? zur Nutzung von "Streikfahrkarten" (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 21.03.2024, 14:32 (vor 903 Tagen) @ JonnyD

Guten Tag in die Runde,

meine Frage dürfte hier thematisch mehr oder weniger sinngemäß passen.

Insgesamt liegen noch zwei, streikbedingt de facto "Flexfahrkarten" vor, die als solche auch noch verwendet werden sollen. (Eine Einreichung zur Erstattung wäre "nur" die zweitbeste Lösung.) Bei beiden Fahrkarten handelt es sich jeweils um einen Supersparpreis, eine ist jedoch am DB-Automaten gekauft wurden, die andere ein Online-Ticket.

Insbesondere im Hinblick auf das Online-Ticket stellt sich die Frage, ob vor Fahrtantritt noch etwas unternommen werden muss oder ob es reichen würde, im Zug die Fahrkarte, mitsamt Pressemitteilung über die Aufhebung des Zugbindung und der flexiblen Benutzungsmöglichkeit, vorzulegen?

Während beim Automatenticket eine Entwertung mittels Zangenabdruck vollkommen unproblematisch sein dürfte, mache ich mir etwas Sorgen betreffend des Online-Tickets. Denn wenn der QR-Code gescannt wird, müsste es ja eine Fehlermeldung geben, sofern seitens der DB kein entsprechender Hinweis zur Streikregelung hinterlegt sein sollte. Das dürfte dann (zunächst) einem Schwarzfahren gleichkommen, und der Aufwand bis zur Klärung wäre mir etwas zu aufwendig.

Vielleicht weiß ja hier schon jemand mehr und erspart mir den zeitaufwendigen Besuch des Reisezentrums. Vielen Dank im Voraus. :)


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