DB-Ticket – Lastschrift fehlgeschlagen (Allgemeines Forum)
Hallo,
auf dem Girokonto war am 11.01.2024 leider nicht genug Geld und nun ein Lastschrifteinzug der Deutschen Bahn für eine internationale Fahrkarte (deren Reisedatum in der Vergangenheit liegt) mangels Deckung zurückgegangen.
Das ist mein Fehler. Wie verhält man sich in so einer Situation?
Mir stellen sich nun verschiedene Fragen:
a) Macht die DB die Tage einen weiteren Lastschrift-Einzugsversuch?
b) Ist das Lastschriftverfahren aufgrund des Lapsus beendet und muss neu beantragt werden? (Das würde dann verschiedene Deutschland-Tickets betreffen, die auch über das Konto laufen.)
c) Ist es sinnvoll, den Betrag nun händisch zu überweisen? (Kontonummer und Verwendungszweck lassen sich aus dem Lastschriftversuch ersehen.)
d) Nix machen und Post von der DB abwarten?
DB-Ticket – Lastschrift fehlgeschlagen
Moin,
a) Macht die DB die Tage einen weiteren Lastschrift-Einzugsversuch?
Meines Wissens nicht.
b) Ist das Lastschriftverfahren aufgrund des Lapsus beendet und muss neu beantragt werden? (Das würde dann verschiedene Deutschland-Tickets betreffen, die auch über das Konto laufen.)
Bei einer einmaligen Rücklastschrift nicht. Allerdings wird vorübergehend bis zum Ausgleich das Lastschriftverfahren gesperrt.
c) Ist es sinnvoll, den Betrag nun händisch zu überweisen? (Kontonummer und Verwendungszweck lassen sich aus dem Lastschriftversuch ersehen.)
Würde ich nicht empfehlen, sondern...
d) Nix machen und Post von der DB abwarten?
... das tun.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
DB-Ticket – Lastschrift fehlgeschlagen
Woher weist du davon ?
M.E. teilt die Bank dir doch das gar nicht mit das eine Lastschrift abgelehnt wurde !
Ich würde auch das Schreiben der DB abwarten.
Kontoumsätze anschauen
Einfach einen Blick auf's Girokonto werfen: Wenn der Lastschriftbetrag im Soll ausgewiesen ist und in einer direkt anschließenden Buchung im Haben, dann hat der Einzug nicht geklappt.
Kontoumsätze anschauen
Glaube ich nicht !
Ich habe beruflich damit zu tun und habe Einblick in viele Konten.
Das bei einer Nicht-Einlösung "MANGELS DECKUNG" es auf dem Konto des Zahlungspflichten eine Soll- und eine Haben-Buchung gibt habe ich noch nie gesehen. Kann es sein das du das mit WIDERSPRUCH seitens des Zahlungspflichtigen verwechselst ? Das muss dieser ja veranlassen und deshalb davon wissen.
Vielleicht kann ja der TO was dazu sagen.
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Peinlich aber wahr, mein Girokonto war aufgrund einer dicken Buchung ohne Vorankündigung leider unterdeckt. Dann geht die Lastschrift zunächst runter und wird taggleich wieder gutgeschrieben. Das ist bei der Sparkasse so. Ich habe da auch nix händisch zurückgehen lassen.
Und da das so einige Buchungen betrifft, habe ich jetzt natürlich eine Menge Ärger an der Backe, und das ist natürlich mein Fehler.
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Tja, wußte ich so nicht, hab ich noch nie gesehen.
Gibt dann auch 2 kostenpflichtige Kontobuchungen + Kosten für Rücklastschrift für den Einreicher.
Vielleicht sollstest du irgendwo anrufen, und versuchen unter Angabe der BuchungsNr das Vorgng zu erklären. Einfach Geld schicken wird irgendwo versickern
Informationspflicht der Bank/Sparkasse
Hallo.
M.E. teilt die Bank dir doch das gar nicht mit das eine Lastschrift abgelehnt wurde !
Dazu ist sie sogar verpflichtet. Paragraph 675o Absatz 1 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675o.html
Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen würde. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für den Fall vereinbaren, dass er die Ausführung eines Zahlungsauftrags berechtigterweise ablehnt.
Sie darf für die Nichteinlösung keine Gebühr erheben, weil sie ja keine Leistung erbracht hat. Allerdings darf ein Entgelt dafür verlangen, dass sie dich informiert hat.
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/KostenGebuehren/kosten_gebuehren_node.html
Darf die Bank eine Gebühr verlangen, wenn sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt?
Die Bank darf keine Gebühr dafür verlangen, dass sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt. (...)
Lehnt sie die Ausführung ab, erbringt sie keine Leistung für den Kunden und kann somit hierfür nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch keine Vergütung verlangen.
Die Bank ist jedoch gemäß § 675o Abs. 1 BGB verpflichtet, den Kunden zu unterrichten, wenn sie die Ausführung einer Überweisung oder eines Lastschrifteinzugs vom Kundenkonto ablehnt; für diese Unterrichtung kann sie – bei entsprechender Regelung im Girovertrag – ein Entgelt vom Kunden verlangen.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Einfach warten ...
Hey.
Vielleicht sollstest du irgendwo anrufen, und versuchen unter Angabe der BuchungsNr das Vorgng zu erklären. Einfach Geld schicken wird irgendwo versickern
"Irgendwo" anzurufen, ist unnötiger Aktionismus. Einfach warten. Die DB schickt eine Rechnung. Die bezahlst du; fertig.
Für die Zwischenzeit wird man für das Lastschriftverfahren gesperrt. Aber nach Zahlung wird das dann wieder freigeschaltet.
So war es jedenfalls bei mir immer. Ist allerdings schon eine Weile her; ich brauchte ja schon einige Zeit kein Ticket mehr kaufen, wenn ich Zug fahren wollte. ;-)
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Informationspflicht der Bank/Sparkasse
Hallo.
M.E. teilt die Bank dir doch das gar nicht mit das eine Lastschrift abgelehnt wurde !
Dazu ist sie sogar verpflichtet. Paragraph 675o Absatz 1 BGB.
Da ist die Rede von "DEM Zahlungsdienstnutzer"
Da steht nicht "DIE Zahlungsdienstnutzer".
Die Frage ist wer das in diesem Fall ist.
M.E. die Bahn als Lastschrift-Einreicher.
Wir wissen aber vom TO das es auf dem Konto eine Soll- und Haben-Buchung gibt.
Dieser Vorgang war mir bisher unbekannt, habe ich noch nie gesehen
Sie darf für die Nichteinlösung keine Gebühr erheben, weil sie ja keine Leistung erbracht hat. Allerdings darf ein Entgelt dafür verlangen, dass sie dich informiert hat.
Was in so einem Fall auch regelmäßig passiert.
Entgelte zwischen 3 und 15 EUR habe ich gesehen zu Lasten des Lastschrifteinreichers
Ich denke aber die Bahn hat eine Sondervereinbarung
Die Bank darf keine Gebühr dafür verlangen, dass sie eine Überweisung oder einen Lastschrifteinzug vom Kundenkonto nicht ausführt. (...)
In diesem Fall hat die Bank aber den Lastschrifteinzug ausgeführt (zu meiner Verwunderung)
Und dann sofort wieder eigenmächtig storniert.
Und somit Leistungen erbracht.
Geschickter Trick der Bank doch eine Leistung zu berechnen.
Auf der Seite des Zahlungspflichtigen 2 Buchungsposten.
Lehnt sie die Ausführung ab, erbringt sie keine Leistung für den Kunden und kann somit hierfür nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch keine Vergütung verlangen.
Wie gesagt - die Bank hat
a) zunächst die Leitung erbracht, somit ist die Voraussetzung für eine Vergütung erfüllt.
b) dann eigenmächtig storniert.
Die Bank ist jedoch gemäß § 675o Abs. 1 BGB verpflichtet, den Kunden zu unterrichten, wenn sie die Ausführung einer Überweisung oder eines Lastschrifteinzugs vom Kundenkonto ablehnt; für diese Unterrichtung kann sie – bei entsprechender Regelung im Girovertrag – ein Entgelt vom Kunden verlangen.
Bei der Denke die Sichtweise betrachten:
Wer ist Kunde ?
Wer ist Zahlungsnutzer ?
Die Frage ist was passieren würde wenn der Zahlungspflichtige die Kosten von 2 Bankbuchungen a 0,50 EUR reklamiert welche m.E. angefallen sind.
Schöne Grüße von jörg
schöne Grüße von Wolfgang
Danke für die Diskussion
Buchungsposten kostenpflichtig?
Die Frage ist was passieren würde wenn der Zahlungspflichtige die Kosten von 2 Bankbuchungen a 0,50 EUR reklamiert welche m.E. angefallen sind.
Es gibt im Ernst welche, die freiwillig ein Konto nutzen, was Buchungsposten bepreist? Dann noch mit wahnwitzigen 50 Cent? Aber meines Erachtens finden sich da auch Klauseln sinngemäß, nur, wenn sie im Auftrag des Kunden erfolgen o.a.
Buchungsposten kostenpflichtig?
Es gibt im Ernst welche, die freiwillig ein Konto nutzen, was Buchungsposten bepreist? Dann noch mit wahnwitzigen 50 Cent? Aber meines Erachtens finden sich da auch Klauseln sinngemäß nur, wenn sie im Auftrag des Kunden erfolgen o. a.
Tatsächlich gibt es bei der Sparkasse Sparbrötchen-Kontomodelle für Privatgirokonten mit Einzelpostenabrechnung, z. B. bei der Frankfurter Sparkasse: "Gutschriften, Lastschriften, Dauerauftragsausführungen, Kartenzahlungen: 0,45 EUR pro Vorgang".
Jede Kontobewegung 0,45 € (!), davon habe ich privat im Monat Hunderte – das wäre ja was. Ich habe beim Privatgiro der Sparkasse ein Kontomodell, in dem alle SEPA-Zahlungen unbegrenzt pauschal mit drin sind, inkl. unbegrenzt Echtzeitüberweisungen.
Abbuchung und Gutschrift - auch bei der Volksbank
Moin,
bei mir (Volksbank) war es auch so bei einem fehlgeschlagenen Lastschrift mangels Deckung: Zuerst Abbuchung und dann gleich die Gutschrift.
VG
Krzysztof
DB-Ticket – Lastschrift fehlgeschlagen
Hallo,
kurzer Nachtrag:
Mir stellen sich nun verschiedene Fragen:
a) Macht die DB die Tage einen weiteren Lastschrift-Einzugsversuch?
Nein
[…]
d) Nix machen und Post von der DB abwarten?
Am gestrigen 22.1.2024 kam per E-Mail eine Zahlungsaufforderung der DB Vertrieb GmbH Serviceteam Forderungsmanagement, mit der Bitte den offenen Betrag zzgl. 2,40 € Rücklastschriftgebühren auf ein Postbankkonto zu überweisen.
Habe ich erledigt. 2,40 € Rücklastschriftgebühren sind noch human, wenn ich so Läden wie Klarna denke, die sofort einen Strauß an Mahngebühren on top setzen, …
Sind Abbuchungskonto und Rechnungskonto identisch?
Oder ist das Konto, auf dass die DB abbucht ein anderes als jenes was in der Zahlungsaufforderung steht?
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
Sind Abbuchungskonto und Rechnungskonto identisch?
Oder ist das Konto, auf das die DB abbucht ein anderes als jenes, was in der Zahlungsaufforderung steht?
Ich habe gerade mal nachgeschaut, beide IBAN sind identisch – hätte ich jetzt nicht gedacht.