielort mehr als 20min Verspätung. Soweit ist mir das klar. Da steht aber nicht, dass die ZB automatisch aufgehoben ist,


Doch, da steht, sogar ausdrücklich, dass das auch bei einer zugegebundenen Fahrkarte gilt. Dass das nicht gilt, wenn der Verursacherzug selbst keiner Zugbindung unterliegt, ist deine hahnebüchene Theorie.

Eben, die Grundlage dafür ist die gebuchte Verbindung. Und dabei ist es egal ob nun FV oder NV.

KEINE Informationspflicht

Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 14.04.2024, 14:17 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

... Ich bin daher weiter der Meinung, dass ... eine mögliche frühere Fahrt zumutbar ist und das nicht zu FGR oder Aufhebung führt.

Deine These ist schon deswegen nicht haltbar, weil sie nur unter der Voraussetzung stimmen könnte, dass der Reisende nicht nur eine Pflicht hat, sich vorab über mögliche Änderungen zu informieren, sondern auch: seinen Reiseplan anzupassen. Eine solche Pflicht gibt es aber nicht.

Die kürzlich eingeführte Forderung der Angabe einer E-Mail-Adresse bei (Super-)Sparpreisen bedeutet nicht, dass man weitere Mails der DB zur Kenntnis nehmen muss. (Im Gegensatz zum Flugverkehr, wo dies generell so funktioniert und ggf. eine "zumutbare" Änderung der Flugzeit in Kauf genommen werden muss.) Selbst bei Tickets, die im Navigator gebucht wurden, besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit, den Navigator anschließend weiter für Informationen und die Reise selbst zu nutzen, denn das Ticket kommt auch als PDF per Mail und kann ausgedruckt werden.

Wenn die DB aber per Info im Navigator die ZB aufhebt, ist das ganze Thema obsolet, aber das ist augenscheinlich noch nicht passiert.

Schön, wenn man einen solchen "elektronischen Stempel" heutzutage sogar ungefragt bekommen kann. Der Umkehrschluss, eine solche "Aufhebungs-Info" wäre zwingend notwendig, stimmt keineswegs.

Wie sich die Zeiten doch nicht ändern: Früher meinten viele, ein Stempel vom "Service Point" sei zwingend einzuholen, heute heißt das Ding nur anders. Früher wurde gefragt, ob der (manchmal angebrachte) handschriftliche Zusatz "gültig im ICE 1234" wirklich einzuhalten ist, heute beziehen sich die Fragen auf den "geänderten Reiseplan".

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

VT642, Samstag, 13.04.2024, 22:24 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Wo hast du diesen - bitte entschuldige die Wortwahl - Unsinn aufgeschnappt? Es kann vom Fahrgast weder erwartet werden, früher als gebucht zu fahren, selbst eine um 1min frühere Abfahrt am Startbahnhof genügt zur Aufhebung der Zugbindung, da bei Erscheinen zur gebuchten Abfahrtszeit die Verbindung nicht mehr fahrbar wäre und der Reisende muss sich nicht rechtfertigen, weshalb er nicht früher fahren kann, noch könnte auf FGR Basis hier ein Taxi genommen werden, da das nur dann gilt, wenn an diesem Tag keine andere Möglichkeit mehr besteht, um das Ziel zu erreichen. Im genannten Fall gibt es ja noch mehrere spätere Möglichkeiten, daher in keiner Weise ein Grund zur Taxifahrt.

Zugbindung ist NICHT aufgehoben

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 13.04.2024, 18:15 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

Hallo

Der NV ist kein Bestandteil der Zugbindung, auch wenn eine Verbindung mit NV auf dem Ticket steht. Die Zugbindung gilt nur (wie erwähnt) für den FV. Die Nutzung des NV steht dir im Vor/Nachlauf frei du kannst also auch eher oder später fahren. Die Zugbindung ist damit nicht aufgehoben, ansonsten müsste der NV Zug ja auch der Zugbindung unterliegen und aufgedruckt sein.

Das mag sein - wie Argumentierst du denn wenn die erste Verbindung des Tages gebucht wird.

Als Beispiel: Erste S-Bahn kommt um 05:30 an - FV Anschluss um 05:45.

Nun gibt es Bauarbeiten und der SEV ist erst um 06:00 am Bahnhof an, vorher fährt nichts - es bleibt also nur der nächste FV Zug oder Erstattung des Tickets…

Und selbstverständlich gilt dieses Prozedere auch für den Rest des Tages.

!Nein, Zugbindung nur für FV, ausfallender NV dein Problem

611 040, Erfurt, Samstag, 13.04.2024, 17:08 (vor 693 Tagen) @ Schnellzug

Genau, deswegen ist es ja unter Umständen sinnvoll eine durchgehende Fahrkarte zu kaufen, selbst wenn man für den NV ein anderes Ticket hat. Wurde hier aber auch schon häufig diskutiert.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

!Nein, Zugbindung nur für FV, ausfallender NV dein Problem

Schnellzug, Samstag, 13.04.2024, 17:12 (vor 693 Tagen) @ Schnellzug

Ob Du den Fernverkehr auch noch am Tag darauf nutzen kannst, weiss ich nicht genau, ganz sicher ist es innerhalb der Gültigkeitsdauer, also am Reisetag und Folgetag bis 3.00 Uhr.

„Zugbindung aufgehoben“: Fahren am nächsten Tag oder früher? Ob ihr auch an einem anderen Tag fahren könnt, wird bei der Deutschen Bahn nicht eindeutig formuliert. Der Support spricht davon, dass eine Fahrt mit dem entsprechenden Ticket nach Aufhebung der Zugbindung nur am gleichen Reisetag möglich ist.

Ich würde das Ticket am Schalter unter Erklärung der Umstände (Verschulden der Bahn) stornieren und mir ein neues ausstellen lassen (Kostenrisiko) oder am besten das alte verlängert gültig schreiben lassen unter Hinweis auf das Verschulden der Bahn.

Arbeitest du zufällig an der DB Information?

Norddeich, Samstag, 13.04.2024, 21:15 (vor 693 Tagen) @ Waldbahn

(Dort hört man hin und wieder hanebüchenen Blödsinn.)

sicher Hamburg oder München Hbf - Zentren der Desinformation

VT642, Samstag, 13.04.2024, 22:21 (vor 693 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von VT642, Samstag, 13.04.2024, 22:21

- kein Text -

Klar ist die Zugbindung aufgehoben...

PhilippK, Samstag, 13.04.2024, 19:19 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Sorry, aber hier wird gerade doch recht viel Quatsch erzählt. In diesem Fall ist die Zugbindung ganz klar aufgehoben.

Du hast mit der Bahn einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen. Dieser beinhaltet die Fahrt von A nach C mit dem RE und von C nach B mit dem IC. Dieser Vertrag beinhaltet eine Zugbindung für den IC von C nach B.

Die Zugbindung gilt nur auf den Fernverkehrsstrecken - im Nahverkehr kannst du den Zug frei wählen. Die Zugbindung ist aufgehoben, wenn entweder

  • der IC ausfällt. Etwas umstritten ist noch der Fall eines Ersatzzugs mit identischem Fahrplan.
  • Der IC durch eine Fahrplanänderung im Vorlauf nicht erreicht werden kann. Insbesondere musst du keinen Zug nehmen, der früher abfährt. Wenn du den IC aber durch einen späteren Zug im NV-Vorlauf noch erreichen kannst, bleibt meiner Ansicht nach die Zugbindung bestehen.
  • Du erwarten musst, dass du bei Einhaltung der Zugbindung mehr als 20 Minuten Verspätung auf der Gesamtstrecke erhalten wirst (siehe https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen).

Da hier der zweite Punkt und wohl auch der dritte Punkt gegeben ist, ist die Zugbindung klar aufgehoben. Du kannst auch statt des ICs einen ICE nutzen.

Um das ganz klar zu sagen, die 20 Minuten gelten für den gesamten Fahrtabschnitt. Das heißt also:

  • Wenn die Verspätung im Nahverkehrs-Nachlauf auftritt (also erst nach dem Teil mit Zugbindung), ist die Zugbindung dennoch auch für den Fernverkehrsanteil aufgehoben.
  • Wenn der Teil mit Zugbindung mehr als 20 Minuten Verspätung hat, das Ziel mit Nachlauf aber weiterhin mit weniger als 20 Minuten Verspätung erreicht werden kann, bleibt die Zugbindung zumindest formal bestehen. (Beispiel: 30 Minuten Verspätung aber 40 Minuten Umsteigezeit auf den NV-Anschluss)

Das ist auch der öfters diskutierten Nachteil, wenn du im Vorlauf/Nachlauf das Deutschlandticket nutzt - dann greifen die Fahrgastrechte nicht. Wenn du also für A bis C das Deutschlandticket und nur für C bis B einen Sparpreis hättest, wäre die Zugbindung nicht aufgehoben.

Gruß, Philipp

? Sparpreis Ticket, Ausfall Regionalbahn

chalda, Samstag, 13.04.2024, 20:40 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Hallo,

ja sicher. In der neuen Bahn-App wird das auch so angezeigt.

Beispiel: Fahrkarte Sparpreis mit S-Bahn für 3 Stationen in München zum Hbf, dann ICE von München nach Würzburg mit Zugbindung.

S-Bahn verspätet sich leicht (es sind aber noch 60 Minuten bis zur Abfahrt), so dass Übergangszeit in München Hbf unterschritten wird.

Anzeige in der Bahn-App: "Zugbindung aufgehoben".

Erfahrung dazu von heute

Junior, Samstag, 13.04.2024, 20:59 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Mir hat bei einer ähnlichen Verbindung heute der DB Navigator schon bei einer Verspätung von 1 Minute meiner S-Bahn die Zugbindung aufgehoben, da wohl die Mindestumstiegszeit unterschritten wurde. Als die S-Bahn wieder pünktlich war, kam sogar nochmal eine Nachricht, dass der ICE wieder erreicht werden kann, die Zugbindung aber trotzdem aufgehoben bleibt.

Die Zugbindung ist aufgehoben. Gute Fahrt!

Norddeich, Samstag, 13.04.2024, 21:04 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Ja, die Zugbindung ist automatisch aufgehoben – vollkommen unabhängig davon, was dir Leute an der DB Information während der Märchenstunde oder irgendwer im Internet erzählen will. Insbesondere brauchst du keinen Stempel oder irgendeine Bescheinigung dafür.

Die Zugbindung ist aufgehoben. Gute Fahrt!

7summerfrank7, Mannheim, Sonntag, 14.04.2024, 10:27 (vor 693 Tagen) @ Norddeich

Danke für die vielen Antworten.

Im Online-Ticket der DB App ist jetzt vermerkt "Zugbindung aufgehoben" sowie "Ihr Reiseplan hat sich geändert, Ihr ursprünglichen Reiseplan finden Sie am Ende dieser Seite"

Muss ich den geänderten Reiseplan akzeptieren oder kann ich auch andere Züge auf der gleichen Strecke nutzen am selben Reisetag?

Die Zugbindung ist aufgehoben. Gute Fahrt!

Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 14.04.2024, 10:49 (vor 693 Tagen) @ 7summerfrank7

Danke für die vielen Antworten.

Im Online-Ticket der DB App ist jetzt vermerkt "Zugbindung aufgehoben" sowie "Ihr Reiseplan hat sich geändert, Ihr ursprünglichen Reiseplan finden Sie am Ende dieser Seite"

Muss ich den geänderten Reiseplan akzeptieren oder kann ich auch andere Züge auf der gleichen Strecke nutzen am selben Reisetag?

Am Tag der Fahrt darfst du fahren wann du möchtest.

Die Zugbindung ist aufgehoben. Gute Fahrt!

Norddeich, Montag, 15.04.2024, 00:24 (vor 692 Tagen) @ 7summerfrank7

Danke für die vielen Antworten.

Im Online-Ticket der DB App ist jetzt vermerkt "Zugbindung aufgehoben" sowie "Ihr Reiseplan hat sich geändert, Ihr ursprünglichen Reiseplan finden Sie am Ende dieser Seite"

Muss ich den geänderten Reiseplan akzeptieren oder kann ich auch andere Züge auf der gleichen Strecke nutzen am selben Reisetag?

Herzlichen Glückwunsch, damit ist dein Sparpreis-Ticket ganz offiziell in einen de-facto-Flexpreis umgewandelt worden. Du kannst am angegebenen Tag mit Zügen deiner Wahl (inklusive IC und ICE) fahren, dass kann auch irgendwann früher oder später als ursprünglich gebucht sein. Der Reiseplan ist (wie bei Flexpreisen üblich) nur ein unverbindlicher Vorschlag – ohne Verpflichtung, genau diese Züge zu nutzen.

Keine Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus

Mike65, Sonntag, 14.04.2024, 23:18 (vor 692 Tagen) @ 7summerfrank7

Hallo Zusammen,

auf meinem Sparpreis Ticket ist ein RE und IC eingetragen mit Zugbindung für die Fahrt. Da ich bei der Verbindung jetzt durch Bauarbeiten die Regionalbahn ausfällt und durch SEV ersetzt wird, schaffe ich an diesem Morgen den Anschluss zu dem IC nicht mehr. Kann ich eine Entschädigung beantragen oder einen IC für die gleiche Verbindung an dem Tag später nutzen?

Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende

Frank

Wie in den vorigen Beiträgen schon dargelegt, ist die Zugbindung natürlich aufgehoben, wenn die auf dem Ticket angegebene Reisekette nicht mehr fahrbar ist. Das gilt allerdings nur für den Eisenbahnverkehr, also alles von S-Bahn bis ICE. Verspätungen von Tram, U-Bahn oder Stadtbus, auch wenn sie z.B. im Rahmen der City-Option im Ticket eingschlossen sind, heben die Zugbindung nicht auf. Hier eine Info dazu von der Schlichtungstelle:
https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/kurzinfo-fahrgastrechte

Manchmal Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 14.04.2024, 23:59 (vor 692 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 14.04.2024, 23:59

Wie in den vorigen Beiträgen schon dargelegt, ist die Zugbindung natürlich aufgehoben, wenn die auf dem Ticket angegebene Reisekette nicht mehr fahrbar ist. Das gilt allerdings nur für den Eisenbahnverkehr, also alles von S-Bahn bis ICE. Verspätungen von Tram, U-Bahn oder Stadtbus, auch wenn sie z.B. im Rahmen der City-Option im Ticket eingschlossen sind, heben die Zugbindung nicht auf.

Das stimmt so nicht. Beim Cityticket sind es in der Tat getrennte Beförderungsverträge, wenn Bus oder Tram im Deutschlandtarif enthalten sind (zum Beispiel von Bonn nach Siegburg oder von Oberhof nach Zella-Mehlis), gilt das als Durchgangsfahrkarte. Daraus folgt, dass es zwar keine Entschädigung gibt, aber Zugbindungen aufgehoben werden.

--
Weg mit dem 4744!

Manchmal Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus

bahnfahrerofr., Montag, 15.04.2024, 00:07 (vor 692 Tagen) @ JeDi

Das stimmt so nicht. Beim Cityticket sind es in der Tat getrennte Beförderungsverträge, wenn Bus oder Tram im Deutschlandtarif enthalten sind (zum Beispiel von Bonn nach Siegburg oder von Oberhof nach Zella-Mehlis), gilt das als Durchgangsfahrkarte. Daraus folgt, dass es zwar keine Entschädigung gibt, aber Zugbindungen aufgehoben werden.

Gilt m.E. auch bei den noch existierenden Bustarifpunkten auf ehemaligen Bahnstrecken, die von DB Regio Bus oder einer regionalen Tochergesellschaft betrieben werden.

Oder bei Verspätung der Bodenseefähre ;-)

Problem 1: Der Nachweis der Verspätung kann teils schwer sein
Problem 2: Dem Zugpersonal muss bei der Kontrolle der Unterschied Cityticket - Durchgangsfahrkarte bewusst sein.

Manchmal Aufhebung bei Verspätung von Tram, U-Bahn, Bus

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 15.04.2024, 00:18 (vor 692 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Gilt m.E. auch bei den noch existierenden Bustarifpunkten auf ehemaligen Bahnstrecken, die von DB Regio Bus oder einer regionalen Tochergesellschaft betrieben werden.

Oder bei Verspätung der Bodenseefähre ;-)

Oder einer Fähre oder eines Busses im Nordseeinseltarif ;-)

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Weg mit dem 4744!

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