Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof (Fahrkarten und Angebote)

bushcamper, Hamburg, Freitag, 01.03.2024, 12:53 (vor 736 Tagen) @ Christiann58

Moin,

oder Du fährst am Reisetag früher los, wenn das für Dich möglich und ggf. besser ist.
"Zugbindung aufgehoben" heisst ja genau nicht, dass man später (am Reisetag) fahren muss.
Dann gibt es natürlich keine Entschädigung, aber Du kommst eben nicht zwei Stunden zu spät an.

Da die Verspätung ja heute schon bekannt ist (Du kannst Dein Ziel lt. Fahrkarte nicht ohne Verspätung erreichen), beginnt die "nächste Gelegenheit" nach meiner Lesart am Fahrttag ab 00:01 Uhr.

"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"

oder noch besser der dritte Aufzählungspunkt (ohne "Gelegenheitsangabe"):
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

LG bushcamper


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