Nachtzüge und Rheintalbahn (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 27.03.2024, 16:14 (vor 121 Tagen) @ Reservierungszettel

Da wurde offensichtlich ganz kurzfristig etwas geändert und zwar so kurzfristig das es die Änderungen nicht mehr ins System geschafft haben.

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal bei einem ICE, da stand dann drin das er abweichend 60 Minuten früher fährt tatsächlich war es aber mehr Sodas er schon weg war. Man gewährte mir damals anstandslos die FGR Zahlung…


Bei den Nachtzügen stellt sich mich dann noch die frage wer muss es melden, die ÖBB für den Hauptteil als Betreiber, und DN Fernverkehr für den IC Teil, oder doch nur DB Fernverkehr weil sie das EVU sind.
Einst ist sicher so ein Zug hat bei DB InfraGO nur eine Zugnummer, dieses ganze mit 60xxx und 40xxx ist eine reine Marketink Nummer, und im Zugverkehr nicht vor kommt.


Zuallererst müsste Infrago doch etwas bekanntgegeben - das passierte in diesem und meinem Fall offensichtlich nicht rechtzeitig genug.

Erst dann kann das entsprechende Unternehmen seine Fahrpläne offiziell anpassen.

Das stimmt schon, aber wer muss es dann machen.
InfraGO wird es an das bestellende EVU senden, und die muss es dann an alle Beteiligten weitergeben, da die Fahrpläne für die Öffentlichkeit wieder jemand anderes bearbeitet.
Diese Zeit wird dann zu kurz gewesen sein, weil genau das teilweise Wochen dauern kann.

Für DB InfraGo ist die Bekanntgabe vor der Abfahrt immer noch rechtzeitig, nur zur Kundenbekanntgabe dauert es dann viel zu lange.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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