? Notfahrplan - Welche Fahrer? (Allgemeines Forum)

Wippo, Bereborn, Mittwoch, 24.01.2024, 07:27 (vor 963 Tagen)

Mich interessiert, wie die Bahn mit welchen Kräften einen Notfahrplan aufstellen kann? Sind das alles noch Beamte? Und diese in Deutschland auch noch gleichmäßig verteilt?

Zusatzfrage:Was macht man, wenn man auf der Rückreise nicht weiter kommt? Die 120€ bei weitem nicht ausreichen? Mehrtägiges Aushalten im Hotel auf Bahnkosten?

Gruß Reimund

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

Christian_S, Mittwoch, 24.01.2024, 08:43 (vor 963 Tagen) @ Wippo

Mich interessiert, wie die Bahn mit welchen Kräften einen Notfahrplan aufstellen kann? Sind das alles noch Beamte? Und diese in Deutschland auch noch gleichmäßig verteilt?

Beamte gibts nicht mehr allzu viele bei der Bahn.
Den Notfahrplan fährt man mit Lokführern, die nicht in der GDL organisiert sind.

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 09:44 (vor 963 Tagen) @ Christian_S

Mich interessiert, wie die Bahn mit welchen Kräften einen Notfahrplan aufstellen kann? Sind das alles noch Beamte? Und diese in Deutschland auch noch gleichmäßig verteilt?


Beamte gibts nicht mehr allzu viele bei der Bahn.
Den Notfahrplan fährt man mit Lokführern, die nicht in der GDL organisiert sind.

oder die den Streik nicht unterstützen mögen, oder ggf. nicht zum Streik aufgerufen wurden (-> Ausbilder mit Azubis), oder sich die Gehaltseinbußen durch das Streikgeld nicht leisten können oder wollen.

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

611 040, Erfurt, Mittwoch, 24.01.2024, 10:19 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Normalerweise geht den AG eine Gewerkschaftszugehörigkeit nichts an. Die Lonführer müssen also nicht vor dem Streik sagen ob sie in der GDL sind und streiken werden oder nicht. Meistens sieht man es erst am Morgen, wer seinen Dienst nicht antritt.
Da es nun aber in der Vergangenheit einige Streiks gegeben hat weis die DB ja nun wem sie bei den letzten Malen kein Gehalt gezahlt hat und kann es daher ausrechnen. Dassauf einmal viele GDL-Mitglieder nicht streiken, oder es in der Vergangenheit nicht getan haben ist sehr selten, daher dürften die Zahlen in etwa gleich sein. Dass viele Tf aus finanziellen Gründen nicht mehr mitstreiken glaube ich auch nicht. Solange die Streikkasse der GDL immernoch voll ist bekommen die Streikenden ja immer noch fast 80%? ihres Lohns. Wenn man deswegen nicht mitmacht muss man später auch nicht über zu wenig Lohn klagen.
Sollte es jetzt so weitergehen und die Streikkasse leer sein, und die GDL ihre Mitglieder zum Streik ohne Bezahlung aufrufen sieht es schon anders aus. Ob sich das viele für den Zweck antun wollen ist fraglich.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

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Wippo, Bereborn, Mittwoch, 24.01.2024, 11:21 (vor 963 Tagen) @ 611 040

Für meine geplante und ausfallende Rückfahrt gibt der Navigator für Donnerstag lediglich eine Verbindung als Alternative raus. Falls einer der geplanten Lokführer verhindert ist, bedeutet dass einen Tag Verlängerung und hoffen auf den Folgetag.

Ich finde es gewagt, einen Notfahrplan lediglich auf Basis solch einer Informationslage zu veröffentlichen.

Auch beim Notfahrplan hat man Personalreserven

ffz, Mittwoch, 24.01.2024, 11:48 (vor 963 Tagen) @ Wippo

Hallo,

auch während des Notfahrplan werden gewisse Personalreserven eingeplant, die braucht man ja immer für Krankheitsfälle, Suizide (nach einem Suizid muss der Lokführer zwingend abgelöst werden auch gegen seinen Willen) und andere Störungen.

Das einzige Risiko ist, dass die Stellwerke entlang der Strecke bestreikt werden, dann geht tatsächlich nicht mehr viel.

Gruß

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gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 11:51 (vor 963 Tagen) @ Wippo

Für meine geplante und ausfallende Rückfahrt gibt der Navigator für Donnerstag lediglich eine Verbindung als Alternative raus. Falls einer der geplanten Lokführer verhindert ist, bedeutet dass einen Tag Verlängerung und hoffen auf den Folgetag.

Wenn es eine Umsteigeverbindung ist, dann ist das nicht gesagt, dann können bei Ausfall der Folgezüge durchaus noch andere verfügbar sein, die halt bei der Gesamtstrecke nicht angezeigt werden.
Und ich denke die DB wird nicht "den geplanten Lokführer" für den Zug haben, sondern einen ganzen Pool aus Lokführern die zum Dienst bestellt wurden. Solange nicht alle von denen streiken fährt der Zug.

Ich finde es gewagt, einen Notfahrplan lediglich auf Basis solch einer Informationslage zu veröffentlichen.

Also lieber gar keinen Fahrplan veröffentlichen und den ganzen Verkehr einstellen? Denn das wäre ja die Alternative, oder zumindest komplett unplanbares Chaos. So weißt du wenigstens eine Verbindung die mit hoher Wahrscheinlichkeit klappt. Anders wüsstest du überhaupt nichts und müsstest dich völlig überraschen lassen wo du strandest. Ich finde den Notfallfahrplan da eine sehr angenehme Variante, auch wenn er für mich persönlich jetzt einen zusätzlichen notwendigen Urlaubstag bedeutet.

Zumindest die Beamten sind bekannt

ffz, Mittwoch, 24.01.2024, 11:55 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Hallo,

zumindest die Beamten sind den Diensteinteilern bekannt und auch den Chefs und das muss auch bekannt sein, weil sonst können die Beamten keine Beamtenrechtliche Beförderung bekommen. Damit ist zumindest schon mal klar, wer auf jeden Fall nicht streiken darf denn Beamten haben kein Streikrecht, und wer auf jeden Fall zum Dienst kommt.

Gruß

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 11:46 (vor 963 Tagen) @ 611 040

Normalerweise geht den AG eine Gewerkschaftszugehörigkeit nichts an. Die Lonführer müssen also nicht vor dem Streik sagen ob sie in der GDL sind und streiken werden oder nicht. Meistens sieht man es erst am Morgen, wer seinen Dienst nicht antritt.

Das geht sie nicht nur nichts an, das darf sie gemäß Datenschutz auch gar nicht erheben oder danach fragen, oder wenn ihr das Wissen auf andere Art unterkommt es dafür verwenden oder speichern.
Man sieht aber meines Wissens nach nicht nur wer den Dienst antritt, sondern auch wer streikt, da auch in dem Fall meines Wissen nach bei Schichtbeginn die Meldung erfolgen muss, dann eben mit "ich streike". Denn es könnte ja auch diverse andere Gründe haben, bis hin zu einfacher Arbeitsverweigerung.

Da es nun aber in der Vergangenheit einige Streiks gegeben hat weis die DB ja nun wem sie bei den letzten Malen kein Gehalt gezahlt hat und kann es daher ausrechnen.

Siehe oben, weiss sie nicht, oder maximal Zahlenmäßig, aber auf keinen Fall personenbezogen. Denn personenbezogen darf es maximal eben zur Abrechnung verwendet werden, für nichts anderes. Und mengenmäßig hilft es wenig, wenn bei dem einen Streik die ganzen Beamten Dienst hatten, beim anderen dann die ganzen GDLer.

Dassauf einmal viele GDL-Mitglieder nicht streiken, oder es in der Vergangenheit nicht getan haben ist sehr selten, daher dürften die Zahlen in etwa gleich sein. Dass viele Tf aus finanziellen Gründen nicht mehr mitstreiken glaube ich auch nicht.

Je länger der Streik, desto höher die Chance. Damit wird die DB aber nicht planen.

Solange die Streikkasse der GDL immernoch voll ist bekommen die Streikenden ja immer noch fast 80%? ihres Lohns. Wenn man deswegen nicht mitmacht muss man später auch nicht über zu wenig Lohn klagen.

100 Euro je Tag. Wer mit dem Gehalt gerade so klar kommt, für den ist jeder Cent weniger ein Problem.

Sollte es jetzt so weitergehen und die Streikkasse leer sein, und die GDL ihre Mitglieder zum Streik ohne Bezahlung aufrufen sieht es schon anders aus. Ob sich das viele für den Zweck antun wollen ist fraglich.

Die Streikkasse ist wohl erst dann "leer", wenn die Dachgewerkschaft der GDL den Geldhahn zudreht. Das wird dann aber sicher nur intern und nicht nach aussen so kommuniziert.

Was den Notfallfahrplan angeht: man wird wohl einfach die TF ganz normal zu ihren Schichten antreten lassen. Kommen mehr als man für den Notfallfahrplan braucht, dann sitzen die halt als Reserve bezahlt rum. Kommen weniger kann man halt den Notfallfahrplan auch nicht mehr komplett fahren. Mit der Reserve muss man halt leben damit der Notfallfahrplan zuverlässig wird. Ggf. kann man mancherorts etwas kürzen oder mehr Leute einbestellen, aus Erfahrungswerten, aber am Prinzip dürfte es nichts ändern.

? Notfahrplan - Welche Fahrer? Leider teilweise falsch ...

Hustensaft, Mittwoch, 24.01.2024, 13:15 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Das geht sie nicht nur nichts an, das darf sie gemäß Datenschutz auch gar nicht erheben oder danach fragen, oder wenn ihr das Wissen auf andere Art unterkommt es dafür verwenden oder speichern.

Unfug, mit Datenschutz hat das genau gar nichts zu tun. Es gibt lediglich das Recht des AN, auf entsprechende Fragen des AG nicht (wahrheitsgemäß) zu antworten. Ob die Speicherung der Namen zulässig ist, die sich an Streiks beteiligt haben - dafür ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ja keineswegs zwingend - ist keineswegs eindeutig, da gibt es Dinge wie "berechtigtes Interesse", "Offensichtlichkeit", "Treu und Glauben", ...

Man sieht aber meines Wissens nach nicht nur wer den Dienst antritt, sondern auch wer streikt, da auch in dem Fall meines Wissen nach bei Schichtbeginn die Meldung erfolgen muss, dann eben mit "ich streike". Denn es könnte ja auch diverse andere Gründe haben, bis hin zu einfacher Arbeitsverweigerung.

Einfache Arbeitsverweigerung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, so einfach ist das; aber es gibt keine Verpflichtung, so nicht im Rahmen geltender Vereinbarungen anders geregelt, vorab mitzuteilen, ob man mitstreiken will oder nicht.

Siehe oben, weiss sie nicht, oder maximal Zahlenmäßig, aber auf keinen Fall personenbezogen. Denn personenbezogen darf es maximal eben zur Abrechnung verwendet werden, für nichts anderes. Und mengenmäßig hilft es wenig, wenn bei dem einen Streik die ganzen Beamten Dienst hatten, beim anderen dann die ganzen GDLer.

Eben, ob ist falsch - und unabhängig davon gibt es die Speichermedien, die sich jeglicher DSGVO und Co. entziehen, nennt man Gehirne; glaubst Du denn, die Dienstplanmacher erinnern sich nicht ...

Dassauf einmal viele GDL-Mitglieder nicht streiken, oder es in der Vergangenheit nicht getan haben ist sehr selten, daher dürften die Zahlen in etwa gleich sein. Dass viele Tf aus finanziellen Gründen nicht mehr mitstreiken glaube ich auch nicht.


Je länger der Streik, desto höher die Chance. Damit wird die DB aber nicht planen.

Kaffeesatzleserei, weil sehr individuell.

Sollte es jetzt so weitergehen und die Streikkasse leer sein, und die GDL ihre Mitglieder zum Streik ohne Bezahlung aufrufen sieht es schon anders aus. Ob sich das viele für den Zweck antun wollen ist fraglich.


Die Streikkasse ist wohl erst dann "leer", wenn die Dachgewerkschaft der GDL den Geldhahn zudreht. Das wird dann aber sicher nur intern und nicht nach aussen so kommuniziert.

Auch nicht richtig: Der Dachverband übernimmt die Streikgelder nur anteilig, ganz ohne eigene Belastungen kann keine Gewerkschaft streiken - und das sickert sehr schnell durch.

? Notfahrplan - Welche Fahrer? Leider teilweise falsch ...

gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 13:31 (vor 963 Tagen) @ Hustensaft

Unfug, mit Datenschutz hat das genau gar nichts zu tun. Es gibt lediglich das Recht des AN, auf entsprechende Fragen des AG nicht (wahrheitsgemäß) zu antworten. Ob die Speicherung der Namen zulässig ist, die sich an Streiks beteiligt haben - dafür ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ja keineswegs zwingend - ist keineswegs eindeutig, da gibt es Dinge wie "berechtigtes Interesse", "Offensichtlichkeit", "Treu und Glauben", ...

du bestreitest also das es sich bei der Gewerkschaftsmitgliedschaft um personenbezogene Daten handelt? Interessant. Denn darum handelt es sich nunmal. Und es gibt keine Grundlage auf welcher der AG diese erheben, verarbeiten, speichern, ... dürfte, denn das Arbeitsverhältnis kann sehr gut ohne dieses Wissen bestehen. Berechtigtes Interesse greift hier auch nicht, da das Interesse der Arbeitnehmers überwiegt, der andernfalls ggf. Nachteile zu befürchten hätte.

Einfache Arbeitsverweigerung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, so einfach ist das;

Ja, und? Stand das zur Debatte? Nö. Eben genau deswegen ist für den Arbeitgeber der Grund des Fernbleibens relevant. Natürlich nicht im Detail, du musst nicht sagen das du deinen Tripper kurieren musst, aber schon das du krank bist. Oder die Arbeit verweigerst. Oder streikst.

aber es gibt keine Verpflichtung, so nicht im Rahmen geltender Vereinbarungen anders geregelt, vorab mitzuteilen, ob man mitstreiken will oder nicht.

Wer redet von vorab? Hier wurde von Dienstbeginn gesprochen, natürlich nur sofern zu Dienstbeginn bereits der Streik im Gange ist. Ansonsten teilst du das halt mit sobald er los geht.

Eben, ob ist falsch - und unabhängig davon gibt es die Speichermedien, die sich jeglicher DSGVO und Co. entziehen, nennt man Gehirne; glaubst Du denn, die Dienstplanmacher erinnern sich nicht ...

Ja, und wenn heraus kommt das sich die Entscheider auf ihr gesammeltes Wissen über ihre Mitarbeiter beziehen, das sie sich nicht hätten merken und für diese Entscheidung verwenden dürfen, dann sind sie dran, egal ob da was schriftlich festgehalten wurde. Ist ohne schriftliche Unterlagen ggf. etwas schwerer nachzuweisen, aber nicht unmöglich. Wenn z.B. die bekannten GDL-Mitglieder gar nicht erst eingeteilt werden an Streiktagen, sondern nur bekannte EVGler und Beamte.

Kaffeesatzleserei, weil sehr individuell.

Ich sagte doch das die DB damit wohl kaum planen wird? Aber du bestreitest also das die Mitglieder mit der Zeit den Streik und die Gehaltseinbußen leid sein werden?

Auch nicht richtig: Der Dachverband übernimmt die Streikgelder nur anteilig, ganz ohne eigene Belastungen kann keine Gewerkschaft streiken - und das sickert sehr schnell durch.

Anteilig = 50%. Das ist ein gewaltiger Unterschied für die Streikkasse der GDL. Und wenn die zur Neige gehen sollte und der Dachverband der Ansicht ist das die Streiks sinnig sind, dann wird es wohl auch danach weiter entsprechend Geld geben. Und ist er das nicht wird es sicher auch vorher schon eindringliche Gespräche geben.

DSGVO gilt nur für gespeicherte Daten nicht für gemerkte.

ICETreffErfurt, Eisenach, Mittwoch, 24.01.2024, 15:01 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Eben, ob ist falsch - und unabhängig davon gibt es die Speichermedien, die sich jeglicher DSGVO und Co. entziehen, nennt man Gehirne; glaubst Du denn, die Dienstplanmacher erinnern sich nicht ...


Ja, und wenn heraus kommt das sich die Entscheider auf ihr gesammeltes Wissen über ihre Mitarbeiter beziehen, das sie sich nicht hätten merken und für diese Entscheidung verwenden dürfen, dann sind sie dran, egal ob da was schriftlich festgehalten wurde. Ist ohne schriftliche Unterlagen ggf. etwas schwerer nachzuweisen, aber nicht unmöglich. Wenn z.B. die bekannten GDL-Mitglieder gar nicht erst eingeteilt werden an Streiktagen, sondern nur bekannte EVGler und Beamte.

Die DSGVO gilt nur für physische und digitale Speichermedien, nicht für "gesammeltes Wissen". Das wird ohne physischen Beweis vor keinem Arbeitsgericht irgendwelche negativen Konsequenzen haben.

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Arctocebus, Mittwoch, 24.01.2024, 20:24 (vor 962 Tagen) @ Hustensaft

Ich wollte gerade schon Kopfschütteln... Datenschutz? Ernsthaft? Zum Glück hast du es klargestellt.

Kann die DB nicht die Streikenden "bestechen" und eine Prämie ausloben, für alle die trotzdem fahren wollen während des Streikzeitraums?

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ffz, Mittwoch, 24.01.2024, 21:58 (vor 962 Tagen) @ Arctocebus

Ich wollte gerade schon Kopfschütteln... Datenschutz? Ernsthaft? Zum Glück hast du es klargestellt.

Die Gewerkschaftszugehörigkeit fällt unter den Datenschutz, Niemand muss bekannt geben in welcher Gewerkscahft er organisiert ist und ob er vor hat sich am Streik zu beteiligen und wann oder nicht. Er muss sich nur "streikend" melden.


Kann die DB nicht die Streikenden "bestechen" und eine Prämie ausloben, für alle die trotzdem fahren wollen während des Streikzeitraums?

Jeder der in der Gewerkschaft GDL organisiert ist kann jeden Tag neu für sich entscheiden ob er sich heute an dem Streik beteiligt oder auch nicht. Bekannt sind nur die Beamten die nicht streiken dürfen.

Aktuell bricht der Notfahrplan "in sich zusammen", da immer mehr Fdl zur GDL übertreten. So war heute schon Karlsruhe Hbf teilweise gesperrt, die Strecke Plochingen-Tübingen, Köln-West, die Strecke Hagen - Siegen (Ruhr-Sieg-Strecke). Aktuell sind Bonn-Beul, die Strecke Hanau-Aschaffenburg und Frankfurt Flughafen wegen Streik bis Morgen 6 Uhr nicht anfahrbar.

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Arctocebus, Mittwoch, 24.01.2024, 22:08 (vor 962 Tagen) @ ffz

Zustände wie in der 3. Welt…

Wie kann man denn übertreten? Also spontan in die GDL eintreten? Was ist wenn jemand mitstreikt der nicht in Gewerkschaft ist, wird der entlassen oder abgemahnt?

Und meine Frage zu der Prämie?

Streik FAQ

sflori, Mittwoch, 24.01.2024, 22:19 (vor 962 Tagen) @ Arctocebus

Wie kann man denn übertreten? Also spontan in die GDL eintreten? Was ist wenn jemand mitstreikt der nicht in Gewerkschaft ist, wird der entlassen oder abgemahnt?

Hier finden sich einige Antworten:
https://fils-neckar-alb.verdi.de/themen/++co++fe9b08ee-237f-11ed-bfb7-001a4a160111


Bye. Flo.

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 09:47 (vor 963 Tagen) @ Wippo

Zusatzfrage:Was macht man, wenn man auf der Rückreise nicht weiter kommt? Die 120€ bei weitem nicht ausreichen? Mehrtägiges Aushalten im Hotel auf Bahnkosten?

Mehrere Nächte im Hotel dürfte es nur in starken Ausnahmefällen geben. Die meisten Ziele wirst du am Folgetag erreichen oder dich min. nähern können. Also nix mit Urlaub auf Kosten der DB. Und wenn du nicht bis zum Folgetag warten willst, dann musst du halt selbst schauen. Mit viel Glück gibts einen Taxigutschein, ansonsten gibts bis zu 120 Euro plus ggf. Verspätungsentschädigung, oder die Kosten vom Ticket retour

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 24.01.2024, 11:10 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Mehrere Nächte im Hotel dürfte es nur in starken Ausnahmefällen geben. Die meisten Ziele wirst du am Folgetag erreichen oder dich min. nähern können.

Ich finde das schon etwas interessant.
Es gibt diese Tage einige Orte, die man per Bahn und Bus gar nicht erreichen kann bis Ende des Streiks, weil der Notfahrplan genau 0 Fahrten vorsieht. Klar gibt es in manchen Fällen Busalternativen, gerade in Bayern fallen mir aber so einige Destinationen ein, die mit dem Bus nahezu unmöglich zu erreichen sind.

In den Fällen kann man sich natürlich dem Ziel ggf nähern, kommt aber dann nicht weiter. Für Hotels gibt es keine betragsmäßige Höchstgrenze, ich meine, die neue FGR-VO kennt nur eine Begrenzung auf 3 (?) Nächte. Mit dem Taxi ist man halt relativ schnell über den 120 Euro.

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gnampf, Mittwoch, 24.01.2024, 11:38 (vor 963 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich finde das schon etwas interessant.
Es gibt diese Tage einige Orte, die man per Bahn und Bus gar nicht erreichen kann bis Ende des Streiks, weil der Notfahrplan genau 0 Fahrten vorsieht. Klar gibt es in manchen Fällen Busalternativen, gerade in Bayern fallen mir aber so einige Destinationen ein, die mit dem Bus nahezu unmöglich zu erreichen sind.

Hast du Beispiele? Ich denke an die meisten Stellen wird man mit einer Kombination aus Bahn, Bus und Taxi für unter 120 Euro Zusatzkosten am Folgetag kommen. Wo keine Bahn fährt wird ja auch versucht einen Busnotverkehr einzurichten. Der ist nicht unbedingt in der Auskunft, aber vor Ort sollte man da Infos drüber bekommen.

In den Fällen kann man sich natürlich dem Ziel ggf nähern, kommt aber dann nicht weiter. Für Hotels gibt es keine betragsmäßige Höchstgrenze, ich meine, die neue FGR-VO kennt nur eine Begrenzung auf 3 (?) Nächte. Mit dem Taxi ist man halt relativ schnell über den 120 Euro.

Keine definierte Höchstgrenze, sondern es muss angemessen sein. Was angemessen ist entscheidet dann aber erstmal das SC FGR im Nachgang. Und ja, die Anzahl an Übernachtungen wurde inzwischen wohl limitiert. Aber ich denke es braucht schon sehr besondere Ereignisse damit das eine Rolle spielt.

? Notfahrplan - Welche Fahrer?

Barzahlung, Mittwoch, 24.01.2024, 18:11 (vor 963 Tagen) @ gnampf

Zusatzfrage:Was macht man, wenn man auf der Rückreise nicht weiter kommt? Die 120€ bei weitem nicht ausreichen? Mehrtägiges Aushalten im Hotel auf Bahnkosten?


Mehrere Nächte im Hotel dürfte es nur in starken Ausnahmefällen geben. Die meisten Ziele wirst du am Folgetag erreichen oder dich min. nähern können. Also nix mit Urlaub auf Kosten der DB. Und wenn du nicht bis zum Folgetag warten willst, dann musst du halt selbst schauen. Mit viel Glück gibts einen Taxigutschein, ansonsten gibts bis zu 120 Euro plus ggf. Verspätungsentschädigung, oder die Kosten vom Ticket retour

Die DB muss ein Taxi stellen und/oder ggf. mehrere Hotelübernachtungen, was Sie bei Streik in der Regel nicht tut.
Nur bei höherer Gewalt, worunter Streik nicht fällt, darf die Zahl der Übernachtungen auf drei begrenzt werden.

Spätestens wenn der Zugbetrieb über mehrere Tage unterbrochen ist, wird das definitiv nichts mit einer Deckelung der Taxikosten auf 120 Euro. Art. 20 Abs. 2 lit. c und Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782 sehen einen solchen Höchstwert nämlich nicht vor.

Wenn man jetzt z.B. vier Nächte übernachten müsste, dann wird die DB sicher zumindest in der Größenordnung dessen, was der Aufententhalt im Hotel gekostet hätte, auch Aufwendungen für ein Taxi ersetzen müssen.

Von Wien nach München und Nürnberg sogar ÖBB-Mitarbeiter

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 24.01.2024, 15:43 (vor 963 Tagen) @ Wippo
bearbeitet von J-C, Mittwoch, 24.01.2024, 15:47

Link

ÖBB-Fernverkehrszüge über das Deutsche Eck zwischen Salzburg und Kufstein fahren planmäßig.
Im Zeitraum von 24.01. bis 29.01. bzw. teilweise bis 30.01. kommt es zu Zugausfällen auf den Strecken Salzburg Hbf - München Hbf  und Innsbruck Hbf - München Hbf (in beiden Richtungen). Folgende Züge können trotz des Streiks im gesamten Streckenverlauf planmäßig fahren:
- RJX 260, RJX 62, RJX 65, RJX 261
- EC 84, EC 86, EC 88, EC 286, EC 288
- EC 85, EC 87, EC 89, EC 287, EC 289
Zusätzlich können Reisende zwischen Salzburg und München auf die stündlich verkehrenden Züge der bayerischen Regionalbahn (BRB) ausweichen, ÖBB-Tickets werden dort anerkannt.
Fernverkehrszüge von/nach Deutschland über Lindau beginnen bzw. enden von 24.01. bis 29.01. in Bregenz bzw. St. Margrethen.
ICE Züge von/nach Deutschland beginnen bzw. enden voraussichtlich von 24.01. bis 29.01. in Passau bzw. Nürnberg. Es kann auch hier zu kurzfristigen Änderungen bzw. Teilausfällen kommen.

Die Boulevardzeitung "Heute" zeigt das dann noch weiter:
Link

Wien – Salzburg – München:
RJX 260 Wien Hbf (ab 06:28) - München Hbf (an 10:33)
RJX 62 Budapest-Keleti (ab 09:40) - Wien Hbf (an 12:20/ab 12:28) - München Hbf (an 16:34)
RJX 65 München Hbf (ab 11:28) - Wien Hbf (an 15:32/ab 15:40) - Budapest-Keleti (an 18:19)
RJX 261 München Hbf (ab 17:30) - Wien Hbf (an 21:32/ab 21:40) - Budapest-Keleti (an 00:19)
Zusätzlich können Reisende zwischen Salzburg und München auf die stündlich verkehrenden Züge der bayerischen Regionalbahn (BRB) ausweichen, ÖBB-Tickets werden dort anerkannt.

Innsbruck – Kufstein – München:
EC 288 Innsbruck Hbf (ab 06:40) – Kufstein (an 07:24/ab 07:26) – München Hbf (an 08:27)
EC 286 Innsbruck Hbf (ab 10:40) – Kufstein (an 11:24/ab 11:26) – München Hbf (an 12:27)
EC 88 Innsbruck Hbf (ab 12:40) – Kufstein (an 13:24/ab 13:26) – München Hbf (an 14:27)
EC 86 Innsbruck Hbf (ab 14:40) – Kufstein (an 15:24/ab 15:26) – München Hbf (an 16:27)
EC 84 Innsbruck Hbf (ab 16:40) – Kufstein (an 17:24/ab 17:26) – München Hbf (an 18:28)
EC 85 München Hbf (ab 11:33) – Kufstein (an 12:34/ab 12:36) – Innsbruck Hbf (an 13:18)
EC 87 München Hbf (ab 13:34) – Kufstein (an 14:34/ab 14:36) – Innsbruck Hbf (an 15:18)
EC 89 München Hbf (ab 15:34) – Kufstein (an 16:34/ab 16:36) – Innsbruck Hbf (an 17:18)
EC 287 München Hbf (ab 17:34) – Kufstein (an 18:34/ab 18:36) – Innsbruck Hbf (an 19:18)
EC 289 München Hbf (ab 19:34) – Kufstein (an 20:34/ab 20:36) – Innsbruck Hbf (an 21:18)
Außerdem können durch ÖBB Mitarbeiter auch einige ICE Züge von Wien bis nach Nürnberg geführt werden.

Wien – Passau – Nürnberg:
ICE 92 Wien Hbf (ab 10:13) – Passau Hbf (an 12:31/ab 12:33) – Nürnberg Hbf (an 14:28)
ICE 26 Wien Hbf (ab 11:13) – Passau Hbf (an 13:31/ab 13:37) – Nürnberg Hbf (an 15:28)
ICE 90 Wien Hbf (ab 13:13) – Passau Hbf (an 15:31/ab 15:37) – Nürnberg Hbf (an 17:29)
ICE 22 Wien Hbf (ab 15:13) – Passau Hbf (an 17:31/ab 17:37) – Nürnberg Hbf (an 19:28)
ICE 20 Wien Hbf (ab 17:13) – Passau Hbf (an 19:34/ab 19:37) – Nürnberg Hbf (an 21:28)
ICE 21 Nürnberg Hbf (ab 08:31) – Passau Hbf (an 10:23/ab 10:26) – Wien Hbf (an 12:47)
ICE 23 Nürnberg Hbf (ab 10:31) – Passau Hbf (an 12:25/ab 12:29) – Wien Hbf (an 14:47)
ICE 91 Nürnberg Hbf (ab 12:31) – Passau Hbf (an 14:25/ab 14:29) – Wien Hbf (an 16:47)
ICE 93 Nürnberg Hbf (ab 13:32) – Passau Hbf (an 15:26/ab 15:29) – Wien Hbf (an 17:47)
ICE 27 Nürnberg Hbf (ab 14:31) – Passau Hbf (an 16:25/ab 16:29) – Wien Hbf (an 18:47)
Genaue Informationen zum Streik und den betroffenen Verbindungen von und nach Österreich werden laufend online aktualisiert und sind über die Scotty App der ÖBB sowie oebb.at abrufbar.

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Nein, keine ÖBB-Mitarbeiter

Christian_S, Mittwoch, 24.01.2024, 15:58 (vor 963 Tagen) @ J-C

Nein, via Passau nach Nürnberg fahren keine ÖBB-Personale. Dafür sind sie gar nicht ausgebildet.

Salzburg hatte früher einen kleinen Kreis Tf, die nach München fahren konnten (gab 1 Schicht pro Tag).
Anders ist das bei den Innsbrucker Tf. Da können viele nach München fahren und tun das auch mit diversen Leistungen täglich.

ÖBB-Korridorzüge?

VT 609, Mittwoch, 24.01.2024, 17:16 (vor 963 Tagen) @ Christian_S

Salzburg hatte früher einen kleinen Kreis Tf, die nach München fahren konnten (gab 1 Schicht pro Tag).

Von welcher Dienststelle werden die Tf für die Korridorzüge der ÖBB gestellt? Das müssen ja auch Tf mit DB-Ausbildung sein. Salzburger werden es nach deiner Aussage vermutlich nicht sein. Sind das Innsbrucker Tf?

ÖBB-Korridorzüge?

Christian_S, Mittwoch, 24.01.2024, 17:30 (vor 963 Tagen) @ VT 609

Von welcher Dienststelle werden die Tf für die Korridorzüge der ÖBB gestellt? Das müssen ja auch Tf mit DB-Ausbildung sein. Salzburger werden es nach deiner Aussage vermutlich nicht sein. Sind das Innsbrucker Tf?

Doch, hauptsächlich Salzburger und Innsbrucker Tf, m.W.n. auch Wörgler.
Aber das hat mit München nichts zu tun, ist eine etwas vereinfachtere Ausbildung, mit der man nicht nach München fahren kann.

ÖBB-Korridorzüge?

VT 609, Mittwoch, 24.01.2024, 18:14 (vor 963 Tagen) @ Christian_S

Interessant, vielen Dank für die Info :-)

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