Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
Bahngenießer, Donnerstag, 15.02.2024, 19:52 (vor 941 Tagen)
Hallo zusammen,
in folgendem Fall hat die DB meinen Anspruch auf Erstattung des Flexpreis-Fahrpreises in Höhe von 50% abgelehnt. Zu Recht?
Vorfall:
Ich hatte eine Flexpreis-Fahrkarte von Frankfurt nach Wuppertal.
Der ICE fuhr in Frankfurt Hbf mit ca. 30 Minuten Verspätung ab, da noch auf verspätetes Personal aus vorheriger Fahrt gewartet werden muss. Dazu musste der ICE dann auch noch zwischen Frankfurt-Flughafen und Köln umgeleitet werden über die Rheinstrecke, da die Schnellstrecke wegen Metalldiebstahl nur eingeschränkt befahrbar war. Außerdem wurde der Zug zwischen Remagen und Köln wegen Bauarbeiten immer wieder ausgebremst. Auch in Köln dauerte die Abfertigung sehr lange. Dazu musste ich in Solingen noch besonders lange auf meinen Anschluss Richtung Wuppertal warten, da der RE7 aus unbekannten Gründen ausfiel und die RB48 Verspätung hatte. Am Ende betrug die Verspätung 146 Minuten.
Im verspäteten und umgeleiteten ICE wurde den Fahrgästen per Lautsprecher ein Fahrgastrechte-Antrag nahegelegt. Ich holte mir auch beim Zugpersonal einen ab und füllte ihn aus. Die Reaktion der Bahn: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass in Ihrem Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann." (Bezugnehmend auf EU-Verordnung 2021/782, Artikel 19 Abs. 10, da Vandalismus an der Schnellstrecke KRM die Hauptursache war!)
Lohnt es sich, da weiter nachzuhaken? (Mehrere Verspätungsursachen hatten sich aufsummiert; es wurde eine billigere Verbindung genutzt, nämlich linke Rheinstrecke statt Schnellstrecke mit Flexpreis!)
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
sflori, Donnerstag, 15.02.2024, 20:07 (vor 941 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 15.02.2024, 20:11
in folgendem Fall hat die DB meinen Anspruch auf Erstattung des Flexpreis-Fahrpreises in Höhe von 50% abgelehnt. Zu Recht?
Sh. hier:
https://www.buzer.de/19_Fahrgastrechte-VO.htm
(ganz nach unten scrollen)
Bezüglich des Kabeldiebstahls mag der Artikel einschlägig sein, denn die Verspätung entstand als direkte Folge oder in untrennbarem Zusammenhang von dem Umstand.
Beim verspäteten Personal wirds aber schon grauzonig. Selbst wenn es aufgrund des Kabeldiebstahls zu spät in Frankfurt ankam, stellt dies keinen untrennbaren Zusammenhang mehr dar. Man hätte ja z.B. Ersatzpersonal haben können.
Ich lese im Artikel 19 auch nichts von einer Auftrennung oder Reduzierung der Ansprüche, wenn nur ein Teil von höherer Gewalt betroffen ist. Da lese ich nur ein "ganz oder gar nicht".
Daher würde ich die Ablehnung in so einem Fall nicht akzeptieren.
Bye. Flo.
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
VT642, Donnerstag, 15.02.2024, 21:06 (vor 941 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von VT642, Donnerstag, 15.02.2024, 21:10
Im verspäteten und umgeleiteten ICE wurde den Fahrgästen per Lautsprecher ein Fahrgastrechte-Antrag nahegelegt. Ich holte mir auch beim Zugpersonal einen ab und füllte ihn aus. Die Reaktion der Bahn: "Wir bitten Sie um Verständnis, dass in Ihrem Fall keine Entschädigung gezahlt werden kann." (Bezugnehmend auf EU-Verordnung 2021/782, Artikel 19 Abs. 10, da Vandalismus an der Schnellstrecke KRM die Hauptursache war!)
Hat nicht die DB einst großspurig verkündet, man würde auch über das in der geänderten EU-Verordnung erforderliche Maß hinaus kulant sein und Verspätungen entschädigen?
Ein Tipp für die Zukunft: Bei vorhandenem Deutschlandticket einfach die Fahrt z.B. in Solingen abbrechen, mit dem D-Ticket eine "neue Reise" beginnen und das entsprechend einreichen (Fahrtabbruch wegen Verspätung). Die in Abs. 10 der EU-Verordnung genannten Ausnahmen gelten nur für die Entschädigung, nicht jedoch für das Recht, die Fahrt abzubrechen.
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
bahnfahrerofr., Donnerstag, 15.02.2024, 23:30 (vor 941 Tagen) @ VT642
Hat nicht die DB einst großspurig verkündet, man würde auch über das in der geänderten EU-Verordnung erforderliche Maß hinaus kulant sein und Verspätungen entschädigen?
Zumindest haben sie das für solche nicht ganz eindeutigen Fälle eigentlich angekündigt - und das wäre hier eigentlich gegeben (bei rechtzeitig anwesendem Personal und flüssiger Betriebsabwicklung wäre die Verspätung vielleicht nur halb so hoch gewesen - mindestens 25% sollten m.E. in jedem Fall drin sein...)
Aber interessant dass sie jetzt wirklich damit anfangen. Ich hatte bisher seit der VO-Änderung zwei recht eindeutige Fälle mit Personen im Gleis eingereicht, beide gingen ohne Probleme durch.
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
Schlusslicht, Freitag, 16.02.2024, 09:23 (vor 940 Tagen) @ VT642
Bei mir wurde zuletzt wegen "Notarzteinsatz am Gleis" abgelehnt. Der gleiche Fall wurde vor vier Wochen noch problemlos anerkannt.
Was mich nervt: Ich reiche regelmäßig eine Kopie meiner BC100 mit ein und schreibe dazu, dass dies die Fahrkarte ist. In etwa der Hälfte aller Fälle kommt die Antwort, dass man eine Kopie der Fahrkarte benötige. Unkenntnis oder Methode?
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
sflori, Freitag, 16.02.2024, 10:41 (vor 940 Tagen) @ Schlusslicht
bearbeitet von sflori, Freitag, 16.02.2024, 10:42
In etwa der Hälfte aller Fälle kommt die Antwort, dass man eine Kopie der Fahrkarte benötige. Unkenntnis oder Methode?
Methode.
Kam bei mir neulich auch als Kommentar, obwohl die Original-FK eingereicht wurde und der Grund der Rückfrage ein anderer war. Klarheit brachte erst eine telefonische Anfrage.
Bye. Flo.
Hanlon's Razor
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.02.2024, 13:48 (vor 940 Tagen) @ sflori
Hey.
In etwa der Hälfte aller Fälle kommt die Antwort, dass man eine Kopie der Fahrkarte benötige. Unkenntnis oder Methode?
Methode.
"Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity"
oder auf Deutsch:
"Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend zu erklären ist“
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Hanlon's Razor
JanZ, HB, Freitag, 16.02.2024, 13:51 (vor 940 Tagen) @ Der Blaschke
Exakt das zitiere ich auch immer und hatte auch schon bei dem Beitrag daran gedacht. Dass ich mal so mit dir einig sein würde, hätte ich nicht gedacht :-).
Hanlon's Razor
Schlusslicht, Freitag, 16.02.2024, 14:22 (vor 940 Tagen) @ Der Blaschke
"Dummheit" ist so ein hässliches Wort. Deshalb hab ich's "Unkenntnis" genannt.
Hanlon's Razor
JanZ, HB, Freitag, 16.02.2024, 14:46 (vor 940 Tagen) @ Schlusslicht
Man kann auch "Inkompetenz" sagen, diese Variante bevorzuge ich.
Nicht gleich die Anwalt-Keule. Erst Schlichtungsstelle!
GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 12:14 (vor 932 Tagen) @ sflori
bearbeitet von GoethesGarten, Samstag, 24.02.2024, 12:16
Es gibt Schlichtungsstellen, wenn einem Widerspruch, den Sie erst stellen müssen, nicht vom Service-Center Fahrgastrechte stattgegeben wird.
Falls Ihr Widerspruch gegen die Entscheidung der Bahn abgelehnt wird und es sich, wie bei Ihnen, um einen Fernverkehr-Reise handelt, können Sie sich an die SÖP wenden (aber erst wenn der Widerspruch wirklich abgelehnt wurde oder Sie in angemessener Zeit keine Antwort darauf erhalten):
söp_Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
https://soep-online.de/ihre-beschwerde
Wer hier gleich mit Anwalt kommt, der hat entweder zu viel Geld oder kennt nicht die Möglichkeiten die Reisende haben.
--
"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
Barzahlung, Samstag, 24.02.2024, 15:11 (vor 932 Tagen) @ GoethesGarten
Wer hier gleich mit Anwalt kommt, der hat entweder zu viel Geld oder kennt nicht die Möglichkeiten die Reisende haben.
Nein, die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten muss im Erfolgsfall ja die Bahn zahlen.
Auf dem Rechtsweg (wobei ein Anwalt dafür nicht unbedingt erforderlich ist) bekommt der Fahrgast zudem den Verzugsschaden ersetzt.
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
GoethesGarten, Sonntag, 25.02.2024, 09:06 (vor 931 Tagen) @ Barzahlung
Und wenn er verliert zahlt er alles selbst. Wie gesagt: Wer genug Geld hat, kann sich doch einen Anwalt nehmen. Der Rest sollte es zunächst mit der Schlichtungsstelle versuchen. Das sind Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt. Denen traue ich eine ehrliche Entscheidung zu, ohne etwas zu bezahlen. Und die paar Cent Zinsen machen das Schwein auch nicht fett.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 11:56 (vor 931 Tagen) @ GoethesGarten
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 11:57
Und wenn er verliert zahlt er alles selbst.
Nein, nur den Selbstbehalt, sofern er rechtsschutzversichert ist und wir sprechen ja von einem klaren Fall, bei dem das fast sicher ausgeschlossen ist.
Wie gesagt: Wer genug Geld hat, kann sich doch einen Anwalt nehmen. Der Rest sollte es zunächst mit der Schlichtungsstelle versuchen.
Ich würde es bei klaren Fällen (nicht zuletzt aufgrund der Bearbeitungsdauer) vor der SÖP erstmal beim EBA versuchen.
Das sind Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt.
Das hast Du schön von der Website kopiert. ;-)
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
GoethesGarten, Sonntag, 25.02.2024, 13:32 (vor 931 Tagen) @ Barzahlung
Die RSV wird zunächst an die Schlichtungsstelle verweisen. Und die RSV ist für echte Notfälle gedacht und nicht für ein paar lumpige Euro wg. Verspätung. Sie machen sich das ganz schön einfach mit RSV, Selbstbehalt und Anwalt. Völlig überzogen. Den kann man immernoch einschalten wenn die Schlichtungsstelle versagt, was ich persönlich aber nicht glaube. Da sitzen echte Juristen.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 13:41 (vor 931 Tagen) @ GoethesGarten
Den kann man immernoch einschalten wenn die Schlichtungsstelle versagt, was ich persönlich aber nicht glaube. Da sitzen echte Juristen.
Danke, dass Du uns nochmal darauf hinweist.
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
musicus, Sonntag, 25.02.2024, 12:51 (vor 931 Tagen) @ GoethesGarten
Der Rest sollte es zunächst mit der Schlichtungsstelle versuchen. Das sind Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt. Denen traue ich eine ehrliche Entscheidung zu, ohne etwas zu bezahlen.
Und trotzdem ist die DB an deren Empfehlungen nicht gebunden. Die können sich zur Sache verhalten, wie es ihnen gerade beliebt.
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
GoethesGarten, Sonntag, 25.02.2024, 13:33 (vor 931 Tagen) @ musicus
Das stimmt doch überhaupt nicht. Lesen Sie sich doch erstmal durch wie ein Schlichtungsverfahren abläuft.
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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"
LOL
Barzahlung, Sonntag, 25.02.2024, 13:38 (vor 931 Tagen) @ GoethesGarten
Das stimmt doch überhaupt nicht. Lesen Sie sich doch erstmal durch wie ein Schlichtungsverfahren abläuft.
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
JanZ, HB, Sonntag, 25.02.2024, 13:49 (vor 931 Tagen) @ GoethesGarten
Habe ich gemacht. Ergebnis:
Ist die Schlichtungsempfehlung rechtlich verbindlich?
Ja. Stimmen beide Parteien der Schlichtungsempfehlung zu, kommt es auf dieser Grundlage zu einer verbindlichen vertraglichen Einigung. Erfreulicherweise können wir in mehr als 80 % der Fälle eine einvernehmliche Lösung erzielen.
Nein, heißt die Anwort, wenn Sie als Verbraucher oder das Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen den Vorschlag der söp ablehnen. In diesem Fall ist das Schlichtungsverfahren gescheitert.
Das bedeutet nichts anderes, als dass das Unternehmen die Empfehlung ablehnen kann (deswegen heißt sie ja auch so).
Gleich die Anwalt-Keule. Nix Schlichtungsstelle!
musicus, Montag, 26.02.2024, 11:22 (vor 930 Tagen) @ GoethesGarten
Das stimmt doch überhaupt nicht.
Und wie das stimmt!
Lesen Sie sich doch erstmal durch wie ein Schlichtungsverfahren abläuft.
Wozu? Zum einen ist offenkundig, dass ich das genauer weiß als Sie, und zum anderen bin ich bereits ein schlichtungserfahrener Bahnkunde.
EBA verspricht zwar nix, aber bietet die Chance, dass die DB amtlicherseits eins auf die Mütze kriegt, besonders, wenn sich die Fallzahlen häufen. Schlichtung ist leider eher eine Losbude. Bagatellbeträge schreibt man besser direkt ab.
Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
Tim Nabel, Samstag, 17.02.2024, 00:10 (vor 940 Tagen) @ Schlusslicht
Bekomme so viele Briefe wo ich auch n Nachweis erbringen soll obwohl ich BC100 Nummer angegeben habe.
Der Brief geht halt mit der Nummer und dem
Geburtsdatum in nem grauen Umschlag halt zurück.
Wann das Geld kommt ist mir egal, Hauptsache es kommt
Rechtsschutz aktivieren. Anwalt beauftragen. Fertig.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.02.2024, 13:39 (vor 940 Tagen) @ Bahngenießer
Moin.
Warum sich damit selbst rumschlagen und für ein paar Euros reichlich Lebenszeit verplempern.
Anwälte werden für sowas bezahlt und haben vllt auch Spaß dran. Und vernünftig direkt eskalieren lassen, schadet auch nicht.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Hast du einen?
MC_Hans, 8001376, Freitag, 16.02.2024, 14:24 (vor 940 Tagen) @ Der Blaschke
Auch ein Rechtsschutz kann einen Selbstbehalt aufweisen.
Also: Es kann sich rechnen oder auch nicht.
Ich klage ja nie.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 16.02.2024, 18:25 (vor 940 Tagen) @ MC_Hans
Huhu.
Aus dem Alter bin ich raus.
Ich hab diesen ganzen Versicherungsklimbim nicht. Keine einzige.
Vor einigen Jahrzehnten hatte ich mal ne Rechtsschutz. 3x hat die nicht leisten wollen - da hab dann ich gekündigt.
FGR hab ich im Leben 2x in Anspruch genommen und beide Male wurde anstandslos völlig problemlos erstattet. Wahrscheinlich leuchtet da so ein Alarmbutton, wenn "Blaschke" da in den Unterlagen auftaucht. Und dann steht da "Bitte Wünsche erfüllen, sonst nervt der 5 Wochen!".
Ansonsten verrechne ich die Fehlleistungen der Eisenbahnen mit der kreativen Nutzung und der sehr freizügigen Auslegung vorhandener Fahrkarten bzw Fahrtberechtigungen. So ist allen gedient: die Bahnen freuen sich, ihre Ruhe zu haben und nix zahlen zu müssen - und ich freue mich über die mir selbst geschenkten Freiheiten und Freifahrten. Und der Rechtsstaat kann weiter unbehelligt vor sich hin richten.
Alles prima.
Ich hoffe, ich habe deinem Auskunftsbedürfnis damit hinreichend und ausreichend Genüge getan.
Schöne Grüße von jörg
der es vor endlos langer Zeit mal ganz ungewollt geschafft hatte, dass fast immer der DB-Lokführerrucksack, als der noch neu war, als Fahrtberechtigung durchging. Manchmal bin ich so oft dann mit dem richtigen, nicht kontrollierten Ticket zum Ziel gefahren, dass ich schon gar nicht mehr wußte, was ich mir da noch anschauen sollte - bis sich endlich mal ein Schaffner erbarmte ... Im Gegenzug nehme ich dafür die heutigen häufigen Verspätungen und den regelmäßigen Lebenszeitverlust klaglos hin. Mittlerweile dürfte da die Eisenbahn wieder im Plus sein; ist okay.
Nur einmal war ich feige: da wollte mich der Lokführer als (vermeindlicher) Kollege auf seiner 232 mitnehmen, damit ich nicht mit diesen ganzen SWT-Bagaluten reisen müsse. Aber da hatte ich Sorge, dass der dann mit mir über Technik und Co fachsimpelt. Gut, ich hätte mich mit "anderer Lokbaureihe" oder ähnlich Ausreden können - aber wenn der die dann auch kennt ... Und von Technik hab ich so viel Ahnung wie der Schweinebauer vom Vegetarismus ... Na ja, der Chance, auf'm Großrussen mitzufahren - dem trauere ich doch etwas hinterher ...
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Ich klage ja nie.
MC_Hans, 8001376, Freitag, 16.02.2024, 21:11 (vor 940 Tagen) @ Der Blaschke
Ich hab diesen ganzen Versicherungsklimbim nicht. Keine einzige.
Merkt man kaum ;-)
? Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
Rook, Sonntag, 24.03.2024, 21:18 (vor 903 Tagen) @ Bahngenießer
Gibt es zwischenzeitlich schon Erfahrungen, ob die Bahn erstattet, wenn eine Verspätung mehrere Gründe hat (also eine Mischung aus Gründen, für die DB etwas kann und für die sie nichts kann)?
Hintergrund:
Ich sitze gerade in einem ICE mit aktuell + 90 Minuten.
Es gibt 3 Gründe für die Verspätung:
* Verspätete Bereitstellung des Zuges
* Reparatur an der Strecke
* Notarzteinsatz auf der Strecke
--
Viele Grüße
Rook
? Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 24.03.2024, 21:59 (vor 903 Tagen) @ Rook
Gibt es zwischenzeitlich schon Erfahrungen, ob die Bahn erstattet, wenn eine Verspätung mehrere Gründe hat (also eine Mischung aus Gründen, für die DB etwas kann und für die sie nichts kann)?
Hintergrund:
Ich sitze gerade in einem ICE mit aktuell + 90 Minuten.Es gibt 3 Gründe für die Verspätung:
* Verspätete Bereitstellung des Zuges
* Reparatur an der Strecke
* Notarzteinsatz auf der Strecke
Reich es doch einfach ein, und dann später berichten, jeder Fall kann anders sein.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
? Rechtsfrage: Ablehnung Anspruch Fahrgastrechte
Rook, Sonntag, 24.03.2024, 22:20 (vor 903 Tagen) @ EK-Wagendienst
Gibt es zwischenzeitlich schon Erfahrungen, ob die Bahn erstattet, wenn eine Verspätung mehrere Gründe hat (also eine Mischung aus Gründen, für die DB etwas kann und für die sie nichts kann)?
Hintergrund:
Ich sitze gerade in einem ICE mit aktuell + 90 Minuten.Es gibt 3 Gründe für die Verspätung:
* Verspätete Bereitstellung des Zuges
* Reparatur an der Strecke
* Notarzteinsatz auf der Strecke
Reich es doch einfach ein, und dann später berichten, jeder Fall kann anders sein.
Andere Fälle wären halt vor der Einreichung schon mal interessant, damit man mögliche Anknüpfungspunkte für eine Ablehnung bei sich gleich eliminiert.
P.S.
Habe gerade mit dem ZuB gesprochen, der konnte auf seinem Mobile für jeden der 3 Verspätungsgründe die genauen Minuten mitteilen (für den 4. jetzt noch hinzugekommenen Grund, insgesamt + 110 Minuten, natürlich noch nicht).
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Viele Grüße
Rook