? FGR bei gescanntem Ticket (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Sonntag, 25.02.2024, 23:16 (vor 662 Tagen)

Hi,

Da zur Zeit wieder viele FGR Themen hier auftauchen auch eine Frage von mir.
Wie ja viele wissen nutzte ich bis vor kurzem nur Automatentickets und habe auch nie Entschädigung beantragt, auch reserviert habe ich sehr selten, da es eigentlich nie nötig war.
Nun habe ich gestern quasi zum ersten Mal eine Fahrt mit Supersparpreis Europa Young über den DB Navigator unternommen. Dabei ist u.a. durch den kurzfristigen Ausfall der Linie 26 vieles anders sls geplant gelaufen und ich musste im vollen RE statt gemütlichem ICE mit Reservierung fahren. Da mich das etwas geärgert hat möchte ich dieses Mal auch Geld über die FGR zurück erstattet bekommen.
Doch dabei folgende "Probleme" durch das Online-Ticket:
Folgende Verbindung war gebucht:

Marburg(Lahn) ab 09.51 Uhr
ICE 1672
Kassel-Wilhelmshöhe an 10.54 Uhr
Kassel-Wilhelmshöhe ab. 11.23 Uhr
ICE 585
München Hbf an 14.39 Uhr
München Hbf ab 15.20 Uhr
ICE 1283
Saalfelden an 17.57 Uhr

Nun wurde leider erst ca. 2h vor Abfahrt angekündigt, dass der 1672 ersatzlos ausfällt. Ich plante also um und wollte wohl oder übel, statt dem schönen ICE-T mit Reservierung den RE98 nach Kassel (Marburg ab 09.23 Uhr) nehmen um dort den 585 zu erreichen und damit den 1283 in München, da dieser die einzige gute Verbindung nach Saalfelden war. (Später gabs nur in überfüllten ausgebuchten ECs bis Wörgl und weiter im REX, die immerhin tlw. mit Talent gefahren werden)
Noch vor Abfahrt in Marburg bekam der 585 dann zu meinem Glück auch noch eine Umleitung über Lehrte und damit mindestens +25. Ich hatte in München zwar über 40min Umsteigezeit, aber vermutete schon, dass der 585 sicher noch mehr sammeln würde. Also entschied ich mich für die sichere Variante mit dem RE30 bis Frankfurt und ab dort im 621 bis München, wo ich planmäßig 58min Umsteigezeit hatte und der 621 auch noch pünktlich war. Bis Neustadt(Aisch) klappte auch alles problemlos bis wir dann wegen des liegen gebliebenen ICE 529 zunächst "auf umbestimmte Zeit" hielten dann aber weiterfuhren und Nürnberg mit +25 erreichten. Dort noch alle Fahrgäste dieses ICEs aufgenommen und (über)füllt bis München weiter. Dort kamen wir mit ca. +30 an und ich erreichte den sehr vollen 1283 es ging pünktlich bis zum Ziel. Alles in allem hat es ja nach einigem Bangen und wieder Erleichterung und wieder Bangen usw. alles gut geklappt und war auch eine ganz angenehme Reise. (Eigentlich mache ich mir nicht so viel Stress, jedoch war ich dieses Mal zeitlich sehr gebunden)
Nun zu den FGR: Ich bin ja pünktlich angekommen, aber dafür früher abgefahren (wenn auch nur 15min), normalerweise konnte man ja bei Automatentickets einfach eine Verbindung aussuchen, die man bei geplanter Abfahrt erreicht hätte und bei +60 die Entschädigung erhalten. Nun hatte ich aber wie gesagt zum ersten Mal ein Online-Ticket und dieses wurde sowohl im 621 als auch im 1283 jeweils einmal gescannt. D.h. nur meine genutzte Verbindung kommt realistisch in Frage. Ich weis nicht wie einfach das SC FGR bei Online-Ticket Entschädigungen diese Daten einsehen oder abgleichen kann oder tut. Oder kann ich einfach eine andere Verbindung eintragen? Wie habt ihr das, die schon länger Online-Tickets nutzen gemacht?
Das nächste ist die Reservierung. Die konnte ich ja im 1672 und 585 auch nicht nutzen und möchte sie erstattet haben. Das geht dann ja auch direkt in der App? Ist das ein neuer Antrag oder beides in einem? Kann man die Anträge auch unabhängig voneinander einreichen?

Vielen Dank schonmal für Antworten
611 040

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Bitte Forenregeln beachten!

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 25.02.2024, 23:34 (vor 662 Tagen) @ 611 040

"Nicht erlaubt sind Tipps, wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt."

Wider besseren Wissens "einfach eine andere Verbindung" anzugeben, fällt mE ziemlich sicher darunter. Übrigens ist auch bei Automatenfahrkarten die Kontrolle nachweisbar - dafür gibts ja den Zangenabdruck.

--
Weg mit dem 4744!

Ist doch kein Betrug!

611 040, Erfurt, Sonntag, 25.02.2024, 23:44 (vor 662 Tagen) @ JeDi

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung, wenn ich wie geplant um 09.51 Uhr abfahren wollte, oder sogar wenn ich mit dem früher fahrenden RE98 nach Kassel gefahren wäre und dort auf meinen 585 gewartet hätte (welcher trotz der Verspätung der nächste nach München gewesen wäre). Dann hätte ich den 1283 nämlich um 15min verpasst. Also war meine Verbindung die einzige die geklappt hätte.

Trotzdem steht mir die Erstattung doch zu oder wie seht ihr das? Es waren ja Fahrzeitverlängerungen von über 60min.
Oder lehnt das SC FGR sofort ab, wenn es prüft (sofern die das bei Onlinetickets überhaupt können und auch tun) dass ich im pünktlichen 1283 kontrolliert wurde, egal was vorher war.
Finde es ehrlich gesagt unfair leer auszugehen nur weil ich früher fuhr um pünktlich anzukommen.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Sicher?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 25.02.2024, 23:56 (vor 662 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 25.02.2024, 23:58

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung, wenn ich wie geplant um 09.51 Uhr abfahren wollte

Bist du aber nicht. Du bist pünktlich angekommen. Damit ist kein Schaden entstanden, der mit einer Entschädigung auszugleichen wäre.

Wenn du also vorgibst, dass dem doch so wäre, könnte der Tatbestand des Betruges erfüllt sein:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Trotzdem steht mir die Erstattung doch zu oder wie seht ihr das? Es waren ja Fahrzeitverlängerungen von über 60min.

Nein. Es ist eine pünktliche Ankunft geschuldet. Wenn du aus eigenem Antrieb früher los fährst, entsteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

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Weg mit dem 4744!

Verspätung

Rook, Montag, 26.02.2024, 00:13 (vor 662 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Rook, Montag, 26.02.2024, 00:14

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung


„Verspätung“ ist rechtlich "die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft am Zielbahnhof."

--
Viele Grüße
Rook

Ist doch kein Betrug!

Reservierungszettel, KDU, Montag, 26.02.2024, 01:58 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung, wenn ich wie geplant um 09.51 Uhr abfahren wollte, oder sogar wenn ich mit dem früher fahrenden RE98 nach Kassel gefahren wäre und dort auf meinen 585 gewartet hätte (welcher trotz der Verspätung der nächste nach München gewesen wäre). Dann hätte ich den 1283 nämlich um 15min verpasst. Also war meine Verbindung die einzige die geklappt hätte.

Trotzdem steht mir die Erstattung doch zu oder wie seht ihr das? Es waren ja Fahrzeitverlängerungen von über 60min.
Oder lehnt das SC FGR sofort ab, wenn es prüft (sofern die das bei Onlinetickets überhaupt können und auch tun) dass ich im pünktlichen 1283 kontrolliert wurde, egal was vorher war.
Finde es ehrlich gesagt unfair leer auszugehen nur weil ich früher fuhr um pünktlich anzukommen.

Da du allerdings zu keiner Zeit der Fahrt mehr als +60 hattest gibts auch nichts zurück und ja beim Onlineticket sind die Datensätze abgespeichert, analog zum Zangenabdruck. Deine Idee würde also mit einem Automatenticket auch nicht klappen.

Du kannst dir nur die Ungenutzten Reservierungen von 585 und 1672 Erstatten lassen da diese Nachweislich nicht genutzt wurden.

Ist doch kein Betrug!

Reservierungszettel, KDU, Montag, 26.02.2024, 02:02 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Denn ich hatte ja >+60 Verspätung, wenn ich wie geplant um 09.51 Uhr abfahren wollte, oder sogar wenn ich mit dem früher fahrenden RE98 nach Kassel gefahren wäre und dort auf meinen 585 gewartet hätte (welcher trotz der Verspätung der nächste nach München gewesen wäre). Dann hätte ich den 1283 nämlich um 15min verpasst. Also war meine Verbindung die einzige die geklappt hätte.

Trotzdem steht mir die Erstattung doch zu oder wie seht ihr das?

Die Erstattung würde dir nur zustehen wenn du gefahren wärst wie geplant und eben den 1283 verpasst hättest. Oder bei einer beliebigen Verbindung des Tages +60 entstanden wären.

So bist du nur früher los und warst unterm Strich 15 Minuten länger aber "Planmäßig" unterwegs - demzufolge keine FGR.

Eindeutige Rechtlsage

Waldbahn, Montag, 26.02.2024, 06:54 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Hallo

die Rechtslage ist eindeutig. FGR gibt es in diesem Fall, wenn du mit 60 oder mehr Minuten angekommen wärst. Nach eigener Aussage bist du aber nur unwesentlich später angekommen. 15min Verspätung erleben tausende andere auch. Wenn du doch FGR einreichen willst und das hier ankündigst, ist das Betrug und wider den Forenregeln, wie schon angemerkt. Bedenke, auch der Versuch ist strafbar, wie das rechtlich formuliert wird.

im Übrigen war schon am Samstag klar, dass die Linie 26 gestrichen ist bzw sich verspäten. ICE Treff und auch Drehscheibe-Online. Da du hier und nbenan aktiv bist, hätte dir das bewußt sein müssen und du hättest umplanen können. Die Bahn bittet auf den Tickets darum, sich zu informieren.

Wenn du trotzdem fährst ist das persönliches Pech. Aber das machst du ja scheinbar öfter. Man erinnere sich nur daran, dass du trotz Ankündigung einer Schneewalze und dem dringenden Rat nicht zu fahren trotzdem startetest und dich dann beschwerst, dass du irgendwo vor Eichenberg strandest und nicht weiterkommst.

--
Gruß
Waldbahn

Eindeutige Rechtlsage

611 040, Erfurt, Montag, 26.02.2024, 08:45 (vor 662 Tagen) @ Waldbahn

Ja das war Samstag klar. Ich bin ja auch Samstag morgen gefahren, und da war es eben erst kurz vor Abfahrt klar.
Da ich pünktlich ankommen musste checkte ich auch am Freitagabend und auch Samstag früh um 7 nochmal die Verbindung, wo aber kein Ausfall eingetragen war. Dieser wurde erst gegen 8 Uhr eingetragen und dann gleich für die komplette Linie 26.
Fahren musste ich so oder so egal wie. Denn im Gegensatz zu sonst häufig war es ebrn keine Spaßfahrt sondern ich musste Samstag abend in Saalfelden sein.
Wenn ich also über 60min früher losfahren müsste um pünktlich anzukommen hätte ich für FGR auch Pech gehabt? Wenn ich mir aber leisten kann es drauf ankommen zu lassen und später anzukommen, was in meinem Fall definitiv passiert wäre würde ich sie bekommen... passt irgendwie nicht.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Europawahl im Mai

wachtberghöhle, Montag, 26.02.2024, 08:50 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Wenn ich also über 60min früher losfahren müsste um pünktlich anzukommen hätte ich für FGR auch Pech gehabt? Wenn ich mir aber leisten kann es drauf ankommen zu lassen und später anzukommen, was in meinem Fall definitiv passiert wäre würde ich sie bekommen... passt irgendwie nicht.

Im Frühling sind Wahlen zum Europaparlament. Wähle die Kandidaten, auf die Du zur Änderung der VERORDNUNG (EU) 2021/782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 29. April 2021 einwirken kannst.

Passt doch

Waldbahn, Montag, 26.02.2024, 08:52 (vor 662 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Waldbahn, Montag, 26.02.2024, 08:53

Die Formulierung ist 60min (bzw 120min) spätere Ankunft am Zielort. Alles andere ist persönliches Pech. Und deine Zugbindung war aufgehoben (sofern vorhanden), das ist doch auch das was dir zusteht.

--
Gruß
Waldbahn

Eindeutige Rechtlsage

Reservierungszettel, KDU, Montag, 26.02.2024, 10:52 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Du hast das Prinzip aufgehobene Zugbindung offensichtlich nicht verstanden.

Egal ob du morgens um 4 mit der ersten Verbindung oder Abends um 19 losgefahren wärst, Entschädigung gibts nur wenn deine Aktuelle Verbindung +60 erzeugt.

Die gebuchte Verbindung ist in diesem Fall unrelevant.

Die Erstattung wird für jede Verbindung neu beurteilt. Dabei spielt es auch keine Rolle ob du zwei Stunden irgendwo Pause machst oder direkt weiterfährst. Entscheidend sind die genutzten Züge.

Bei diesen gab es bei dir nun keine weiteren Unstimmigkeiten die zu einer Entschädigung führen.

? FGR ohne Verspätung - NEIN

Dieter4711, Montag, 26.02.2024, 06:53 (vor 662 Tagen) @ 611 040

Hallo,
du schreibst, dass du mit etwa 15 Minuten Verspätung am Ziel angekommen bist. Dafür gibt es natürlich keine Erstattung gemäß der FGR.
Wenn du in Kenntnis der aktuellen Lage früher losfährst um dann noch halbwegs zur geplanten Zeit anzukommen, ist das deine persönliche Entscheidung.
Einen Anspruch auf eine Entschädigung hättest du, wenn du 60+ Minuten nach der ursprünglich für die Verbindung ausgewiesenen Ankunftszeit angekommen wärst.

Da das offenbar nicht passiert ist, keine Entschädigung.

Gruss
Dieter

? FGR ohne Verspätung // Kommt drauf an…

rainman51, Paderborn, Montag, 26.02.2024, 09:00 (vor 662 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von rainman51, Montag, 26.02.2024, 09:02

Tatsächlich kommt es darauf an und es ist möglich, wenn man früher fährt eine Entschädigung zu erhalten.
Allerdings wird dann die gefahrene Fahrt zur neuen Verbindung.

Bsp: Hamburg - München Ankunft 18 statt 17 Uhr. Aus diesem Grund fährt man schon 6 Uhr los, warum auch immer. Dieser Zug hat dann aber 2h Verspätung. In diesem Fall stehen einem 50 Prozent Entschädigung zu.

In dem Fall von diesen Eintrag gibt es allerdings keine Entschädigung, da hier keine Verspätung über 60 min vorliegt. Weder geplant,
noch neu.

Die Darstellung lässt tatsächlich ein falsches Handeln erkennen. Ich verstehe auch nicht warum man hier nach Tipps fragt und
dann groß schreibt das man sich noch nie Geld aus Fahrgastrechten hat erstatten lassen.

Ich reiche immer FGR ein, wenn die Bahn wirklich zu spät war und fertig. Man muss der Bahn weder was schenken, noch sollte
man absichtlich Geld erschleichen.

Die Sitzplatzreservierung ist erstattungsfähig.

musicus, Montag, 26.02.2024, 11:11 (vor 662 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

? FGR bei gescanntem Ticket

gnampf, Montag, 26.02.2024, 13:58 (vor 661 Tagen) @ 611 040

wenn du denkst legale Ansprueche zu haben: reiche die Verbindung so ein, wie du sie gefahren bist. Da du das aber nicht vor hast, sondern eine Alternativverbindung angeben willst, die du gar nicht gefahren bist, ist dir wohl auch selbst bewusst das dein Anliegen nicht mit der geltenden Rechtslage konform ist.

Fuer deine weitere Zukunft waere es sicher gut, so langsam erwachsen zu werden. Weder eine Anzeige wegen Schwarzfahren noch wegen Betrugs machen sich gut im polizeilichen Fuehrungszeugnis. Dein zukuenftiger Arbeitgeber wird da sicher Fragen haben, und wenn es dann einer aus dem Bereich Eisenbahn sein soll, wird der wohl nicht zu einer positiven Entscheidung was dich anbelangt kommen.

Was die Reservierung angeht: kann man beim Online einreichen mit angeben, geht dann in die manuelle Bearbeitung. Wenn sie zusammen mit dem Ticket gebucht wurde, dann als ein Fall. Wenn sie getrennt gebucht wurde ggf. getrennt.

? FGR bei gescanntem Ticket

JanZ, HB, Montag, 26.02.2024, 16:10 (vor 661 Tagen) @ gnampf

Nur der Korrektheit halber: Anzeigen stehen nicht im Führungszeugnis (die kann schließlich auch jeder gegen jeden erstatten), sondern nur Verurteilungen ab einem gewissen Strafmaß. Und ein Arbeitgeber darf auch nur mit einem guten Grund Führungszeugnisse von Bewerbern anfordern. Ob es etwa bei Zugpersonalen einen gibt, weiß ich nicht, bei meinen Bürojobs im Eisenbahnwesen musste ich jedenfalls nie eins vorzeigen.

Ich stimme aber selbstverständlich zu, dass man bei FGR-Anträgen keine Verbindung angeben sollte, die man nicht tatsächlich gefahren ist.

Alles easy.

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 26.02.2024, 16:35 (vor 661 Tagen) @ gnampf

Huhu.

Da du das aber nicht vor hast, sondern eine Alternativverbindung angeben willst, die du gar nicht gefahren bist, ist dir wohl auch selbst bewusst das dein Anliegen nicht mit der geltenden Rechtslage konform ist.

Ja, natürlich weiß er das. Aber "Drang zur persönlichen Optimierung" kann ja auch zum Zwang; zum Suchtfaktor werden. Vor Gericht gibt's dann eine ärztliche Bescheinigung, dass es im Kopf so unrund läuft wie bei DB Fern im Alltagsbetrieb auch. Und dann gibt's einen schicken Freispruch. Paßt.

Fuer deine weitere Zukunft waere es sicher gut, so langsam erwachsen zu werden. Weder eine Anzeige wegen Schwarzfahren noch wegen Betrugs machen sich gut im polizeilichen Fuehrungszeugnis. Dein zukuenftiger Arbeitgeber wird da sicher Fragen haben, und wenn es dann einer aus dem Bereich Eisenbahn sein soll, wird der wohl nicht zu einer positiven Entscheidung was dich anbelangt kommen.

Wer so betrugsfreudig ist, wird entweder die benötigten Dokumente fälschen oder sich gleich eine andere Identität zulegen ...

Und je nach dem, in welcher Klitsche oder Bruchbude er mal landet, ist der Betrugsfetisch vllt sogar zumindest nicht von Nachteil ...

Alles easy also ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Danke für alle Beiträge.

Administrator, Montag, 26.02.2024, 19:04 (vor 661 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

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