Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex? (Allgemeines Forum)
Hallo,
neulich in Berlin Hbf musste ich die Erfahrung machen, dass ich aufgrund einer Zugverspätung den EC nach Dresden nicht mehr bekam, der nächste fährt aber erst wieder 2 Stunden später. Der Automat empfahl als nächste Reisemöglichkeit den Interconnex bis Leipzig, dann weiter mit dem ICE nach Dresden.
Allerdings wollte mich die Zugbegleiterin im Interconnex nicht mitnehmen, obwohl ich mir die Fahrkarte zuvor hab' freischreiben lassen. Bzw. sie wollte, dass ich nochmal zahle. Ich habe dann davon Abstand genommen (ein schwerer Fehler, wie sich nachher herausstellte), aber mich dann doch gefragt:
darf man nicht bei Zugverspätung jeden Zug auf das Ziel nehmen, um es mit möglichst geringer Verspätung zu erreichen? Hätte ich im Connex einfach ein neues Ticket kaufen sollen und es bei der DB zur Erstattung einreichen können?
Ein weiterer Punkt ist, dass man mir keine Freigabe für den EN nach Budapest geben wollte, weil Dresden angeblich kein Ausstiegshalt sei. Auch das fand' ich etwas eigenartig, aber an dem Tag lief so einiges schief....
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Einsteigen, Fahrkarte kaufen, beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen (die haben mit der DB nix am Hut!), fertig!
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Hallo die Alternative wäre noch gewesen mit den ICE über Leipzig nach Dresden. Der fährt ein paar Minuten vor den Connex nach Leipzig in Berlin ab.
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Hallo die Alternative wäre noch gewesen mit den ICE über Leipzig nach Dresden. Der fährt ein paar Minuten vor den Connex nach Leipzig in Berlin ab.
Den hatte ich um 2 Minuten verpasst, danach fuhr der Interconnex.
Dann wollte ich mit dem IC 2071 fahren, der verspätete sich dann allerdings wegen eines Lokschadens um 2 Stunden. Aber das weiß man ja vorher nie so genau, da werden aus + 15 schnell +60 und dann +90 und letztlich +120.....
Also, ihr meint, im Zweifelsfall hätte man mir die neue Fahrkarte für den Interconnex erstattet?
Es gibt noch einen Grund, weswegen ich gezögert habe: die Fahrkarte war ein wenig kreativ ausgestellt, es ging aus ihr nicht direkt hervor, dass die Reise über DD gehen sollte...
Beim nächsten Mal, sofern nötig, probier' ich's aus.
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Hallo die Alternative wäre noch gewesen mit den ICE über Leipzig nach Dresden. Der fährt ein paar Minuten vor den Connex nach Leipzig in Berlin ab.
Den hatte ich um 2 Minuten verpasst, danach fuhr der Interconnex.
Dann wollte ich mit dem IC 2071 fahren, der verspätete sich dann allerdings wegen eines Lokschadens um 2 Stunden. Aber das weiß man ja vorher nie so genau, da werden aus + 15 schnell +60 und dann +90 und letztlich +120.....Also, ihr meint, im Zweifelsfall hätte man mir die neue Fahrkarte für den Interconnex erstattet?
Es gibt noch einen Grund, weswegen ich gezögert habe: die Fahrkarte war ein wenig kreativ ausgestellt, es ging aus ihr nicht direkt hervor, dass die Reise über DD gehen sollte...
Beim nächsten Mal, sofern nötig, probier' ich's aus.
Gruß,
Tommyboy
Das ist dann der Nachteil von kreativen Fahrkarten ;)
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Einsteigen, Fahrkarte kaufen, beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen (die haben mit der DB nix am Hut!), fertig!
Bitte: Wo steht das der Kunde in diesem Fall ein neues Ticket braucht?
In der Fahrgastrechteverordnung jedenfalls nicht - und wenn Klauseln in den Beförderungsbedingungen versuchen diese einzuschränken sind die betreffenden Klauseln nichtig.
Die Firma Veolia Verkehr kann sich das Geld gerne von der DB holen - aber nicht vom Fahrgast!
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Tja, wie war das mit Recht haben und Recht bekommen?
Was würdest du machen in der Situation? Zwar kann man sich weigern zu zahlen und das aufschreiben lassen, bloß bleibt der Ärger dann beim Fahrgast hängen, der diverse Stellen davon überzeugen muss, dass er Recht hatte. Und dann sitzt man evtl. länger daran, Einsprüche zu schreiben oder darzulegen, weshalb man doch hätte fahren dürfen als die Verspätung, wenn man den nächsten DB-Zug nimmt. Oder nicht?
Gruß,
Tommyboy
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Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
in Deinem Fall - der Zug war von der DX gültig geschrieben - sollte das doch kein Problem gewesen sein?!
Aber generell hast Du schon recht. Man generiert damit nur Ärger, oder zumindest befürchtet man es, was das Verhalten ja auch beeinflusst. Das ist auf jeden Fall nicht gerade Fahrgastfreundlich.
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Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Einsteigen, Fahrkarte kaufen, beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen (die haben mit der DB nix am Hut!), fertig!
Bitte: Wo steht das der Kunde in diesem Fall ein neues Ticket braucht?
In der Fahrgastrechteverordnung jedenfalls nicht - und wenn Klauseln in den Beförderungsbedingungen versuchen diese einzuschränken sind die betreffenden Klauseln nichtig.
Du vergißt dabei, daß die Beförderungsbedingungen der DB nicht im ICX gelten - und umgekehrt. Wenn Du eine DB-Fahrkarte kaufst akzeptierst Du die Beförderungsbedingungen der DB - und nicht die vom ICX. Wenn andere EVU hier in Deutschland die DB-Fahrkarten und die DB-Beförderungsbedingungen anerkennen, dann ist das deren Sache. Man kann ein EVU nicht zwingen, die DB-Fahrkarten und -Beförderungsbedingungen trotzdem anzuerkennen. In den Beförderungsbedingungen von ICX steht es eindeutig:
"§ 1. Anwendung dieser Bedingungen
Die Ostseeland Verkehr GmbH, nachfolgend OLA genannt, erbringt Schienenpersonenfernverkehr-Beförderungsdienstleistungen für Personen, Sachen und Tiere in ihren Beförderungsmitteln. Es gelten die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO), Abschnitte I bis II , und die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 2. Geltungsbereich
(1) Als Beförderungsmittel gelten die regelmäßig nach Fahrplan oder die nach Bedarf verkehrenden Züge der OLA.
(2) Das Hausrecht in den Beförderungsmitteln der OLA wird durch ihr Verkehrs- und Betriebspersonal wahrgenommen.
(3) Die Reisenden erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge die Beförderungsbedingungen der OLA für den SPFV im InterConnex sowie gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als rechtsverbindlich an. Die Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrags.
(4) Die Reisenden treten mit Erwerb der Fahrkarte ausschließlich in eine Rechtsbeziehung mit dem befördernden Unternehmen.
§ 11. Ungültige Fahrausweise
(1) Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Tarifs benutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden; dies gilt insbesondere für Fahrausweise, die
1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind,
2. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können,
3. eigenmächtig geändert sind,
4. von Nichtberechtigten benutzt werden,
5. zu anderen als zu den zulässigen Fahrten benutzt werden,
6. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind,
7. doppelt entwertet wurden bzw. bei denen die Entwertungsmerkmale geändert oder manipuliert wurden,
8. nicht im Original vorliegen
9. sämtliche Fahrscheine der DB AG (Ausnahmen oder Änderungen können beim Kundenbetreuer oder im CKC erfragt werden)
(2) Die Einziehung des Fahrausweises wird auf Verlangen schriftlich bestätigt."
Quelle: http://www.interconnex.de/tmpl/ExtensionPage____13909.aspx?epslanguage=ML
In den BB Bahn steht:
"Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG
1.Geltungsbereich
1.1 Grundsatz
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden im innerdeutschen Schienenverkehr und regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Reisenden und einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Unternehmen des Deutschen Bahn-Konzerns sind. Das schließt die Fahrten in Zügen dieser Unternehmen ab bzw. nach den Tarifpunkten gemäß Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603) ein. Für Züge der DB Autozug GmbH, der Usedomer Bäderbahn (UBB) und der DB RegioNetz Verkehr GmbH gelten sie nur, wenn deren Beförderungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14) und die Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) in der jeweils gültigen Fassung."
(Hervorhebungen durch mich)
Die BB Bahn sind lediglich ergänzende Bestimmungen zum EU-Recht und der EVO.
Beim metronom steht beispielsweise in deren Bedingungen:
"1.1.1 Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Tieren und Sachen in den Beförderungsmitteln der metronom Eisenbahngesellschaft mbH auf allen von ihr betriebenen Zügen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Soweit die Beförderung ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen als die metronom Eisenbahngesellschaft mbH erbracht wird, kommt der Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen zustande.
1.1.2 Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl EU Nr. L315 S.14). Des Weiteren ist die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Beförderungsbedingungen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH und gilt soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
1.1.4 Die Reisenden erkennen mit dem Betreten der Fahrzeuge die Beförderungsbedingungen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH sowie gegebenenfalls sonstige besondere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als rechtsverbindlich an. Die Beförderungsbedingungen werden Bestandteil des Beförderungsvertrags.
1.2 Besondere Bedingungen
Im Rahmen der Tarifkooperation zwischen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH und der DB Regio AG gelten für bestimmte Angebote, z.B. für Aktionspreise, BahnCard-Anerkennung sowie Zeitkarten zusätzlich die besonderen Bedingungen der Deutschen Bahn AG."
Quelle: http://www.dermetronom.de/content/bb/home/gfx/metronom_BB.pdf
Überall steht drin, daß die Beförderungsbedingungen des einzelnen EVU lediglich ergänzend zur EVO und den EU-Bestimmungen gelten. Außerdem wird eindeutig die Anerkennung der Fahrkarten geregelt.
Die Firma Veolia Verkehr kann sich das Geld gerne von der DB holen - aber nicht vom Fahrgast!
Das ist falsch. Wenn ich bei BMW einen Vertrag zur Lieferung eines PKW abschließe und die haben Verspätung - dann kann ich nicht einfach zu Renault gehen und mir da einen PKW nehmen. Das einzige was ich machen kann, ist, einen neuen Vertrag abschließen und die dabei entstandenen Kosten BMW in Rechnung stellen. Oder ich kaufe bei IKEA Möbel und die können nicht liefern, dann kann ich vom Vertrag zurücktreten und mir woanders Möbel kaufen. Aber ich kann nicht verlangen, daß mein IKEA-Möbel-Kaufvertrag ersatzweise von einem anderen Möbelhaus erfüllt wird.
Nirgendwo auf der Welt ist es möglich, einen abgeschlossenen Vertrag bei Firma "A" ersatzweise von Firma "B" erfüllen zulassen. Einzige Ausnahme: Firma "A" und Firma "B" stehen in Vertragsbeziehungen zueinander, wo dieses geregelt ist.
Gruß, Ralf
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Das ist dann der Nachteil von kreativen Fahrkarten ;)
Aber auch nur, wenn kein Reiseplan am Ticket hängt. ;-)
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Einsteigen, Fahrkarte kaufen, beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen (die haben mit der DB nix am Hut!), fertig!
Bitte: Wo steht das der Kunde in diesem Fall ein neues Ticket braucht?
In der Fahrgastrechteverordnung jedenfalls nicht - und wenn Klauseln in den Beförderungsbedingungen versuchen diese einzuschränken sind die betreffenden Klauseln nichtig.
Du vergißt dabei, daß die Beförderungsbedingungen der DB nicht im ICX gelten - und umgekehrt. Wenn Du eine DB-Fahrkarte kaufst akzeptierst Du die Beförderungsbedingungen der DB - und nicht die vom ICX. Wenn andere EVU hier in Deutschland die DB-Fahrkarten und die DB-Beförderungsbedingungen anerkennen, dann ist das deren Sache. Man kann ein EVU nicht zwingen, die DB-Fahrkarten und -Beförderungsbedingungen trotzdem anzuerkennen. In den Beförderungsbedingungen von ICX steht es eindeutig:
Wieso sollte ich das vergessen haben?
In der Fahrgastrechteverordnung steht jedenfalls nichts davon, dass der Kunde dann ein neues Ticket vorstrecken müsste.
Jedwege Klausel in irgendwelchen Beförderungsbedingungen die dies verlangen, dürften damit nichtig sein - da die BB nicht die in der Verordnung geregelten Fahrgastrechte einschränken dürfen.
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Du argumentierst nach den Beförderungsbedingungen der betroffenen Unternehmen. Dass die gegenseitig die Fahrkarten nicht anerkennen ist nachvollziehbar ;)
Aber gilt in einem solchen Fall nicht das (nicht mehr ganz neue) Fahrgastrechte-Gesetz? (konkret hier nachzulesen)
Hier wird weder nach Beförderungsbedingungen noch nach EVU unterschieden. Es zählt nur die Tatsache, dass ein Zug fährt, und ein solcher ist der InterConnex zweifellos :) Einzige Ausnahme sind reservierungspflichtige Züge, das ist der InterConnex aber nicht (die Nachtzüge hingegen schon).
Wer 20 Minuten später an seinem Ziel anzukommen droht steigt in den nächsten Zug in die passende Richtung und fertig. (Fahrkarte muss man aber erstmal eine neue kaufen)
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Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Bitte: Wo steht das der Kunde in diesem Fall ein neues Ticket braucht?
In der Fahrgastrechteverordnung jedenfalls nicht - und wenn Klauseln in den Beförderungsbedingungen versuchen diese einzuschränken sind die betreffenden Klauseln nichtig.
http://www.mav-start.hu/res/1371_2007_utasjogi_rendelet_nemet.pdf
Die Fahrgastrechteverordnung sagt uns:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich
die Wahl zwischen
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter
Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
Wie schon festgestellt wurde, haben aber die DB und der Interconnex verschiedene Beförderungsbedingungen.
Von daher würde ich sogar anzweifeln, ob ein Zurückholen des Fahrpreises möglich wäre...
Jan
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Aber gilt in einem solchen Fall nicht das (nicht mehr ganz neue) Fahrgastrechte-Gesetz? (konkret hier nachzulesen)
Hier wird weder nach Beförderungsbedingungen noch nach EVU unterschieden. Es zählt nur die Tatsache, dass ein Zug fährt, und ein solcher ist der InterConnex zweifellos :) Einzige Ausnahme sind reservierungspflichtige Züge, das ist der InterConnex aber nicht (die Nachtzüge hingegen schon).
Wer 20 Minuten später an seinem Ziel anzukommen droht steigt in den nächsten Zug in die passende Richtung und fertig. (Fahrkarte muss man aber erstmal eine neue kaufen)
die Argumentation ist zumindest fraglich. Dein Link führt nicht zum Gesetzestext, sondern zu dessen Auslegung der TBNE. Dort ist der Interconnex meines Wissens aber kein Mitglied, daher ist die Seite fahrgastrechte.de für ihn nicht bindend.
Jan
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Bitte: Wo steht das der Kunde in diesem Fall ein neues Ticket braucht?
In der Fahrgastrechteverordnung jedenfalls nicht - und wenn Klauseln in den Beförderungsbedingungen versuchen diese einzuschränken sind die betreffenden Klauseln nichtig.
http://www.mav-start.hu/res/1371_2007_utasjogi_rendelet_nemet.pdfDie Fahrgastrechteverordnung sagt uns:
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter
Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen
bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;Wie schon festgestellt wurde, haben aber die DB und der Interconnex verschiedene Beförderungsbedingungen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:EN:PDF
b) continuation or re-routing, under comparable transport conditions,
to the final destination at the earliest opportunity;
Mit Beförderungsbedingungen sind demnach nicht die AGB der Bahnunternehmen gemeint, sondern z.B. Kompfortstandards.
Damit wird z.B. ein Übergang in eine höhere Wagenklasse verhindert.
Die Beförderungsbedingungen der DB und des Interconnex sind unter den fahrgastrechtlichen Gesichtspunkten also sehr wohl vergleichbar!
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
die Argumentation ist zumindest fraglich. Dein Link führt nicht zum Gesetzestext, sondern zu dessen Auslegung der TBNE. Dort ist der Interconnex meines Wissens aber kein Mitglied, daher ist die Seite fahrgastrechte.de für ihn nicht bindend.
Der Link führt zu den FAQs, das ist richtig (hatte ich ungenau formuliert). Aber imho interpretiert es ein Bundesgesetz, das auf alle Eisenbahnfahrten anwendung findet (auf die Schnelle habe ich keinen passenden Link gefunden, wo man das schnell und zweifelsfrei herauslesen kann, sorry. Hier scheint der (komplizierte/juristische) Gesetzestext zu sein, den ich auf die Schnelle besser nicht interpretiere *gg*)
Mag sein dass ich falsch liege, das würde aber mein Weltbild zerstören ;)
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Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:EN:PDF
b) continuation or re-routing, under comparable transport conditions,
to the final destination at the earliest opportunity;Mit Beförderungsbedingungen sind demnach nicht die AGB der Bahnunternehmen gemeint, sondern z.B. Kompfortstandards.
Damit wird z.B. ein Übergang in eine höhere Wagenklasse verhindert.
Sagt wer? Transport conditions können die Beförderungsbedingungen im Sinne von AGB sein.
Z.B.:
http://www.jetairfly.com/flight/conditions-of-transport/en/
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Da steht aber nicht, das er dies mit derselben Fahrkarte darf. Das wäre doch rechtlich eine Farce. Wenn ich bei Real etwas kaufe und es ist defekt, kann ich doch zum umtauschen dann nicht zu Aldi gehen und sagen "einigt euch untereinander".
Der Rechtsanspruch auf Weiterbeförderung besteht doch in dem Fall nicht gegen Interconnex, sondern gegen den Verursacher(die DB). Also müßte man eine Interconnexfahrkarte lösen und diese hinterher bei der DB einreichen wegen der Erstattung mit Hinweis auf die Fahrgastrechte. Ich bin zwar kein Zub, aber so ist jedenfalls meine Ansicht dazu.
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Nirgendwo auf der Welt ist es möglich, einen abgeschlossenen Vertrag bei Firma "A" ersatzweise von Firma "B" erfüllen zulassen. Einzige Ausnahme: Firma "A" und Firma "B" stehen in Vertragsbeziehungen zueinander, wo dieses geregelt ist.
Dank Regelung durch den Gesetzgeber (oder nur Erlass?): Selbstverständlich kann ich meine Einwegpfandflasche von Aldi bei Plus abgeben. Muss nur jemanden geben, der solche verbraucherfreundlichen Regelungen durchsetzt! :-)
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Nirgendwo auf der Welt ist es möglich, einen abgeschlossenen Vertrag bei Firma "A" ersatzweise von Firma "B" erfüllen zulassen. Einzige Ausnahme: Firma "A" und Firma "B" stehen in Vertragsbeziehungen zueinander, wo dieses geregelt ist.
Dank Regelung durch den Gesetzgeber (oder nur Erlass?): Selbstverständlich kann ich meine Einwegpfandflasche von Aldi bei Plus abgeben.
In der Verpackungsverordnung steht, daß alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen müssen! Ausnahmen gibt es nur bei Geschäften von weniger als 200m² Verkaufsfläche. Wenn Du also bei Aldi eine pfandpflichtige No-Name-Einweg-Getränkedose kaufst, wirst Du die bei Yormas bestimmt nicht los, weil letztere unter 200m² Verkaufsfläche haben. Und das ist nur die Regelung ab Mai 2006! Vorher hattest Du das Pech, die gekaufte pfandpflichtige No-Name-Einweg-Getränkedose von Aldi auch nur dort wieder los wurdest.
Außerdem werde ich meine in Italien gekauften pfandpflichtigen No-Name-Einweg-Getränkedosen der Firma "A" hier in Deutschland bei Firma "B" auch nicht los.
...Muss nur jemanden geben, der solche verbraucherfreundlichen Regelungen durchsetzt! :-)
Ob das so verbraucherfreundlich ist, darf bezweifelt werden. Abgesehen davon ist diese Zwangspfand-Regelung alles andere als ökonomisch oder gar umweltfreundlich.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Gruß, Ralf
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Vorher hattest Du das Pech, die gekaufte pfandpflichtige No-Name-Einweg-Getränkedose von Aldi auch nur dort wieder los wurdest.
Genau: "Vorher". Womit wir wieder bei meinem Punkt sind. Es gibt also sehr deutlich einen Gestaltungsbereich für die Politik. Das gilt ebenso für das Tarifwesen bei der Bahn. Ich sage nicht, dass ich glaube, dass Politiker per se gute Bedingungen für Bahnkunden schaffen, aber sie sind bzw. wären in vielen Bereichen dazu in der Lage.
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Einsteigen, Fahrkarte kaufen, beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen (die haben mit der DB nix am Hut!), fertig!
Das Prozedere wird so wohl funktionieren (und alles andere dürfte wohl eher schwierig werden). Das SC Fahrgastrechte ist jedoch zu 100% bei DB Dialog angesiedelt und somit hat die DB damit wohl doch einiges am Hut.
Klar, es tritt nach außen als "unabhängig" auf und fungiert auch als Dienstleister einiger Privatbahnen. Trotzdem sind es DB-Mitarbeiter, die die Fälle dort bearbeiten.
Gruß,
BR 117
Keine gegenseitige Aushilfe bei Verspätung DB<->Interconnex?
Da steht aber nicht, das er dies mit derselben Fahrkarte darf. Das wäre doch rechtlich eine Farce. Wenn ich bei Real etwas kaufe und es ist defekt, kann ich doch zum umtauschen dann nicht zu Aldi gehen und sagen "einigt euch untereinander".
Irgendwie ein schlechter Vergleich...
Der Rechtsanspruch auf Weiterbeförderung besteht doch in dem Fall nicht gegen Interconnex, sondern gegen den Verursacher(die DB). Also müßte man eine Interconnexfahrkarte lösen und diese hinterher bei der DB einreichen wegen der Erstattung mit Hinweis auf die Fahrgastrechte. Ich bin zwar kein Zub, aber so ist jedenfalls meine Ansicht dazu.
Der Ansicht bin ich auch, außer statt bei der DB einreichen -> Servicecenter Fahrgastrechte
Antwort Veolia
Ich hatte mich mal an Veolia gewandt und den Sachverhalt geschildert, nach 4 Tagen kam nun eine Antwort:
"Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Auf Ihrer Reise am XX Juni 2010 hatte der IC der Deutschen Bahn AG eine Verspätung von 70 Minuten bei der Ankunft in Berlin. Um eine längere Wartezeit in Berlin zu vermeiden, haben Sie sich entschieden, mit dem InterConnex von Berlin nach Leipzig zu reisen. Doch leider wurde Ihre Fahrkarte von unserem Zugpersonal nicht anerkannt. Stattdessen wurden Sie aufgefordert, eine neue Fahrkarte im Zug zu lösen. Unser Zugpersonal hat korrekt gehandelt.
Der InterConnex ist ein eigenwirtschaftlich betriebener Fernverkehrszug, das heißt wir finanzieren unsere Angebote ohne jegliche finanzielle Unterstützung Dritter. In unserem Zug werden grundsätzlich keine Fahrkarten der Deutschen Bahn AG anerkannt. Umgekehrt werden unsere Fahrkarten auch nicht bei der Deutschen Bahn AG anerkannt.
Sollten Sie wieder einmal eine Verspätung in Kauf nehmen müssen und es bietet sich die Möglichkeit, mit dem InterConnex weiterzureisen, klären Sie bitte zunächst mit dem verspäteten Unternehmen, ob dieses Ihnen die InterConnex-Fahrkarte erstattet. Ist eine Klärung vorab nicht möglich, wenden Sie sich bitte im Anschluss an das Servicecenter Fahrgastrechte, um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.
Sollte sich unsere Zugbegleiterin Ihnen gegenüber unfreundlich verhalten haben, so bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.
Sehr geehrter Herr X, wir würden uns freuen, Sie einmal in unserem Zug begrüßen zu dürfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Ist das nun ein Textbaustein? Was soll man davon halten?
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Antwort Veolia
Ist das nun ein Textbaustein? Was soll man davon halten?
Ja und nix...
Antwort Veolia
Ich hatte mich mal an Veolia gewandt und den Sachverhalt geschildert, nach 4 Tagen kam nun eine Antwort:
"Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Auf Ihrer Reise am XX Juni 2010 hatte der IC der Deutschen Bahn AG eine Verspätung von 70 Minuten bei der Ankunft in Berlin. Um eine längere Wartezeit in Berlin zu vermeiden, haben Sie sich entschieden, mit dem InterConnex von Berlin nach Leipzig zu reisen. Doch leider wurde Ihre Fahrkarte von unserem Zugpersonal nicht anerkannt. Stattdessen wurden Sie aufgefordert, eine neue Fahrkarte im Zug zu lösen. Unser Zugpersonal hat korrekt gehandelt.
Der InterConnex ist ein eigenwirtschaftlich betriebener Fernverkehrszug, das heißt wir finanzieren unsere Angebote ohne jegliche finanzielle Unterstützung Dritter. In unserem Zug werden grundsätzlich keine Fahrkarten der Deutschen Bahn AG anerkannt. Umgekehrt werden unsere Fahrkarten auch nicht bei der Deutschen Bahn AG anerkannt.
Sollten Sie wieder einmal eine Verspätung in Kauf nehmen müssen und es bietet sich die Möglichkeit, mit dem InterConnex weiterzureisen, klären Sie bitte zunächst mit dem verspäteten Unternehmen, ob dieses Ihnen die InterConnex-Fahrkarte erstattet. Ist eine Klärung vorab nicht möglich, wenden Sie sich bitte im Anschluss an das Servicecenter Fahrgastrechte, um Ihr Anliegen bearbeiten zu lassen.Sollte sich unsere Zugbegleiterin Ihnen gegenüber unfreundlich verhalten haben, so bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.
Sehr geehrter Herr X, wir würden uns freuen, Sie einmal in unserem Zug begrüßen zu dürfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"Ist das nun ein Textbaustein? Was soll man davon halten?
Ein Textbaustein ist das meiner Ansicht nach nicht.
Was man davon halten soll? Naja, das war ja so, wie u.a. ich es erwartet habe. Du musst erstmal die Fahrkarte lösen und sie dann vom Servicecenter erstatten lassen.