Einlösen am Automaten? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Sonntag, 10.03.2024, 21:39 (vor 730 Tagen) @ 611 040

Ja, wenn wirklich DB Automat dabei steht und nicht geht ist es eine Irreführung des Verbrauchers und damit gemäß UWG unlauteres Verhalten, was eine Unterlassungsklage nach sich ziehen kann.

Früher habe ich die Gutscheine immer am Automaten eingelöst und es ging immer. Restwert bekam man als neuen Gutschein ausgedruckt, war immer super.
Heutzutage gibt's ja nur noch Flexpreise am Automaten was für viele vmtl. nicht mehr so interessant sein dürfte.

Laut DB sollten die Geschenkgutscheine - um diese handelt es sich doch bei der REWE-Aktion - am Automaten einlösbar sein:

https://www.bahn.de/service/gutscheine/gutscheine-einloesen

Dass man da nur noch Flexpreise bekommt, hat nichts direkt mit den Gutscheinen zu tun.


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