Übernachtung FGR - ergänzende Frage (Allgemeines Forum)

Dieter4711, Donnerstag, 07.03.2024, 12:56 (vor 919 Tagen) @ Rook

Hallo,

bezüglich Übernachtungs-Fahrgastrechten schreibt die Deutsche Bahn:

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Die Bahn verweist ja auch immer darauf, dass die Fahrt dann ggf. auch früher oder später angetreten werden kann.
Wie ist die Situation denn für folgenden Fall?
1. geplante Fahrt und wahrzunehmender Termin am 03.04.
2. Diese Fahrt fällt jetzt aus, darum muss zur Nutzung des Termins am Vortag angereist werden
3. Greifen die FGR dann auch für die zusätzlich nötige Übernachtung?
Nach dem was oben die "Deutsche Bahn" schreibt ja, aber ob das auch wirklich klappt?

Viele Grüße
Dieter


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