Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
welche Fahrgastrechte gelten bei Haltentfall am Startbahnhof? Konkret wird mein ICE ab Bonn Hbf Richtung Norrdeich von Koblenz kommend über Bonn Beuel ohne Halt umgeleitet. Nächster Einstieg in Köln Deutz möglich. Zugbindung wurde aufgehoben. Gilt für die Fahrgastrechte die Verbindung auf der Fahrkarte oder der aktuelle Fahrplan?
Fall 1: Ich fahre zur auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrtszeit mit dem nächsten Zug meine Verbindung ab. Dann komme ich aufgrund einer Baustelle Brühl-Köln mind. 2h später an. Dann gelten die Fahrgastrechte vollumfänglich, oder (anteilige Erstattung möglich; alternativ Fahrtabbruch möglich)?
Fall 2: Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?
Besten Dank für eure Antworten.
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Guten Morgen Christiann58,
Es ist so wie Du es schreibst.
Im zweiten Fall kannst Du die Kosten ggf. erstatten lassen, wenn Dir der Aufwand nicht zu hoch ist im Vergleich zu den Kosten.
Dritte Möglichkeit: Fahrt nicht antreten und Kosten für die Fahrkarte erstatten lassen.
Beste Grüße
Elefant01
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Moin,
oder Du fährst am Reisetag früher los, wenn das für Dich möglich und ggf. besser ist.
"Zugbindung aufgehoben" heisst ja genau nicht, dass man später (am Reisetag) fahren muss.
Dann gibt es natürlich keine Entschädigung, aber Du kommst eben nicht zwei Stunden zu spät an.
Da die Verspätung ja heute schon bekannt ist (Du kannst Dein Ziel lt. Fahrkarte nicht ohne Verspätung erreichen), beginnt die "nächste Gelegenheit" nach meiner Lesart am Fahrttag ab 00:01 Uhr.
"Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen"
oder noch besser der dritte Aufzählungspunkt (ohne "Gelegenheitsangabe"):
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
LG bushcamper
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen
Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.
und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?
Nein, zwischen Siegburg und Köln ist die ICE-Fahrkarte anzuerkennen.
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Fall 2: Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen und müsste eigentlich sogar ein Ticket für die DB-Strecke nach Köln kaufen, oder?
DB-Fahrkarten gelten auf der Linie 66 in Bonn um nach Siegburg/Bonn zu kommen. Wenn sich mit der Linie 66 und Fahrt im ICE oder S-Bahn ab Siegburg/Bonn eine sinnvolle Fahrt ergibt, kannst du das machen.
Nach Beuel müsste man mit der 66 und dann zu Fuß vom Konrad-Adenauer-Platz, oder ein zusätzliches Ticket kaufen und erstatten lassen.
In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.
Eine solche liegt aber nicht vor.
In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.
Das hätte ich auch gesagt: Die Fahrt gilt ab Bonn Hbf ohne Angabe der Tarifzone 2600, die sonst bei Fahrten über Siegburg aufgeführt ist. Fahrt mit der 66 daher mit der Ausgangsfahrkarte nicht möglich, oder?
In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.
Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.
Wenn ein City-Ticket vorliegt würde ich die Fahrt nach Beuel immerhin als unkritisch sehen.
In der Linie 66 gelten Fahrkarten des Anstoßtarifs.
Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.
Nicht nur wahrscheinlich. ;-)
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen
Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.
Ist das so? Früher waren für solche Fälle in Bonn VRS-Fahrkarten vom Block vorrätig, die auf Nachfrage ausgegeben wurden...
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Weg mit dem 4744!
Fahrgastrechte bei Haltentfall am Startbahnhof
Ich fahre mit Straßenbahn/Bus/Stadtbahn zu einem anderen Bahnhof wie Bonn Beuel oder Siegburg, um dort einen Zug Richtung Köln zu nehmen. Dann bleibe ich auf den Kosten für den ÖPNV sitzen
Für den ÖPNV muss eine separate Fahrkarte gekauft werden. Aussichten auf Ersatz dieser Aufwendungen übers SC FGR unklar.
Ist das so? Früher waren für solche Fälle in Bonn VRS-Fahrkarten vom Block vorrätig, die auf Nachfrage ausgegeben wurden...
Mir fällt jedenfalls keine Regelung ein, nach der ich (tagsüber) im Verspätungsfall Straßenbahn fahren kann. Wobei ich mir vorstellen kann, dass das SC FGR hier kulant entscheidet.
Bonn+City dürfte aber nicht in Siegburg im ÖPNV gelten?
Ja wahrscheinlich hast du hier Recht.
Wenn ein City-Ticket vorliegt würde ich die Fahrt nach Beuel immerhin als unkritisch sehen.
Ohne im VRS-Tarif graben zu wollen, behaupte ich jetzt einfach mal:
Steht auf der Fahrkarte "Bonn+City" als Start- oder Zielbahnhof, dürfte es zwischen Bonn Hbf und Bonn-Beuel sicher in der Stadtbahnlinie 66 keine Probleme geben, aber im Bereich Siegburg/Bonn würde ich Probleme vermuten, da der Bahnhof Siegburg/Bonn doch in Siegburg liegt und nicht in Bonn.
ÖPNV-Tarif-Wirrwarr
da der Bahnhof Siegburg/Bonn doch in Siegburg liegt und nicht in Bonn.
Je nach Lesart könnte es gerade für Ausheimische auch umgekehrt sein. Was bin ich in solchen Fällen froh um mein D-Ticket.