Meine Nachrichten aus den "gut informierten Kreisen" sagen, daß es wahrscheinlich am St. Nimmerleins-Tag passiert... ;-)
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Bad Tölz aus dem Jahre 1920 wurde vom Gericht ausgelegt: Da der „Heilige Nimmerlein“ nicht im Kalender verzeichnet ist, müsse für seinen Namenstag der Tag Allerheiligen (1. November) anzusehen sein, der für alle die Heiligen, die keinen eigenen Namenstag haben, begangen wird. Aus juristischer Sicht war diese eher humoristisch motivierte Entscheidung allerdings verfehlt, da sie einen Verstoß gegen die Auslegungsregel des § 133 BGB darstellt, der zufolge ein Gericht den Terminus Sankt Nimmerlein entsprechend seiner umgangssprachlichen Bedeutung mit nie zu übersetzen hat.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sankt_Nimmerlein
:-)
/Sören
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