Frage zum Bordpreis und zu Übergängen (Allgemeines Forum)

deutzersignaler1, Samstag, 26.06.2010, 22:19 (vor 5870 Tagen)

Liebes Forum !

Worauf wird im Zug alles der Bordpreis erhoben?

Gilt der Bordptreis nur im Fernverkehr oder auch im Regionalverkehr?


Werden alle Übergänge (Klasse, Produkt und Weg) für die komplette Strecke der Fahrkarte ausgestellt?

Grüße

Antwort zum Bordpreis und zu Übergängen

liebe70, Sonntag, 27.06.2010, 00:15 (vor 5870 Tagen) @ deutzersignaler1
bearbeitet von liebe70, Sonntag, 27.06.2010, 00:15

Lieber deutzersignaler1!

Worauf wird im Zug alles der Bordpreis erhoben?

Das steht in den Beförderungsbedingungen der Bahn, Tfv 600/A, einfach mal nachlesen. Das wirst Du hoffentlich können.

Gilt der Bordptreis nur im Fernverkehr oder auch im Regionalverkehr?

Auch das steht in den Beförderungsbedingungen.

Werden alle Übergänge (Klasse, Produkt und Weg) für die komplette Strecke der Fahrkarte ausgestellt?

Das weiß Google oder frag bei DSO.

Gruß, Ralf

Antwort zum Bordpreis und zu Übergängen

sflori, Sonntag, 27.06.2010, 01:08 (vor 5870 Tagen) @ liebe70

einfach mal nachlesen. Das wirst Du hoffentlich können.

Au weia. Da hat aber jemand heute keinen guten Tag gehabt... ;) Und das bei dem schönen Wetter draußen... Na dennoch ein schönes (ich hoffe dienstfreies) WE!

@deutzersignaler1: Wir hatten hier so eine Diskussion schon ein paarmal, zuletzt vor zwei Wochen oder so. Such mal danach hier im Forum, da werden alle Fragen beantwortet.


Bye. Flo.

*****WARNHINWEIS ZU BORDPREIS IM REGIONALVERKEHR ***

GUM, Sonntag, 27.06.2010, 09:42 (vor 5870 Tagen) @ deutzersignaler1
bearbeitet von GUM, Sonntag, 27.06.2010, 09:43

Liebes Forum !

Worauf wird im Zug alles der Bordpreis erhoben?

Gilt der Bordptreis nur im Fernverkehr oder auch im Regionalverkehr?


Werden alle Übergänge (Klasse, Produkt und Weg) für die komplette Strecke der Fahrkarte ausgestellt?

Grüße

Ich möchte Deine Frage beantworten:
1.) In vielen Zügen des Nahverkehrs (Produktgruppe C) gibt es keinen Bordpreis. Das einzige was dort ausgestellt wird ist die Fahrpreisnacherhebung (FPN) mit Mindestpreis 40,-- Euro oder doppelter Fahrpreis + ggf. Anzeige.
Einzige Möglichkeit zum Kauf in Nahverkehrszügen ist das sog. Anfangsticket, was bei einigen Nahverkehrsautomaten erhätlich ist (9999=Zielort, Kinder-Zielort habe ich vergessen), sofern kein durchgehener Fahrausweis erhätllich ist. Pro Erwachsener 1 Ticket.
2.) In den Zügen des Fernverkehrs wird der Bordpreis auf alle Normalpreise erhoben (BC25/BC50), Sparpreise sind dort logischerweise nicht verfügbar. Auch die sog. Freizeit-Tickets einiger Relationen nicht.
3.) Übergangskarten 2.==>1. Klasse und Umweg werden meines Wissens in allen Zügen der Produktgruppe A/B ohne Bordpreiszuschlag ausgestellt.
4.) Übergangskarten 2.==>1. Klasse Nahverkehr bitte unaufgefordert beim ZUB melden oder meine Lösung nehmen: Anfangsticket (9999) lösen zusätzlich zum 2. Klasse Fahrschein.

Hoffe das hilft weiter. Fragen ? Einfach fragen !

*****WARNHINWEIS ZU BORDPREIS IM REGIONALVERKEHR ***

geko, München, Sonntag, 27.06.2010, 10:23 (vor 5869 Tagen) @ GUM

Was ist denn das Anfangsticket?

Anfangsticket

Steffen, Sonntag, 27.06.2010, 10:48 (vor 5869 Tagen) @ geko

Was ist denn das Anfangsticket?

Ein "streckenneutraler" Fahrschein zum Pauschalpreis von 10(?) EUR, der noch in einen "echten" Fahrschein umgewandelt werden muss (die 10 EUR werden natürlich angerechnet).

Sinn der Aktion: Wenn man an seinem Einstiegsbahnhof nicht das kaufen wollte was man möchte kann man ein Anfangsticket und fährt nicht ohne gültigen Fahrausweis.

--
[image]

Anfangsticket

Tob, Sonntag, 27.06.2010, 10:50 (vor 5869 Tagen) @ geko

Was ist denn das Anfangsticket?

Ist ein Fahrschein für Zielorte, die ein Nahverkehrsautomaten nicht verkaufen kann.

Anfangsticket

sflori, Sonntag, 27.06.2010, 11:15 (vor 5869 Tagen) @ Steffen

Ein "streckenneutraler" Fahrschein zum Pauschalpreis von 10(?) EUR,

Mal 10, mal 15€. Ist pro Bundesland festgelegt und steht in den Beförderungsbedingungen.


Bye. Flo.

@Steffen, @sflori, @Tob: Zustimmung (owT)

GUM, Sonntag, 27.06.2010, 11:43 (vor 5869 Tagen) @ Tob
bearbeitet von GUM, Sonntag, 27.06.2010, 11:43

nix

Licht ins Dunkel

liebe70, Sonntag, 27.06.2010, 12:31 (vor 5869 Tagen) @ GUM

1.) In vielen Zügen des Nahverkehrs (Produktgruppe C) gibt es keinen Bordpreis. Das einzige was dort ausgestellt wird ist die Fahrpreisnacherhebung (FPN) mit Mindestpreis 40,-- Euro oder doppelter Fahrpreis + ggf. Anzeige.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der Bordpreis ist der Normalpreis (ggf. zum BC-Rabatt) zuzüglich eines Bordzuschlages in Höhe von 10% des Normalpreises, mindestens jedoch 2 Euro und maximal 10 Euro. In vielen Nahverkehrszügen werden jedoch keine Fahrkarten mehr verkauft, sondern eine Fahrpreisnacherhebung mit dem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens 40 Euro, erstellt. Eine Anzeige wird nicht erstattet, dafür gibt es keinen Grund.

Einzige Möglichkeit zum Kauf in Nahverkehrszügen ist das sog. Anfangsticket, was bei einigen Nahverkehrsautomaten erhätlich ist.

Das gute Stück heißt korrekt "Fahrkarte Anfangsstrecke". ;-)

(9999=Zielort, Kinder-Zielort habe ich vergessen), sofern kein durchgehener Fahrausweis erhätllich ist. Pro Erwachsener 1 Ticket.

Die Zielkennzahl ist 9999 oder auch 999, für Kinder 9998, 9995 oder auch 998, 995 (regional unterschiedlich)

2.) In den Zügen des Fernverkehrs wird der Bordpreis auf alle Normalpreise erhoben (BC25/BC50), Sparpreise sind dort logischerweise nicht verfügbar. Auch die sog. Freizeit-Tickets einiger Relationen nicht.

Man kann auch hier die "Fahrkarte Anfangsstrecke" einsetzen. Freizeit-Tickets gibt es generell nicht im Zug.

3.) Übergangskarten 2.==>1. Klasse und Umweg werden meines Wissens in allen Zügen der Produktgruppe A/B ohne Bordpreiszuschlag ausgestellt.

Der Klassenwechsel 2.==>1. Klasse wurde korrekt beschrieben (Achtung! Beim Sparpreis 2.Klasse ist kein Klassenwechsel möglich, das geht hier nur mittels entsprechender b.b-Prämie!), der Rest nicht. Bei Umwegen und beim Produktwechsel wird ein Bordpreis fällig.

4.) Übergangskarten 2.==>1. Klasse Nahverkehr bitte unaufgefordert beim ZUB melden oder meine Lösung nehmen: Anfangsticket (9999) lösen zusätzlich zum 2. Klasse Fahrschein.

Das ist komplett falsch. Beim Klassenwechsel 2.==>1. Klasse wird generell kein Bordpreis mehr verlangt. Dabei ist es unerheblich ob man im Nah- oder Fernverkehr reist.

Hoffe das hilft weiter.

Das hoffe ich auch.

Gruß, Ralf

Antwort zum Bordpreis und zu Übergängen

liebe70, Sonntag, 27.06.2010, 12:40 (vor 5869 Tagen) @ sflori

einfach mal nachlesen. Das wirst Du hoffentlich können.


Au weia. Da hat aber jemand heute keinen guten Tag gehabt... ;)

Wenn man von Deutschen umgeben ist, die sich wie die Axt im Walde benehmen, man anschließend mit nervigen Ansagen in deutscher und englischer Sprache zugetextet wird, alle naselang jemand mir etwas verkaufen will, was ich entweder nicht haben will oder nicht brauche und zur Krönung noch Verspätung habe...

Und nein, ich bin nicht mit der Bahn gefahren. Der Laden heißt AirBerlin.

Und das bei dem schönen Wetter draußen... Na dennoch ein schönes (ich hoffe dienstfreies) WE!

Danke, ich habe noch drei Tage Urlaub. :-)

@deutzersignaler1: Wir hatten hier so eine Diskussion schon ein paarmal, zuletzt vor zwei Wochen oder so. Such mal danach hier im Forum, da werden alle Fragen beantwortet.

Eben, das meine ich. Bestimmte Themen sind hier und ansderswo schon mehrfach durchgekaut worden. Da kann man doch einfach mal danach suchen. Wenn man sich die Beiträge von deutzersignaler1 ansieht, ist er offenbar daran sowieso nicht interessiert.

Gruß, Ralf

Mehr Dunkel ins Licht (!) durch Deinen Beitrag

GUM, Sonntag, 27.06.2010, 12:58 (vor 5869 Tagen) @ liebe70

1.) In vielen Zügen des Nahverkehrs (Produktgruppe C) gibt es keinen Bordpreis. Das einzige was dort ausgestellt wird ist die Fahrpreisnacherhebung (FPN) mit Mindestpreis 40,-- Euro oder doppelter Fahrpreis + ggf. Anzeige.


Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Der Bordpreis ist der Normalpreis (ggf. zum BC-Rabatt) zuzüglich eines Bordzuschlages in Höhe von 10% des Normalpreises, mindestens jedoch 2 Euro und maximal 10 Euro. In vielen Nahverkehrszügen werden jedoch keine Fahrkarten mehr verkauft, sondern eine Fahrpreisnacherhebung mit dem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens 40 Euro, erstellt. Eine Anzeige wird nicht erstattet, dafür gibt es keinen Grund.

Doch das eine hat mit dem Anderen sehr viel zu tun. Leider bringt Dein Beitrag mehr Dunkel ins Licht, als Licht ins Dunkel. Für den Nahverkehr gibt es eben keinen "normalen" Bordpreis mehr, weil alles was keinen Fahrschein oder Anfangsticket hat, eine FPN bekommt. (Von einigen Ausnahmen abgesehen). Und nach mehrmaliger FPN wird eben -vollkommen berechtigt- Anzeige erstattet.

Leider verwirrt Dein Beitrag nur.

4.) Übergangskarten 2.==>1. Klasse Nahverkehr bitte unaufgefordert beim ZUB melden oder meine Lösung nehmen: Anfangsticket (9999) lösen zusätzlich zum 2. Klasse Fahrschein.


Das ist komplett falsch. Beim Klassenwechsel 2.==>1. Klasse wird generell kein Bordpreis mehr verlangt. Dabei ist es unerheblich ob man im Nah- oder Fernverkehr reist.

Deshalb habe ich ja auch geschrieben: Meine Lösung. Mit dem Anfangsticket vermeidet man Diskussionen über den Einstiegsbahnhof und wenn dann gar kein Zub vorbeikommt hat man die Leistung legal erworben und bezahlt und schmeißt dann halt den Rest seines Anfangstickets einfach weg. Habe ich oft schon so gehandhabt, weil ich wegen 1 bis 3 Euro Differenz nicht am Ankunftsort zum bedienten Verkauf gehe und mir die Differenz zwischen Übergang und Anfangsticket erstatten lass.


Das hoffe ich auch.

Gruß, Ralf

Hat mich jetzt eher verwirrt, also mehr Dunkel ins Licht statt Licht ins
Dunkel !

Gruß GUM

Licht ins Dunkel

db1435, Sonntag, 27.06.2010, 13:56 (vor 5869 Tagen) @ liebe70

Eine präzise und sachliche Beschreibung der Zusammenhänge, ohne Meinung, Stimmung und andere verwirrende Zusätze. Ich wünsche mir nur noch, dass die Möglichkeit des Kaufs der Fahrkarte Anfangsstrecke auch einmal deutlicher publiziert wird, z.B. durch Aushänge in Schaukästen. Den meisten Gelegenheitsreisenden wird diese Möglichkeit nicht bekannt sein.

Gruß, Florian

Nahverkehrsautomat

Fabian318, Münster i. W., Montag, 28.06.2010, 00:55 (vor 5869 Tagen) @ Tob

Ist ein Fahrschein für Zielorte, die ein Nahverkehrsautomaten nicht verkaufen kann.

Da die reinen Nahverkehrsautomaten mehr und mehr durch RTAs ersetzt werden, wird es in Zukunft - außer in einigen Privatbahnzügen - auch keine Fk Anfangsstrecke mehr geben.

Verkauf im NV

Fabian318, Münster i. W., Montag, 28.06.2010, 00:57 (vor 5869 Tagen) @ GUM

Leider bringt Dein Beitrag mehr Dunkel ins Licht, als Licht ins Dunkel. Für den Nahverkehr gibt es eben keinen "normalen" Bordpreis mehr, weil alles was keinen Fahrschein oder Anfangsticket hat, eine FPN bekommt. (Von einigen Ausnahmen abgesehen). Und nach mehrmaliger FPN wird eben -vollkommen berechtigt- Anzeige erstattet.

Das ist falsch und bringt ebenso mehr Dunkel ins Licht. Ralf hat die Möglichkeit des Fahrscheinkaufs im Nahverkehr sehr korrekt beschrieben, in Niedersachsen beispielsweise kannst du dein Ticket problemlos im Zug kaufen, auf einigen Strecken/ab einigen Bahnhöfen sinnigerweise ohne Bordzuschlag.

Verkauf im NV

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Montag, 28.06.2010, 12:59 (vor 5868 Tagen) @ Fabian318

Im VRN hat's sogar Fahrkarten-Automaten in den S-Bahnen. Die sollen zwar nur dann verwendet werden, wenn die Automaten am Bahnhof defekt sind, aber immerhin gibt es eine Möglichkeit, im NV-Zug eine Fahrkarte zu bekommen, ohne gleich kriminalisiert zu werden.

--
bye, Dan

[image]

Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/

Anfangsticket - an vielen Bahnhöfen gar nicht erhältlich!

Giovanni, Montag, 28.06.2010, 15:13 (vor 5868 Tagen) @ Steffen

Was ist denn das Anfangsticket?


Ein "streckenneutraler" Fahrschein zum Pauschalpreis von 10(?) EUR, der noch in einen "echten" Fahrschein umgewandelt werden muss (die 10 EUR werden natürlich angerechnet).

Sinn der Aktion: Wenn man an seinem Einstiegsbahnhof nicht das kaufen wollte was man möchte kann man ein Anfangsticket und fährt nicht ohne gültigen Fahrausweis.

Problem bei der Sache:
An vielen Bahnhöfen ist die Fahrkarte Anfangsstrecke gar nicht erhältlich - und sinnigerweise trifft dies besonders Bahnhöfe, an denen die Automaten schon von sich aus nur ein sehr beschränktes Sortiment anbieten.

Bestes Beispiel ist die S-Bahn Berlin:
Gerade neue Automaten aufgestellt, die weder Anfangsstrecke noch irgendwelche anderen DB-Fahrscheine verkaufen - sondern nur Verbund. Auch die Verkaufsstellen weigern sich im Regelfall, DB-Fahrscheine oder Anfangsstrecke zu verkaufen (von einzelnen Sonderangeboten abgesehen).


Auch die NTAs der DB verkaufen keine Anfangsstrecke, wobei dies wegen des reichhaltigen Sortiments seltener zum Problem wird.
Der fehlende echte Expressverkauf (z.B. für verspätete Züge, Grenztarifpunkte oder Bustarifpunkte mit fehlendem Fahrplan) und die fehlende Möglichkeit Produkt- oder Klassenwechsel zu buchen ist allerdings manchmal problematisch.


Natürlich ist ein 40€-Ticket nicht rechtens, wenn weder das gewünschte Ticket noch die Anfangsstrecke verfügbar waren - aber das interessiert einige Kontrolleure wenig...

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